Inhalt
Wo kann man die Gewerbeanmeldung in München vornehmen?
Jeder der in München selbstständig werden will, muss persönlich zum Kreisverwaltungsreferat (KVR), welches das zentrale Gewerbeamt ist. Hier erfolgt die Gewerbeanmeldung. Jeder muss sein Gewerbe schon vor Beginn der Tätigkeit anmelden, unabhängig davon ob man es Haupt- oder Nebenberuflich macht.
Zur Gewerbeanmeldung muss man persönlich zum Gewerbeamt München. Hier für benötigt man Unterlagen, wie das Formular zur Anmeldung, Personalausweis oder Reisepass und je nach dem um welches Gewerbe es sich handelt eventuell weitere Unterlagen. Die Kosten der Gewerbeanmeldung in München belaufen sich auf rund 47 bis 50 Euro.
Der Anschrift lautet Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat (KVR) Ruppertstraße 19 in 80337 München. Die weiteren Behörden wie z.B. das Finanzamt , die Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer werden vom Gewerbeamt München benachrichtigt. Sowohl das Anmelden, das Abmelden als auch das Ummelden erfolgt persönlich vor Ort.
Falls es sich um eine Ummeldung handelt, muss man es genauso schnell vornehmen wie die Anmeldung. Zur Ummeldung muss mann auch ein Formular ausfüllen und beim Gewerbeamt abgeben.
Wenn die Gewerbeanmeldung nicht rechtzeitig erfolgt, kann es zur Geldstrafe kommen. Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Sie müssen direkt zum Finanzamt zur Anmeldung. Freiberufler sind in Deutschland gesetzlich regelt. Sie werden auch katalogähnliche Berufe genannt und dazu zählen zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Anwälte, Ingenieure und viele mehr.
Was kostet ein Gewerbeschein in München?
Den Gewerbeschein bekommt man nach der Anmeldung vom Gewerbeamt zugeschickt. Es ist die Erlaubnis der Behörde um die Tätigkeit auszuüben. Die Kosten des Gewerbescheins betragen zwischen 47 bis 50 Euro.
Die genauen Kosten hängen von der Rechtsform ab. Man muss die Anmeldung vornehmen, damit man sein Gewerbeschein bekommt, denn der dieser ist die Zulassung von den Behörden, dass man seiner Tätigkeit nachkommen darf.
Wie sieht ein Gewerbe-Formular aus?
In dem Gewerbe-Formular müssen Angaben zum Betrieb, zur Person und zur Adresse gemacht werden. Man sollte darauf achten, dass man es sorgfältig ausfüllt. Es muss auch angegeben werden, wann man mit der Tätigkeit beginnt und welche Tätigkeit man ausüben möchte.
Zu dem wird auch im Formular gefragt, ob man das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich machen möchte. Auch muss man angeben wie viele Personen man beschäftigt und ob sie als Voll- oder Teilzeit arbeiten werden.
Es wird auch gefragt ob es sich um eine Neugründung handelt, um eine Übernahme oder ähnliches. Falls es sich um eine Übernahme handelt, muss man die Person angeben die zuvor das Unternehmen geführt hat. Auch eine Übernahme eines Gewerbes ist möglich.
Fazit:
Zur Gewerbeanmeldung muss man in München persönlich vorsprechen mit allen vollständigen Unterlagen. Wichtige Unterlagen sind der Personalausweis oder Reisepass, bei nicht EU-Bürgern der Aufenthaltstitel und eventuell Nachweise, falls es sich zum Beispiel um eine eingetragene Firma handelt.
Die Adresse lautet Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat (KVR) Ruppertstraße 19 80337 München. Mit den vollständigen Unterlagen und den Gebühren von 47 bis 50 Euro ist die Gewerbeanmeldung schnell getan. Die Anmeldung muss mit Beginn der Tätigkeit oder sogar schon vorher erfolgen.
Ohne die Anmeldung ist man nicht berechtigt dazu, der Tätigkeit nachzukommen. Das Finanzamt und weitere Behörden werden vom Gewerbeamt benachrichtigt. Vom Finanzamt kriegt man ein Bogen zur steuerlichen Erfassung mit der Steuer-ID zugeschickt, welche man ausgefüllt zurück schicken muss. Dann kann man endlich mit der Tätigkeit beginnen.