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Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten und Gemeinden kann man auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer die Gewerbeanmeldung beantragen. Auch kann es sein, dass es innerhalb der Stadt mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige erst einmal ausfindig machen. Der nächste Schritt sieht dann so aus, dass zunächst einmal geschaut werden muss, ob man einfach vor dem Gewerbeamt erscheinen kann oder einen festen Termin benötigt.
Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?
Es gibt mittlerweile die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung Online zu beantragen. Dies dürfte für alle Interessant sein, die aufgrund der Öffnungszeiten beim Gewerbeamt nie dazu gekommen sind, vor der Ort zu erscheinen. Auch ist es durchaus lukrativ, wenn man von Zuhause ganz bequem die Anmeldung vornehmen kann.
Doch hierbei gibt es das Problem, dass diese Art der Online Gewerbeanmeldung noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten wird. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Anmeldung wieder. Unabhängig davon, für welches man sich auch entscheiden würde, ist man auch davon abhängig, was das eigene Gewerbeamt anbietet.
Bei allen drei Anmeldung würde der Ablauf wie folgt aussehen: man müsste zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Außerdem muss man unter anderem einige Dokumente vorweisen.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Wen man die erforderlichen Dokumente vorgelegt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Auf diesem muss man dokumentieren, wie der Name des Gewerbetreibenden lautet, wie das Unternehmen heißen soll und weitere Fragen kommen vor.
Unter anderem muss man Angeben, ob man ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe beantragen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe müsste man entweder gar nichts oder nur einen kleinen Betrag übernehmen. Dies wäre dann von den Einnahmen abhängig.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Wen man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun an als Gewerbeschein.
Dieser Schein erlaubt es dem Gewerbetreibenden allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt zu beginnen und Gewinne zu erwirtschaften. Dies kann man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Dieses muss man nicht selber aufsuchen.
Das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden selbst, unter anderem eben das Finanzamt, die IHK oder HWK und auch die Berufsgenossenschaften. Ein Kleingewerbe anmelden kann man ebenfalls nur beim Amt der Finanzen, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Falls man von vorneherein weiß, dass man ein Kleingewerbe anmelden möchte, dann sollte man dies schleunigst tun. Grundsätzlich gibt es feste Definition, wann man denn eine gewerbliche Tätigkeit anmelden müsste. Wenn man nämlich eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Gewinne zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung zu beantragen.
Was wird wenn man die Anmeldung nicht vornimmt?
Von dieser Pflicht sind Freiberufler und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen und somit nicht mehr wie 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Alle anderen müssen die Anmeldung so schnell wie möglich vornehmen. Ansonsten kann ein saftiges Bußgeld drohen.
Zahlungen von bis zu 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. In der Landeshauptstadt Bayerns, in München, werden sogar Bußgelder verhängt, in Höhe von rund 50.000 Euro. Zwar ist dies nur in den allerschlimmsten Fällen der Fall, dennoch sollte dies einem verdeutlichen, das damit nicht zu spaßen ist, da solche Summen den finanziellen Ruin bedeuten könnten.
Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?
Man hat die Möglichkeit das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man bisherige Steuern nicht gezahlt hat, müsste man diese nachzahlen. Auf diese Steuern würde man dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf berechnen.
Wer muss kein Kleingewerbe anmelden?
Unabhängig von der Art des Gewerbes, ob nun eine UG oder ein Kleingewerbe, gibt es Leute, die keine Anmeldung beim Amt des Gewerbes benötigten. Dazu zählen die Freiberufler.
Diese werden unterteilt in die Katalog– und die Katalogähnlichen Berufe. Zunächst gab es nur die Katalogberufe. Zu diesen gehören Berufe wie Ärzte, Ingenieure und Anwälte. Also nur ein eher kleiner Kreis von üblichen Berufen. Die große Masse würde sich hier nicht wieder finden.
Im Laufe der Zeit kamen dann die Katalogähnlichen Berufe dazu. Dadurch wurde die Liste um ein vielfaches länger und viele Berufe kamen mit rein, die eher ein breiteres Spektrum an potenziellen Unternehmern abdeckt. Zu diesen gehören Berufe wie Schriftsteller, Fotografen, Journalisten oder Künstler.
Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dadurch, dass diese kein Gewerbe besitzen, sind diese auch von der Zwangsmitgliedschaft bei der IHK befreit. Auch kein Anmeldung vornehmen müssen sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer gewöhnlichen Tätigkeit, einem Hobby sozusagen, bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne beim Gewerbeamt vorstellig werden zu müssen.
Was braucht man um ein Kleingewerbe anmelden zu können?
Man benötigt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diesen Fragebogen erhält man vom Finanzamt.
Das Finanzamt meldet sich innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes per Post. Falls innerhalb dieser Zeitspanne keiner etwas von sich geben sollte, dann erst sollte man selbst aktiv werden und nachfragen was Sache ist. Der steuerliche Erfassungsbogen ist sieben Seiten lang. Daher empfiehlt es sich auch, wenn man dieses in Ruhe und mit größter Aufmerksamkeit ausfüllt.
Die gewerbliche Tätigkeit aufpassen!
Neben der Kleinunternehmerregelung muss man beispielsweise auch Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dieses so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch wirklich so stimmen.
Nachdem man den Bogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, erhält man in der Regel die Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Leute die allerdings ein Kleingewerbe angemeldet haben, erhalten keine neue Steuernummer. Diese verwenden die private Nummer, die jeder Bürger nach der Geburt erhalten, auf den Rechnungen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen.
Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. Kleingewerbe sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen.
Dafür muss man allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Umsatz erwirtschaften.
Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht mehr und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht mehr tun.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Gründer erhalten während der Gewerbeanmeldung ein Formular, welches am Ende der Anmeldung als kopierte Version als ein Gewerbeschein fungiert.
Allerdings sind die meisten Leser auf dieser Seite noch kurz vor der Anmeldung und haben noch keinen genauen Plan, wie denn ein solcher Schein aussehen würde und welche Fragen auf einen warten könnten. Daher erhältst du hier auf GewerbeAnmeldung.com einen kleinen exklusiven Einblick.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Ein Kleingewerbe anmelden kann jeder, doch es auch fortführen und die ganzen Kosten decken auch? Bestimmt, denn die Kosten sind sehr gering. Beim Kleingewerbe ist es besonders signifikant, da man auch einiges an Steuern sparen kann und im besten Fall weder die Umsatzsteuer, noch die Gewerbesteuer zahlen muss.
Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung bei dem Amt des Gewerbes mit aufzunehmen. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Muss die Kleingewerbetreibende bei der IHK antreten?
Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten.
Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.
Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht.
Ist ein Kleingewerbe befreit von den Steuern?
Nein, auch wenn dies immer wieder versucht wird zu suggerieren. Was allerdings stimmt ist, das man, wenn man die erforderlichen Voraussetzungen erreicht, man am Ende nur die Einkommensteuer zahlen muss. In Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.
Wenn man dann auch noch unter der Kleinunternehmerregelung bleibt, dann zahlt man zudem keine Umsatzsteuer. Daher ist die Vermutung immer sehr hoch, dass man bei einem Kleingewerbe keine bis wenige Steuern zahlt. Zumindest die Tatsache, das man nur geringe Steuern zahlen muss, die stimmt.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?
Bloß ein Kleingewerbe anmelden und dabei hoffen, jede Menge zu verdienen? Natürlich geht das bei einem Kleingewerbe! Auch wenn das viele Leute gar nicht wahrhaben wollen, doch man sehr viel mit einem solchen Gewerbe verdienen. So viel sogar, dass diese das eigentliche Gehalt wahrscheinlich um ein vielfaches übersteigen dürfte.
Mit einem Kleingewerbe darf man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.
Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer zu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen.
Fazit:
Ein Kleingewerbe anmelden muss man nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt. Dies tut man, indem man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Dieser ist die Voraussetzung dafür, das man als Kleingewerbe gilt und viele Vorteile als Unternehmer genießen kann.