Die beliebteste Rechtsform in Deutschland ist gefragter denn je, denn immer mehr Leute versuchen die Selbstständigkeit zu erreichen. Auch wenn es bedeutet, zunächst einmal nebenberuflich zu starten. Dieser Weg ist für viele ideal, da es zum einen keine allzu hohe Zeit erfordert und auch der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe sehr gering ist.
Wer sich denkt, ich brauch aber noch paar Informationen mehr, der kann sich gerne den gesamten Text durchlesen. Generell ist unsere Ganze Seite gespickt voller exklusiver Informationen. Daher lohnt sich auch der Blick auf die anderen, unzähligen Texte.
Vor- und Nachteile einer nebenberuflichen Tätigkeit:
Bevor wir uns überhaupt genauer anschauen, wie man ein Kleingewerbe anmelden kann, ist es wichtig, dass man sich noch einmal vor Augen führt, welche Vor- und Nachteile mit einem nebenberuflichen Kleingewerbe verbunden sind.
Denn die Selbstständigkeit ist kein Ding für wenige Monate, sondern soll ein Fundament über mehrere Jahre darstellen. Umso wichtiger ist es auch, langfristige Effekte bereits jetzt einmal schon zu kennen.
Denn jeder Gründer hat seinen eigenen Weg für die Zukunft. Einige möchten weiterhin den aktuellen Job behalten und das Gehalt nebenbei auf hübschen. Andere Gründer hingegen beginnen zunächst klein, testen vieles aus und verkaufen das Unternehmen dann Gewinnbringend weiter.
Für welchen Weg man sich am Ende entscheidet, ist jedem selbst überlassen. Doch eine nebenberufliche Tätigkeit hat sehr viele Vorteile zu bieten. Verglichen zu einem Hauptgewerbe, ist man bei einem nebenberuflichen Kleingewerbe nicht so unter Druck, mit dem Unternehmen unbedingt große Gewinne erzielen zu müssen.
Man ist nicht abhängig von den betrieblichen Einnahmen, da man weiterhin den Job verfolgt. So hat man unter anderem auch genug Zeit, um herausfinden zu können, ob das nebenberufliche Kleingewerbe ein hohes wirtschaftliches Potenzial besitzt.
Zwar ist der Weg das Ziel, dennoch investieren wir nicht nur viel Zeit, Fleiß und in manchen Fällen auch Geld, um nur nebenbei etwas Spaß zu haben. Der wirtschaftliche Erfolg ist auch eines der Punkte, der uns reizt.
Daher ist es auch umso wichtiger, dass man ein Gewerbe bzw. eine Branche erst einmal in Ruhe austesten kann, ohne dabei an jeden Cent Betrag denken zu müssen. Morgens, Abends oder doch lieber Mittags am Unternehmen?
Das ist jedem selbst überlassen. Man hat die Freiheit zu entscheiden, wann, wie lange und wie intensiv man sich Zeit für das nebenberufliche Gewerbe hat. Vor allem in unserer heutigen Zeit ist das Arbeitsklima sehr angespannt und viele Jobs drohen in naher Zukunft auszusterben.
Selbst wenn der Verlust des eigentlichen Jobs also drohen sollte, so hat man immer noch die Möglichkeit, das Kleingewerbe, in ein Hauptgewerbe umwandeln zu können. Durch das aufgebaute Fundament kann man dann viel einfacher und weiter am Unternehmen arbeiten und es voranbringen.
Ein sehr wichtiger Vorteil und für die meisten Gründer eines der wichtigsten überhaupt, ist der Fakt, dass durch das nebenberufliche Gewerbe ein nettes Sümmchen verdient wird, welches auf das aktuelle Gehalt dazu addiert wird.
So erhält man am Ende des Monats eine deutlich höhere Summe und kann sich somit auch mehr Leisten. Vielleicht ja einen längeren Urlaub, ein größerer Fernseher oder bloß ein neuer Tisch.
Die verschiedenen Optionen sind für Gründer unbegrenzt. Auch hat dieses zusätzliche Einkommen den Vorteil, dass man dies bei der Bank angeben kann, sofern die Einnahmen über einen bestimmten Zeitraum erzielt wurden. So kann man vielleicht einen höheren Kredit erhalten oder zumindest eher einen bekommen, wo man vorher noch ein Wackelkanditat war.
So oder so, dass Aufstocken des bisherigen Einkommens ist ein erstrebenswertes Ziel. Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit.
Auch wenn die Vorstellungen vor dem geistigen Auge sehr schön sein können, wo man im eigenen Garten sitzt, das Haus hinter einem mit seiner vollen Pracht glänzt und ein schicker Wagen in der Garage auf einen wartet, so müssen wir uns bewusst werden, dass wir nur eine bestimmte Zeitspanne Zeit haben, um an dem Unternehmen arbeiten zu können.
Der Tagesablauf der meisten Leser ist klar vorher bestimmt. Der Hauptjob nimmt einem acht bis zehn Stunden Zeit pro Tag weg. Schlafen muss man ja auch noch. Wenn man sich also die restliche freie Zeit damit verbringt, an dem eigenem Unternehmen zu arbeiten, so kann man davon ausgehen, dass man weniger Zeit für Familie, Freunde und das Privatleben hat.
Auch wenn einige Gurus einem versuchen einzureden, dass man einfach nur weniger zu schlafen braucht, so ist dies keine langfristige Strategie, denn früher oder später wirkt sich dies auf die Produktivität und auf die Gesundheit aus.
Auch sollte man sich die Frage stellen, ob denn die investierte Zeit dafür ausreichen könnte, mit dem Kleingewerbe auch langfristig erfolgreich und einen Profit zu erwirtschaften.
Man kann es so sehen: das Unternehmen ist wie ein kleines Baby, das gepflegt werden muss und seine Zeit braucht. Wenn man allerdings nur wenig Zeit und Mühe investiert, dann wird das Wachstum vom Baby gestört. Ebenfalls Gedanken machen sollte man sich bei dem Fakt, dass für viele Potenzielle Kunden ein Kleingewerbe nicht den Reiz auslöst, wie beispielsweise ein größeres Unternehmen.
Auch werden nicht viele Leute Schlange stehen, um mit einem Kleingewerbe eine Koorperation eingehen zu wollen. Das sind alles Dinge, die man ebenfalls in die eigene Überlegung mit einfließen sollte. Auch sollte man den Umstand akzeptieren, dass man selbst noch aktuell einen Hauptjob ausübt.
Das bedeutet dann, dass man in der Regel nur begrenzt Zeit hat, um sich persönlich um Kunden zu kümmern und deren Wünschen zu entsprechen. Die Flexibilität kann darunter enorm leiden.
Wenn man dann einmal auch noch ein Image verpasst bekommt, welches nicht gerade gut daher kommt, dann ist man schneller am Boden der Tatsachen zurückgekehrt, als es einem lieb war. Wie jedes Investment, so ist auch das Kleingewerbe davon abhängig, das man einiges an Know-How, als auch an wirtschaftlichen Mitteln investiert.
Wenn man beispielsweise teure Computer angeschafft hat, eine kostspielige Seite hat erstellen lassen und meine kostenpflichtige Partnerschaft am Laufen hat, dann kann es einen umso härter treffen, wenn das Kleingewerbe am Ende doch nicht den erwünschten Erfolg bringt und man am Ende das ganze doch ablasen muss.
Das einzige was dann bleibt, sind die hohen Kosten, die vielleicht sogar irgendwann zu einem solch großem Schuldenberg verkommen sind, das darunter auch das private Leben darunter leidet. Denn in der Regel muss man dann die ganzen Kosten mit dem eigentlichen Gehalt ab bezahlen.
Doch das Leben geht weiter, so auch die weiteren Kosten, die auf einen zukommen, wie die Miete, Strom, Internet und das Einkaufen für die Küche. All diese Faktoren sollte man in seiner Überlegung mit rein nehmen.
Auch wenn hier viele genannt worden sind, die sehr krass und extrem dargestellt sind, so sollte man sich dennoch darüber im Klaren sein, dass die Selbstständigkeit kein Zuckerschlecken ist.
Alles in allem aber kann man sagen, dass die Selbstständigkeit in vielerlei Hinsicht das Leben eines jeden Einzelnen bereichern kann. Denn das positive überwiegt am Ende doch.
Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Eine allgemein gültige Definition, wann man das Gewerbe anmelden muss, ist von den Ämtern klar vorgegeben. Allerdings klingt diese Definition sehr verwirrend.
Es heißt nämlich, dass wenn man eine Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, eben mit dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen, dann sollte man möglichst zeitnah beim Gewerbeamt in der Stadt einen Besuch abstatten und die Anmeldung vornehmen. So weit, so gut. Allerdings gibt es auch Leute, die von dieser Regel befreit sind.
Das sind zum einen eben Leute, die die freien Berufe ausüben. Im Fachjargon auch Freiberufler genannt. Diese Freiberufler wurden damals unterteilt in die Kategorie Katalogähnliche Berufe.
Zu diesen Berufen zählen die Anwälte, Ärzte und Ingenieure. Also bei weitem kein großer Teil der Leute. Im Laufe der Zeit kamen dann noch die Katalogähnlichen Berufe dazu. Auf dieser Liste finden sich vielmehr Berufe, zu denen die breite Bevölkerung eher einen Beruf für sich finden kann.
Darunter gehören nämlich die Künstler, Fotografen, Journalisten, Designer und Schriftsteller. Auch hier so weit so gut. Doch ein kurzes Beispiel: wenn ein Schriftsteller, für jemand anderes ein Buch schreibt, sozusagen der Ghostwriter ist, dann muss dieser keine Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen.
Doch wenn der Schriftsteller sich dazu beschließt, ein eigenes Buch zu veröffentlichen und dieses auf Plattformen wie Amazon zu vertreiben, dann ist man wiederum verpflichtet die Anmeldung vorzunehmen.
Es kann also sein, dass eigentlich freiberufliche Tätigkeiten dennoch die Gewerbeanmeldung brauchen, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Dann gibt es noch eine Personengruppe, die ebenfalls keine gewerbliche Tätigkeit anmelden müssen.
Das sind diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer Tätigkeit bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne die Gewerbeanmeldung zu benötigen. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Anmeldung durchzuführen.
Falls man die Anmeldung nämlich nicht tut, kann man mit einem Bußgeld bestraft werden, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann. In München ist es beispielsweise sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es umso wichtiger, die Anmeldung nicht zu verschieben und so schnell wie möglich zu tun.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Ja. Man kann ein Gewerbe rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die ausgelassenen Steuern nachzahlen.
Auf diese Steuern würde dann noch ein bestimmter Zinssatz anfallen. Bei eher kleineren Beträgen lassen die Ämter Mal gerne Milde walten und verhängen dann kleine bis keine Bußgelder, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Auf der Seite GewerbeAnmeldung.com ist unser größtes Bestreben, Gründern vor ihrer Anmeldung bei allen Lagen behilflich zu sein. Für viele klingt eine Gewerbeanmeldung wie ein Mysterium, das man nie entziffern kann.
Dort ein Formular, wo anders einen Bogen zur steuerlichen Erfassung, dann gibt es da noch die unzähligen Steuern und ehe man sich versieht, hat man gar keine Lust mehr Selbstständig zu sein. Man nimmt an, immer nur selbst und ständig zu arbeiten. Doch so schlimm ist es gar nicht.
Und wenn man das Ganze System hinter der Anmeldung einmal verstanden hat, dann ist dies sogar etwas sehr einfaches. Wenn man nun das Gewerbe angemeldet hat, erhaltet man noch währenddessen ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann.
Auch hat man die Möglichkeit, das Formular mit nach Hause zu nehmen, auszufüllen und wieder zurückzubringen, zumindest bei einigen Ämtern. Es empfiehlt sich allerdings vielmehr, wenn man das Ausfüllen direkt vor Ort erledigt, falls sich einige Fragen ergeben sollten, dann kann man noch den Beamten vor Ort fragen.
Doch damit du dich bereits vorbereiten und es eben nicht zu so einer Situation kommen muss, erhältst du hier einen kleinen exklusiven Einblick auf das Gewerbeformular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Was ist der Unterschied zwischen einem kleinem und einem normalen Gewerbeschein?
Das entmystifizieren geht weiter! Der genaue Unterschied zwischen diesen zwei Scheinen ist ganz leicht erklärt. Es gibt nämlich keinen! Wenn man die Gewerbeanmeldung vornimmt, dann gibt es nur ein Formular, welches man ausfüllen kann.
Fälschlicherweise wird immer wieder angenommen, das Kleingewerbe ein eigenes Formular besitzen. Doch krasser Spoiler: man kann die Kleingewerbe Anmeldung gar nicht beim Amt des Gewerbes machen! Flash Flash Flash!!!
Die Bombe ist geplatzt. Lass dir Zeit lieber Leser, denn erst einmal muss diese Info verdaut werden. Denn gleich kommt direkt auch die zweite Enthüllung…. man muss eine Anmeldung beim Finanzamt beantragen…. damit man ein Kleingewerbe anmelden kann. Genau.
Die Rechtsform „Kleingewerbe“ kann man nämlich gar nicht ankreuzen, dieses gibt es gar nicht. Mit einem Kleingewerbe werden Gewerbetreibende beschreiben, die die Kleinunternehmerregelung für sich beansprucht haben.
Um dies beanspruchen zu können, muss man dies beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen. Man nimmt daher immer Mal wieder an, dass auch dieser Fragebogen sozusagen eine Art Gewerbeschein, doch das ist sie nicht. Merke daher: Kleingewerbe anmelden nur beim Amt der Finanzen.
Sollte man sich als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Im Abschnitt Vor- und Nachteile haben wir darüber gesprochen, dass ein Kleingewerbe bei Kunden nicht wirklich diesen Wow Effekt auslöst. Dies könnte sich ändern, wenn man das Kleingewerbe beim Handelsregister eintragen lassen würde.
Das muss man auch gar nicht tun, dennoch gibt es vereinzelnd Unternehmer, die sich darüber Gedanken machen, vielleicht doch diesen Schritt zu gehen. Zunächst einmal musst du wissen, das du als klein Gewerbe nicht dazu verpflichtet bist, im Handelsregister zu sein.
Dennoch gibt es die Option, sich dennoch eintragen zu lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wie wir aber mittlerweile wissen, hat jede Medaille zwei Seiten, und somit auch eine, die negativ behaftet ist. Denn wenn das Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann wird sich vieles verändern. Das bedeutet unter anderem:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
Am Ende muss jeder für sich selbst entscheiden, inwieweit und ob es sinnvoll ist, das Kleingewerbe im Handelsregister eintragen zu lassen. Sofern man allerdings von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Wann meldet sich das Finanzamt?
Da du nach der Frage Kleingewerbe anmelden gesucht hast, überspringen wir kurzerhand den Prozess beim Amt des Gewerbes und kommen direkt zum Finanzamt, der für dich wichtigere Teil, wenn es um das Kleingewerbe geht.
Das Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt, informiert die weiteren Behörden, dass du die Gewerbeanmeldung durchgeführt hast, zu diesen Behörden gehören unter anderem eben das Finanzamt, die IHK oder HWK und die Berufsgenossenschaft.
In der Regel meldet sich das Amt der Finanzen innerhalb von sieben bis zehn Tagen beim Gewerbetreibenden. Leute, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, müssen selbst zum Finanzamt gehen und dort vorstellig werden.
Auch Gewerbetreibende können selbst aktiv werden, wenn innerhalb der genannten Frist keine Rückmeldung erfolgt. Eine kurze Nachfrage per Telefon würde hierbei bereits ausreichen.
Vom Finanzamt erhält man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft.
Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden.
Außerdem ein weiterer wichtiger Bereich ist das genaue Benennen der gewerblichen Tätigkeiten. Man sollte diese so genau wie möglich beschreiben, da das Finanzamt sehr penibel ist und genau schaut, ob man denn auch wirklich genau so handelt, wie alles angegeben worden ist.
Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen.
Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten.
Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt.
Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält.
Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma.
Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Das lange warten hat ein Ende!
Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?
Noch immer nicht den Spoiler verdauen können..? Verständlich.. Doch die Kleinunternehmerregelung wartet bereits darauf, erklärt zu werden. Des Öfteren wird vom Volk moniert, das wir zu viele Steuern zahlen.
Zu weiten Teilen stimmt das auch, doch genau diese Kleinunternehmerregelung gibt einem Gewerbetreibenden die Möglichkeit, keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Diese Bedingungen sehen wie folgt aus: man muss mit dem Kleingewerbe versuchen, im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz zu bleiben. Wenn dies so gegeben ist, dann muss man keine Umsatzsteuer bezahlen.
Da wir gerade bei diesen ganzen Spoilern sind, da gibt es nämlich noch etwas, was ich vorneherein sagen muss: man kann mit einem Gewerbe bis zu 24.500 Euro im Jahr verdienen, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Boom! Die nächste Bombe ist geplatzt! Überrascht? Lies schnell den nächsten Abschnitt!
Welche Vorteile bietet ein Kleingewerbe?
Wie bereits im Abschnitt Handelsregister eintragen lassen – ja oder nein – hast du, lieber Leser, bereits einen kleinen Einblick haben können, welchen Vorteil man bei einem Kleingewerbe genießt.
Eines dieser Vorteile ist, dass man nicht dem HGB verpflichtet ist, sondern nach dem BGB, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze handelt. Das HGB hat den Ruf, sehr komplex und streng ausgelegt zu sein, das BGB wiederum ist vor allem für Leute, die erst neu mit der Materie vertraut werden, ideal zum Einstieg.
Bevor man also grundlegende Fehler macht, welche einem ein Vermögen kosten kann (München bei einer zu späten Anmeldung lässt grüßen), ist es von großem Vorteil, erst einmal das kleinere Gesetzbuch als Grundlage zu haben. Immer wieder liest man, dass eine UG doch auch ein kleines Unternehmen ist, doch weshalb unterscheiden sich diese zwei Formen?
Eine UG ist eine Kapitalgesellschaft. Die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen dürfen allerdings nur Einzelunternehmer und GbRs. Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt ist, dass die UG nach den Gesetzen der HGB handelt. Doch eines haben die beiden fast Gemeinsam.
Eine UG kann bereits ab einem Euro gegründet werden. Ein Kleingewerbe braucht nicht mal das. Das ist einer der ganz großen Vorteile, das man mit sehr geringen Kosten bereits ein Unternehmer sein kann.
Da man als Kleingewerbe nicht im Handelsregister ist, steigen auch nicht die Gebühren bei der Industrie und Handelskammer. Außerdem kommt es bei einem Kleingewerbe nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt somit.
Das bedeutet, dass der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man noch einiges an freier Zeit einsparen kann, was man wiederum in das Unternehmen stecken könnte.
Kleingewerbe und Kleinunternehmer das gleiche?
Was ein Kleingewerbe ist, haben wir ausgiebig besprochen. Doch was ist ein Kleinunternehmer? So werden Freiberufler genannt. Der Unterschied ist demnach, dass Kleingewerbe das Gewerbeamt besuchen müssen, wohingegen die Kleinunternehmer lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden müssen.
Durch den Wegfall der Gewerbeanmeldung müssen Freiberufler auch nicht zum IHK oder HWK.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auch für ein Kleingewerbe verpflichtend?
Das Kleingewerbe anmelden ist die eine Sache, die andere auch eine Mitgliedschaft einzugehen, die man eigentlich gar nicht möchte. Allerdings muss jeder Gewerbetreibende in Deutschland die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Hierbei gibt es keine Ausnahmen und man kann sich auch nicht befreien lassen.
Freiberufler sind von der Pflicht der Mitgliedschaft befreit. Kleingewerbe zahlen eine Gebühr von rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr. Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt.
Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen. Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region.
Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten, Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen. Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen.
Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.
Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen.
Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?
Ein Kleingewerbe anmelden und Unsummen an Geld verdienen? Das ist wahrlich nicht der erste Gedanke, den man hat, wenn man an ein solches Gewerbe denkt. Und auch wird man mit einem solchen Gewerbe sicherlich kein Millionär über Nacht.
Dennoch sind die erreichbaren Summen enorm und ein sattes Gehalt wartet auf einen. Die Summe ist nämlich so hoch, dass diese bei den meisten das Gehalt beim Job bei weitem übertreffen könnte. Gespannt?
Ich möchte dich auch nicht weiter auf die Folter spannen, hier kommt die Auflösung: mit einem kleinem Gewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz im Jahr bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Das ist eine unfassbar hohe Zahl, die bei dem ein oder anderen sicherlich für einen offenen Mund sorgen wird.
Auch sollte man berücksichtigen, dass diese Summe auf das eigentliche Gehalt noch drauf gerechnet wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können.
An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss. Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an.
Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Bei diesen unzähligen Vorteilen und Mythen ist die Frage durchaus berechtigt. Da kann man irgendwo Gewerbesteuern einsparen, Umsatzsteuer kann sogar komplett entfallen – was will man mehr?
Natürlich ist es dann selbstverständlich, das Leute annehmen, das man, nachdem man das Kleingewerbe anmelden hat lassen, man danach auch steuerfrei damit durchkommt.
Doch ganz so einfach ist es leider dann doch nicht. Denn auch wenn man einiges an Steuern sparen kann, gänzlich diese loswerden kann man diese nämlich nicht.
Wenn man nämlich die Voraussetzung der Kleinunternehmerregelung erfüllt, dann fallen zum einen keine Umsatzsteuer an. Außerdem kann man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro im Jahr Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn auch dies gegeben ist, wären die einzigen Steuern, die man bei einem Kleingewerbe noch abführen müsste, die Einkommenssteuer.
Muss der Arbeitgeber vom Unternehmen bescheid wissen?
Es ist die Frage aller Fragen für die meisten nebenberuflichen Gründer: hat der Arbeitgeber etwas zu sagen und kann dieser sogar mein Gewerbe annullieren? Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.
Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.
Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Ein Kleingewerbe anmelden können viele, es aber auch weiterhin betreiben und die anfallenden Kosten bezahlen, nur die wenigsten. Natürlich nicht! Das besondere an einem Kleingewerbe ist ja, dass man hierbei keine großen Kosten auf einen Warten.
Dennoch ist es nicht verkehrt, wenn man einmal einen kleinen Überblick darüber erhält, welche Kosten denn potenziell gesehen auf einen Warten und warten könnten.
Das Kleingewerbe ist nicht umsonst eines der beliebtesten Gewerbe der Deutschen, denn dieses kann sogar vom Studenten betrieben werden, der alleine mit dem Bafög klar kommen muss.
Da die meisten Leser noch vor der Gründung stehen, ist es auch wichtig, die Bearbeitungsgebühr beim Amt des Gewerbes zu erwähnen. Diese Kosten fallen nur einmal an, wenn man ein Gewerbe anmelden möchte.
Diese Kosten betragen rund 20 bis 60 Euro und unterscheiden sich je nach Stadt und Gemeinde. Auch beim Amt des Gewerbes muss man angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebenberufliches Gewerbe eröffnen möchte. Bei einem Nebengewerbe muss weiterhin der Arbeitgeber die Krankenversicherung in der Regel bezahlen.
Bei einem Hauptgewerbe sieht es wiederum anders aus. Da muss der Gewerbetreibende selbst die Kosten begleichen. Ein Student, müsste in dem Fall rund 100 Euro für die Versicherung bezahlen.
Alle anderen bewegen sich zwischen 200 Euro und mehr. Die Ausgaben sind abhängig von den Einnahmen und können weiter steigen, sofern auch die Einnahmen steigen sollten. Diese Kosten müsste man allerdings monatlich bezahlen. Außerdem muss man noch die Gebühr bei der IHK berechnen, die rund 30 bis 70 Euro pro Jahr beträgt. Das wären auch im Endeffekt die gesamten Kosten.
Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.
Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.
Fazit:
Ein Kleingewerbe anmelden.. ach ja.. die Mär vom Gewerbeamt ist hoffentlich nach diesem Beitrag vollständig erledigt. Allerdings muss man dennoch vorher zum Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt vorstellig werden und dort die Gewerbeanmeldung vornehmen.
In der Regel reicht es aus, wenn man einfach vor Ort erscheint. Einige Ämter verlangen aber dann doch auch des öfteren eine Terminvereinbarung. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.
Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.
Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem bei dem Gewerbeamt dabei haben sollte man:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Daraufhin erhält man ein Formular, das man vor Ort ausfüllen muss. Nachdem dieser Prozess ebenfalls beendet ist, erhält man innerhalb weniger Wochen einen Fragebogen vom Finanzamt. Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dieser ist sozusagen die Anmeldung für das Kleingewerbe selbst.