Herzlichen Glückwunsch lieber Leser. Nein, wir sind keine Spamseite, wo dir gesagt wird, das du 1.000.000 Millionen Euro gewonnen hast, indem du hier nur unterschreibst. Wir möchten dich vielmehr deshalb beglückwünschen, dass du dich dafür entschieden, die Anmeldung eines Kleingewerbes zu beantragen.
Das erfordert jede Menge Mut, Fleiß und Zeit. Die Markteintrittsbarrieren, um erfolgreich ein Gewerbe anmelden zu können, sahen noch nie besser aus, als zu unserer heutigen Zeit. Wir können uns so gut wie noch nie weiterbilden, uns stehen so viele Türen offen, für sehr schmale Taler, dabei ist das Kleingewerbe selbst schon sehr kostengünstig.
Nicht umsonst ist das Kleingewerbe das beliebteste Gewerbe der Deutschen. Doch einen kleinen Haken hat die Sache dann doch: durch die niedrige Schwelle zum Gründen, ist der Markt auch dementsprechend überflutet von zahlreichen Unternehmen.
Daher ist es umso wichtiger, einen eigenen USP zu finden, die „Unique Selling Proposition„, ein Alleinstellungsmerkmal. Um im Gehirn des Kunden fest verankert zu sein, gibt es vier besondere Möglichkeiten:
- man muss der erste sein,
- man muss der beste sein,
- man muss der günstigste sein,
- man muss anders sein.
Da die meisten Nischen bereits besetzt sind und neue Nischen noch unerforscht vom finanziellen Potenzial her sind, ist es schwer bis nahezu unmöglich, der erste zu sein. Auch der beste zu sein bzw. zu werden, ist schwer und erfordert mehrere Jahre.
Für ein Kleingewerbe, welches ohnehin nicht die Absicht hegt, Unsummen an Geld zu verschlingen, ein etwas schwieriger Akt. Der günstigste zu sein kann in regionalen Bereichen durchaus möglich sein.
Allerdings kann auch hier das Problem sein, dass große Konzerne aufgrund ihrer potenten Umsätze es auch verschmerzen könnten, einen Preiskampf auszusitzen, ein neues, kleines Gewerbe allerdings eher nicht.
Was also übrig bleibt? Anders sein! Dies kann jedes Kleingewerbe für sich beanspruchen. Anders zu sein bedeutet, vorheriges Wissen zu nehmen, zu hinterfragen und neu konstruiert vorzustellen.
Dies erfordert jede Menge Kreativität und der Grad zwischen Genie und Wahnsinn sind nah beieinander. Das und noch viele weitere Fragen warten auf dich, beantwortet zu werden, bevor die Gewerbeanmeldung beantragt werden sollte.
Der häufigste Grund, weshalb Unternehmen scheitern liegt nicht darin, dass die Mitarbeiter schlecht sind (das ist zwar auch eines der Gründe, doch nicht der schlimmste..), sondern das der Geschäftsführer selbst nicht die benötigten Qualifikationen mitbringt, um ein Unternehmen erfolgreich zu führen und in Krisensituationen zu managen.
Diese Eigenschaften sind unabdingbar für den Erfolg des eigenen Kleingewerbes. Wir hoffen diese kleine Einleitung hat dir einen leichten Überblick verschaffen können, was auf der Zukunft noch so alles auf dich wartet.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der muss beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten und Gemeinden kann man auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer die Gewerbeanmeldung beantragen. Auch kann es sein, dass es innerhalb der Stadt mehrere Gewerbeämter gibt.
Dann muss man das zuständige erst einmal ausfindig machen. Der nächste Schritt sieht dann so aus, dass zunächst einmal geschaut werden muss, ob man einfach vor dem Gewerbeamt erscheinen kann oder einen festen Termin benötigt.
Auch gibt es mittlerweile die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung Online zu beantragen. Dies dürfte für alle Interessant sein, die aufgrund der Öffnungszeiten beim Gewerbeamt nie dazu gekommen sind, vor der Ort zu erscheinen.
Auch ist es durchaus lukrativ, wenn man von Zuhause ganz bequem die Anmeldung vornehmen kann. Doch hierbei gibt es das Problem, dass diese Art der Online Gewerbeanmeldung noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten wird.
Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Anmeldung wieder. Unabhängig davon, für welches man sich auch entscheiden würde, ist man auch davon abhängig, was das eigene Gewerbeamt anbietet.
Bei allen drei Anmeldung würde der Ablauf wie folgt aussehen: man müsste zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann.
Was braucht man für die Anmeldung des Kleingewerbes?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgelegt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Auf diesem muss man dokumentieren, wie der Name des Gewerbetreibenden lautet, wie das Unternehmen heißen soll und weitere Fragen kommen vor.
Unter anderem muss man Angeben, ob man ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe beantragen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe müsste man entweder gar nichts oder nur einen kleinen Betrag übernehmen.
Dies wäre dann von den Einnahmen abhängig. Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun an als Gewerbeschein.
Dieser Schein erlaubt es dem Gewerbetreibenden allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt zu beginnen und Gewinne zu erwirtschaften. Dies kann man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Dieses muss man nicht selber aufsuchen.
Das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden selbst, unter anderem eben das Finanzamt, die IHK oder HWK und auch die Berufsgenossenschaften. Ein Kleingewerbe anmelden kann man ebenfalls nur beim Amt der Finanzen, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Falls man von vorneherein weiß, dass man ein Kleingewerbe anmelden möchte, dann sollte man dies schleunigst tun. Grundsätzlich gibt es feste Definition, wann man denn eine gewerbliche Tätigkeit anmelden müsste.
Wenn man nämlich eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Gewinne zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung zu beantragen.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind Freiberufler und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen und somit nicht mehr wie 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Alle anderen müssen die Anmeldung so schnell wie möglich vornehmen.
Ansonsten kann ein saftiges Bußgeld drohen. Zahlungen von bis zu 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. In der Landeshauptstadt Bayerns, in München, werden sogar Bußgelder verhängt, in Höhe von rund 50.000 Euro. Zwar ist dies nur in den allerschlimmsten Fällen der Fall, dennoch sollte dies einem verdeutlichen, das damit nicht zu spaßen ist, da solche Summen den finanziellen Ruin bedeuten könnten.
Man hat allerdings die Möglichkeit das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man bisherige Steuern nicht gezahlt hat, müsste man diese nachzahlen. Auf diese Steuern würde man dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf berechnen.
Wer muss kein Kleingewerbe anmelden?
Unabhängig von der Art des Gewerbes, ob nun eine UG oder ein Kleingewerbe, gibt es Leute, die keine Anmeldung beim Amt des Gewerbes benötigten. Dazu zählen die Freiberufler. Diese werden unterteilt in die Katalog- und die Katalogähnlichen Berufe.
Zunächst gab es nur die Katalogberufe. Zu diesen gehören Berufe wie Ärzte, Ingenieure und Anwälte. Also nur ein eher kleiner Kreis von üblichen Berufen. Die große Masse würde sich hier nicht wieder finden. Im Laufe der Zeit kamen dann die Katalogähnlichen Berufe dazu.
Dadurch wurde die Liste um ein vielfaches länger und viele Berufe kamen mit rein, die eher ein breiteres Spektrum an potenziellen Unternehmern abdeckt. Zu diesen gehören Berufe wie Schriftsteller, Fotografen, Journalisten oder Künstler.
Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dadurch, dass diese kein Gewerbe besitzen, sind diese auch von der Zwangsmitgliedschaft bei der IHK befreit.
Auch kein Anmeldung vornehmen müssen sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer gewöhnlichen Tätigkeit, einem Hobby sozusagen, bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne beim Gewerbeamt vorstellig werden zu müssen.
Was braucht man um ein Kleingewerbe anmelden zu können?
Man benötigt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diesen Fragebogen erhält man vom Finanzamt. Das Finanzamt meldet sich innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes per Post.
Falls innerhalb dieser Zeitspanne keiner etwas von sich geben sollte, dann erst sollte man selbst aktiv werden und nachfragen was Sache ist. Der steuerliche Erfassungsbogen ist sieben Seiten lang. Daher empfiehlt es sich auch, wenn man dieses in Ruhe und mit größter Aufmerksamkeit ausfüllt.
Neben der Kleinunternehmerregelung muss man beispielsweise auch Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, dieses so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch wirklich so stimmen.
Nachdem man den Bogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, erhält man in der Regel die Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Leute die allerdings ein Kleingewerbe angemeldet haben, erhalten keine neue Steuernummer. Diese verwenden die private Nummer, die jeder Bürger nach der Geburt erhalten, auf den Rechnungen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen.
Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. Kleingewerbe sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen.
Dafür muss man allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Umsatz erwirtschaften.
Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht mehr und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht mehr tun.
Kann man auch online ein Kleingewerbe anmelden?
Nein. Zumindest nicht im direkten Wege. Man kann zwar ein Gewerbe anmelden. Beim Kleingewerbe jedoch muss man beim Amt der Finanzen vorstellig werden und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dies kann man allerdings nicht online machen. Daher kann man online kein Kleingewerbe anmelden.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Gründer erhalten während der Gewerbeanmeldung ein Formular, welches am Ende der Anmeldung als kopierte Version als ein Gewerbeschein fungiert. Allerdings sind die meisten Leser auf dieser Seite noch kurz vor der Anmeldung und haben noch keinen genauen Plan, wie denn ein solcher Schein aussehen würde und welche Fragen auf einen warten könnten.
Daher erhältst du hier auf GewerbeAnmeldung.com einen kleinen exklusiven Einblick. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Was ist ein Kleingewerbeschein?
Leute, die ein Kleingewerbe anmelden, erhalten einen separaten Gewerbeschein, der den Namen Kleingewerbeschein trägt. Ja? Nein!
Dieser Mythos ist allerdings weit verbreitet, weil viele Leute das Wort Kleingewerbe immer wieder Mal hören, doch wenn man dann kurz vor der Anmeldung steht und dann das Formular erhält man erst sieht, dass man gar nicht ein Kleingewerbe als solches als Rechtsform ankreuzen kann.
Deshalb vermuten viele, dass dieses wohl ein eigenen Schein besitzt. Doch dem ist nicht so. Um ein klein Gewerbe zu sein, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Kann Gründer Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Ein Kleingewerbe anmelden und dann im Handelsregister eintragen lassen? Ist das denn nicht ein wenig Paradox? Nicht immer! Für den ein oder anderen Gründer könnte sich dieser Schritt nach der Gewerbeanmeldung lohnen.
Ein Kleingewerbe löst bei einem potenziellen Kunden nicht diesen Effekt aus, den beispielsweise Kapitalgesellschaften wie eine GmbH auf Leute haben. Doch wenn man angibt, ein Besitzer eines Kleingewerbes zu sein und dennoch im Handelsregister ist, weil man von beiden Seiten den größtmöglichen Nutzen haben möchte, dann kann dies wiederum ein ganz schlauer Schachzug sein.
Zunächst einmal muss man aber wissen, dass kleinere Unternehmen wie ein Kleingewerbe gar nicht dazu verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu werden. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Ein Kleingewerbe anmelden kann jeder, doch es auch fortführen und die ganzen Kosten decken auch? Bestimmt, denn die Kosten sind sehr gering. Beim Kleingewerbe ist es besonders signifikant, da man auch einiges an Steuern sparen kann und im besten Fall weder die Umsatzsteuer, noch die Gewerbesteuer zahlen muss.
Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung bei dem Amt des Gewerbes mit aufzunehmen.
Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten.
Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.
Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht.
Ist ein Kleingewerbe befreit von den Steuern?
Nein, auch wenn dies immer wieder versucht wird zu suggerieren. Was allerdings stimmt ist, das man, wenn man die erforderlichen Voraussetzungen erreicht, man am Ende nur die Einkommensteuer zahlen muss.
In Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn man dann auch noch unter der Kleinunternehmerregelung bleibt, dann zahlt man zudem keine Umsatzsteuer.
Daher ist die Vermutung immer sehr hoch, dass man bei einem Kleingewerbe keine bis wenige Steuern zahlt. Zumindest die Tatsache, das man nur geringe Steuern zahlen muss, die stimmt.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?
Bloß ein Kleingewerbe anmelden und dabei hoffen, jede Menge zu verdienen? Natürlich geht das bei einem Kleingewerbe! Auch wenn das viele Leute gar nicht wahrhaben wollen, doch man sehr viel mit einem solchen Gewerbe verdienen.
So viel sogar, dass diese das eigentliche Gehalt wahrscheinlich um ein vielfaches übersteigen dürfte. Mit einem Kleingewerbe darf man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften.
Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.
Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer zu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen.
Nebenberuflich ein Kleingewerbe anmelden?
Nebenberuflich ein Kleingewerbe zu führen kann und ist für sehr viele Kleingewerbetreibende ein sehr lukratives Geschäft. Der Verwaltungsaufwand ist bei einem Kleingewerbe relativ niedrig, im Vergleich zu anderen Gewerben. Auch sind die Kosten relativ niedrig und dafür die Verdienstmöglichkeiten signifikant hoch.
In diesem Abschnitt werden wir aber versuchen, diese nebenberufliche Tätigkeit ein wenig besser zu durchleuchten, denn da wo es Licht gibt, da ist auch Schatten.. der Versuch episch zu klingen ist hoffentlich nicht gescheitert 😛
Doch ganz im Ernst: natürlich hat das führen eines Nebengewerbes sehr viele Vorteile, allerdings würde auch ein Hauptgewerbe einiges an Argumenten mit sich bringen, um ein solches führen zu können. Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass es nicht so leicht ist mit dem eigenen Unternehmen über mehrere Monate und Jahre hinweg erfolgreich zu sein.
Dies erfordert sehr viel Geduld, Zeit und Wissen. Auch wenn manche Gurus versuchen einem das Gefühl zu vermitteln, dass man bereits innerhalb von nur wenigen Wochen bereits mehrere tausende Euros verdienen kann, so sollte man sich bewusst werden, dass hierbei ganz gerne Mal getrickst wird.
Sei daher mit deinen Erwartungen realistisch und versprühe einen Hauch von Optimismus. Kommen wir nun zu den ganzen Vorteilen eines Kleingewerbes. Wenn man nebenberuflich die gewerbliche Tätigkeit startet, dann genießt man den Vorteil, dass man weiterhin ein Hauptjob hat und so nicht unter großem Erfolgsdruck steht, unbedingt Geld mit nach Hause zu bringen.
So hat man unter anderem auch genug Zeit, um herausfinden zu können, ob das nebenberufliche Kleingewerbe ein hohes wirtschaftliches Potenzial besitzt. Zwar ist der Weg das Ziel, dennoch investieren wir nicht nur viel Zeit, Fleiß und in manchen Fällen auch Geld, um nur nebenbei etwas Spaß zu haben.
Der wirtschaftliche Erfolg ist auch eines der Punkte, der uns reizt. Daher ist es auch umso wichtiger, dass man ein Gewerbe bzw. eine Branche erst einmal in Ruhe austesten kann, ohne dabei an jeden Cent Betrag denken zu müssen.
Morgens, Abends oder doch lieber Mittags am Unternehmen arbeiten? Das ist jedem selbst überlassen. Man hat die Freiheit zu entscheiden, wann, wie lange und wie intensiv man sich Zeit für das Gewerbe nimmt.
In unserer heutigen Zeit gibt es nicht mehr den alten, klassischen Weg, dass man bis zur Rente bei einem einzelnen Arbeitsplatz bleibt. Immer häufiger wechseln wir auch die Arbeitsplätze.
Manchmal sterben auch einige Berufe aus, das Unternehmen geht Insolvent oder aus privaten Gründen läuft es nicht mehr so gut. Selbst also, wenn der Verlust des eigentlichen Jobs drohen könnte, so hat man immer noch die Möglichkeit, das Kleingewerbe in ein Hauptgewerbe umwandeln zu können.
Vorteile und Nachteile für Kleinunternehmer
Durch das aufgebaute Fundament kann man dann viel einfacher und weiter am Unternehmen arbeiten und es weiter voranbringen. Der monetäre Gesichtspunkt ist ebenfalls ein sehr entscheidender Grund dafür, dass wir die Selbstständigkeit anpeilen.
Durch eine nebenberufliche Tätigkeit können wir eine Summe dazu verdienen, die auf das bisherige Gehalt drauf gepackt wird. So erhält man am Ende des Monats eine deutlich höhere Summe und kann sich somit auch mehr Leisten. Vielleicht ja einen längeren Urlaub, ein größerer Fernseher oder bloß ein neuer Tisch.
Die verschiedenen Optionen sind für Gründer unbegrenzt. Auch hat dieses zusätzliche Einkommen den Vorteil, dass man dies bei der Bank angeben kann, sofern die Einnahmen über einen bestimmten Zeitraum erzielt wurden.
So kann man vielleicht einen höheren Kredit erhalten oder zumindest eher einen bekommen, wo man vorher noch ein Wackelkanditat war. Doch kommen wir nun zu den Schattenseiten des nebenberuflichen Kleingewerbes..
Wir alle haben nur eine bestimmte Dauer am Tag, wo wir produktiv sein können, dies tun wir bereits auf der Arbeit. Nach der Arbeit sind mir meistens leicht ausgelaugt und nicht mehr voller Elan, wie zuvor. Doch dann gibt es noch die Familie, die Frau, die Kinder, Freunde, Bekannte und Verwandte, für die man auch ab und zu Zeit benötigt. Schlafen und Essen muss man nebenbei ja auch noch..
Nachteile des Kleingewerbes
in einem solchen vollen Alltag Mal die Zeit zu finden, für das Kleingewerbe etwas zu machen, dürfte sich in erster Linie als schwierig erweisen. Das bedeutet also, dass wir einige Abstriche machen müssen. Abstriche von der Haupteinnahmequelle machen?
Eher unrealistisch, wobei Teilzeit eine ganz probate Lösung wäre, doch dann wären wir wieder an dem Punkt angelangt, das man darauf angewiesen ist, schnelles Geld zu machen und weniger an den Problemlösungen arbeiten kann, da zu viel negativer Stress. Also, stattdessen weniger mit Freunden und Familie etwas unternehmen? Leider ja.
Denn selbst wenn man versucht weniger zu schlafen, auf Dauer leidet sowohl die Gesundheit, als auch die Produktivität darunter, demnach gibt es nur diese eine Alternative. Das kann zu Spannungen innerhalb der eigenen Familie führen und auch das Verhältnis der Freunde kann dadurch auf Dauer leiden.
Darüber müssen sich Kleingewerbetreibende als auch Leute eines großen Unternehmens Gedanken machen. Ebenfalls ein Problem eines nebenberuflichen Kleingewerbes ist, dass dieses nicht so sehr anerkannt wird, wie beispielsweise eine Kapitalgesellschaft.
Man ist nicht so sexy genug, um für Kunden attraktiv wie möglich zu sein. Das erschwert ist, Kunden zu finden und diese von den eigenen Leistungen zu überzeugen.
Auch hilft hierbei der Fakt nicht, dass man des öfteren gar nicht selbst vor Ort erscheinen kann beim Kunden, da man selbst sehr unflexibel ist, aufgrund der eigenen Arbeit. Auch das kann potenzielle Kunden davon abschrecken, das Angebot des Kleingewerbes in Anspruch zu nehmen.
letzte Aufmerksamkeit für Gründer
Das letzte Argument, welches ich nennen möchte, ist der, dass falls das Kleingewerbe nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat, man allerdings einiges an Geld hineingesteckt hat, vielleicht sogar einen Kredit gezogen hat, man auf diesem sitzen bleiben kann und dann von der Haupteinnahmequelle bezahlt werden muss.
Für den ein oder anderen kann dieser Fakt sehr belastend sein und auch die familiäre Atmosphäre kann darunter leider. Erschwert wird diese Situation dann, wenn nebenbei noch ein Wagen oder gar ein Haus abgezahlt werden muss und dann einem dann die Möglichkeiten dafür fehlen.
Daher ist es umso wichtiger, dass man sich von Anfang an bewusst wird, auf was man sich da einlässt, das man die Kosten versucht so genau wie möglich einzukalkulieren, auch mit einem größerem Puffer, damit es kein böses Erwachen gibt.
Vor allem im negativen Abschnitt haben wir versucht, die Dinge ein wenig drastischer darzustellen, als sie am Ende sind, damit man das Worst Case Szenario Mal wirklich vor Augen hat und man sich dementsprechend auf das Risiko vorbereiten kann.
Denn ein Risiko ist nichts anderes als ein Leck an Informationen. Je mehr Informationen man besitzt, umso einfacher wird es auch, einen entsprechenden Plan auszuarbeiten und zum Erfolg zu kommen.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Ja, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer ist für alle gesetzlich verpflichtend, auch für Kleingewerbetreibende (Ausgenommen von dieser Zwangsmitgliedschaft sind Freiberufler).
Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien. Nicht nur deshalb wird immer wieder Kritik an der IHK laut. Viele sehen keinen großen Nutzen im Gegensatz zu den jährlichen Gebühren.
Die IHK bietet einige Weiterbildungskurse an und versucht die regionale Wirtschaft zu fördern, doch die Erfolgsaussichten sehen nicht gerade rosig aus. Wie denn nun auch sei, so sehen die Gebühren aus: Kleingewerbetreibende müssen rund 30 bis 70 Euro pro Jahr bezahlen.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro pro Jahr. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls man unter 5200 Euro Umsatz erwirtschaften sollte, dann muss man keine Gebühr für dieses Jahr begleichen.
Dann gibt es noch eine weitere Sache an der IHK, die sehr viele Unternehmer stört.. die IHK Beitragsrechnung. Vor allem im ersten Jahr sehr schmerzhaft, kann es sein, dass man eine Rechnung erhält, die es in sich hat.
Dann können geplante Koorperationen und Neuanschaffungen fürs erste ad acta gelegt werden. Doch hier kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen, indem du die IHK Gebührenberatung nutzt.
Bei der Beratung überprüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, dass die Kosten auf ein Minimum reduziert werden können. In einigen Fällen kann es sein, dass man sogar gar nichts oder nur wenig zahlen muss.
Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Arbeitgeber vom Kleingewerbe erzählen?
Ob man dem Arbeitgeber von der Kleingewerbe Anmeldung etwas erzählen sollte, ist jedem selbst überlassen. Eine Pflicht hierfür gibt es nicht. Kein Gesetz in Deutschland veranlasst einen Gewerbetreibenden dazu, sich seinem Chef gegenüber zu offenbaren.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.
Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Ein Kleingewerbe anmelden muss man nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt. Dies tut man, indem man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Dieser ist die Voraussetzung dafür, das man als Kleingewerbe gilt und viele Vorteile als Unternehmer genießen kann.