Muss man einen Flohmarkt anmelden um einen Trödelladen zu eröffnen?
Immer mehr Menschen sind auf der Suche nach Ware aus Second Hand. Der klassische Flohmarkt bietet hierbei die optimale Chance, verschiedenste Dinge gewinnbringend zu verkaufen.
Mit der Anmeldung für ein Kleingewerbe kannst du dabei nicht nur einen Flohmarktstand betreiben, sondern ebenso einen Trödelladen eröffnen. Wir verraten dir, wie du dein Gewerbe richtig anmeldest und was du am Flohmarkt wie bei einem Trödelladen beachten musst.
Pflicht zur Gewerbeanmeldung
In Deutschland herrscht eine Anmeldepflicht für alle Gewerbe und gewerblichen Tätigkeiten. Betreibst du beispielsweise einen eigenen Flohmarktstand oder verkaufst du Trödel in einem Laden, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit.
Damit du deine Sachen aus Second Hand legal verkaufen darfst, musst du bei deinem zuständigen Amt deinen Handel anmelden. Je nach Bundesland erfolgt die Gewerbeanmeldung in der Regel beim Gewerbeamt, kann aber ebenso unter Umständen in einigen Gemeinden beim Ordnungsamt durchgeführt werden.
Beim Verkauf von Ware aus Second Hand, wie es bei einem Flohmarktstand der Fall ist, wird jedoch unterschieden, wie häufig du die Tätigkeit ausübst. Verkaufst du dauerhaft deinen Trödel und andere Dinge aus Second Hand mit dem Anspruch der Gewinnerzielung, liegt bei dir eine gewerbliche Tätigkeit und somit eine Anmeldepflicht für ein Gewerbe vor.
Besuchst du hingegen nur hin und wieder den Flohmarkt und hast dort einen Stand, betreibst du keine Gewinnerzielungsabsicht und musst deinen Stand nicht als Gewerbe melden. Mit der Gewerbefreiheit in Deutschland kannst du somit einen Flohmarktstand in unregelmäßigen Abständen betreiben, solange du ihn nicht zur Gewinnerzielung nutzt.
Der Besitz eines Trödelladens sowie der laufende Verkauf von Flohmarktware mit einem Stand hingegen sind gewerbepflichtig. Genaue Auskünfte findest du zu diesem Thema in der Gewerbeordnung bzw. GewO.
Ein Kleingewerbe anmelden und ein Geschäft eröffnen
Möchtest du nicht nur einen Flohmarktstand betreiben, sondern ein eigenes Geschäft eröffnen, kannst du dies in Form eines Kleingewerbes jederzeit tun. Um ein Kleingewerbe anzumelden, musst du lediglich das Anmeldeformular ausfüllen.
Dieses bekommst du entweder direkt bei deinem zuständigen Amt oder per Download zur Verfügung gestellt. Manche Bundesländer und Gemeinden bieten zudem inzwischen die Möglichkeit, die Anmeldung vollständig online abzuwickeln. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, das Formular richtig auszufüllen.
Zugleich stehen wir dir jederzeit bei Fragen zur oder Problemen mit der Anmeldung bereit. Mit unserer praktischen Checkliste für Unternehmen hier bekommst du zusätzlich einen leichten Überblick, welche Schritte du beachten musst.
Damit du dein Geschäft eröffnen und dein Gewerbe anmelden kannst, musst du alle notwendigen Unterlagen und das Formular einreichen. Unter anderem werden von dir
- ein gültiger Personalausweis
- ein Nachweis der Arbeitsgenehmigung bei Personen mit einer anderen Staatsbürgerschaft
- ein Gewerberegisterzentralauszug
- ein polizeiliches Führungszeugnis
- gegebenenfalls eine finanzielle Unbedenklichkeitserklärung
benötigt. Welche Unterlagen und Nachweise du tatsächlich einreichen musst, verrät dir dein zuständiges Amt. Letztendlich musst du beachten und ebenfalls angeben, welche Ware du verkaufen möchtest.
Bei Geräten mit vertraulichen Informationen und sensiblen Daten wie etwa Notebooks, Smartphones und gebrauchten PCs musst du zum Beispiel einen Nachweis bringen. Bei typischer Flohmarktware wie Einrichtungsgegenständen oder Kleidung hingegen werden entsprechende Nachweise eher nicht gebraucht.
Die richtige Gewerbeform auswählen
Bereits bei der Anmeldung deines Gewerbes musst du angeben, um welche Art Gewerbe es sich handelt und ob du es als Haupt- oder Nebentätigkeit betreibst. Auch der Bereich wie etwa Handel oder Handwerk wird bei der Anmeldung für dein Geschäft benötigt.
Erst mit dem Gewerbeschein darfst du letztendlich offiziell ein Geschäft eröffnen und am Handel teilnehmen. Somit solltest du dein Gewerbe in der Regel als Kleingewerbe anmelden und einen Eröffnungstermin in der Zukunft wählen.
Hast du dein Geschäft jedoch schon vor einiger Zeit eröffnet, kannst du unter Umständen mit Nachfragen oder Nachforderungen konfrontiert werden. Beachtest du diese nicht, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Manchmal wird in der Praxis die Eröffnung in einem Zeitraum von ein bis zwei Wochen vor der Gewerbeanmeldung noch toleriert.
Das Formular zur Gewerbeanmeldung sieht des Weiteren dein Leistungsspektrum vor. Du solltest es möglichst umfassend und detailliert angeben. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, dein Leistungsspektrum mit dir zu ermitteln und zu vermerken.
Nur wenn du dein Leistungsspektrum korrekt angibst, ist dein Sachbearbeiter in der Lage, dir mitzuteilen, ob noch weitere Nachweise für die Eröffnung deines Trödelladens benötigt werden. Spätere Änderungen des Leistungsspektrums sind zugleich anzeigepflichtig.
Verkaufst du zunächst nur Gebrauchtware am Flohmarkt oder in deinem Trödelladen und weitest du dein Angebot auf neu produzierte Ware aus, musst du dies verpflichtend angeben.
Einen Trödelladen führen
Hast du dein Kleingewerbe angemeldet und dein Geschäft eröffnet, wodurch du jetzt sowohl einen Flohmarktstand wie einen Trödelladen führen kannst, musst du dich entscheiden, ob du deiner Tätigkeit als Hauptberuf oder nebenberuflich nachgehen möchtest.
Das Gesetz macht hierbei keine Unterschiede zwischen Gewerbe, Hauptgewerbe, Nebengewerbe oder Kleingewerbe. Entscheidest du dich dafür, dein Geschäft im Nebenerwerb zu führen, bist du an bestimmte Regelungen gebunden. Dadurch kannst oder musst du
- fast keine Fördermöglichkeiten nutzen
- maximal 15 Wochenstunden arbeiten
- den jährlichen Freibetrag beachten
- die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen
Wächst dein Geschäft und verdienst du im Nebengewerbe letztendlich mehr als im Hauptgewerbe, sieht dies für dich keine Konsequenzen vor. Der jährliche Freibetrag der Gewerbesteuer von rund 24.500 Euro sorgt für einen Ausgleich. Dennoch musst du immer Gewerbesteuer abführen.
Die Finanzen im Blick behalten
Sobald du dein Geschäft eröffnet hast, musst du nur noch darauf achten, dass es gewinnbringend geführt wird. Obwohl Trödel und Gebrauchtware immer beliebter wird, hast du mit anderen Flohmarktständen und Gebrauchtwarenläden eine starke Konkurrenz und somit viele Wettbewerber. Deine Gewinnspanne sollte
- die Kosten für deinen Laden decken
- mögliches Personal bezahlen können
- deinen Lebensunterhalt langfristig sichern
Damit dein Geschäft oder dein Stand letztendlich Gewinn abwirft, musst du darauf achten, dass deine Ware zu höheren Preisen als der Ankaufspreis verkauft werden. Nur mit gutem Verhandlungsgeschick mit Privatkunden oder deinen Händlern ist es dir möglich, die Einkaufspreise niedrig und die Verkaufspreise für deine Ware hoch zu halten.
Der Flohmarkt bietet dir hierbei im Gegensatz zum Ladengeschäft den Vorteil, dass du mit deinen Kunden über den Verkaufspreis verhandeln kannst. Selbstverständlich kannst du ebenfalls in deinem Laden Ware auf Verhandlungsbasis anbieten.
Wie du an deine Ware gelangst, bleibt zugleich letztendlich dir selbst überlassen. Bei der Eröffnung eines Trödelladens oder für deinen ersten Flohmarktstand lohnt es sich, an möglichst viel günstige und gleichzeitig verkaufbare Ware zu gelangen.
Wohnungsauflösungen beispielsweise bieten dir die Chance, Ware preiswert zu beschaffen. Beim Abkauf von Privatpersonen und Händlern hingegen musst du gut verhandeln und günstige Preise erzielen.
Erfolgreich im Second-Hand-Handel werden
Während der Flohmarkt bereits seit Jahren die Chance zum Handel mit günstiger Ware bietet, boomen Trödelladen und der Second Hand Handel inzwischen immer mehr. Um einen Trödelladen führen zu können, musst du dein Gewerbe anmelden. Hierzu benötigst du vorwiegend
- das Anmeldeformular
- einen Personalausweis
- Nachweise und Genehmigungen
Sobald du dein Geschäft eröffnest oder deinen Flohmarktstand gewinnerzielend betreibst, muss die Anmeldung verpflichtend durchgeführt werden. Wie du jedoch letztendlich an deine Ware kommst und wie du sie verkaufst, bleibt dir allein überlassen. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, dein Kleingewerbe richtig anzumelden und alle Unterlagen zu bekommen.
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