Muss sich jeder Gewerbetreibende beim Gewerbeamt anmelden?
Ja, jeder, der ein ein Gewerbe anmelden möchte, muss beim Gewerbeamt vorstellig werden. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus. Beispielsweise gibt es allein in Berlin 12 Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss.
Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.
Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.
Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen.
Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören. Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉
Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Unabhängig davon, ob man nun Kleingewerber ist oder Gesellschafter bei einer GmbH, jeder in Deutschland ansässige Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe so zeitnah wie möglichst anzumelden. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt, mit der Absicht, damit Gewinne zu erzielen, muss die Gewerbeanmeldung vornehmen.
Falls nicht, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es sehr wichtig, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Man hat dafür rückwirkend bis zu 60 Monaten Zeit. Die bisher erzielten Gewinne müssen dann detailliert vorgelegt werden, damit man die zu bezahlenden Steuern ermittelt werden können. Auf diese Steuern kommen dann noch weitere Zinsen dazu.
Im schlimmsten Fall eben dann noch ein Bußgeld und schon kann das Gewerbe als „Reinfall“ bezeichnet werden. Zwar lassen viele Ämter bei eher kleineren Summe Mal auch ein Auge gedrückt und verhängen keine Bußgelder, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht. Kümmere dich daher sofort um die Anmeldung.
Kann man ein Gewerbe auch online anmelden?
Wir Leben in einer Zeit, in der das Internet uns auf der ganzen Welt ein stück näher gebracht hat. Menschen, die Kilometerweit von uns entfernt wohnen, können wir auf dem Smartphone ganz schnell per FaceTime anrufen.
Wir können Freelancer aus dem fernen Asien engagieren oder uns mit Leuten connecten, die nicht nur eine andere Sprache sprechen, sondern eine fast komplett andere Weltvorstellung besitzen. Der Siegeszug macht auch bei der Gewerbeanmeldung nicht halt.
In immer mehr Städten Deutschlands kann man die Gewerbeanmeldung auch per Online durchführen. Vorbei sind die Zeiten, in denen wir Stundenlang im Wartezimmer waren oder uns mühselig für einen freien Termin beim Gewerbeamt freuen konnten. Mittlerweile geschieht das meiste Online.
Das gute hierbei ist, das man nicht nur Kleingewerbe anmelden kann, sondern auch Kapitalgesellschaften wie eine GmbH mit der Online Anmeldung eröffnet werden können. Das ist bahnbrechend und gehört honoriert. Bei der Online Anmeldung benötigen wir die selben Dokumente, wie beim Amt des Gewerbes auch.
Wer kann ein Gewerbe anmelden?
In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun kann. Dann gibt es allerdings noch einige Ausnahmen, die es gar nicht nötig haben, die Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen.
Darunter sind unter anderem diejenigen, die zur Hobbyregelung gehören. Das sind Leute, die mit einer gewerblichen Tätigkeit kleines Geld verdienen dürfen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen.
Die Grenze hierbei liegt bei 410 Euro im Jahr. Ebenfalls keine Gewerbeanmeldung durchführen müssen die Freiberufler. Das sind Leute, die lediglich beim Finanzamt vorstellig werden müssen. Auch entfällt durch die Gewerbepflicht die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer. Zu den freien Berufen gehören unter anderem sehr bekannte Berufe wie:
- Ärzte,
- Schriftsteller,
- Ingenieure,
- Anwälte,
- Fotografen,
- Journalisten,
- Schriftsteller,
- und viele mehr.
Es ist daher gar nicht so verkehrt, erst einmal zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit überhaupt die Gewerbeanmeldung benötigt.
Wie sieht das Gewerbeanmeldung Formular aus?
Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet.
Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wo macht man die Kleingewerbe Anmeldung?
Ein Kleingewerbe anmelden tut man, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat. Das klingt vielleicht paradox, doch so ist es am Ende. Denn, auch wenn man immer annimmt, dass ein Kleingewerbe bei der Gewerbeanmeldung angekreuzt werden kann, so ist dies nicht richtig.
Vielmehr kann man ein Kleingewerbe anmelden, nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Dort kann man nämlich die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen. Dieser ist die Voraussetzung, damit man als kleines Gewerbe angesehen wird. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer abführen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Was kostet ein Gewerbe im Jahr?
Das Gewerbe anzumelden ist nur die halbe Miete. Denn dann kommen noch einige Kosten auf einen zu. Da die meisten Leser eher noch vor einer Gewerbeanmeldung stehen, sind zunächst die Bearbeitungsgebühren erwähnenswert.
Diese fallen allerdings nur bei der Gewerbeanmeldung an. Diese Kosten betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt unterscheiden. Weitere Kosten können dann entstehen, wenn noch zusätzliche Dokumente verlangt werden. Sofern man ein Hauptgewerbe hat, ist es in der Regel so, dass man auch die eigene Krankenkasse selbst bezahlen muss.
Nach der Gewerbeanmeldung werden die Daten weiter geleitet, unter anderem an auch an die IHK. Auch bei der IHK muss man einige Gebühren zahlen. Diese Kosten betragen rund 30 bis 70 Euro pro Geschäftsjahr. Weitere Kosten gibt es allerdings nicht. Es kann jedoch Mal vorkommen, dass man eine Beitragsrechnung von der IHK erhält, diese kann es in sich haben.
Wenn Koorperationen oder Neuanschaffungen anstehen, kann es vorkommen, dass man diese auf einige Monate hinweg verschieben muss. Doch noch ist nicht aller Tage Abend, zumindest dann, wenn man die Tipps von GewerbeAnmeldung.com zu Herzen nimmt.
Als Personengesellschaft kann man der Beitragsrechnung nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Wir bieten eine IHK Gebühren Beratung an. Bei dieser Kontrollieren ausgewählte Experten die Rechnung und schauen, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu reduzieren.
Die Möglichkeit besteht, eine Garantie hingegen gibt es allerdings nicht. Doch die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen der Nutzer zeigen, dass die IHK Gebühren Beratung eine verlässliche Hilfe ist. Für weitere Informationen klicke hier.
Fazit:
Für welches Gewerbe man sich am Ende auch entscheiden sollte, Deutschland ist und bleibt ein gründerfreundliches Land. Bei der Anmeldung kann man nicht viel Falsch machen, denn die Beamten vor Ort helfen einem immer sehr gerne. Auch wenn man die Gewerbeanmeldung Online durchführen möchte, so kann man auf der Seite GewerbeAnmeldung viele nützliche Tipps erhalten.