Was braucht man um ein Gewerbe zu eröffnen?
Zunächst muss man erst einmal herausfinden, welches Gewerbeamt denn für einen zuständig ist. Sich beim Gewerbeamt anmelden kann in Zukunft überflüssig werden, da es immer mehr Möglichkeiten gibt, das Gewerbe auch online anzumelden. Sofern dieser Service allerdings in deiner Stadt nicht gegeben ist, dann musst du die Kleingewerbe Anmeldung bei dem Gewerbeamt vollziehen.
Anmeldung beim Gewerbeamt
Man zahlt eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro, diese kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Welche Unterlagen braucht man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung bzw. als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente verlangt werden, wie beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder auch eine Handwerkskarte. Auch diese Dokumente können weitere Kosten verursachen,
- falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man außerdem noch einen Nachweis,
- als Minderjähriger benötigt man zudem noch die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.
Man erhält vom Gewerbeamt ein Formular, welches man vor Ort ausgefüllt haben muss. Beim Formular zur Gewerbeanmeldung muss man einige Angaben zum Gründer, sowie zum Betrieb ausfüllen. Wenn auch dieses ausgefüllt ist, wird dieses Formular unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Dieser fungiert dann als Gewerbeschein.
Wie sieht ein Gewerbeanmeldung Formular aus?
Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zur Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wann folgt die Anmeldung beim Finanzamt?
In der Regel müssen Kleingewerber sich nicht bei dem Finanzamt melden. Diese erhalten nämlich die Informationen vom Gewerbeamt. Anschließend schickt dann das Finanzamt einen steuerlichen Erfassungsbogen sowie eine Steuernummer.
Alle Angaben müssen sorgfältig ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Auch muss man genau eintragen, um welche Art von gewerblicher Tätigkeit es sich dabei handelt.
Wenn man beispielsweise angibt, das man nur Handys verkauft, aber im weiteren Verlauf beginnt, auch Tablets zu verkaufen, dann stimmt die vorherige Tätigkeit nicht mehr überein. Darauf sollte man achten.
Wie schnell muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Kleingewerbe anmelden muss man sofort. Jeder, der in Deutschland eine gewerbliche Tätigkeit ausführt, ist dazu verpflichtet, das Gewerbe so schnell wie möglich anzumelden. Ausgenommen von der Regel sind Freiberufler und Leute, die mit einem Hobby einen Jahresgewinn von unter 410 Euro erwirtschaften.
Sofern man keine genauen Angaben zum Gewerbe abgibt, kann die Möglichkeit bestehen, das man ein Bußgeld erhält, welches es in sich haben kann. Bis zu 1000 Euro und mehr können als Strafe drohen.
Kann man ein Kleingewerbe rückwirkend anmelden?
Ja. Es gibt allerdings die Möglichkeit, ein Gewerbe auch noch rückwirkend anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Wochen Zeit. Dennoch sollte man sich nicht allzu viel Zeit lassen.
Ist eine Gewerbeanmeldung auch gleich ein Gewerbeschein?
Man muss ein Formular beim Gewerbeamt ausfüllen. Dieses Gewerbeformular, welches ausgefüllt ist, wird dann unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie fungiert dann von nun an als Gewerbeschein.
Fazit:
Die Gewerbeanmeldung findet im Gewerbeamt statt. Man zahlt eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Außerdem dabei haben muss man einen:
- Personalausweis oder Reisepass,
- Melde-Bestätigung,
- als Minderjähriger Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- je nach Gewerbe weitere Dokumente,
- als großes Gewerbe einen Handelsregister Auszug.
Man erhält einen Gewerbeformular, welches ausgefüllt werden muss. Dort müssen Angaben zu der Person und zum Betrieb eingetragen werden. Die Dauer beim Amt des Gewerbes beträgt rund 30 Minuten.