Jeder Gewerbetreibende muss sich nicht nur beim Gewerbeamt anmelden, sondern auch ein Formular vor Ort ausfüllen. Das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche. Was es dabei genau auf sich hat, was man auf diesem Formular alles ausfüllen muss und wie die einzelnen Fragen genau aussehen, das erfährst du nur hier!
Was braucht man um ein Gewerbe anmelden zu können?
Um eine Gewerbeanmeldung beantragen zu können, muss man zunächst beim Gewerbeamt der Stadt erscheinen. Es kann durchaus sein, dass es vor allem in Großstädten mehrere Ämter gibt, bei der man ein Gewerbe eröffnen kann. Dann muss man zunächst das zuständige finden.
Wenn man dann vor Ort da ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man noch folgende Unterlagen dabei haben:
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
- als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- falls man im Handelsregister eingetragen ist, einen Auszug davon,
- falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
Nachdem man die benötigten Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man das sagenumwobene Formular vorgelegt. Dieses ist nur eine Seite lang und kann vor Ort ausgefüllt werden. Auch kann man das Formular Zuhause ausfüllen, doch es empfiehlt sich hier eher, vor Ort alles zu erledigen.
Zum einen deshalb, da man, falls Fragen auftauchen sollten, man den Beamten fragen kann und zum anderen auch, damit man am selben Tag noch den Gewerbeschein in den Händen halten kann. Die Gewerbeanmeldung dauert in der Regel rund 40 bis 50 Minuten.
Beim Formular muss man unter anderem angeben, ob man ein nebenberufliches oder ein hauptberufliches Gewerbe anmelden möchte. Falls man die Gründung eines hauptberuflichen Gewerbes beantragt, dann tritt der Fall ein, dass man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche aus bezahlt. Nachdem man Gewerbeformular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert.
Die Kopie erhält der Gewerbetreibende, welches dann von da an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Schein erlaubt es einem Gründer noch nicht, mit dem Gewerbe Gewinne zu erwirtschaften, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Wer sich bis hierhin fragt, ob er den Part mit dem Kleingewerbe anmelden verpasst haben, den kann ich beruhigen: ein Kleingewerbe anmelden tut man nicht bei dem Gewerbeamt, sondern beim Amt der Finanzen.
In der Regel muss ein Gewerbetreibender nicht selbst bei dem Amt der Finanzen vorstellig werden, sondern vielmehr informiert das Gewerbeamt die anderen Behörden. Dazu gehören neben dem Finanzamt auch die Berufsgenossenschaften und die Ihk oder hwk.
Was ist der Unterschied zwischen einem normalen und einem kleinen Gewerbeschein?
Es gibt keinen Unterschied zwischen diesen beiden Formularen, denn einen Kleingewerbeschein gibt es nicht einmal. Dies ist ein Mythos der weit verbreitet ist und genau so unwahr ist wie der Weihnachtsmann selbst. Leute, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben, werden als Kleingewerbetreibende beschrieben.
Da es bei dem Gewerbeamt nicht die Option Kleingewerbe zum ankreuzen gibt, denken viele Leute, das hierfür ein besonders Formular benötigt wird. Vielmehr findet aber die Kleingewerbe Anmeldung erst dann statt, wenn man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Viele nehmen dann an, dass dieser Fragebogen ein anderes Formular ist. Doch dem ist nicht so.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Deutschland ist eines der Länder, wo die meisten Steuern bezahlt werden. Das moniert das Volk auch zu recht an.Zu weiten Teilen stimmt das auch, doch genau diese Kleinunternehmerregelung gibt einem Gewerbetreibenden die Möglichkeit, keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Diese Bedingungen sehen wie folgt aus: man muss mit dem Kleingewerbe versuchen, im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz zu bleiben. Wenn dies so gegeben ist, dann muss man keine Umsatzsteuer bezahlen.
Wie sieht das Formular aus?
Während der Gewerbeanmeldung erhält man vor Ort ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Da die meisten Gründer so etwas noch nie eine Gewerbeanmeldung hatten, fragt man sich in der Regel, was genau denn von einem abgefragt wird.
Doch auf GewerbeAnmeldung.com erhälst du die Antworten, die du brauchst. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Erhält man auch vom Finanzamt ein Formular?
Nach der Gewerbeanmeldung muss man nicht noch zusätzlich zum Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet die Informationen des Gewerbetreibenden nach der Gründung weiter an das Finanzamt, die IHK oder HWK und der Berufsgenossenschaften.
Falls sich das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei einem melden, dann kann man einmal dort anrufen und fragen was Sache ist. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.
Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Unter anderem kann man auf diesem Papier das Kleingewerbe anmelden, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Auch muss man auf dem Papier angeben, wie die genaue gewerbliche Tätigkeit eigentlich aussieht. Nachdem man den Fragebogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel danach eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Wer allerdings ein Kleingewerbe anmelden lassen hat, der kann seine private Steuernummer auf Rechnungen setzen. Kleingewerbe erhalten nämlich weder einen besonderen Firmennamen, noch eine Steuernummer zugewiesen.
Als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Das Kleingewerbe anmelden und dann darauf hoffen, dass dieses für potenzielle Kunden sexy rüberkommt? Eher nicht der Fall, weil der hauch von Glamour irgendwie fehlt. Zumindest in Augen einiger Kunden.
Dies könnte sich jedoch ändern, wenn man das Kleingewerbe beim Handelsregister eintragen lassen würde. Allerdings müsste man das Gewerbe bereits vor der Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes erledigen.
Außerdem musst du wissen, das du als klein Gewerbe nicht dazu verpflichtet bist, im Handelsregister zu sein. Dennoch gibt es die Option, sich dennoch eintragen zu lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wie wir aber mittlerweile wissen, hat jede Medaille zwei Seiten, und somit auch eine, die negativ behaftet ist. Denn wenn das Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann wird sich vieles verändern. Das bedeutet unter anderem:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
Am Ende muss jeder für sich selbst entscheiden, inwieweit und ob es sinnvoll ist, das Kleingewerbe im Handelsregister eintragen zu lassen. Sofern man allerdings von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Fazit:
Um ein Formular ausfüllen zu können, muss man die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes beantragen. Während der Anmeldung erhält man vor Ort ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Allerdings kann man auf diesem keine Anmeldung für ein Kleingewerbe beantragen.
Dies erledigt man nämlich beim Finanzamt. Vom Finanzamt erhält man einen steuerlichen Erfassungsbogen, worauf man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann. Falls man diese Regelung nicht in Anspruch nimmt, dann kann das Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als Kleingewerbe angemeldet werden.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.