Es ist der Traum vieler Gründer: das eigene Unternehmen erfolgreich zu sehen, welches einen großen Einfluss auf die Gesellschaft hat und man zudem noch hohes Ansehen genießt. Wenn man dabei auch noch gut durch die Runden kommt, sich alle finanziellen Träume erfüllen kann und dabei ein erfülltes Leben genießt, dann ist alles umso besser.
Ja, der Traum ist ein sehr schöner, doch bis es soweit ist, muss man einen beschwerlichen Weg gehen und auch akzeptieren, das auf diesem Weg sehr viele Stolpersteine auf einen warten werden.
Als Unternehmer hat man bei einer solchen Alternative nur eine Möglichkeit: die Stolpersteine nehmen und mit diesen den Weg ebnen. Sozusagen aus der Schwäche eine Stärke machen. Doch ich schweife ab. In diesem Artikel wirst du alles grundsätzliche Erfahren, was du benötigst, um erfolgreich ein kleines Gewerbe beantragen zu können.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
In den meisten Fällen muss man beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde vorstellig werden. In einigen Städten kann es vielleicht auch Mal vorkommen, dass man die Gewerbeanmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann.
Darüber sollte man sich also vorher ausgiebig informieren. Beim Gewerbeamt zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Kosten können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man noch folgende Dokumente bei sich haben:
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Daraufhin erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen muss. Man muss unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte. Bei einem Hauptgewerbe wäre es nämlich so, dass man die eigene Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste.
Für die meisten Leser kommt ohnehin nur das Nebengewerbe infrage, da die meisten noch eine hauptberufliche Tätigkeit verfolgen und mit einem Gewerbe nebenbei das Gehalt weiter auf hübschen wollen. Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt.
Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.
Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hat. Das Gewerbeamt informiert nach der Anmeldung die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die IHK oder HWK, sowie die Berufsgenossenschaften.
Was muss man tun um ein Kleingewerbe anmelden zu können?
Hast du dich bereits gefragt, warum bisher vom Gewerbeamt die Rede war, aber nicht, wie man dort das Kleingewerbe anmelden kann? Ganz einfach aus dem Grund, weil die Kleingewerbe Anmeldung eben nicht beim zuständigen Gewerbeamt stattfindet, sondern beim Finanzamt.
Eher gesagt erhält man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem kann man unter anderem Angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Wenn man diese Regelung in Anspruch nimmt, dann ist das so, als wenn man das Kleingewerbe anmelden würde.
Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Unabhängig von der Rechtsform eines Gewerbes, so muss man sich als Gründer dem Gesetz beugen. Es gibt nämlich eine klare Definition, wann genau man das Unternehmen anmelden muss.
Wenn man nämlich eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausführt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften, dann muss man ein Gewerbeamt aufsuchen. Und das am besten so schnell wie möglich.
Denn, wenn man die Anmeldung verspätet oder gar nicht ausführt, dann droht ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und sogar mehr. Ein krasseres Beispiel, damit du den ernst der Lage besser verstehst: in München werden Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro verhängt.
Zwar ist das nicht die Regel und nur bei den aller härtesten Fällen verhängt worden, doch diese Summe zeigt, das damit nicht zu spaßen ist. Man kann ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man 60 Monate Zeit. Falls man über Jahre hinweg verspätet die Anmeldung vornimmt, dann muss man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.
Auf diese Steuern wird noch ein bestimmter Zinssatz als Strafe drauf gerechnet. Dies hindert die Ämter allerdings nicht daran, Bußgelder auszusprechen. Zwar lassen diese bei eher kleineren Beträgen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung beim Gewerbeamt so schnell wie möglich vornehmen.
Wann folgt die Anmeldung beim Finanzamt?
Das Gewerbeamt informiert nach der Anmeldung die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die IHK oder HWK, sowie die Berufsgenossenschaften. Das Finanzamt meldet sich automatisch beim Gewerbetreibenden.
Man erhält in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post. Falls nach dieser Zeitspanne keine Rückmeldung erfolgen sollte, dann erst sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, wie der Stand der Dinge ist. Vom Finanzamt erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung.
Dieser ist sieben Seiten lang und sollte daher mit größter Sorgfalt und Aufmerksamkeit ausgefüllt werden. Unter anderem muss man sich dafür entscheiden, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, das man überhaupt als Kleingewerber gilt. Wer also ein Kleingewerbe anmelden möchte, muss diese Regelung in Anspruch nehmen. Falls man diese Option nicht zieht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe gültig machen.
Die Regelung ist eine Hilfestellung für Unternehmen, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Außerdem ein weiterer wichtiger Bereich ist das genaue Benennen der gewerblichen Tätigkeiten.
Man sollte diese so genau wie möglich beschreiben, da das Finanzamt sehr penibel ist und genau schaut, ob man denn auch wirklich genau so handelt, wie alles angegeben worden ist.
Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen.
Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten.
Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe.
Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält. Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt.
Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Das lange warten hat ein Ende!
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Doch was genau ist diese Regelung überhaupt und für was ist diese gut?
Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.
Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür muss man allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Umsatz erwirtschaften.
Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht mehr und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht mehr tun.
Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Ja. Jeder, der die Anmeldung beim Amt des Gewerbes vollzieht und als Gewerbetreibender gilt, muss die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Diese Mitgliedschaft ist verpflichtend und man kann sich auch nicht davon befreien lassen. Freiberufler hingegen müssen nicht die Mitgliedschaft antreten, da diese kein Gewerbe besitzen.
Die IHK ist eine Institution, die versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Beispielsweise hilft sie dabei, die Gleise zu reparieren, damit Leute schneller in die Stadt können, wovon wiederum die örtlichen Geschäfte profitieren können, da wieder mehr Besucher an Land gebracht werden.
Auch bietet die IHK viele Möglichkeiten, sich weiter zu bilden, indem Kurse angeboten werden und man auch Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum hilft dem Unternehmer, sein klein Gewerbe voranzubringen und durch besondere Qualifikationen interessanter für Kunden zu machen.
Also alles in allem eine Win Win Situation, für alle beteiligten, vor allem wenn man bedenkt, wie hoch die Kosten hierbei sind. Denn in erster Linie ärgern sich die meisten Unternehmer über die zusätzlichen Kosten, die entstehen. Diese sind allerdings sehr moderat.
Ein Kleingewerbe zahlt beispielsweise nur 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen eine Gebühr in Höhe von rund 150 bis 300 Euro zahlen. Für die Leistung, die man erhalten kann, wenn man diese beansprucht, ein fairer Preis.
Es gibt dann leider eine unschöne Seite an der IHK, die dann doch sehr negativ behaftet ist. Wenn diese eine Beitragsrechnung schickt, welche bereits im ersten Jahr den Unternehmer treffen kann.
Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können. Für Neugründer ein Desaster!
Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->
Als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Kleingewerbe müssen sich nicht im Handelsregister eintragen lassen. Falls man dies dennoch tun möchte, dann ist dies zum einen freiwillig, zum anderen muss man dies auch vor der Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes erledigen. Es gibt einige Vorteile, die einen Gründer dazu verleiten können, den Eintrag zu wagen. Diese sehen wie folgt aus:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Auf der anderen Seite gibt es dann doch auch eine negative Seite. Denn wenn das Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann wird sich vieles verändern. Das bedeutet unter anderem:
- dass das Unternehmen nicht dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden, wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK.
Am Ende muss jeder für sich selbst entscheiden, inwieweit und ob es sinnvoll ist, das Kleingewerbe im Handelsregister eintragen zu lassen. Sofern man allerdings von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Unterschied zwischen einer UG und einem Kleingewerbe?
Wenn man im Netz nach Kleingewerbe anmelden sucht, dann liest man in einigen Nebensätzen immer wieder, dass es auch eine UG gibt, die zuweilen ähnliche Charakteristiken aufweist.
Eine UG ist eine Kapitalgesellschaft, wie beispielsweise eine GmbH und kann bereits mit einem Euro Stammkapital eröffnet werden. Also die Markteintrittsbarriere ist sehr gering, wie bei einem Kleingewerbe auch. Eine UG muss bilanzieren und eine Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung einreichen.
Das sind alles administrative Hürden, die ein neu gegründetes Einzelunternehmen, wie eben ein Kleingewerbe, in der Regel nicht bzw. nur abgemildert hat.
Eine UG (Unternehmensgesellschaft Haftungsbeschränkt) die ein Gewerbe betreibt, ist immer ein Kaufmann im Sinne des HGB und solch ein Kaufmann kann kein Kleingewerbetreibender sein. Nur Einzelunternehmer und GbRs können Kleingewerbetreibende sein.
Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?
Beim Kleingewerbe handelt es sich um ein Unternehmen, welches nur eine kleinere Summe erwirtschaften kann. Doch stimmt das überhaupt? Nicht wirklich! Zu sagen, dass ein Kleingewerbe nur geringe Einnahmen verspricht ist so richtig, wie das China in Europa liegt.
Die erreichbaren Zahlen würden sicherlich das eigentliche Gehalt des ein oder anderen bei weitem übersteigen. Doch kommen wir zu den Zahlen…. mit einem Kleingewerbe kann man pro Jahr rund 500.000 Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.
Das ist eine unfassbar hohe Zahl, die bei dem ein oder anderen sicherlich für einen offenen Mund sorgen wird. Auch sollte man berücksichtigen, dass diese Summe auf das eigentliche Gehalt noch drauf gerechnet wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können.
An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss. Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an.
Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Ein besonderer Vorteil eines Kleingewerbes ist, das dieser keine hohen Kosten pro Jahr verursacht. Gewerbetreibende müssen in der Regel nur die IHK Gebühren, die rund 30 bis 300 Euro kosten können, als einzige Fixkosten berechnen.
Weitere Kosten können dann entstehen, wenn man ein Hauptgewerbe hat und die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Auch können sich zusätzliche Zahlungen bei Gewerbetreibenden unterscheiden. Beispielsweise wenn man Räumlichkeiten mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht, Weiterbildungskurse besucht, Webseiten errichtet oder Neuanschaffungen tätigt.
Kann der Arbeitgeber mir das Kleingewerbe verbieten?
Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.
Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.
Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man zusätzliche Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.