Gibt es Einkommensteuer und Umsatzsteuer?
Des Öfteren wird immer mal wieder damit kokettiert, das ein Kleingewerbe doch Steuerfrei sein müsste. Ein Kleingewerbe = Steuern? Das glauben die meisten nicht. Und.. irgendwie stimmt es dann schon.. allerdings nur fast.
Denn das beliebteste Gewerbe der Deutschen ist nicht nur sehr günstig im Unterhalt, sondern im besten Fall zahlt man auch nur wenige Steuern, wenn die Rahmenbedingungen passen.
Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss.
Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden. Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.
Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Nachdem man die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt durch hat, informiert dieses das Finanzamt. In der Regel meldet sich das Amt der Finanzen innerhalb von sieben bis zehn Tagen beim Gewerbetreibenden. Leute, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, müssen selbst zum Finanzamt gehen und dort vorstellig werden.
Auch Gewerbetreibende können selbst aktiv werden, wenn innerhalb der genannten Frist keine Rückmeldung erfolgt. Eine kurze Nachfrage per Telefon würde hierbei bereits ausreichen.
Vom Finanzamt erhält man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Außerdem ein weiterer wichtiger Bereich ist das genaue Benennen der gewerblichen Tätigkeiten.
Man sollte diese so genau wie möglich beschreiben, da das Finanzamt sehr penibel ist und genau schaut, ob man denn auch wirklich genau so handelt, wie alles angegeben worden ist.
Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen.
Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten.
Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt.
Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält.
Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Das lange warten hat ein Ende!
Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Wann man die Anmeldung eines Gewerbes beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt: wenn man weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit mehrere Male bewusst ausüben möchte, mit der klaren Absicht, einen wirtschaftlichen Nutzen daraus zu ziehen, dann ist man dazu gezwungen, die Anmeldung vorzunehmen.
Jedoch gibt es dabei kleinere Ausnahmen, die die Gewerbeanmeldung nicht beantragen müssen. Zum einen gibt es da die Freiberufler. Zu diesen Berufen zählen die Anwälte, Ärzte und Ingenieure.
Im Laufe der Zeit kamen dann noch die Katalogähnlichen Berufe hinzu. Auf dieser Liste sind viel mehr Berufe, die die breite Bevölkerung eher ausübt. Darunter gehören nämlich die Künstler, Fotografen, Journalisten, Designer und Schriftsteller.
Ebenfalls kein Kleingewerbe anmelden müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit ihrem Hobby bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne ein Gewerbe gründen zu müssen. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Anmeldung durchzuführen.
Falls man die Anmeldung nämlich nicht vornimmt, dann kann man mit einem Bußgeld bestraft werden, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann. In München werden Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro verhängt.
Dies ist eine unfassbar hohe Summe und sollte einem verdeutlichen, dass man die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen sollte, da eine solch hohe Summen für die meisten den finanziellen Kollaps bedeuten würden.
Deshalb ist es auch umso wichtiger, die Anmeldung nicht zu verschieben und so schnell wie möglich vornehmen. Man kann ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit.
Allerdings müsste man dann die ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein bestimmter Zinssatz anfallen. Bei eher kleineren Beträgen lassen die Ämter Mal gerne Milde walten und verhängen dann kleine bis keine Bußgelder, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes mit aufzunehmen. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.
Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht.
Sehr überschaubar und auch bezahlbar, oder? Ich hoffe diese kleine Auflistung hat dir zeigen können, dass Kleingewerbetreibende es mit einem Kleingewerbe wirklich gut haben. Falls du dich fragst, ob da nicht noch etwas dazu kommen könnte, dann ja, weitere Zahlungen können immer wieder auftreten.
Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, Mitarbeiter einstellt und deren Krankenversicherung begleicht, Patente anmeldet, Partnerschaften und Koorperationen eingeht, Weiterbildungskurse besucht oder Neuanschaffungen tätigt.
Das sind alles potenzielle Kosten, die pro Jahr auftreten könnten und man im Überblick haben sollte. Naja, dann gibt es noch eine Sache, die mit der IHK zutun hat, wo eventuell dann doch vielleicht weitere Kosten entstehen können. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.
Diese Rechnung kann es ganz schön in sich haben. Vor allem wenn man gerade dabei ist, Neuanschaffungen zu tätigen oder Koorperationen einzugehen, muss man diese höchstwahrscheinlich über mehrere Wochen hinweg verschieben. Doch keine Panik…
GewerbeAnmeldung.com fragen. Denn es gibt eine Möglichkeit, dem ganzen zu entkommen. Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen.
Du kannst hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit, dass man sogar gar nichts zahlen muss, ist gegeben. Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Falls du zusätzliche Informationen benötigst, dann klicke hier ->
Könnte Kleinunternehmer mit den Einnahmen vom Kleingewerbe leben können?
Durchaus. Denn die möglichen Zahlen sind alles andere als Klein! Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Das ist eine unfassbar hohe Zahl, die bei dem ein oder anderen sicherlich für einen offenen Mund sorgen wird.
Auch sollte man berücksichtigen, dass diese Summe auf das eigentliche Gehalt noch drauf gerechnet wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können.
An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss. Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an.
Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.
Hauptberuflich oder nebenberuflich das Kleingewerbe führen?
Ein Nebengewerbe zu eröffnen und sich nebenberuflich selbständig zu machen kann immense Vorteile mit sich bringen. In erster Linie stehst du nicht unter Druck, da du ein Hauptjob hast, und hast so genügend Zeit, um herauszufinden, ob deine nebenberufliche Tätigkeit ein hohes Einnahme-Kapital hat.
Gleichzeitig bist du nicht so sehr von diesen Einnahmen abhängig und kannst befreiter an diesem Nebengewerbe arbeiten. Du kannst auch selbst die Entscheidung treffen, wie lang und wie viel Zeit du in der nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken willst.
Sofern dir eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hast du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.
Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.
Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast.
Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben.
Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.
Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.
Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.
Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen abbezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.
Fazit:
Gar keine Steuer? Nein, das geht leider beim Kleingewerbe auch nicht. Es stimmt aber schon, dass ein Kleingewerbe fast nahezu von den Steuern befreit ist, wenn man an den richtigen Hebeln dreht und bestimmte Bedingungen einhält.