Der eigene Chef zu sein, das ist der Traum vieler Leute. Doch der Traum ist gar nicht so weit entfernt. Genauer gesagt, befindet sich der Traum nur wenige Kilometer entfernt von einem und heißt „Gewerbeamt“.
Denn nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt kann man sich als Gründer eines Unternehmens bezeichnen und somit auch als eigener Chef.
Zwar ist man noch nicht gänzlich da, wo man am Ende stehen möchte, doch ein Meister ist noch nie vom Himmel gefallen. Wenn man hart an sich und an seinem Unternehmen arbeitet und weiter an sich glaubt, dann kann man es mit seinem Gewerbe weit schaffen.
Weit bedeutet in dem Falle nicht, dass man unbedingt die Millionen Umsätze erzielt. Es geht vielmehr darum, dass man ein Gewerbe im Verlaufe seiner Jahre auch Gewinnbringend veräußern kann, um eventuell ein neueres, größeres Projekt zu starten. Daher bleib am Ball lieber Leser, die restlichen Informationen erhältst du von uns 😉
Inhalt
Wann erfolgt die Anmeldung beim Gewerbeamt?
Eine Anmeldung bei dem zuständigen Gewerbeamt sollte sofort geschehen, wenn man weiß, dass man mit einer gewerbliche Tätigkeit starten möchte. Eine genauere Definition hierfür sieht wie folgt aus: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male wiederholt ausübt, mit der klaren Absicht, mit der ausgeführten Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, der ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung durchzuführen.
Falls man die Gewerbeanmeldung zu spät oder erst gar nicht tut, dann kann ein saftiges Bußgeld drohen. Beträge von rund 1000 Euro und weit mehr sind keine Seltenheit. In der Landeshauptstadt von Bayern, München, ist es gar so, dass im schlimmsten Fall ein Bußgeld in Höhe von rund 50.000 Euro verhängt werden kann.
Das wäre nicht nur ein Alptraum, für jeden Gründer, sondern würde auch gleichzeitig den Ruin eines jeden Einzelnen bedeuten. Daher ist es auch umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung rechtzeitig beantragt. Es gibt die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können.
Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Gewerbetreibende müssen dann bei diesem speziellen Fall die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein zusätzlicher Zinssatz mit drauf gerechnet werden.
Allerdings kann weiterhin ein Bußgeld ausgesprochen werden. Allerdings lassen die Ämter bei eher kleineren Umsätzen eher Milde walten und verhängen kleine oder in manchen Fällen gar kein Bußgeld. Doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen und die Anmeldung so schnell wie möglich erledigen.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Einige Ämter bieten es an, dass man einfach vor Ort erscheint und im Wartezimmer Platz nimmt. Andere Ämter wiederum verlangen eine Terminvereinbarung. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man vor Ort erscheint, dann sollte man in der Regel so früh wie möglich da sein, da der Andrang relativ groß sein sollte.
Zwar hat man dann den Gewerbeschein innerhalb eines Tages in der Hand, aber auch dafür den gesamten Tag geopfert. Anders würde dies bei einem Termin aussehen: man würde nicht allzu lange warten und hätte dann den Schein. Aber auch hier gibt es ein kleines Manko.
In manchen Ämtern gibt es einen Dauerbetrieb. Das könnte bedeuten, dass über mehrere Wochen und gar Monate hinweg keine Termine vereinbart werden können. Eine Lösung hierfür könnte eine dritte Alternative sein, die mittlerweile im Vormarsch ist: die Online Gewerbeanmeldung.
Diese Art der Anmeldung ist neu und sehr schnell erledigt. Man muss nur auf die Seite für Gewerbeanmeldungen auf der jeweiligen Stadt klicken und dort die entsprechenden Schritte eingehen. Vor allem für Menschen, die aufgrund der Arbeitszeiten eher selten die Zeit finden, beim Gewerbeamt vor Ort zu erscheinen oder die Öffnungszeiten einem nicht passen, eine willkommene Alternative.
Das Gewerbe bequem von Zuhause anmelden zu können, das hat schon was. Doch auch hier ein kleines Problem: noch gibt es diese Art der Gewerbeanmeldung nicht flächendeckend in Deutschland. Daher muss man erst einmal schauen, ob die Stadt diesen Service anbietet.
Wenn wir jetzt vom klassischen Weg der Gewerbeanmeldung ausgehen, dann dauert diese rund 40 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man hat. Nach diesem Artikel hoffentlich keine mehr 🙂
Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem dabei haben sollte man:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllt. Bei dem Formular muss man Angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen.
Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft. Der Mythos ist weit verbreitet, dass man auch beim Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe anmelden kann.
Das stimmt nicht. Ein Kleingewerbe anmelden kann man nämlich beim Finanzamt. Zwar nicht direkt, aber vom Finanzamt selbst erhält man einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort kann man unter anderem angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Diese Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind. Nutzer dieser Regelung werden unter anderem auch Kleingewerber und Gewerbe dann Kleingewerbe genannt.
Wer kann ein Gewerbe anmelden?
Auch wenn man gerne immer annimmt, dass jeder die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, stimmt dies nicht ganz. Es gibt nämlich einige Berufsgruppen, die keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen. Darunter gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen: Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Designer,
- Ingenieure,
- Fotografen,
- Künstler,
- Schriftsteller,
- Künstler,
- und viele weitere mehr.
Eine weitere Berufsgruppe, die kein Gewerbe anmelden muss, sind diejenigen, die der Urproduktion arbeiten. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen bzw. Rohstoffen beschäftigen. Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie die Fischerei, die Jagd und der Bergbau.
Wie sieht das Gewerbeanmeldung Formular aus?
Ein Gewerbeanmeldung Formular haben die meisten Leser noch gar nicht gesehen. Viele Mythen ranken um dieses Formular. Ich möchte dich nicht weiter auf die Folter spannen. Nur auf dieser Seite erhältst du einen so detaillierten Einblick auf das Formular selbst.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen einige Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt, die auf spezielle Gewerbe konzentriert sind.
Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Muss man sich auch beim Finanzamt anmelden?
Nein. Zumindest nicht als Gewerbetreibender. Freiberufler müssen sehr wohl beim Amt der Finanzen vorstellig werden, um den Bogen erhalten zu können. Da haben es Gewerbetreibende viel einfacher. Nachdem das Gewerbeamt die Informationen weitergeleitet hat, dauert es in der Regel sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält.
Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne nichts tun sollte, erst dann sollten auch Gewerbetreibende Mal beim Amt der Finanzen anrufen und nachfragen. Man erhält vom Finanzamt einen steuerlichen Erfassungsbogen.
Dieser ist sieben Seiten lang und sollte daher mit größter Sorgfalt und Aufmerksamkeit ausgefüllt werden. Unter anderem kann man auch auf diesem Bogen das Kleingewerbe anmelden. Dafür muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Auch muss man angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, die Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt später sehr genau kontrolliert, ob und inwieweit die angegebenen Angaben auch der Realität entsprechen.
Nachdem man das Formular dann ausgefüllt zurückgeschickt hat, erhält man als ein normales Gewerbe die Steuernummer. Kleingewerbe erhalten in der Regel keins und können die Private Steuernummer für Rechnungen benutzen.
Muss man die Mitgliedschaft bei Industrie und Handelskammer antreten?
Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, werden einige Behörden informiert, unter anderem auch die IHK. Die IHK ist dafür zuständig, die regionale Wirtschaft anzukurbeln.
Beispielsweise sorgt sie dafür, dass Bahngleisen schneller repariert werden, was wiederum dafür sorgen kann, dass wieder vermehrt Kunden schneller an Orte gelangen, wo Leute ihre Geschäfte betreiben. Auch bietet die IHK sehr viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden und Zertifikate zu erhalten.
Diese kommen dem Unternehmen zugute. Für diese Leistung müssen Gewerbetreibende eine jährliche Gebühr bezahlen. Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300 Euro im Jahr.
Der Beitrag unterscheidet sich jeweils von Stadt zu Stadt und kann weiter steigen, wenn auch die Einnahmen vom Unternehmen steigen. Gewerbe, die einen Umsatz von unter 5200 Euro haben, sind von der Pflicht befreit, Gebühren zahlen zu müssen.
Allerdings muss jeder die Mitgliedschaft bei der IHK antreten, das ist gesetzlich so in Deutschland geregelt und kann nicht umgangen werden. Dann gibt es noch eine eher unschöne Seite der IHK, die vor allem Neugründer hart treffen kann. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.
Bereits im ersten Jahr kann man eine solche Rechnung erhalten, die es in sich haben kann. Manchmal muss man dann Neuanschaffungen und geplante Investitionen aufs erste auf Eis legen, um diese Rechnung zu begleichen.
Doch keine Panik, mit dieser kurzen Anleitung kannst du dem Ganzen entgehen: Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen. Dann kannst du hergehen und die IHK Gebührenberatung von uns für dich nutzen.
Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob man die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, richtig gelesen lieber Leser, eine fast vollständige Minimierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen.
Zwar gibt es dafür keine Garantie, allerdings sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Falls du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Was kostet ein Gewerbe im Jahr?
Nach der Gewerbeanmeldung müssen Gewerbetreibende weiterhin einige Kosten begleichen. So lautet in der Regel der Tenor der Masse. Doch stimmt das auch? In vielen Fällen nicht. Wenn wir von der beliebtesten Form eines Gewerbes ausgehen, dem Kleingewerbe, dann sind die Kosten sogar sehr überschaubar und für viele locker zahlbar.
Auch für den Studenten nebenan, der nur mit dem Bafög seinen Lebensunterhalt finanziert. Nach der Anmeldung hat man die Bearbeitungsgebühr vom Gewerbeamt, die 20 bis 60 Euro kostet. Das sind einmalige Kosten, die nur dann auftreten, wenn man eben eine Gewerbeanmeldung vornimmt.
Außerdem zahlt man die Gebühr bei der IHK, die bei kleineren Gewerben nur rund 30 bis 70 Euro kosten. Das wären die einzigen Kosten, die auf einen Gründer zukommen können. Natürlich können auch weitere Kosten anfallen, wenn der Betrieb weiterwächst. Wenn man beispielsweise Mitarbeiter einstellt und deren Lohn und Krankenversicherung bezahlt.
Auch können Kosten entstehen, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, Partnerschaften eingeht, Patente anmeldet oder Neuanschaffungen benötigt. Das sind alles potenzielle Kosten, die nach der Gründung auf einen warten können. Doch diese Kosten nimmt man gerne in Kauf, wenn es bedeutet, dass das Unternehmen sich in seiner Branche etabliert.
Fazit:
Es gibt viele Möglichkeiten, die Gewerbeanmeldung zu vollziehen. Man kann vor Ort beim Amt des Gewerbes erscheinen, explizit einen Termin vereinbaren und mittlerweile kann man die Anmeldung auch per Online Gewerbeanmeldung tätigen.
Falls man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, kann man einer Person auch eine Vollmacht erteilen, die dann für einen die Gewerbeanmeldung vornimmt. Das sind einige der Möglichkeiten, die grundsätzlich einem Existenzgründer als Option zur Verfügung stehen.