Wer kann in Deutschland ein Gewerbe anmelden? In unserer Bundesrepublik herrscht eine Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe eröffnen möchte, dies auch tun kann.
Der Staat darf niemanden davon abholen. Um ein Gewerbe anmelden zu können, müssen unter anderem einige Voraussetzungen erfüllt. Außerdem gibt es da noch die freien Berufe, die zwar auch Selbstständige sind, allerdings kein Gewerbe anmelden müssen.
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Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Jeder, der eine Tätigkeit mehrere Male wiederholt mit der Absicht, mit der ausgeübten Tätigkeit Geld zu verdienen, ist dazu verpflichtet, beim Gewerbeamt vorstellig zu werden und die Gewerbeanmeldung durchzuführen.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind die Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Regelung besagt, das Leute, die mit ihrer Leidenschaft einen Jahresgewinn von unter 410 Euro erwirtschaften keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen.
Auch gibt es Freiberufler, die den Gang zum Gewerbeamt nicht antreten müssen. Diese sind nur dazu verpflichtet, sich beim Finanzamt zu melden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Zu den Freiberuflern gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufe. Darunter zählen Berufe wie:
- Ärzte,
- Designer,
- Anwälte,
- Zahnärzte,
- Künstler,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- und viele weitere mehr.
Was sind Freiberufler?
Wer unter anderem als Freiberufler gelten darf, ist in Deutschland klar geregelt. Diese gehören unter anderem zu der Kategorie der Katalogberufe. Im § 18 des Einkommensteuergesetzes heißt es:
„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure,
Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“
Das sind allerdings Berufe, die nicht unbedingt in der breiten Masse häufig vorkommen. Daher wurden im Verlauf der Jahre auch die Katalogähnlichen Berufe hinzugefügt.
Nicht ausschließlich eine staatliche Fachausbildung oder ein staatlich anerkannter Berufsabschluss ermöglicht eine Tätigkeit als Freiberufler in der entsprechenden Berufssparte. Auch eine nichtstaatliche Ausbildung, langjährige Berufserfahrung oder eine Zulassung eröffnet den Weg zur Anerkennung als Freiberufler.
Was braucht man um ein Gewerbe anzumelden?
Zunächst muss man recherchieren, welches Gewerbeamt denn für einen zuständig ist. In eher kleineren Gemeinden gibt es meistens ohnehin nur eins, in Großstädten wie beispielsweise Hamburg kann es sein, das sieben und mehr Ämter die Anmeldung aufnehmen können.
Um eine Gewerbeanmeldung durchführen zu können, benötigt man bei einigen Ämtern einen festen Termin. Einige haben nicht solche Regularien und wollen nur, das man vor Ort erscheint. Dann kann es vorkommen, das man etwas länger im Wartezimmer die Zeit totschlagen muss. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Wenn man dann aufgerufen wird, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro zahlen. Dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.
Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse. Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.
Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft.
Wann sollte man ein Gewerbe anmelden?
Sofern man eine Tätigkeit ausführt, die beabsichtigt, Gewinne mit der Tätigkeit zu erzielen, muss man ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung eines Gewerbes ist dann verpflichtend. Wenn man die Gewerbeanmeldung nicht durchführen sollte, dann kann es zu einem Bußgeld kommen, welches es dann in sich hat. Bußgelder in Höhe von 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.
In der Landeshauptstadt Bayern, in München, werden sogar Bußgelder in höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Eine wahnsinnige Summe, die einem verdeutlichen sollte, das man bei der Gewerbeanmeldung keine halben Sachen machen sollte.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Als Gründer hat man das Glück, dass man die Anmeldung auch noch rückwirkend tätigen darf. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man also rückwirkend ein Gewerbe anmelden möchte, dann muss man auch die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen. Auf diesen Steuern wird noch ein zusätzlicher Zinssatz drauf gerechnet.
Wie sieht die Anmeldung beim Finanzamt aus?
Die Anmeldung beim Finanzamt ist nicht wie bei der Gewerbeanmeldung, wo man vor Ort erscheinen muss, zumindest für Gewerbetreibende nicht. Das Finanzamt schicht einem nämlich Post. Diese ist in den meisten Fällen nach der Gewerbeanmeldung innerhalb von sieben bis zehn Tagen da.
Die Angehörigen der freien Berufe müssen allerdings selbst beim Amt der Finanzen vorstellig werden. Vom Amt der Finanzen erhält man zum einen eine Steuernummer und zum anderen den steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser Bogen ist sehr wichtig und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden.
Der Bogen ist sieben Seiten lang. Das bedeutet demnach auch, dass man sich hierbei auch Zeit lassen sollte, denn dort werden viele wichtige Dinge geregelt. Unter anderem auch, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für die Gewerbetreibenden, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.
Dabei ist vor allem wichtig darauf zu achten, dass man das Gewerbe so umfassend wie möglich beschreibt und auch passende Erklärungen abliefert. Das Amt der Finanzen prüft nämlich im Nachhinein sehr genau, ob die Angaben auch wirklich zum Gewerbe passen. Falls nicht, dann können Strafen folgen, in Form von einer Geldstrafe.
Kann man ein Gewerbe auch Online anmelden?
Mittlerweile bieten immer mehr Städte den Service der Online Anmeldung an. Diese Art der Gewerbeanmeldung ist schon revolutionär, denn sie vereinfacht das Leben vieler zehntausenden Menschen. Leute, die bisher aufgrund ihrer Arbeit gar nicht dazu kamen, einen Termin vereinbaren zu können oder zu den entsprechenden Öffnungszeiten vor Ort zu erscheinen, ist dies eine immense Hilfe.
Man kann bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung voranbringen. Dafür müssen Gewerbetreibende lediglich die Bearbeitungsgebühr per Online Überweisung begleichen. Anschließend müssen die selben Unterlagen als Kopie hochgeladen werden, die auch das Gewerbeamt von einen braucht.
Dann muss man das Formular ausfüllen und nur noch ausdrücken. Dann ist auch die Online Gewerbeanmeldung bereits fertig. Diese dauert in der Regel auch nur zehn bis 15 Minuten.
Einziger Haken hierbei: noch wird diese Art der Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. Daher ist es ratsam erst einmal zu schauen, ob die eigene Stadt auch diesen Service hat. Auch kann es in einigen Städten sein, dass die Ämter keine elektronische Unterschrift akzeptieren und man diese per Post oder persönlich vor Ort abgeben muss.
Was kostet ein Gewerbe im Jahr?
Spätestens dann, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, sollte man sich genau überlegen, welche Kosten auf einen zukommen. Wer bisher die Befürchtung hatte, das die Kosten sehr hoch sein können, dem sei gesagt, dass das nicht der Fall ist. Zumindest nicht beim Kleingewerbe.
Dieses ist die beliebteste Form eines Gewerbes, daher schauen wir uns auch ein Beispiel davon an. Ein Kostenpunkt, der nur bei der Gewerbeanmeldung vorkommt, ist die Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro.
Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer einzugehen. Die jährlichen Gebühren für ein kleines Gewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro.
Für Unternehmen, welche im Handelsregister eingetragen sind, betragen die Kosten gar 150 bis 300 Euro. Wer einen Umsatz von unter 5200 Euro vorweisen kann, der ist von den Beiträgen befreit. Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte.
Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden,
Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an. Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können.
Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.
Wie viel darf man mit einem kleinem Gewerbe verdienen?
Wenn man ein Kleingewerbe beantragt hat, was für viele Gründer nebenberuflich Sinn ergibt, dann kann man jede Menge Geld verdienen, auch wenn der Name das nicht unbedingt suggeriert. Bevor wir allerdings zu den genauen Zahlen kommen, muss allerdings noch einiges geklärt werden.
Es kann nämlich sein, dass man dies in Absprache mit dem Arbeitgeber halten muss, weil es die vertragliche Situation so vorsieht. Zwar kann der Arbeitgeber nicht bestimmen, wie viel man nebenbei verdient, allerdings kann er verlangen, das man nicht mehr Arbeitet, wie auf der Arbeit, da man ansonsten beispielsweise zu erschöpft wäre für die eigentlichen Hauptaufgaben.
Das heißt, dass man so vielleicht nicht gesamte Summe erreichen könnte, die ein Kleingewerbe eigentlich erlaubt. Denn die Höhe ist immens. Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Das ist eine überaus große Summe, die viele nicht Mal mit dem Hauptjob erreichen könnten. Umso erstrebenswerter ist es auch, langfristig gesehen, irgendwann aus einem Nebengewerbe ein Hauptgewerbe zu machen.
Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer:
Jeder Gewerbetreibende muss die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Kleinunternehmer, die ein Kleingewerbe besitzen, zahlen jährlich rund 30 bis 70 Euro.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr. In beiden Fällen können die Gebühren ansteigen, allerdings sind sie abhängig von den eigenen Einnahmen.
Falls der jährliche Umsatz unter 5200 Euro betragen sollte, dann muss man keine Gebühren zahlen. In dem Sinne kommt die IHK den Unternehmen entgegen. Doch dann gibt es noch eine unschöne Seite an ihr.. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.
Diese Rechnung kann es ganz schön in sich haben. Vor allem wenn man gerade dabei ist, Neuanschaffungen zu tätigen oder Koorperationen einzugehen, muss man diese höchstwahrscheinlich über mehrere Wochen hinweg verschieben.
Doch keine Panik… GewerbeAnmeldung.com fragen. Denn es gibt eine Möglichkeit, dem ganzen zu entkommen. Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Du kannst hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.
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Fazit:
Jeder Bürger Deutschlands kann die Gewerbeanmeldung durchführen. Voraussetzung dafür ist, dass man die erforderlichen Unterlagen auch bei sich hat und die benötigten Kosten tragen muss. Außerdem darf man nicht vergessen, dass nicht jeder die Gewerbeanmeldung benötigt.
Freiberufler müssen lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden. Wer alles ein Gewerbe anmelden kann, ist in Deutschland klar definiert. Vermeide diesen einen Fehler, das erspart dir mehrere tausende Euros. Erfahre mehr ->