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Ein Kleingewerbe anmelden – wie hoch sind kosten?
Nun ist es endlich vollbracht. Du hast dir vielleicht mehrere Tage, Wochen und vielleicht auch Monate Zeit gegeben, dir dein Konzept vor Augen geführt, an deiner Produktidee gefeilt und deine Zielgruppe noch einmal genau unter die Lupe genommen.
Nachdem du das alles hinter dich gebracht hast, möchtest du nun den Schritt zur Gewerbeanmeldung wagen und fragst dich, welche Kosten auf dich zukommen werden. Um als Kleingewerber durchstarten zu können, brauchst du keinen langen Atem, denn beim Gewerbeamt erhälst du sehr schnell den benötigten Gewerbeschein.
Schon einmal vorab die Information: auch wenn du den Schein in den Händen hältst, erlaubt dir dieser noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit zu beginnen. Das erfolgt erst dann, wenn du den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hast.
Wenn du beim Gewerbeamt angekommen bist, musst du einige Frage zu deiner Person auf dem Bogen beantworten. Unter anderem auch die Frage, ob du ein Neben- oder Hauptgewerbe eröffnen möchtest.
Sofern du ein Nebengewerbe betreibst und einem Hauptjob nachgehst, muss dein Arbeitgeber deine Versicherung bezahlen. Falls du allerdings ein Hauptgewerbe hast, dann können für dich die ersten Kosten anfallen.
Eine genaue Definition, wann ein Nebengewerbe als Nebengewerbe gilt, gibt es so nicht. Allerdings geht man in den meisten Fällen davon aus, dass ein Nebengewerbe nicht mehr wie 18 Stunden Zeit in Anspruch nehmen sollte bzw. das der Gewinn nicht über dem des Hauptjobs liegt. Für Studenten die ein Gewerbe aufmachen wollen, gilt, dass das Studium als Hauptjob angesehen wird.
Was kostet für der Gewerbeschein?
Der Schein für das Gewerbe kostet rund 20 bis 60 Euro, je nachdem, in welcher Stadt oder in welcher Gemeinde man wohnt. Auch können weitere Kosten anfallen, wenn du für dein Gewerbe weitere Unterlagen benötigst, wie z B:
Weitere Kosten für Anmeldung
- ein polizeiliches Führungszeugnis, welches rund 13 Euro kostet,
- ein Gesundheitszeugnis, welches rund 20 Euro kostet,
- oder eine Handwerkskarte, die bis zu 300 Euro und sogar mehr kosten kann.
Das wären weitere Kosten, die anfallen könnten. Sofern du eine Tätigkeit ausführst, die zur Kategorie der Freiberufler gehört, musst du dich nicht beim Gewerbeamt anmelden und zahlst somit auch keinen Betrag für den Schein. Somit entfällt auch die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK und auch da werden einige Kosten gespart.
Nach der Gewerbeanmeldung werden deine Informationen weiter an das Finanzamt und an die IHK weitergeleitet. Bei der IHK wirst du Mitglied, das ist gesetzlich so festgelegt. Für die Mitgliedschaft fallen ebenfalls kosten an.
Diese betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr und können weiter ansteigen, je nachdem wie dein Gewinn aussieht. Sofern der Jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt, bist du von den Beiträgen befreit. Das wären ungefähr die Summen, mit denen du rechnen kannst.
Du solltest allerdings weitere Kosten in Betracht ziehen, wie beispielsweise die Kosten für die Mietung eines Raums, ein Internetvertrag, eventuell musst du einige Geräte neu Anschaffen oder vielleicht auch Mitarbeiter bezahlen. Auch hier solltest du dir nochmal all deine genauen Kosten überlegen, dir diese aufschreiben und einen Wert ermitteln, wie hoch deine monatliche Kosten in der Endsumme aussehen würden.
Es kann allerdings sein, das in einigen Fällen das Problem auftritt, das du bereits in deinem ersten Jahr eine Beitragsrechnnung der IHK erhälst. Diese kann es, je nachdem, in sich haben und nicht verharmlost werden. Wir auf GewerbeAnmeldung.com haben es uns zur Aufgabe gemacht, so vielen Gründern wie möglich zu helfen und deren Leben zu vereinfachen.
Daher bieten wir die IHK-Gebührenberatung an. Mit der IHK-Gebührenberatung erhältst du professionelle Hilfe von den Experten hier auf GewerbeAnmeldung.com. Diese überprüfen, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten der Beitragsrechnung minimiert werden können, auf bis zu 0 Euro.
Ja, du hast richtig gelesen, es besteht die Möglichkeit, dass die Rechnung erst gar nicht mehr gezahlt werden. Zwar gibt es hierfür keine Garantie, doch die zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen der bisherigen Nutzer sind vielversprechend. Interessiert? Für mehr Informationen klicke hier.
Was hat es mit der Kleinunternehmerregelung auf sich?
Wenn du auf der Suche nach Informationen rund um das Gewerbe suchst, dann kommen dir bestimmt Begrifflichkeiten entgegen wie: „kleingewerbe gründen“ oder „Kleinunternehmerregelung“ – doch was hat es mit dem ganzen auf sich? Falls in der Zukunft weitere Fragen rund um das Thema Gewerbe hast, dann schau dich gerne weiter auf unserer Seite um. Wir gehören zu den renommiertesten Webseiten rund um dieses Thema.
Voraussetzungen
Als Kleinunternehmen werden die Betriebe bezeichnet, die in ihrem ersten Jahr unter 22 000 Euro erwirtschaften bzw. im zweiten Geschäftsjahr nicht über 50 000 Euro liegen. Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, dann hast du den Vorteil, das du zum einen keine Gewerbesteuern zahlen musst.
EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung)
Außerdem ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe weitaus geringer. Auch entfällt die Pflicht der doppelten Buchführung und wird durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ersetzt.
Das ermöglicht es dem Kleinunternehmer unter günstigen und vereinfachten Bedingungen zu starten. Sofern du allerdings über 22 000 Euro bzw. 50 000 Euro liegst, dann giltst du nicht mehr als ein Kleingewerbe. Du kannst einen Freibetrag von bis zu 24 000 Euro erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen.
Ab 24 500 Euro müssen auch diese Steuern dann gezahlt werden. Vor einigen Jahren durfte man als Kleingewerbe sogar nur 17 500 Euro im ersten Jahr verdienen. Daher ist die neue Grenze für Kleingewerbe ein echter Gewinn.
Kleingewerbe Anmeldung – Arbeitgeber informieren?
Das Gewerbe anmelden ist zwar ganz einfach, doch muss man die Gewerbeanmeldung auch dem Arbeitgeber sagen? Denn eine Summe von bis zu 50 000 Euro ist schon jede Menge, da kann es bei dem einen oder anderen schon Mal vorkommen, den Job eventuell an den Nagel zu hängen oder sich nicht mehr ganz so sehr ins Zeug zulegen.
Doch wie sieht die Sachlage in Deutschland denn nun aus? Es gibt in Deutschland per se kein Gesetz, welches dich dazu verpflichtet, deinen Arbeitgeber rund um die Gewerbeanmeldung zu informieren. Das Anmelden eines Gewerbes ist eine private Angelegenheit und geht den Chef in erster Linie nichts an.
Trotzdem gibt es einige Ausnahmen, in denen man trotzdem vom Kleingewerbe berichten muss. Beispielsweise dann, wenn es die vertragliche Situation so will. Der Arbeitgeber kann in deinen Arbeitsvertrag Klauseln einbauen, dich dazu verpflichten, von Möglichen Aktivitäten zu berichten.
Auch musst du dann deinen Arbeitgeber informieren, wenn ein Interessenkonflikt besteht. Wenn du also mehr Zeit für dein Gewerbe, statt für deine Arbeit hast oder du nur noch ausgelaugt erscheinst oder in Konkurrenz zu deinem aktuellen Arbeitgeber stehst.
Auch solltest du dir darüber im Klaren sein, dass dein Arbeitgeber es als Misstrauen deinerseits einstufen kann, wenn du ihn nicht von deinem Vorhaben informierst.
Kann man das Kleingewerbe auch Online anmelden?
Mittlerweile bieten immer mehr Gemeinden den Service an, das Kleingewerbe auch über das Internet anzumelden. Das bringt viele Vorteile mit sich. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Schichtarbeit nicht immer die Zeit dazu finden einen Termin bei dem Amt zu vereinbaren, können durch die Online-Anmeldung profitieren.
Man kann alles bequem von Zuhause aus machen und ist nicht mehr abhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten. Auch sind lange Wartezeiten ein relikt vergangener Tage. Die Anmeldung selbst dauert ebenfalls nur wenige Minuten.
Die Gebühren sind die gleichen, wie sie es auch beim Gewerbeamt sein werden. Allerdings bietet nicht jede Stadt diesen Service an. Die meisten Großstädte, wie z B Hamburg, Berlin oder München oder ein sehr großer Teil Nordrhein-Westfalens haben allerdings diesen Service.
Die häufigsten Fragen und um das Kleingewerbe
- Muss man ein Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen? Nein. Der Eintrag ins Handelsregister entfällt beim Kleingewerbe.
- Darf man bei der Benennung seines Unternehmens auch Fantasienamen benutzen? Ein Fantasienahme ohne die Nennung des Inhabers ist beim Kleingewerbe nicht möglich. In der Regel wird der Vor- und Nachname des Inhabers als Betriebsname angegeben.
- Erfordert ein Kleinunternehmen einen Aufwand auf kaufmännischer weise? Nein, da dieser nicht wie einer zuführen ist.
- Kann man sich von der Pflicht Umsatzsteuern zahlen zu müssen befreien lassen? Ja, man kann sich von der Umsatzsteuerpflicht als Kleingewerbe befreien lassen. Die Gewerbesteuer fällt erst ab einer Gewinngrenze von 24.500 Euro an.
- Ist die Anmeldung beim Finanzamt verpflichtend? Sowohl Gewerbetreibende, als auch Freiberufler müssen sich beim Finanzamt anmelden und können diese nicht umgehen.
- Müssen sich Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen? Nein, das müssen Kleingewerbe nicht. Das müssen nur diejenigen, die als Kaufmann eingestuft werden.Trotzdem kann man sich auch als Kleingewerbe registrieren lassen, um einige Vorteile zu genießen. Beispielsweise kann der Name nicht kopiert werden und auch steigt die Stahlkraft an. Allerdings steigen hierfür die Gebühren an.
- Sind Freiberufler dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden? Nein. Freiberufler gehören unter die Kategorie Katalog-und Katalogähnliche Berufe und sind nicht dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden.
- Wer wird über die Anmeldung informiert? Wenn du das Gewerbeamt besucht hast, dann werden deine Informationen weiter geleitet an beispielsweise das Finanzamt, zur Industrie- und Handelskammer, Bundesagentur für Arbeit, Behörden der Zollverwaltung oder auch Landesämter der Statistik.
Fazit:
Einen kleinen Schein gibt es nicht. So werden meistens Betriebe genannt, die von der Kleinunternehmerregelung profitieren bzw. einen bestimmten Umsatz nicht überschreiten. Auch für diese Art Schein werden Dokumente benötigt. Darunter gehören auch ein Personalausweis und eine Melde-Bestätigung dazu.