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Wie lange kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?
Um rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können, hat man bis zu 60 Monate Zeit. Doch allzu lange Zeit sollte man sich nicht lassen, denn mit jedem Monat bzw. Jahr, welches vergeht, steigt auch die Steuer, die man an das Finanzamt im Nachhinein wieder zurück zahlen muss.
Außerdem muss man dann auch noch einen vorher festgelegten Zinssatz bezahlen. Das kann zu jeder Menge Kosten führen. Es ist daher ratsam, dass man die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich beantragt.
Kann man ein rückwirkend Nebengewerbe anmelden?
Ein Nebengewerbe ist ein Gewerbe, welches nebenberuflich geführt wird. Ansonsten gibt es keine signifikanten Unterschiede, zu anderen Gewerbe. Demnach gelten auch hier die selben Gesetze. Ein Nebengewerbe kann man ebenfalls rückwirkend anmelden. Auch hierfür hat man bis zu 60 Monate Zeit.
Was passiert, wenn man kein Gewerbe anmeldet?
Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt zu beantragen. Falls man dies nicht tut, droht ein hohes Bußgeld. Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.
Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro ausgesprochen. Das ist zwar nicht Gang und gäbe, dennoch würde dies für die meisten Kleingewerbetreibende den finanziellen Ruin bedeuten.
Außerdem ist dies eines der größten Ängste der Deutschen: aufgrund der Steuern oder wegen dem Gewerbe selbst zu irgendwelchen Engpässen gezwungen zu werden. Man kann allerdings auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit.
Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet. Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss.
Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Man muss zunächst beim zuständigen Gewerbeamt vorstellig werden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es wirklich ist. Bei eher kleineren Gemeinden noch kein Problem, kann es vor allem in Großstädten sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung durchführen lassen kann.
Einige Ämter erlauben es, wenn man einfach vor Ort erscheint und dann im Wartezimmer platz nimmt. Wiederum andere Ämter hingegen eine feste Terminvereinbarung wünschen. Beides hat seine Vor.- und Nachteile. Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann kann man sich auch sicher sein, das man an dem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen halten wird.
Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass man den gesamten Tag beim Gewerbeamt verbringen wird. Wenn man jedoch einen festen Termin hat, dann wird man nicht so viel warten müssen, zumindest nicht beim Amt des Gewerbes. Warten muss man dennoch, vielleicht sogar viel länger als gedacht.
Da es sehr gut sein kann, dass der Andrang in größeren Städten recht groß sein dürfte. Eine dritte Alternative, die mittlerweile am kommen ist, ist die Online Gewerbeanmeldung. Man kann unabhängig der Öffnungszeiten und ganz bequem von Zuhause aus die Gründung eines Unternehmens vornehmen.
Einziges Manko hier: noch wird dieser Service nicht überall angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens kann man diese Art der Gründung vornehmen. Da diese Vorgehensweise noch nicht der Norm entspricht, versuchen wir weitern den klassischen Weg zu beschreiben.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Wenn man also nun beim Gewerbeamt erschienen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
- als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
Wie muss man Gewerbeformular ausfüllen?
Nachdem man die benötigten Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllen muss. Falls sich irgendwelche Fragen ergeben sollten, dann kann man auch vor Ort den Beamten fragen. Die Gründung dauert in der Regel bis zu 40 Minuten.
Das Formular ist nur eine Seite lang. Gefragt werden die Daten zum Gründer, sowie zum Betrieb. Unter anderem wird hier bereits die Frage geklärt, ob man eine nebenberufliche oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit gründet.
Je nachdem, für was man sich entscheidet, können Mehrkosten entstehen. Denn bei einem Hauptgewerbe muss man in der Regel die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular dann ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Dieser Kopie dient dann zukünftig als Gewerbeschein. Mit diesem kann man allerdings noch nicht beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.
Dafür muss man zunächst den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückschicken. Bei dem Amt der Finanzen muss man sich nicht selber melden, da das Gewerbeamt dies für einen übernimmt. Auch werden weitere Behörden informiert, wie die Industrie und Handelskammer sowie die Berufsgenossenschaften.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Nach der Gewerbeanmeldung werden weitere Ämter von der Anmeldung informiert. Unter anderem das Finanzamt, die IHK und die Berufsgenossenschaft.
Das Finanzamt schickt innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Anmeldung einen steuerlichen Erfassungsbogen, den man ausgefüllt zurückschicken muss. Nachdem man dies getan und die Steuernummer für das Gewerbe erhalten hat, kann man damit beginnen, die gewerbliche Tätigkeit auszuüben.
Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Allerdings müssen Gewerbetreibende sich nicht selbst versichern lassen, sondern die Mitarbeiter. Falls man also keine Mitarbeiter hat, entstehen somit auch keine weiteren Kosten. eder, der die Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes vollzieht und als Gewerbetreibender gilt, muss die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten.
Diese Mitgliedschaft ist verpflichtend und man kann sich auch nicht davon befreien lassen. Freiberufler hingegen müssen nicht die Mitgliedschaft antreten, da diese kein Gewerbe besitzen. Die IHK ist eine Institution, die versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln.
Beispielsweise hilft sie dabei, die Gleise zu reparieren, damit Leute schneller in die Stadt können, wovon wiederum die örtlichen Geschäfte profitieren können, da wieder mehr Besucher an Land gebracht werden. Auch bietet die IHK viele Möglichkeiten, sich weiter zu bilden, indem Kurse angeboten werden und man auch Zertifikate erlangen kann.
Dies wiederum hilft dem Unternehmer, sein klein Gewerbe voranzubringen und durch besondere Qualifikationen interessanter für Kunden zu machen. Also alles in allem eine Win Win Situation, für alle beteiligten, vor allem wenn man bedenkt, wie hoch die Kosten hierbei sind.
Denn in erster Linie ärgern sich die meisten Unternehmer über die zusätzlichen Kosten, die entstehen. Diese sind allerdings sehr moderat. Ein kleines Gewerbe zahlt beispielsweise nur 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen eine Gebühr in Höhe von rund 150 bis 300 Euro zahlen.
Für die Leistung, die man erhalten kann, wenn man diese beansprucht, ein fairer Preis. Es gibt dann leider eine unschöne Seite an der IHK, die dann doch sehr negativ behaftet ist. Wenn diese eine Beitragsrechnung schickt, welche bereits im ersten Jahr den Unternehmer treffen kann.
Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können. Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen!
Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist.
Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen.
Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->
Kann man ein Kleingewerbe auch online anmelden?
Nicht direkt. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung auf dem steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch nehmen. Jedoch kann man die normale Anmeldung bei dem Gewerbeamt so beantragen, so dass am Ende man dann doch automatisch vom Finanzamt den Bogen erhält.
Die Online Anmeldung ist eine kleine Revolution. Gründer können bequem von Zuhause aus ein Gewerbe anmelden. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie wirklich die Zeit gefunden hatten, zu den entsprechenden Öffnungszeiten beim Amt des Gewerbes zu erscheinen, ein wahrer Segen. Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen.
Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen. Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden.
Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten. Doch zwei Mankos gibt es dann doch. Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist.
Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben. Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.
Muss jeder ein die Gewerbeanmeldung beantragen?
In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Diese sagt aus, dass jeder, der ein klein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf. Wer sich jetzt die Hände reibt und direkt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, dem sei gesagt: es gibt einige Ausnahmen, die dies gar nicht benötigen!
Denn es gibt auch Selbstständige, die kein Gewerbe besitzen und dennoch Kleinunternehmer sind. Es handelt sich hierbei um die Freiberufler. Freiberufler sind Leute, die ebenfalls Steuern bezahlen, beim Amt der Finanzen vorstellig werden, jedoch nicht das Amt des Gewerbes aufsuchen müssen. Die Liste der freien Berufe ist relativ lang. Darunter sind Berufe dabei wie:
- Ärzte,
- Anwälte,
- Zahnärzte,
- Designer,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- Künstler,
- Fotografen,
- und viele mehr.
Welche Kosten hat ein Kleingewerbe?
Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.
Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.
Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK.
Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.
Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.
Fazit:
Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monaten Zeit. Falls man diese Frist zu verspätet oder gar nicht wahrnimmt, dann müssen Gewerbetreibende ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr bezahlen.
Zudem müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Wie man ein kleines Gewerbe rückwirkend anmelden kann, erfährst du nur hier. Klicke hier ->