Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Man sollte so schnell wie möglich das Gewerbe anmelden, wenn man weiß, dass man diese gewerbliche Tätigkeit über einen längeren Zeitraum ausüben möchte.
Was wird wenn man das Gewerbe nicht anmeldet?
Falls man dies nämlich nicht tun sollte, dann droht ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr. In München wird sogar das Vergehen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet. Daher ist es auch umso wichtiger, das man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt. Man kann allerdings ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern wird dann noch ein Zinssatz berechnet.
Was ist ein Gewerbeschein?
Ein Gewerbeschein geht aus einer Gewerbeanmeldung hervor. Das Formular, welches man beim Gewerbeamt erhält, dient ausgefüllt als Gewerbeschein.
Was ist der Unterschied zwischen einem kleinem und einem normalen Gewerbeschein?
Der Unterschied zwischen einem normalen und einem kleinen Gewerbeschein liegt im nichts. Es gibt nämlich keinen kleinen Gewerbeschein. Jeder Gründer, der beim Gewerbeamt vorstellig wird, erhält ein und denselben Schein.
Kleingewerbeschein: Rechtsform des Kleingewerbes
Der Grund, weshalb so viele Leute annehmen, dass es einen Kleingewerbeschein gibt, liegt darin, dass man auf dem Formular bei der Anmeldung nicht die Rechtsform des Kleingewerbes ankreuzen kann. Aufgrund dieser Tatsache glauben viele, dass Kleingewerbe einen eigenen Schein haben. Doch dem ist nicht so.
Ein Kleingewerbe gründen tut man nämlich dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat und dort die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat. Diese Regelung ist die Voraussetzung dafür, damit das Gewerbe als Kleingewerbe akzeptiert wird. Also, um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man beim Finanzamt vorstellig werden.
Wann meldet sich das Finanzamt?
Gewerbetreibende erhalten in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen ein Schreiben vom Finanzamt. Falls nicht, dann sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran es grad hakt.
Finanzamt: Bogen
Vom Finanzamt erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn man auf diesem angibt, das man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, dann ist das so, als wenn man ein Kleingewerbe gründen würde. Daher ist es auch sehr wichtig, dass man diese Option zieht, denn falls nicht, dann darf man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe nutzen.
Finanzamt: gewerbliche Tätigkeit
Außerdem muss man Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es sehr wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben auch zur Realität passen.
Nachdem man den Bogen zurückgeschickt hat, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen Gewinne zu erwirtschaften. Kleingewerbe benötigen hierbei keine Steuernummer. Es reicht aus, wenn man die eigene Steuernummer auf Rechnungen angibt, die jeder Mensch seit Geburt an bekommt.
Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfestellung für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese Voraussetzungen wären, dass man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten einen Umsatz von unter 50.000 Euro haben muss. Wenn dies so gegeben ist, dann muss man keine Umsatzsteuer bezahlen.
Welche Vorteile bietet ein Kleingewerbe?
Eines dieser Vorteile ist, dass man nicht dem HGB verpflichtet ist, sondern nach dem BGB, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze handelt.
Das HGB hat den Ruf, sehr komplex und streng ausgelegt zu sein, das BGB wiederum ist vor allem für Leute, die erst neu mit der Materie vertraut werden, ideal zum Einstieg. Bevor man also grundlegende Fehler macht, welche einem ein Vermögen kosten kann, ist es von großem Vorteil, erst einmal das kleinere Gesetzbuch als Grundlage zu haben. Immer wieder liest man, dass eine UG doch auch ein kleines Unternehmen ist, doch weshalb unterscheiden sich diese zwei Formen?
Was ist eine UG?
Eine UG ist eine Kapitalgesellschaft. Die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen dürfen allerdings nur Einzelunternehmer und GbRs. Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt ist, dass die UG nach den Gesetzen der HGB handelt. Doch eines haben die beiden fast Gemeinsam. Eine UG kann bereits ab einem Euro gegründet werden. Ein Kleingewerbe braucht nicht mal das. Das ist einer der ganz großen Vorteile, das man mit sehr geringen Kosten bereits ein Unternehmer sein kann. Da man als Kleingewerbe nicht im Handelsregister ist, steigen auch nicht die Gebühren bei der Industrie und Handelskammer.
Außerdem kommt es bei einem Kleingewerbe nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt somit. Das bedeutet, dass der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man noch einiges an freier Zeit einsparen kann, was man wiederum in das Unternehmen stecken könnte.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auch für ein Kleingewerbe verpflichtend?
Ja. Unabhängig davon welche Rechtsform man auch hat, jeder Gewerbetreibender ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten.
Die Mitgliedschaft kostet für kleinere Gewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300 Euro pro Jahr. Für diese Leistung kann man allerdings auch einiges erhalten, sofern man die vielen Angebote der IHK für sich nutzt.
Denn die örtliche IHK versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Das bedeutet wiederum, das sie Gewerbetreibenden einmalige Möglichkeiten anbieten, wie Weiterbildungskurse, um Zertifikate zu erlangen, damit das Unternehmen an Prestige gewinnt. Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.
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Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?
Die erreichbaren Summen sind alles andere als klein. Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr mit einem Kleingewerbe erwirtschaften. Diese unfassbar hohe Zahl dürfte sogar so hoch sein, dass sie bei vielen Gewerbetreibenden das aktuelle Gehalt übertreffen würde. Man darf hierbei allerdings nicht vergessen, dass man Gewerbesteuern, Umsatzsteuer und die Einkommensteuer zahlen muss. Wobei man auch hier wieder sagen muss, das man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften darf, ohne Gewerbesteuern bezahlen zu müssen. Sofern man also sowohl die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, als auch unter der dem Freibetrag bleibt, man letztlich als Kleingewerbetreibender nur die Einkommensteuer zahlen muss.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Ein weiterer großer Vorteil eines Kleingewerbes ist, das dieses recht kostengünstig geführt werden kann und auch keine zusätzlichen Kosten verursacht. Die einzigen Fixkosten, die anfallen, sind die Gebühren bei der IHK. Weitere Kosten gibt es zunächst nicht.
Es kann jedoch sein, das falls man ein Hauptgewerbe führt, dann auch die eigene Krankenversicherung bezahlen muss. Auch können zusätzliche Kosten entstehen, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, Patente anmeldet, Mitarbeiter einstellt oder Neuanschaffungen tätigt. Doch diese Zahlungen kann man als Investition sehen und somit auch als ein Investment für eine erfolgreiche Zukunft.
Fazit:
Ein Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Amt der Finanzen. Dennoch muss man vorher beim Amt des Gewerbes vorstellig werden, um überhaupt ein Gewerbe anmelden zu können. Hier muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Kosten können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.