Die Anmeldung beim Finanzamt ist der letzte Schritt, bevor man endlich mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen kann Umsätze und Gewinne zu erwirtschaften.
Auch wenn man dann „nur“ ein kleines Unternehmen sein eigen nennen kann, so bringt dies viele Vorteile für den Gründer. Jeder Gewerbetreibende, der sich für die kommenden Jahre keine allzu hohen Umsätze verspricht, für den ist ein solches Gewerbe ideal.
Inhalt
Vor- und nachteile eines nebenberuflichen Kleingewerbes:
Bevor man überhaupt beim Gewerbeamt vorstellig wird, muss man sich selbst einmal die Frage stellen: möchte ich das Kleingewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen? Falls man dies hauptberuflich führen möchte, reichen da überhaupt die Einnahmen fürs (Über)Leben aus?
Falls man dies nebenberuflich führen möchte, kann der Arbeitgeber vielleicht doch ein Machtwort aussprechen? Diese und viele weitere Fragen beschäftigen Kleingewerbetreibende heutzutage.
Doch auf alles gibt es eine Antwort. In diesem Abschnitt möchten wir dir einige Vor- und Nachteile der nebenberuflichen Tätigkeit nennen.
Der Nobelpreisträger Daniel Kahnemann sagt in seinem Buch „Schnelles Denken, langsames Denken“ (für jeden Unternehmer ein sehr interessantes Buch), dass wir in erster Linie an das erinnern, welches als erstes genannt wird.
Daher beginnen wir mit dem positiven, denn diese überwiegen nicht nur das Negative, sondern auch ist es wichtig, dass der Gewerbetreibende nicht das Gefühl bekommt, er solle erst gar nicht mit einem Kleingewerbe oder überhaupt mit einem Unternehmen anfangen.
Was hat die alten Griechen aus Athen so erfolgreich gemacht? Weshalb waren diese Leute damals ihrer Zeit voraus? Was können wir von diesen Leuten lernen? Zu der Zeit war es auf der Welt noch schwieriger, Nahrung zu finden.
Leute mussten mehrere Tage auf Jagd gehen und auch Mal verhungern, weil es nichts zu essen gab. Sie hatten Sorgen, wie sie die kommenden Tage und Wochen überleben sollte. Nicht so in Athen. Dort waren die Menschen mit einem reichen Mahl gesegnet und auch sonst gab es keine größeren Sorgen, ob man denn überleben konnte.
Vielmehr konnten die Denker ihre Zeit dafür nutzen, um gesellschaftlich wichtige Fragen zu beantworten. So konnte man den Fortbestand der Gesellschaft nicht nur sichern, sondern auch den Reichtum fördern. Man war sozusagen nicht nur immer im Problem, sondern konnte am Problem arbeiten.
Genauso sieht es auch heute noch aus. Gründer, die hauptberuflich ein Unternehmen betreiben, ohne dabei vorher ein finanzielles Polster gehabt zu haben, sind darauf angewiesen, schnell Geld zu verdienen. Ihnen bleibt gar nicht die Zeit, wahre Probleme ausfindig zu machen, da diese in erster Linie liquide Mittel benötigen, um die ganzen Kosten abzudecken.
Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit hingegen kann man in aller Seelen Ruhe erst einmal austesten, ob und inwieweit das Gewerbe einen wirtschaftlichen Erfolg verspricht. Dies ist ein unschätzbar großer Vorteil, den man gegenüber der Konkurrenz genießt.
Man kann sich so außerdem vielmehr fragen, was die Kunden wirklich von einem wollen, wie man ihnen den besten Service bieten kann und dabei auch einige Investitionen eher tätigen, weil die eigentliche Haupteinnahmequelle immer noch bestand hat.
Durch die Absicherung empfindet man keinen allzu hohen Druck und kann in einem angemessenen Rahmen wachsen. Außerdem genießt man den Luxus, selbst zu entscheiden, wann, wie lange und wie viel Zeit man in das Unternehmen investieren möchte. Heute Mal morgens, in zwei Tagen wiederum dann Abends, gar kein Problem!
Und selbst wenn Mal der Verlust der Haupteinnahmequelle drohen sollte, so kann man immer noch das Nebengewerbe, in ein Hauptgewerbe umwandeln. In unserer heutigen Zeit ist das klassische Modell, einen Arbeitgeber bis zur Rente zu haben immer mehr am aussterben.
Es ist daher auch völlig normal geworden, wenn man Mal über einen längeren Zeitraum keinen Arbeitsplatz findet oder erst einmal nach lukrativen Stellen Ausschau hält.
Viele der wichtigste Grund überhaupt: man hat eine zweite Einnahmequelle, welche es einem ermöglichen kann, seine Träume zu leben. Vielleicht zwei Mal Urlaub, statt nur einmal im Jahr? Statt einer E-Klasse doch eine S-Klasse fahren?
Ein zusätzliches Polster, welches man beiseite legen kann, für die eher schwankende Rente? Das sind alles Träume, die durch eine zusätzliche Einnahmequelle, die auch noch einen guten Ertrag bringt, in greifbare Nähe kommt und daher für so viele Leute attraktiv erscheint.
Auch kann man dadurch vielleicht eher einen Kredit für das Eigenheim bekommen bzw. der Kreditrahmen kann dadurch ansteigen, welche es einem vielleicht ermöglicht, ein besseres Objekt zu finden. Am Ende des Tages bringt ein Kleingewerbe seinem Besitzer sehr viel Freude.
Außerdem ist der Verwaltungsaufwand sehr gering, im Gegensatz zu anderen Gewerben und auch die Kosten sind in einem sehr überschaubarem Rahmen. Kommen wir nur zur unschönen, negativen Seite.
Jeder von uns hat nur eine begrenze Anzahl an Stunden an Zeit. Der Tagesablauf der meisten Leser ist klar vorher bestimmt. Der Hauptjob nimmt einem acht bis zehn Stunden Zeit pro Tag weg. Einen drittel des Tages schlafen wir. Und das letzte Drittel verbringen wir damit, indem wir uns für unsere Hobbys, Freunde, Familie und Bekannte Zeit nehmen.
Wenn man also am Unternehmen arbeiten möchte, dann müssen Gewerbetreibende unweigerlich von einem dieser Drittel die Zeit stibitzen, um überhaupt voran zu kommen. Weniger Arbeiten geht in der Regel nicht. Auch kann man versuchen weniger zu schlafen, doch viel wird dies nicht sein.
Denn langfristig macht die Müdigkeit nicht nur einen fertig, sondern lässt einen auch noch unproduktiv werden. Als letzte Alternative bleibt dann nur da, weniger Zeit mit der Familie und Freunden zu verbringen.
Dies kann zu Konflikten führen. Außerdem sollte man sich die Frage stellen, ob die investierte Zeit denn dafür ausreicht, um wirklich am Unternehmen arbeiten zu können. Reichen einige wenige Stunden am Tag dafür aus, um langfristig ein Unternehmen aufbauen zu können?
Ebenfalls Gedanken machen sollte man sich bei dem Fakt, dass für viele Potenzielle Kunden ein Kleingewerbe nicht den Reiz auslöst, wie beispielsweise ein größeres Unternehmen. Auch werden nicht viele Leute Schlange stehen, um mit einem Kleingewerbe eine Koorperation eingehen zu wollen.
Das sind alles Dinge, die man ebenfalls in die eigene Überlegung mit einfließen sollte. Auch sollte man den Umstand akzeptieren, dass man selbst noch aktuell einen Hauptjob ausübt. Das bedeutet dann, dass man in der Regel nur begrenzt Zeit hat, um sich persönlich um Kunden zu kümmern und deren Wünschen zu entsprechen.
Die Flexibilität kann darunter enorm leiden. Wie jedes Investment, so ist auch das Kleingewerbe davon abhängig, das man einiges an Know-How, als auch an wirtschaftlichen Mitteln investiert.
Wenn man beispielsweise teure Computer angeschafft hat, eine kostspielige Seite hat erstellen lassen und eine kostenpflichtige Partnerschaft am Laufen hat, dann kann es einen umso härter treffen, wenn das Kleingewerbe am Ende doch nicht den erwünschten Ertrag bringt und man am Ende das ganze doch beenden muss.
Das einzige was dann bleibt, sind die hohen Kosten, die vielleicht sogar irgendwann zu einem solch großem Schuldenberg verkommen sind, das man dies über mehrere Monate und Jahre hinweg ab bezahlen muss.
Darunter kann das Familienleben leiden. Vor allem ist es umso schmerzhafter, wenn man nebenbei bereits einige Zahlungen am Laufen hat, wie Kredite für ein Haus, eine Wohnung oder den Wagen.
All diese Faktoren sollte man in seiner Überlegung mit einbeziehen. Auch wenn hier viele Beispiele genannt worden sind, die sehr krass und extrem dargestellt sind, so sollte man sich dennoch darüber im Klaren sein, dass die Selbstständigkeit kein Zuckerschlecken ist.
Alles in allem aber kann man sagen, dass die Selbstständigkeit in vielerlei Hinsicht das Leben eines jeden Einzelnen bereichern kann. Denn das positive überwiegt am Ende doch.
Auch wenn du dir denkst, dass die Risiken vielleicht doch ein wenig zu enorm sind, so solltest du wissen, dass ein Risiko nichts anderes als ein Leck an Informationen ist. Je besser und informierter du bist, umso besser kannst du einen Plan ausarbeiten, wie du Probleme in Zukunft in ganz einfacher Manier lösen kannst.
Gewerbeanmeldung beantragen:
Bevor man ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man zunächst beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt vorstellig werden. Einige Ämter verlangen für die Anmeldung eine Terminvereinbarung. Bei anderen Ämtern reicht es aus, wenn man einfach vor Ort erscheint.
Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man nun beim zuständigen Gewerbeamt erschienen ist, muss man damit rechnen, dass die Gewerbeanmeldung rund 40 bis 50 Minuten dauert, je nachdem, wie viele Fragen man dem Beamten stellt.
Man muss vor Ort dann eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man folgende Unterlagen bei sich haben:
- einen gültigen Reisepass bzw. einen Personalausweis,
- eine Melde Bestätigung und als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass weitere Unterlagen benötigt werden, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- Minderjährige benötigen zudem die Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten,
- falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst vor Ort einen Personalausweis, sowie die Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular. Dieses kann man vor Ort ausfüllen oder auch mit nach Hause nehmen und später einreichen. Die meisten Gründer bevorzugen es aber, das Formular direkt vor Ort auszufüllen.
Zum einen deshalb, weil man dann direkt den Gewerbeschein dann auch an diesem Tag erhält, zum anderen aber auch aus dem Grund, falls sich irgendwelche Fragen ergeben sollten oder man nicht genau weiter weiß, der Beamte bei den Fragen helfen kann.
Nach dem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.
Allerdings kann man erst dann mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt ausgefüllt zurückgeschickt hat.
Beim Finanzamt müssen sich Gewerbetreibende nicht von selbst melden, da das Gewerbeamt die anderen Behörden bereits automatisch informiert. Zu diesen Behörden gehören neben dem Finanzamt auch die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.
Die Kleingewerbe Anmeldung findet ebenfalls beim Finanzamt statt und nicht wie meistens vermutet wird, beim Amt des Gewerbes.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Kleingewerbe anmelden kann man nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Amt der Finanzen beantragen. Damit das Gewerbe als Kleingewerbe angesehen wird und die Regeln dafür beanstandet werden können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Dies kann man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen. Das Finanzamt schickt den Fragebogen nach der Anmeldung beim Gewerbeamt innerhalb von sieben bis zehn Tagen.
Falls innerhalb dieser Zeitspanne nichts beim Gewerbetreibenden angekommen sein sollte, erst dann sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran es gerade hakt.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist sieben Seiten lang. Selbsterklärend also, dass man sich hierfür einiges an Zeit nehmen sollte, um alle Fragen sorgfältig zu beantworten. Unter anderem muss man auch Angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Falls man die Umsätze überschreiten sollte, dann gelten die ganz normalen Regeln für das Kleingewerbe auch und man zahlt ganz normal die Umsatzsteuer.
Diese Regelung hilft nicht nur dabei, Steuern einzusparen, sondern trägt dazu bei, dass Gründer eines Kleingewerbes keine Buchführung benötigen und Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen. Daher ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe auch eher niedrig.
Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man das bei einigen Ämtern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe als Option betrachten.
Außerdem muss man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung außerdem noch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei sollte man darauf achten, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Wann man in Deutschland ein Gewerbe anzumelden hat, ist klar geregelt. Wenn man nämlich eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann muss man ein Gewerbeamt aufsuchen. Und das am besten so schnell wie möglich.
Denn, wenn man die Anmeldung verspätet oder gar nicht ausführt, dann droht ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und sogar mehr.
Ein krasseres Beispiel, damit du den ernst der Lage besser verstehst: in München werden Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Zwar ist das nicht die Regel und nur bei den aller härtesten Fällen verhängt worden, doch diese Summe zeigt, das damit nicht zu spaßen ist.
Man kann ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man 60 Monate Zeit. Falls man über Jahre hinweg verspätet die Anmeldung vornimmt, dann muss man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.
Auf diese Steuern wird noch ein bestimmter Zinssatz als Strafe drauf gerechnet. Dies hindert die Ämter allerdings nicht daran, Bußgelder auszusprechen. Zwar lassen diese bei eher kleineren Beträgen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung bei dem Gewerbeamt so schnell wie möglich vornehmen.
Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?
Um die Gewerbeanmeldung beantragen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zwar herrscht in Deutschland die Gewerbefreiheit, doch da gibt es eine Personengruppe, die gar nicht ein Gewerbe anmelden muss.
Zu dieser Berufsgruppe gehören die Freiberufler und die Leute, deren gewerbliche Tätigkeit in der Urproduktion, das heißt Land- und Forstwirtschaft, ist. Die Freiberufler werden unterteilt in die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen.
Zu den Katalogberufen, die als erstes gesetzlich festgehalten wurden, sind Berufe wie Ingenieure, Ärzte und Anwälte vertreten. Anschließend kamen die Katalogähnlichen Berufe, wo eher Berufe zu finden sind, die die breite Masse an Menschen haben.
Darunter sind Berufe wie Fotografen, Designer, Künstler, Schriftsteller und Journalisten. Auch müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen, kein Gewerbe anmelden. Das sind Leute, die mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können, ohne die Anmeldung des Gewerbes durchführen zu müssen.
Was ist der Kleingewerbeschein?
Wenn man das Formular bei der Gewerbeanmeldung vor sich liegen hat, sieht man, dass man ein Kleingewerbe gar nicht als Rechtsform als solches ankreuzen kann. Daher vermuten viele Leute, dass ein Kleingewerbe ein ganz eigenes Formular benötigt bzw. einen eigenen Schein.
Doch dem ist nicht so. Es gibt nur einen Gewerbeschein, denn jeder erhält, ob Kleingewerber oder Gesellschaft. Die Annahme, dass es noch einen zweiten Schein liegt eben darin begründet, dass viele Annehmen, dass Kleingewerbetreibende vom Finanzamt noch einen Bogen erhalten.
Das gibt es aber nicht. Mit einem Kleingewerbeschein werden Leute beschrieben, die unter der Kleinunternehmerregelung das Unternehmen gegründet haben.
Vorteile eines Kleingewerbes im Gegensatz zu anderen Unternehmen?
Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, das Handelsgesetzbuch als Grundlage ihres Handelns zu nutzen, sondern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze.
Die HGB ist sehr umfangreich und komplex, deshalb ist es ein großer Vorteil, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss. Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, das man für dieses kein Mindestkapital benötigt.
Auch muss das Kleingewerbe nicht im Handelsregister eingetragen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, das die IHK Gebühren pro Jahr dann geringer ausfallen. Bei einem Kleingewerbe kommt es nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt.
Außerdem kann man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer zahlen. Wenn man dabei noch berücksichtigt, dass man einen Gewinn von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften kann, ohne die Gewerbesteuer abführen zu müssen, dann ist dies umso besser für einen.
Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?
Spätestens nach der Anmeldung beim Finanzamt fragen sich viele Gründer, wie viel sie denn überhaupt mit einem Kleingewerbe verdienen können. Jede Menge muss man sagen. Bei vielen dürften die erreichbaren Zahlen die Haupteinnahmequelle übersteigen.
Man darf nämlich bis zu 50.000€ Gewinn oder 500.000 Euro pro Jahr Umsatz erwirtschaften. Dabei darf man nicht vergessen, dass ab dieser Summe nicht mehr die Kleinunternehmerregelung gilt und man ebenfalls die Umsatzsteuer bezahlen muss und auch die ganzen anderen Vorteile wegfallen. Dennoch sollte dies einem verdeutlichen, was alles möglich ist, mit einem solchen Gewerbe.
Kann man mit einem Kleingewerbe leben?
Das Kleingewerbe ist ja kein richtiges Unternehmen, deshalb ist es sicherlich schwer, damit über die Runden zu kommen? Nicht wirklich. Mit einem Kleingewerbe lässt es sich durchaus gut leben, doch diese Frage kann man nicht einfach so beantworten. Es ist Situationsabhängig.
Jemand, der alleine wohnt und das über mehrere Jahre hinweg, der kann mit den erreichbaren Summen durchaus etwas anfangen und damit ein betrachtliches Vermögen ansparen.
Auch könnte eine kleine drei oder vierköpfige Familie mit den Einnahmen durchaus leben. Doch auch wenn die erreichbare Summe bei 50.000€ Gewinn liegt, muss dieses erst einmal erreicht werden. Außerdem darf man nicht vergessen, dass man, wie jedes andere Gewerbe auch, einige Steuern zahlen muss.
Neben der Umsatzsteuer sind dies nämlich die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer. In Deutschland gilt der Freibetrag von bis zu 24.500 Euro pro Jahr. Diese Summe darf man mit einem Gewerbe, unabhängig der Rechtsform, erreichen, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.
Erst ab dieser Summe müssen Gewerbetreibende die Gewerbesteuer zahlen. Außerdem sollten Gründer wissen, dass zwar die Einnahmen ausreichend sind, zum Leben, man jedoch in erster Linie aber alles in Bar kaufen muss.
Kredite werden an Kleingewerbe nur sehr ungerne bis gar nicht vergeben. Falls der Traum eines Eigenheims gegeben sein sollte, dann dürfte dies ein sehr schweres Unterfangen sein, sofern nur ein Elternpaar arbeitet und das mit einem Kleingewerbe.
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Einem Kleingewerbe wird nachgesagt, dass Gründer keine bis wenig Steuern zahlen müssen. Zum Teil stimmt diese Aussage auch. Durch die Einhaltung der Kleinunternehmerregelung etwa müssen Gewerbetreibende keine Umsatzsteuer abführen.
Außerdem kann man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Was bleibt, sind die Einkommenssteuer.
Es stimmt also nicht ganz, dass ein Kleingewerbe vollständig von den Steuern befreit ist, doch die Steuern, die man zahlen muss, sind im Endeffekt sehr gering. Vor allem dann, wenn man dies mit anderen Gewerben und deren Abgaben vergleicht.
Welche Kosten verursacht ein Kleingewerbe aufs Jahr verteilt?
Nicht nur, dass der Verwaltungsaufwand gering ist, man als Kleingewerbe auch noch wenig Steuern zahlt, so kann man auch sagen, dass ein Kleingewerbe nur sehr geringe Kosten für den Gewerbetreibenden bedeutet.
Wir versuchen hier Mal alle relevanten Kosten zu benennen. Da die meisten Leser noch vor der Anmeldung eines Gewerbes stehen, kann man auch die Bearbeitungsgebühr mit in die Aufzählung rein nehmen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und der Preis kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Allerdings muss man diese Gebühr nur einmalig bezahlen. Je nachdem, ob man das Gewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte, muss man auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Bei einem hauptberuflichen Gewerbe beginnen die Kosten ab 200 Euro monatlich. Studenten, die nicht über die Familie versichert sind, müssten einen Betrag von rund 100 Euro monatlich bezahlen.
Abhängig von den Einnahmen kann es sein, dass man auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit einen kleineren Teil der Kosten übernehmen muss. Zusätzliche Kosten sind die Gebühren für die Mitgliedschaft bei der IHK.
Für ein Kleingewerbe betragen diese Kosten rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr.
Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die fix anfallen würden. Sehr überschaubar, wenn man bedenkt, dass bei den meisten Gründern die Krankenversicherung ohnehin vom Arbeitgeber bezahlt wird und die Bearbeitungsgebühr lediglich einmal anfällt.
Natürlich können auch weitere Kosten anfallen. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt und deren Versicherung bezahlt, Patente anmeldet, Weiterbildungskurse besucht, Webseiten eröffnen lässt, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Jedoch kann man mit diesen Zahlen nicht rechnen und können sich von Gründer zu Gründer unterscheiden.
Muss man auch als Kleingewerbe die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK antreten?
Ja, auch für Kleingewerbetreibende gilt, das die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend ist. Viele wissen gar nicht, welche Aufgaben die IHK überhaupt hat und welche Vorteile man durch die Nutzung der Angebote erhalten kann. Die IHK versucht in der Regel die regionale Wirtschaft anzukurbeln.
Dies versucht sie, indem sie beispielsweise Bahngleise repariert, damit Leute schneller von A nach B können und so potenzielle Kunden vor Geschäfte bringen können. Außerdem bietet die IHK auch sehr viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann.
Diese wiederum helfen dem Unternehmen, an Reputation zu gewinnen und interessanter für Kunden zu werden. Für diese Angebote verlangt die IHK auch eine jährliche Gebühr. Kleingewerbe zahlen Gebühren von rund 30 bis 70 Euro.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr von rund 150 bis 300 Euro im Jahr. Dann gibt es noch eine eher unschöne Seite an der IHK, die vor allem zu beginn der unternehmerischen Karriere sehr schmerzhaft sein kann.
Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Diese Rechnung kann es ganz schön in sich haben. Vor allem wenn man gerade dabei ist, Neuanschaffungen zu tätigen oder Koorperationen einzugehen, muss man diese höchstwahrscheinlich über mehrere Wochen hinweg verschieben.
Doch keine Panik… GewerbeAnmeldung.com fragen. Denn es gibt eine Möglichkeit, dem ganzen zu entkommen. Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen.
Du kannst hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit, dass man sogar gar nichts zahlen muss, ist gegeben. Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Falls du mehr Informationen benötigst, dann klicke hier ->
Als klein Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Lohnt sich der Eintrag für Kleingewerbe im Handelsregister? Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Um dir ein genaueres Bild zu verschaffen, kann eine kleine Vor- und Nachteile Liste dabei helfen, für dich selbst die bestmögliche Lösung zu finden.
Zunächst einmal muss man aber wissen, dass kleinere Betriebe wie ein Kleingewerbe gar nicht dazu verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu werden. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so fließend. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung bei dem Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Als Kleingewerbe die Umsatzsteuer Identifikationsnummer beantragen lassen?
Das kann man durchaus machen, doch dann muss man sich bewusst werden, dass das Kleingewerbe ebenfalls die Buchführung im Betrieb einführen muss. Dabei würde man auf einige Vorteile des Kleingewerbes verzichten.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erleichtert grenzüberschreitende Geschäfte in der Europäischen Union. Daher lohnt sich das für die meisten Gründer nicht.
Leute, die in dieser Branche tätig sind, müssen dann genau abwägen, ob die wirtschaftlichen Vorteile überwiegen oder man die Prioritäten eines Kleingewerbes weiterhin genießen möchte.
Kann der Arbeitgeber das Kleingewerbe verbieten lassen?
Es ist die Frage aller Fragen für die meisten nebenberuflichen Gründer: hat der Arbeitgeber etwas zu sagen und kann dieser sogar die Gewerbeanmeldung annullieren? Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.
Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.
Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mit Leistungen glänzt.
Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, müssen Gründer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dies können sie dann, wenn sie vom Finanzamt innerhalb von sieben bis zehn Tagen, nach der Gewerbeanmeldung, den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten haben. Wenn man dann die Regelung für sich beansprucht, dann wird das Gewerbe als Kleingewerbe registriert und angemeldet.