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Wer muss ein Kleingewerbe anmelden?
In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder, der gewillt ist ein Gewerbe anzumelden, dies auch tun darf. Um das Gewerbe auch den Start zu bringen, muss man zunächst beim Gewerbeamt vorstellig werden. Je nach Stadt kann es sein, das auch die Ordnungsämter oder auch Handelskammern dafür eignen und dies dort erlaubt ist.
Kleingewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?
Einige Gewerbeämter verlangen eine Terminvereinbarung, anderen wiederum reicht es aus, wenn man einfach nur erscheint und dann im Wartezimmer bleibt. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Mittlerweile bieten auch immer mehr Städte den Service der Online Gewerbeanmeldung an.
Dieser Service ist vor allem für Leute ideal, die bisher aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit nicht dazu kamen, entweder ein Gewerbeamt vor Ort oder einen Termin zu vereinbaren. Vor allem kann man die Anmeldung bequem von Zuhause aus und zu jeder Uhrzeit erledigen.
Welche Städte genau diese anbieten, muss man im Internet nachschauen. Beim Gewerbeamt nun angekommen muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Ebenfalls dabei haben muss man einige Unterlagen.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Meldebestätigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes können auch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte,
- für Minderjährige gilt, das diese die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten benötigen,
- sofern der Fall eintreten sollte, das man persönlich nicht vor Ort erscheinen und auch die Anmeldung nicht Online vornehmen kann, muss man eine Person mit einer Vollmacht ausstatten, das diese die Gewerbe Anmeldung für einen erledigt.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Beim Gewerbeamt erhält man einen Formular. In diesem werden einige Dinge abgefragt. Unter anderem auch, ob man im Haupt- oder Nebengewerbe gründen möchte. Als Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse bezahlen. Daher ist es ratsam, sich früh genug darüber im Klaren zu sein, was man sich genau in der Zukunft vorgestellt hat.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Wenn die Formular nun ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt wurde, erhält man eine Kopie, die dann als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein gibt einem noch nicht das Recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das darf man nämlich erst dann, wenn man beim Finanzamt vorstellig wurde.
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
In Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne das man dabei Gewerbesteuern zahlen muss. Alles, was darüber hinaus geht, muss dann versteuert werden. Auch gibt es noch die Möglichkeit, das Gewerbe unter der Kleinunternehmerregelung zu gründen.
Wenn man diese Option bewusst nicht zieht, dann darf man innerhalb der nächsten fünf Jahre diese auch nicht mehr benutzen. Daher ist es ratsam, sich genau darüber bewusst zu werden, wie man in den kommenden Monaten und Jahren mit dem Gewerbe fortfahren möchte. Der Gründer muss außerdem wie jeder andere auch eine Umsatzsteuer und eine Einkommenssteuer abgeben.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Ein Kleingewerbe hat nur moderate Kosten im Jahr. Zunächst fallen die Kosten für die Bearbeitungsgebühr an. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente verlangt werden. Beispielsweise kostet ein polizeiliches Führungszeugnis rund 13 Euro, ein Gesundheitszeugnis um die 20 und eine Handwerkskarte sogar bis zu 300.
Als Gewerbepflichtiger muss man sich bei der IHK anmelden. Die dortigen Gebühren betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Außerdem sollte man in Betracht ziehen, das der Fall eintreten kann, das man als Unternehmen wächst und eine Räumlichkeit mieten muss. Eventuell auch eine Neuanschaffung benötigt. Patente anmelden muss. Verträge oder Abonnements hat. Das sind alles etwaige Kosten, die für einen Gründer vor allem zu Beginn seines Starts erwarten können.
Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?
Ein Kleingewerbe definiert sich unter anderem auch darin, das man einen Hauptjob hat und dieses Gewerbe nur nebenberuflich betreibt. Das bedeutet jedoch nicht immer unbedingt, dass das Kleingewerbe auch weniger Geld einbringen muss, wie der Hauptjob selbst.
Es ist nämlich so, das man mit einem Kleingewerbe rund 500.000 Euro im Jahr an Umsatz und 50.000 Euro an reinem Gewinn erwirtschaften darf. In vielen Fällen übertrifft dies sogar die Einnahmequelle aus dem Job. Allerdings darf man nicht vergessen, das man beim Gewerbe auch Gewerbesteuern abführen muss.
Wann greift die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung muss extra beim Finanzamt beantragt werden und ist eine kleine Starthilfe für Gründer. Sie ist ein geniales Konstrukt, um den Gründern den Start zur Selbstständigkeit zu vereinfachen, in dem diese keine Gewerbesteuern abführen müssen, wenn diese einige Voraussetzungen als Gewerbe erfüllen.
Diese sind: wenn ein Gewerbe in seinem ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleibt, dann muss dieser nicht die Gewerbesteuern abführen. Wenn der Unternehmer beispielsweise im ersten Jahr einen Umsatz von 23.000 Euro erwirtschaftet, zahlt er zwar keine Gewerbesteuer, weil der Freibetrag von bis zu 24.500 Euro gilt. Dennoch greift die Regelung nicht mehr ein.
Nebenberuflich Gewerbe anmelden?
Wer sich selbständig nebenberuflich weiter entwickeln möchte, der findet dafür sehr viele Gründer für. Die meisten von uns haben sich vor Monaten oder Jahren eine bestimmte Fähigkeit angeeignet, mit der sie meinen, diese hätte ein wirtschaftliches Potenzial, welches man nur ausnutzen müsste. Beispielsweise das Schreiben von Gedichten und Büchern.
Da liegt es nahe, das man vielleicht als Ghostwriter für andere schreibt oder auf verschiedenen Plattformen sein eigenes Werk veröffentlicht. Selbst das Bloggen, rund um das Bloggen, wäre eine geeignete Nische dafür.
Es gibt auch Leute, die handwerklich sehr begabt sind und immer Mal wieder kleine eigene Kreationen kreieren, die einmalig sind. Also eines der Hauptgründe für eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist, dass man die eigenen Fähigkeiten (besser) nutzen möchte.
Müssen wir die Hauptjob verlassen?
Viele, die nebenberuflich selbstständig sind, möchten ihren Hauptjob auch gar nicht verlassen. Einige versuchen dadurch, ihre eigene Liquidität zu steigern, um so beispielsweise interessanter für Banken zu sein, wenn man Mal einen Kredit benötigt oder man vielleicht einmal mehr oder länger den Urlaub genießen kann.
Die finanzielle Absicherung spielt hierbei eine sehr gewichtige Rolle. Auch möchten viele ein zweites Standbein neben der eigenen Arbeit haben, damit man nicht vollständig von dieser Arbeit abhängig ist und man vielleicht sogar so eine Basis schaffen kann, um irgendwann im Vollerwerb selbstständig zu sein.
Der Weg bis dahin ist natürlich steinig und nicht immer ganz leicht zu begehen, doch für viele Gründer lohnt sich dieses Ziel. Man kann in Ruhe die Geschäftsidee austesten, ohne das man Sorgen hat, dass man vielleicht nicht die Familie ernähren kann.
Durch diese Absicherung kann man viel befreiter Arbeiten und ist auch bereit, neue Dinge schneller zu testen, weil man weniger zu verlieren hat, als wenn man im Haupterwerb tätig ist.
Wie lange darf man als nebenberuflichen Selbstständigkeit arbeiten?
Man entscheidet selbst, wie viel und wie lange man an der nebenberuflichen Selbstständigkeit arbeitet. Das ist eine Freiheit, die einem keiner Geben kann. Sofern eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hättest du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.
Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.
Auch sollte man berücksichtigen, das man beim Kleingewerbe selbst noch einige weitere Vorteile genießen kann. Als Kleingewerbe profitiert man von der Kleinunternehmerregelung. Wenn man als Kleingewerber also einige Voraussetzungen bezüglich des Umsatzes einhält, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen.
Wie viel Gewinn kann man erwirtschaften?
Man kann einen Betrag bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Als Kleinunternehmer ist man nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Wer also die Sorgen hatte, viel tun zu müssen, auch beim Kleingewerbe, der kann jetzt ruhig aufatmen. Der Verwaltungsaufwand ist im Gegensatz zu anderen Gewerbeformen sehr moderat. Wann muss man die gewerbliche Tätigkeit anmelden?
Muss man beim Gewerbeamt anmelden?
Sich beim Gewerbeamt anmelden ist ein muss. Doch wann genau muss dies überhaupt geschehen? Gibt es dafür eine bestimmte Regelung und Frist? Ja! Diese gibt es tatsächlich. Das Gewerbe anmelden muss sofort geschehen und bedarf keiner extra Zeit.
Falls du die Anmeldung noch nicht vorgenommen hast, dann solltest du diese schleunigst nachholen. Es kann nämlich sein, das du ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr erhalten kannst. Es gibt zwar die Möglichkeit, die Anmeldung eines Gewerbes innerhalb von 60 Wochen rückwirkend nachzuholen. Dennoch sollte man keine Zeit verstreichen und sofort das Gewerbe anmelden.
Wer sind Freiberufler und wer Gewerbetreibende?
Wir sprachen bisher nur über die Leute, die beim Amt des Gewerbes ein Gewerbe anmelden müssen. Es gibt allerdings auch eine Personengruppe, die dies gar nicht tun muss. Eine Anmeldung vornehmen müssen die freien Berufe bzw. Freiberufler nicht. Diese müssen nur beim Finanzamt erscheinen bzw. sich bei diesen melden.
Generell erhalten sowohl die Gewerbetreibenden, als auch die Freiberufler vom Finanzamt einen Bogen zur steuerlichen Erfassung und eine Steuernummer. Auf diesem Bogen muss man auch Angaben zu der gewerblichen Tätigkeit machen.
Diese sollte so ausführlich wie möglich beschrieben werden und darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da das Finanzamt genau überprüft, inwieweit die angegebene Tätigkeit denn auch der Realität entspricht. Die freien Berufe werden unter anderem in Katalog- und Katalogähnliche Berufe unterteilt. Darunter zählen unter anderem:
- Ärzte,
- Anwälte,
- Schriftsteller,
- Künstler,
- Journalisten
Als Freiberufler ist man auch nicht verpflichtet bei der IHK Mitglied zu sein.
Dem Arbeitgeber vom Gewerbe erzählen?
Das Gewerbe bei dem Amt des Gewerbes eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.
Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.
Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Anmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer
Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, dann ist man auch dazu verpflichtet, bei der IHK Mitglied zu sein. Die jährlichen Gebühren bei der IHK Kosten rund 30 bis 70€ . Auch wenn diese Kosten vor allem bei einer neuen Anmeldung sehr nervig sein können, so sollte man nicht vergessen, das die IHK auch sehr viele Angebote bereitstellt, die man in Anspruch nehmen kann, um das eigene Unternehmen weiter voranzubringen.
Darunter sind unter anderem auch Programme für Weiterbildungskurse und Zertifikate dabei. Eine nicht ganz so schöne Sache kann die Sache mit der IHK aber auch nehmen. Nämlich dann, wenn man als Kleingewerbe innerhalb des ersten Jahres eine Beitragsrechnung von diesen erhält.
Diese kann es in manchen Fällen in sich haben. Wenn dann genau Neuanschaffungen benötigt werden, kann dies umso ärgerlicher sein. Doch keine Panik… GewerbeAnmeldung.com hat für dich eine Lösung parat. Du kannst nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen.
Dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen, da wir die IHK-Gebühren-Beratung anbieten. In dieser prüfen wir für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ zu senken. Ja du hast richtig gelesen, es besteht die Möglichkeit, das du am Ende sogar fast nichts zahlen musst. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisherigen zahlreichen positiven Erfahrungen der Nutzer sprechen dabei eine deutliche Sprache. Wenn du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier.
Fazit:
Das Gewerbe anmelden tut man beim Amt des Gewerbes. Man muss dabei eine Gebühr von 20 bis 60€ bezahlen und Dokumente dabei haben wie ein Personalausweis und eine Melde-bestätigung. Beim Kleingewerbe darf man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Die gewerbliche Tätigkeit muss sofort angemeldet werden.