Wenn du für dich selbst feststellen konntest, dass das Kleingewerbe für dich der erste richtige Schritt in Richtung Selbstständigkeit geht, dann ist diese Wahl eine sehr richtige.
Denn du bist nicht allein! Mit über sechs Millionen Kleingewerben allein in Deutschland ist das Kleingewerbe das mit Abstand beliebteste Gewerbe der Deutschen. Das Kleingewerbe paart wie kein anderes Gewerbe so viele Vorteile in einem. Doch genauso viele Vorteile ein solches Gewerbe auch hat, so viele Mysterien, Kuriositäten und Geheimnisse ranken darum.
In diesem Beitrag erhälst du alle wissenswerten Informationen die du brauchst, damit dein unternehmerischer Weg als Kleingewerber ein voller Erfolg wird.
Sollte man ein Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Kleingewerbe müssen sich nicht im Handelsregister eintragen lassen. Falls man dies dennoch tun möchte, dann ist dies zum einen freiwillig, zum anderen muss man dies auch vor der Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes erledigen.
Es gibt einige Vorteile, die einen Gründer dazu verleiten können, den Eintrag zu wagen. Diese sehen wie folgt aus:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Auf der anderen Seite gibt es dann doch auch eine negative Seite. Denn wenn das Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann wird sich vieles verändern. Das bedeutet unter anderem:
- dass das Unternehmen nicht dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden, wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK.
Am Ende muss jeder für sich selbst entscheiden, inwieweit und ob es sinnvoll ist, das Kleingewerbe im Handelsregister eintragen zu lassen. Sofern man allerdings von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Wo muss man das Gewerbe anmelden?
In den meisten Fällen muss man beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde vorstellig werden. In einigen Städten kann es vielleicht auch Mal vorkommen, dass man die Gewerbeanmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann. Darüber sollte man sich also vorher ausgiebig informieren. Beim Gewerbeamt zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Kosten können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man noch paar Dokumente bei sich haben.
Welche Dokumente benötige man zur Anmeldung?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Man muss Formular richtig ausfüllen
Daraufhin erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen muss. Man muss unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte.
Bei einem Hauptgewerbe wäre es nämlich so, dass man die eigene Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Für die meisten Leser kommt ohnehin nur das Nebengewerbe infrage, da die meisten noch eine hauptberufliche Tätigkeit verfolgen und mit einem Gewerbe nebenbei das Gehalt weiter auf hübschen wollen.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hat. Das Gewerbeamt informiert nach der Anmeldung die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die IHK oder HWK, sowie die Berufsgenossenschaften.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Unabhängig von der Rechtsform eines Gewerbes, so muss man sich als Gründer dem Gesetz beugen. Es gibt nämlich eine klare Definition, wann genau man das Unternehmen anmelden muss. Wenn man nämlich eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausführt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften, dann muss man ein Gewerbeamt aufsuchen. Und das am besten so schnell wie möglich.
Was wird wenn man die Anmeldung verspätet?
Wenn man die Anmeldung verspätet oder gar nicht ausführt, dann droht ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und sogar mehr. Ein krasseres Beispiel, damit du den ernst der Lage besser verstehst: in München werden Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Zwar ist das nicht die Regel und nur bei den aller härtesten Fällen verhängt worden, doch diese Summe zeigt, das damit nicht zu spaßen ist. Man kann ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man 60 Monate Zeit. Falls man über Jahre hinweg verspätet die Anmeldung vornimmt, dann muss man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.
Auf diese Steuern wird noch ein bestimmter Zinssatz als Strafe drauf gerechnet. Dies hindert die Ämter allerdings nicht daran, Bußgelder auszusprechen. Zwar lassen diese bei eher kleineren Beträgen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung beim Gewerbeamt so schnell wie möglich vornehmen.
Wo kann man nun das Kleingewerbe gründen?
Das Gewerbeamt informiert nach der Anmeldung die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die IHK oder HWK, sowie die Berufsgenossenschaften.
Das Finanzamt meldet sich automatisch beim Gewerbetreibenden. Man erhält in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post. Falls nach dieser Zeitspanne keine Rückmeldung erfolgen sollte, dann erst sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, wie der Stand der Dinge ist.
Vom Finanzamt erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte daher mit größter Sorgfalt und Aufmerksamkeit ausgefüllt werden. Unter anderem muss man sich dafür entscheiden, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, das man überhaupt als Kleingewerber gilt.
Wer also ein Kleingewerbe anmelden möchte, muss diese Regelung in Anspruch nehmen. Falls man diese Option nicht zieht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe gültig machen. Die Regelung ist eine Hilfestellung für Unternehmen, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Es ist wichtig das genuae Bennenen der gewerblichen Tätigkeit
Außerdem ein weiterer wichtiger Bereich ist das genaue Benennen der gewerblichen Tätigkeiten. Man sollte diese so genau wie möglich beschreiben, da das Finanzamt sehr penibel ist und genau schaut, ob man denn auch wirklich genau so handelt, wie alles angegeben worden ist. Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen. Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll.
Kann man die Bescheibung ändern
Man kann die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält.
Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Das lange warten hat ein Ende!
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Doch was genau ist diese Regelung überhaupt und für was ist diese gut? Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.
Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür muss man allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Umsatz erwirtschaften. Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht mehr und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.
Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht mehr tun.
Ist man mit einem Kleingewerbe selbstständig?
Ja. Kleingewerbetreibende gelten ebenfalls als Selbstständige. Ein Kleingewerbe kann wie jedes andere Gewerbe auch, hauptberuflich oder nebenberuflich betrieben werden. Das Besondere an dem Kleingewerbe ist, dass dieses nur geringe Steuern vom Gründer abverlangt, gleichzeitig dazu aber sehr hohe Einnahmen versprechen kann, wenn der Wille und der Einsatz des Gründers stimmen.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Mit einem Kleingewerbe kann man pro Jahr rund 500.000 Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Das ist eine unfassbar hohe Zahl, die bei dem ein oder anderen sicherlich für einen offenen Mund sorgen wird. Auch sollte man berücksichtigen, dass diese Summe auf das eigentliche Gehalt noch drauf gerechnet wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können. An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss.
Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an. Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.
Welche Kosten hat man damit?
Nicht nur, dass der Verwaltungsaufwand gering ist, man als Kleingewerbe auch noch wenig Steuern zahlt, so kann man auch sagen, dass ein Kleingewerbe nur sehr geringe Kosten für den Gewerbetreibenden bedeutet. Wir versuchen hier Mal alle relevanten Kosten zu benennen. Da die meisten Leser noch vor der Anmeldung eines Gewerbes stehen, kann man auch die Bearbeitungsgebühr mit in die Aufzählung rein nehmen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und der Preis kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Allerdings muss man diese Gebühr nur einmalig bezahlen.
Hauptberuflich oder Nebenberuflich?
Je nachdem, ob man das Gewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte, muss man auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem hauptberuflichen Gewerbe beginnen die Kosten ab 200 Euro monatlich. Studenten, die nicht über die Familie versichert sind, müssten einen Betrag von rund 100 Euro monatlich bezahlen. Abhängig von den Einnahmen kann es sein, dass man auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit einen kleineren Teil der Kosten übernehmen muss.
Was kostet die Mitgliedschaft bei der IHK?
Zusätzliche Kosten sind die Gebühren für die Mitgliedschaft bei der IHK. Für ein Kleingewerbe betragen diese Kosten rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr. Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die fix anfallen würden. Sehr überschaubar, wenn man bedenkt, dass bei den meisten Gründern die Krankenversicherung ohnehin vom Arbeitgeber bezahlt wird und die Bearbeitungsgebühr lediglich einmal anfällt.
Natürlich können auch weitere Kosten anfallen. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt und deren Versicherung bezahlt, Patente anmeldet, Weiterbildungskurse besucht, Webseiten eröffnen lässt, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Jedoch kann man mit diesen Zahlen nicht rechnen und können sich von Gründer zu Gründer unterscheiden.
Welche Steuern zahlt man?
Einem Kleingewerbe wird nachgesagt, dass Gründer keine bis wenig Steuern zahlen müssen. Zum Teil stimmt diese Aussage auch. Durch die Einhaltung der Kleinunternehmerregelung etwa müssen Gewerbetreibende keine Umsatzsteuer abführen.
Außerdem kann man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Was bleibt, sind die Einkommenssteuer. Es stimmt also nicht ganz, dass ein Kleingewerbe vollständig von den Steuern befreit ist, doch die Steuern, die man zahlen muss, sind im Endeffekt sehr gering. Vor allem dann, wenn man dies mit anderen Gewerben und deren Abgaben vergleicht.
Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend?
Ja. Jeder, der die Anmeldung beim Amt des Gewerbes vollzieht und als Gewerbetreibender gilt, muss die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Diese Mitgliedschaft ist verpflichtend und man kann sich auch nicht davon befreien lassen.Freiberufler hingegen müssen nicht die Mitgliedschaft antreten, da diese kein Gewerbe besitzen.
Wofür IHK?
Die IHK ist eine Institution, die versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Beispielsweise hilft sie dabei, die Gleise zu reparieren, damit Leute schneller in die Stadt können, wovon wiederum die örtlichen Geschäfte profitieren können, da wieder mehr Besucher an Land gebracht werden. Auch bietet die IHK viele Möglichkeiten, sich weiter zu bilden, indem Kurse angeboten werden und man auch Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum hilft dem Unternehmer, sein klein Gewerbe voranzubringen und durch besondere Qualifikationen interessanter für Kunden zu machen. Also alles in allem eine Win Win Situation, für alle beteiligten, vor allem wenn man bedenkt, wie hoch die Kosten hierbei sind. Denn in erster Linie ärgern sich die meisten Unternehmer über die zusätzlichen Kosten, die entstehen. Diese sind allerdings sehr moderat.
Ein Kleingewerbe zahlt beispielsweise nur 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen eine Gebühr in Höhe von rund 150 bis 300 Euro zahlen. Für die Leistung, die man erhalten kann, wenn man diese beansprucht, ein fairer Preis.
Es gibt dann leider eine unschöne Seite an der IHK, die dann doch sehr negativ behaftet ist. Wenn diese eine Beitragsrechnung schickt, welche bereits im ersten Jahr den Unternehmer treffen kann. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können. Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->
Fazit:
Das Kleingewerbe eignet sich hervorragend für Gründer, die noch am Anfang ihrer unternehmerischen Karriere stehen. Das Kleingewerbe bietet viele Möglichkeiten an, sehr gutes Geld zu verdienen und dabei auch noch jede Menge einsparen zu können. Auch ist der Verwaltungsaufwand beim Kleingewerbe sehr gering.