Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist für viele Leute ein absoluter Traum. Noch nie war es so leicht, ein erfolgreiches Unternehmen zu gründen, wie zu dieser Zeit.
Das Wissen, welches damals nur einem elitärem Kreis zugemutet wurde, kann mittlerweile von aller Öffentlichkeit nachgelesen werden. Wir können uns Informationen rund um die Uhr beschaffen, uns weiterentwickeln, Kurse besuchen und Zertifikate erlangen.
Auch können wir bedingt durch das Internet eine viel größere Bandbreite an Kunden gewinnen, ohne dabei einen immensen Kostenaufwand zu betreiben. Generell gilt, dass die Markteintrittsbarriere sehr gesunken ist und man es viel einfacher hat, in einen bestehenden Markt einzutreten.
Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass man so mehr Konkurrenz hat, als noch vor einigen Jahrzehnten. Daher ist es umso wichtiger, den Kunden zielgerichtet anzusprechen. Um all die Dinge in Ruhe austesten zu können, eignet sich ein Kleingewerbe hervorragend dafür.
Inhalt
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Man muss zunächst beim zuständigen Gewerbeamt vorstellig werden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es wirklich ist. Bei eher kleineren Gemeinden noch kein Problem, kann es vor allem in Großstädten sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung durchführen lassen kann.
Einige Ämter erlauben es, wenn man einfach vor Ort erscheint und dann im Wartezimmer platz nimmt. Wiederum andere Ämter hingegen eine feste Terminvereinbarung wünschen. Beides hat seine Vor.- und Nachteile. Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann kann man sich auch sicher sein, das man an dem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen halten wird.
Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass man den gesamten Tag beim Gewerbeamt verbringen wird. Wenn man jedoch einen festen Termin hat, dann wird man nicht so viel warten müssen, zumindest nicht beim Amt des Gewerbes. Warten muss man dennoch, vielleicht sogar viel länger als gedacht.
Da es sehr gut sein kann, dass der Andrang in größeren Städten recht groß sein dürfte. Eine dritte Alternative, die mittlerweile am kommen ist, ist die Online Gewerbeanmeldung. Man kann unabhängig der Öffnungszeiten und ganz bequem von Zuhause aus die Gründung eines Unternehmens vornehmen.
Einziges Manko hier: noch wird dieser Service nicht überall angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens kann man diese Art der Gründung vornehmen.
Da diese Vorgehensweise noch nicht der Norm entspricht, versuchen wir weitern den klassischen Weg zu beschreiben. Wenn man also nun beim Gewerbeamt erschienen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man noch folgende Dokumente bei sich haben:
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
- als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
Nachdem man die benötigten Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllen muss. Falls sich irgendwelche Fragen ergeben sollten, dann kann man auch vor Ort den Beamten fragen. Die Gründung dauert in der Regel bis zu 40 Minuten.
Das Formular ist nur eine Seite lang. Gefragt werden die Daten zum Gründer, sowie zum Betrieb. Unter anderem wird hier bereits die Frage geklärt, ob man eine nebenberufliche oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit gründet.
Je nachdem, für was man sich entscheidet, können Mehrkosten entstehen. Denn bei einem Hauptgewerbe muss man in der Regel die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.
Nachdem man das Formular dann ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Dieser Kopie dient dann zukünftig als Gewerbeschein. Mit diesem kann man allerdings noch nicht beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.
Dafür muss man zunächst den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückschicken. Beim Finanzamt muss man sich nicht selber melden, da das Gewerbeamt dies für einen übernimmt. Auch werden weitere Behörden informiert, wie die Industrie und Handelskammer sowie die Berufsgenossenschaften.
Falls du dich fragen solltest, ob du den Abschnitt Kleingewerbe anmelden verpasst haben solltest, dann kann ich dich beruhigen, das hast du nämlich nicht. Denn die Kleingewerbe Anmeldung geschieht nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt.
Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?
Um ein Kleingewerbe gründen zu können, muss man beim Finanzamt vorstellig werden. Oder nicht ganz. Viel eher schickt das Finanzamt dem Gründer den steuerlichen Erfassungsbogen zu. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden.
Auf diesem Bogen kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist die Voraussetzung dafür, um als Kleingewerbe gelten zu können. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Dafür muss man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im darauffolgendem Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleiben. Wenn dies so gegeben ist, muss man keine Umsatzsteuer bezahlen. Auch muss man angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.
Hierbei ist wichtig zu erwähnen, dass die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschrieben werden sollte, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob das angegebene denn auch wirklich so stimmt.
Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Die Gründung eines Kleingewerbes sollte sofort stattfinden, wenn man weiß, dass eine gewerbliche Tätigkeit langfristig ausgeübt werden muss. Es gibt sogar eine verallgemeinernde Definition, wann genau man das gründen eines Unternehmens vornehmen muss.
Wenn man eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Falls nicht, dann können Strafen drohen. Die Ämter können ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr auszahlen.
In München ist es gar so, dass Bußgelder in Extremfällen bis zu 50.000 Euro kosten können. Das würde bei vielen der finanzielle Kollaps bedeuten und gleichzeitig auch den Ruin. Daher ist es umso wichtiger, dass man dies nicht auf die leichte Schulter nimmt und sofort erledigt.
Man kann ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern müsste man dann noch einen Zinssatz bezahlen.
Das bezahlen der Steuern bedeutet allerdings nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss. Das muss man dennoch machen. Bei eher kleineren Beträgen aber kann es sein, dass die Ämter Mal ein Auge zudrücken. Doch alleine darauf sollte man nicht vertrauen und das Gründen des Unternehmens so schnell wie möglich voranbringen.
Ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend?
Ja, auch für Kleingewerbetreibende gilt, das die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend ist. Viele wissen gar nicht, welche Aufgaben die IHK überhaupt hat und welche Vorteile man durch die Nutzung der Angebote erhalten kann. Die IHK versucht in der Regel die regionale Wirtschaft anzukurbeln.
Dies versucht sie, indem sie beispielsweise Bahngleise repariert, damit Leute schneller von A nach B können und so potenzielle Kunden vor Geschäfte bringen können. Außerdem bietet die IHK auch sehr viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann.
Diese wiederum helfen dem Unternehmen, an Reputation zu gewinnen und interessanter für Kunden zu werden. Für diese Angebote verlangt die IHK auch eine jährliche Gebühr. Kleingewerbe zahlen Gebühren von rund 30 bis 70 Euro. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr von rund 150 bis 300 Euro im Jahr.
Dann gibt es noch eine eher unschöne Seite an der IHK, die vor allem zu beginn der unternehmerischen Karriere sehr schmerzhaft sein kann. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Diese Rechnung kann es ganz schön in sich haben. Vor allem wenn man gerade dabei ist, Neuanschaffungen zu tätigen oder Koorperationen einzugehen, muss man diese höchstwahrscheinlich über mehrere Wochen hinweg verschieben. Doch keine Panik…
GewerbeAnmeldung.com fragen. Denn es gibt eine Möglichkeit, dem ganzen zu entkommen. Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Du kannst hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.
Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit, dass man sogar gar nichts zahlen muss, ist gegeben. Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Falls du mehr Informationen benötigst, dann klicke hier ->
Vorteile eines Kleingewerbes?
Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, das Handelsgesetzbuch als Grundlage ihres Handelns zu nutzen, sondern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze. Die HGB ist sehr umfangreich und komplex, deshalb ist es ein großer Vorteil, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss.
Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, das man für dieses kein Mindestkapital benötigt. Auch muss das Kleingewerbe nicht im Handelsregister eingetragen werden.
Das bedeutet im Umkehrschluss, das die IHK Gebühren pro Jahr dann geringer ausfallen. Bei einem Kleingewerbe kommt es nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt.
Außerdem kann man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer zahlen. Wenn man dabei noch berücksichtigt, dass man einen Gewinn von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften kann, ohne die Gewerbesteuer abführen zu müssen, dann ist dies umso besser für einen.
Welche Kosten hat ein Kleingewerbe?
Beim Kleingewerbe von großen Kosten zu sprechen, ist eine Lüge. Natürlich kommen einige Kosten auf den Gründer zu, doch diese sind im überschaubaren Rahmen. Selbst Studenten, die nicht so viel Zeit und Geld haben, können problemlos ein Kleingewerbe betreiben, da die Kosten eines Kleingewerbes sehr niedrig sind.
Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes mit aufzunehmen. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten.
Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht. Sehr überschaubar und auch bezahlbar, oder? Ich hoffe diese kleine Auflistung hat dir zeigen können, dass Kleingewerbetreibende es mit einem Kleingewerbe wirklich gut haben.
Falls du dich fragst, ob da nicht noch etwas dazu kommen könnte, dann ja, weitere Zahlungen können immer wieder auftreten. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, Mitarbeiter einstellt und deren Krankenversicherung begleicht, Patente anmeldet, Partnerschaften und Koorperationen eingeht, Weiterbildungskurse besucht oder Neuanschaffungen tätigt.
Das sind alles potenzielle Kosten, die pro Jahr auftreten könnten und man im Überblick haben sollte. Als Kleingewerbetreibender sollte man diese Zahlungen mit Stolz hinnehmen, denn das bedeutet, dass das Fundament bereits steht und man den nächsten Schritt Richtung Wachstum angepeilt hat.
Muss der Kleingewerber seinem Arbeitgeber von der Selbstständigkeit erzählen?
Es ist die Frage aller Fragen für die meisten nebenberuflichen Gründer: hat der Arbeitgeber etwas zu sagen und kann dieser sogar mein Gewerbe annullieren? Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.
Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.
Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Ein Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Die Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen.