Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man beim Finanzamt vorstellig werden. Oder nicht ganz: viel eher schickt das Finanzamt die benötigten Unterlagen an den Gewerbetreibenden. Warum? Das erfährst du im Artikel ->
Muss man für die Kleingewerbe Anmeldung auch beim Gewerbeamt vorstellig werden?
Ja. Bevor man ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man zunächst beim Gewerbeamt vorstellig werden. Denn hier beginnt die Reise eines Gewerbetreibenden immer! Wenn man also die Anmeldung beim Gewerbeamt vornimmt, dann muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr muss man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes bezahlen. Daraufhin muss man noch einige Unterlagen vorzeigen. Unter anderem:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbe Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.
Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen.
Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.
Was bekommt man vom Finanzamt?
Nachdem man die Gewerbeanmeldung beantragt hat, erhält man innerhalb von sieben bis zehn Tagen eine Rückmeldung vom Finanzamt. Diese schicken dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Wenn man diesen einmal in den Händen hält, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten, im Gegensatz zum Gewerbeformular mit nur einer Seite, ein ganz schön harter Brocken ist. Vor allem werden viele Begrifflichkeiten genannt, die aus der Branche kommen und die meisten Leser verwirren dürfte.
Daher ist es wichtig, dass man sich für den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausreichend viel Zeit nimmt, um diese so korrekt wie möglich zu beantworten. Denn auf diesem Blattpapier, kann man das Kleingewerbe anmelden. Dies tut man, indem man die Kleinunternehmerregelung beansprucht.
Diese Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um unter anderem keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Falls man diese Regelung nicht für sich nutzen sollte, da darf man das für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe tun.
Bedeutet so viel wie, nutzt man die Regelung nicht, wird man ein halbes Jahrzehnt dieses Gewerbe nicht mehr als Kleingewerbe anmelden können. Das wäre natürlich tragisch. Umso wichtiger ist es eben auch, dass man sich von vorneherein bewusst wird, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hingehen soll. Vor allem für Leute, die bereits wissen, dass diese dieses Gewerbe nur nebenberuflich führen wollen und keine hohen Einnahmen erwarten, eine ideale Lösung.
Auch für Leute, die nicht von Anfang an einschätzen können, wie viel ihnen ihre gewerbliche Tätigkeit einbringen wird, können von dieser Regel Gebrauch machen. Außerdem muss man auf dem Fragebogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, diese Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch die Angaben wirklich so stimmen.
Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen.
Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen.
Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und breit genug erklärt.
Nachdem man den Fragebogen zurückgeschickt hat, muss man auch eine Steuernummer beantragen. Wer ein Kleingewerbe anmelden hat lassen, der erhält in der Regel keine neue Steuernummer, man kann die eigene dafür verwenden. Außer, wenn man im Handelsregister eingetragen ist.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Diese Bedingungen sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Falls man diese Rahmenbedingungen einhält, dann müssen Gewerbetreibende keine Umsatzsteuer bezahlen. Des Weiteren müssen Kleingewerbetreibende keine doppelte Buchführung führen, sondern können diese durch die einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzen. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Die Gesetze der HGB sind weitaus strenger, als die der BGB.
Wofür brauchen Kleingewerbe eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer?
Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer benötigen Unternehmen, die Lieferungen oder sonstige Leistungen aus dem EU -Ausland oder den Drittlands Gebieten beziehen. Kleingewerbe benötigen in der Regel keine Umsatz ID, dennoch kann man diese gebrauchen, sofern man in diesen Branchen aktiv ist.
Erhält jeder Gewerbetreibender den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
Ja. Unabhängig davon, welches Gewerbe man führt, erhält jeder Gewerbetreibende den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man den Bogen Zuhause erhält. Gewerbetreibende benötigen keinen zusätzlichen Antrag, um den Bogen zu erhalten. Dieser wird automatisch geschickt.
Wie viel zahlt man für ein Kleingewerbe pro Jahr?
Den Antrag zu stellen, um ein Kleingewerbe anmelden zu können, ist das eine, das andere ist, auch die Kosten für eine solche Anmeldung auch Jahr für Jahr abdecken zu können, denn Unternehmer sollten bedenken, dass ein laufender Betrieb sehr zeitintensiv ist.
Auch wenn man selbst nicht immer vor Ort ist oder im Unternehmen arbeitet, so arbeitet man immer doch am Unternehmen weiter. Ein Glück, das Kleingewerbe daher sehr kostengünstig sind, und man sich zumindest als Gründer nicht allzu große Sorgen machen muss, diese wenigstens abdecken zu können.
Da die meisten Leser noch vor der Gründung stehen, können wir auch diese Kosten mit rein nehmen: wenn man das Gewerbe anmelden möchte, dann muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Zwar zahlt man diese Gebühr nur einmalig, dennoch sollten wir diese in unsere Rechnung mit einfließen lassen.
Die Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro. Falls man ein Hauptgewerbe führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Kosten hier fangen ab 200 Euro monatlich an. Das gute hierbei ist, dass man diese Kosten als Betriebsausgaben angeben und man diese dann von der Einkommenssteuer absetzen kann.
So kann man bis zu 1900 Euro von der Einkommenssteuer absetzen, was wiederum jede Menge Geld ist. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, die durch die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer ausgelöst werden. Kleingewerbetreibende zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar rund 150 bis 300 Euro pro Jahr. Falls man Mitarbeiter haben sollte, dann muss man unter anderem auch deren Versicherung bezahlen. Des Weiteren können auch dann Kosten entstehen, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Neuanschaffungen tätigt, Patente anmeldet oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten sind sehr individuell und treten nicht bei allen Gründern auf.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt, so ist der erreichbare Gewinn bei einem Kleingewerbe gigantisch. Denn man kann bis zu 500.000 Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften, was eine unfassbar hohe Summe darstellt. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss.
Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.
Muss jeder ein Kleingewerbe anmelden?
In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Diese besagt, dass jeder Bürger Deutschlands, die Gewerbeanmeldung wahrnehmen darf, sofern ihm danach ist. Es herrscht eine Gewerbefreiheit.
Für Ausländer bzw. Nicht EU Bürger gilt, dass diese einige Dokumente zusätzlich benötigen, wie zum Beispiel einen Aufenthaltstitel. Doch in manchen Fällen, können Selbstständige dennoch die Selbstständigkeit anpeilen, müssen dann aber keine Gewerbeanmeldung beantragen.
Zu diesen Leuten gehören unter anderem die, die in der Land und Forstwirtschaft, sowie in der Urproduktion tätig sind. Auch keine Gewerbeanmeldung benötigen Freiberufler. Wer eine freiberufliche Tätigkeit ausüben darf, ist ebenso klar geregelt. Zu diesen freien Berufen gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufe. Sehr beliebte Berufe sind unter anderem:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Steuerberater,
- Künstler,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- Fotografen,
- und viele weitere mehr.
Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden.