Die IHK genießt nicht seit heute einen schlechten Ruf. Vor allem Kleingewerber monieren über zu hohe Beitragsgebühren und einem zu geringem Angebot der IHK.
Die IHK selbst sieht sich als Institution, die die Rechte der Selbstständigen vertritt und die regionale Wirtschaft fördert. Dafür verlangt sie einige Kosten und bietet wiederum an, dass man bei ihr einige Weiterbildungskurse belegen kann, um den Unternehmen zu helfen, an mehr Prestige zu gelangen.
Inhalt
Wer ist IHK Pflichtig?
Wer in Deutschland die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK antreten muss und wer nicht, ist klar geregelt. Jeder, der ein Gewerbe besitzt, ist dazu verpflichtet, einen Beitrag zu leisten.
Auch können Freiberufler, wie beispielsweise Fotografen, dazu verpflichtet werden, Mitglied bei der IHK zu werden, wenn diese beispielsweise ein Fotostudio betreiben.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man zunächst beim Gewerbeamt vorstellig werden. Beim Gewerbeamt angekommen muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Außerdem muss man folgende Unterlagen dabei haben:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.
Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen.
Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Kleingewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen dann meldet sich das Finanzamt bei einem. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung.
Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist die Voraussetzung dafür, das man die Kleingewerbe Anmeldung abschließen kann. Wenn man diese Regelung dann beansprucht hat, ist man nun stolzer Besitzer eines Kleingewerbes.
Wie hoch ist der Betrag bei der IHK?
Die jährlichen Gebühren für ein Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro. Für Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, gilt, das diese eine Summe von 150 bis 300 Euro aufbringen müssen. Falls das Unternehmen einen Umsatz unter 5200 Euro im Geschäftsjahr vorweist, dann müssen für dieses Jahr keine Beiträge bezahlt werden. Wofür ist die IHK aber eigentlich gut? Sie fördert die regionale Wirtschaft.
Vor allem Kleingewerbe können sich von dem breiten Spektrum an Angeboten bei der IHK bedienen. Man kann nämlich viele Zertifikate oder Kurse in Anspruch nehmen.
Was sind Vorteile bei der IHK?
Die IHK versucht Gewerbetreibenden dabei zu helfen, ihr Unternehmen voranzubringen. Unter anderem eben darin, dass man die regionale Wirtschaft ankurbelt. Beispielsweise hilft sie, die Bahnverbindungen zu reparieren, damit mehr Leute wieder problemlos fahren können.
Das kommt dann den Geschäften in der Nähe zugute. Auch bietet die IHK ein breites Spektrum für Qualifikationen, Weiterbildungen und Zertifikaten an. Diese können dem Kleinunternehmer helfen, sich und seinem Kleinunternehmer Ansehen zu verleihen. Das Unternehmen kann durch die unzähligen Programme der IHK profitieren.
Diese wiederum können dem Kleingewerbe zugute kommen und dem Ansehen helfen oder durch das Wissen dem Unternehmer helfen, sein Gewerbe weiterzuentwickeln. Nicht immer muss eine verpflichtende Anmeldung auf Anordnung des Staates schlecht sein.
Doch eine Sache gibt es dann doch bei der IHK zu bemängeln. Es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, dass man als Kleingewerbe direkt im ersten Jahr ein Schreiben erhält, wegen einer Beitragsrechnung, die es in sich haben kann. Als kleines Gewerbe, welches die Anmeldung erst noch vor wenigen Monaten abgeschlossen hat, kann dies für irritierte Gesichter sorgen.
Warum gerade jetzt? Warum so viel? Etwaige Neuanschaffungen oder Koorperationen können für diesen Augenblick dann nicht mehr realisiert und auf die kommenden Monate geschoben werden. Doch noch ist nicht aller Tage Abend, denn du bist gerade auf der richtigen Seite gelandet…
Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist, der Beitragsrechnung zu widersprechen. Genau dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Wir von GewerbeAnmeldung.com bieten nämlich die in Deutschland einmalige IHK-Gebühren-Beratung an.
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Was passiert, wenn man den Beitrag nicht zahlt?
Keinesfalls sollte man versuchen, die Beiträge nicht zu bezahlen. Denn im schlimmsten Fall zahlt man ein hohes Mahngeld, erhält einen Eintrag in der Schufa, sowie einen Vollstreckungsbefehl.