Schritt für Schritt zum eigenen Kleingewerbe
Der Antrag, um die Gewerbeanmeldung abschließen zu können, ist eines der ersten Schritte eines Gründers, vor seiner unternehmerischen Karriere. Einige Unternehmer müssen gar vor der Anmeldung beim Gewerbeamt noch sich beim Handelsregister eintragen lassen. Kleingewerbe benötigen dies nicht.
Das Kleingewerbe ist nicht nur das beliebteste Gewerbe der Deutschen, sondern hat auch noch die Besonderheit, dass sie extra beantragt werden muss.
Dafür reicht es nicht aus, einfach nur beim zuständigen Gewerbeamt zu erscheinen. Kleingewerbetreibende müssen nämlich beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und dort die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim jeweiligen Gewerbeamt in der Stadt anmelden. Das klingt in der Regel immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Warum? Ganz einfach deshalb, weil es vor allem in Großstädten gerne dazu kommen kann, das es mehrere Gewerbeämter gibt, wie beispielsweise in Berlin oder Hamburg.
Auch kann es sein, dass man die Gewerbeanmeldung gar bei der Handwerkskammer oder beim Ordnungsamt beantragen kann. Deshalb muss man das zuständige Amt erst einmal ausfindig machen. Ist dieser Schritt erledigt, folgt bereits die Recherche, ob es ausreicht, einfach vor Ort zu erscheinen oder ob man einen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann hat man in der Regel auch innerhalb eines Tages den Gewerbeschein in den Händen. Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass der Andrang für eine Gewerbeanmeldung bei anderen Gründern genauso hoch sein dürfte und man einige Zeit im Wartezimmer verbringen muss.
Weniger Zeit im Wartezimmer verbringen müssen Leute, die bereits einen festen Termin haben und schnell die Gewerbeanmeldung beantragen können. Allerdings kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass Ämter über mehrere Wochen und Monate vollkommen verplant sind und man dementsprechend viel warten muss. Eine dritte Alternative, die sich größter Popularität erfreut, ist die Online Gewerbeanmeldung.
Wie kann man online Gewerbeanmeldung beantragen?
Online Anmeldung ist noch neu, bedeutet aber für Gründer eine erhebliche Erleichterung zum anmelden. Man kann nämlich ganz bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung beantragen.
Man benötigt hierfür weder einen Termin, noch muss man unbedingt zum Gewerbeamt hin. Auch dauert diese Art der Anmeldung nur wenige Minuten. Wer aufgrund seiner bisherigen Arbeit es nie schaffen konnte, zu den entsprechenden Öffnungszeiten beim Gewerbeamt zu erscheinen, eine willkommene Abwechslung.
Einziges Manko: noch wird die Online Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. Deshalb muss man zunächst einmal schauen, ob die eigene Stadt diesen Service anbietet. In einigen Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies der Fall.
Unabhängig davon, für welche Art der Gewerbeanmeldung man sich entscheiden würde, so ist der Ablauf bei allen gleich.
Wie viel Kosten muss man für Anmeldung bezahlen?
Man muss zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Kosten können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Gewerbeanmeldung Formular: Darauf müssen sie achten!
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.
Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte. Bei einem Hauptgewerbe wäre es nämlich so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Dies wären somit die ersten Kosten, die für einen Kleingewerber langfristig anfallen würden.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK oder HWK und die Berufsgenossenschaften.
Wie fülle ich die Gewerbeanmeldung Formular aus?
Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
Persönliche Angaben zum Betriebsinhaber
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
Angaben zum Betrieb
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?
Ein Kleingewerbe anmelden kann man nicht beim Gewerbeamt, sondern bei dem Amt der Finanzen. Nach der Gewerbeanmeldung erhält man innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post vom Finanzamt. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung.
Dieser ist sieben Seiten lang und ein kleiner Brocken. Deshalb sollte man sich auch ausreichend Zeit lassen und die Felder mit größter Aufmerksamkeit ausfüllen. Um nun ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Antrag stellen.
Diese Regelung ist eine kleine Hilfestellung für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Falls man diese Option nicht zieht, dann kann man das Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden können.
Deshalb ist es wichtig, dass man sich hier ausführliche Gedanken machen muss, um zu entscheiden, was man selbst eigentlich möchte. Wer noch gerade dabei ist, seine unternehmerische Idee auszutesten, für den wäre es ratsam, ein Kleingewerbe anmelden zu lassen.
Auch wäre es für diejenigen interessant, die neben der Arbeit das Gehalt etwas weiter aufbessern wollen, ohne dabei viel mit Steuern am Hut zu haben. Auch ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe recht niedrig, im Verhältnis zu anderen Gewerben. Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.
Hierbei ist es wichtig, diese Tätigkeit so ausführlich wie möglich zu beschreiben. Das Finanzamt kontrolliert im Nachhinein nämlich sehr genau, ob die Angaben denn auch wirklich so stimmen. Falls sich im Laufe der Zeit etwas am Unternehmen ändern sollte, dann muss man diese Änderung so schnell wie möglich dem Finanzamt melden.
Nachdem man den Bogen ausgefüllt zurückgeschickt hat, kann man nun endlich beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. Eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer benötigt man in der Regel als Kleingewerbe nicht. Auch kann man die eigene Steuernummer auf den Rechnungen angeben, die jeder Bürger seit Geburt an hat. Als Kleingewerbe erhält man nämlich kein neues.
Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, der ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, sofern er beabsichtigt, diese Tätigkeit wiederholt auszuüben, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften. Falls man dies nicht tut, droht ein hohes Bußgeld.
Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Das ist zwar nicht die Norm, dennoch würde dies für die meisten Gründer den finanziellen Ruin bedeuten.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man kann rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet.
Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss. Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht.
Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften.
Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.
Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.
Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben.
Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen. Eine perfekte Gratwanderung.
Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Wer eine gewerbliche Tätigkeit beim Amt des Gewerbes beantragt hat, der ist dazu verpflichtet, die Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Dies ist gesetzlich so verpflichtend und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen.
Die IHK oder HWK sieht sich selbst als eine Institution, welche versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Inwieweit diese Bestrebungen von Erfolg gekrönt sind, darüber darf sich jeder selbst eine Meinung zu bilden.
Was feststeht ist allerdings, das die IHK höchst umstritten ist, da die meisten Gründer keinen klaren Mehrwert erkennen können. Man kann der IHK wenigstens noch zugute halten, das sie viele Weiterbildungskurse anbietet, wo man Qualifikationen erlangen kann, die wiederum dem Unternehmen dabei helfen, an ansehen zu gewinnen.
Doch dies kostet eben auch einiges an Geld. Damit sind auch nicht die Gebühren gemeint, die kommen pro Jahr nämlich noch extra dazu. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr.
Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.
Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?
Auch wenn man annehmen möchte, dass man mit einem Kleingewerbe gar nicht so viel verdienen kann, so sind die erreichbaren Summen immens. Bei vielen würde dies gar die Haupteinnahmequelle übertreffen.
Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss. Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss mit hohen Kosten rechnen. So denkt zumindest ein Großteil vieler Gründer, doch das Kleingewerbe ist nicht nur deshalb beliebt, weil der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man einiges an Steuern sparen kann, sondern auch deshalb, weil auch das Unternehmen an sich keine hohen Kosten verursacht.
Man hat die Kosten für die Bearbeitungsgebühr bei dem Gewerbeamt, welches rund 20 bis 60€ kostet. Je nach Art des Unternehmens können noch weitere Kosten hinzubekommen, weil mehr Dokumente benötigt werden.
Je nach dem, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe hat, zahlt man auch die eigene Krankenkasse selbst. Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren von der IHK.
Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und kosten im Jahr rund 30 bis 70€ für Kleingewerbe und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300€.
Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.
Kann der Arbeitgeber mir das Kleingewerbe verbieten?
Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.
Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.
Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, muss man nicht nur das Gewerbeamt in der Stadt aufsuchen, sondern muss auch noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Dies können sie dann machen, wenn sie vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten haben. Auf diesem Bogen kann man die Regelung in Anspruch nehmen.
Falls man dies nämlich nicht tut, dann kann man für die kommenden fünf Jahre zumindest das angemeldete Gewerbe nicht mehr als ein Kleingewerbe eintragen lassen.
Ein klein Gewerbe hat den Vorteil, dass man viele Steuern einsparen kann, sehr wenige Kosten im Jahr hat und dennoch jede Menge Geld verdienen kann. Vor allem für Gründer, die noch erst austesten möchten, ob ihre gewerbliche Tätigkeit überhaupt einen wirtschaftlichen Ertrag bringen könnte, eine ideale Voraussetzung.
Auch kann sich ein Kleingewerbe für diejenigen lohnen, die ihren Hauptjob weiterhin ausüben möchten und nebenbei etwas dazu verdienen möchten, ohne das diese unternehmerische Karriere zu viel Zeit in Anspruch nimmt oder zu viele Steuererklärungen bedeuten.