Um ein Gewerbe anmelden zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Beispielsweise muss man beim Gewerbeamt alle erforderlichen Unterlagen dabei haben.
Darüber hinaus sollte man sich auf Kosten gefasst machen, die man ebenfalls in die Planung mit einbeziehen sollte. Nachdem das Gewerbe angemeldet ist, warten bereits die nächsten Hürden, die bewältigt werden müssen. Sei daher gespannt!
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment immer einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Denn vor allem in Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann.
Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung
Nachdem man das zuständige Gewerbeamt ausfindig machen konnte, folgt bereits der zweite Schritt: man muss herausfinden, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen festen Termin benötigt.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Zunächst einmal muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Darüber hinaus muss man einige Dokumente vorzeigen, bevor es weitergehen kann.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllt. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.
Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Wie kann man einen Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft. Der Mythos ist weit verbreitet, das man auch beim Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe anmelden kann. Das stimmt nicht.
Gewerbeanmeldung beim Finanzamt
Ein Kleingewerbe anmelden kann man nämlich beim Finanzamt. Zwar nicht direkt, aber vom Finanzamt selbst erhält man einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort kann man unter anderem angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Diese Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind. Nutzer dieser Regelung werden unter anderem auch Kleingewerber und Gewerbe dann Kleingewerbe genannt.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Wann man die Gewerbeanmeldung eines Gewerbes beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wer also bereits von vorneherein weiß, dass er ein Gewerbe anmelden möchte, der sollte schleunigst beim Gewerbeamt vorstellig werden.
Ansonsten gilt folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, der ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung zu beantragen.
Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht beantragen sollte, dann können sehr schlimme Konsequenzen auf einen Warten. Unter anderem muss man mit Bußgelder in Höhe von rund 1000 Euro und mehr rechnen. Beispielsweise werden in Bayern Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verteilt.
Dies würde für viele Gründer den absoluten Worst Case und finanziellen Ruin bedeuten. Es ist daher umso wichtiger, dass man die gewerbliche Tätigkeit so schnell wie möglich anmeldet.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern müsste man dann allerdings noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf zahlen.
Auch würde die Rückzahlung nicht zwangsläufig bedeuten, dass man dem Bußgeld entgangen ist. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Beträgen Milde walten, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.
Kann man die Gewerbeanmeldung auch online durchführen?
Muss man denn immer beim Gewerbeamt aufkreuzen, um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können? Nein! Zumindest in immer mehr Großstädten Deutschlands und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens gibt es den Service der Online Anmeldung.
Für viele Gründer ist dieser Service ideal und eine willkommene Alternative. Wenn man beispielsweise die ganzen Daten per Post an das Gewerbeamt verschickt, so dauert es immer noch einige Zeit, bis diese verarbeitet werden können.
Bei der Online Anmeldung geht dies sehr schnell und dauert in der Regel keine 15 Minuten. Wer bisher nie die Zeit gefunden hatte zum Gewerbeamt zugehen, weil die Öffnungszeiten nicht zur eigenen Schicht gepasst haben oder weil keine Termine frei waren, so ist dies für diese Leute eine sehr große Erleichterung.
Wer glaubt, das man die Online Anmeldung dafür da ist, ein Kleingewerbe anzumelden, der täuscht sich. Auch kann man in einigen Städten die GBR oder auch die GmbH so anmelden.
Genau wie beim Gang zur Gewerbeanmeldung benötigt man auch bei der Online Anmeldung die selben Dokumente und auch die gleiche Bearbeitungsgebühr muss bezahlt werden.
Die Online Gewerbeanmeldung kostet keinen Cent extra. Man kann sein Gewerbe bequem von zu Hause aus gründen. Es kann allerdings in einigen Städten der Fall sein, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist, das die elektronische Unterschrift alleine nicht ausreicht. Dann muss man entweder per Post diese nachschicken oder persönlich beim Amt des Gewerbes erscheinen.
Wo findet die Kleingewerbe Anmeldung statt?
Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Amt der Finanzen. Man muss dafür nicht vor Ort erscheinen, sondern erhält nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post vom Amt der Finanzen. Dann erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung.
Auf diesem muss man unter anderem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, damit man als Kleingewerbe akzeptiert wird. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang. Selbsterklärend also, dass man sich hierfür einiges an Zeit nehmen sollte, um alle Fragen sorgfältig zu beantworten. Unter anderem muss eben auch Angeben, ob man die Regelung in Anspruch nehmen möchte.
Voraussetzungen
Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz ( früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Falls man die Umsätze überschreiten sollte, dann gelten die ganz normalen Regeln für das Kleingewerbe auch und man zahlt ganz normal die Umsatzsteuer. Diese Regelung hilft nicht nur dabei, Steuern einzusparen, sondern trägt dazu bei, dass Gründer eines Kleingewerbes keine Buchführung benötigen und Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen.
Daher ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe auch eher niedrig. Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man das bei einigen Ämtern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe als Option betrachten.
Außerdem muss man auf dem steuerlichen Erfassungsbogen außerdem noch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei sollte man darauf achten, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Wenn man beispielsweise angibt, dass man Handys verkauft, dann wäre dies in der Regel zunächst ausreichend, falls es auch das einzige ist, was man verkauft. Falls man aber im Laufe der Zeit auch noch andere elektronische Geräte mit in das Aufgebot nehmen sollte, dann ist diese Bezeichnung nicht mehr richtig und hätte dann zur Folge, dass das Finanzamt Bußgelder verteilen.
Man kann auch rechtzeitig bescheid geben und eine Änderung beim Amt der Finanzen vornehmen lassen. Doch es geht auch einfacher: wenn man einfach von Anfang an angibt, dass man elektronische Kommunikationsgeräte und mehr verkaufen möchte.
In dieser Beschreibung würden dann sowohl Handys, Smartphones als auch Tablets mit aufgelistet. Um aber eben so detailliert alles voraus planen zu können, sollte man ungefähr wissen, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, damit man die bestmögliche Beschreibung auswählen kann.
Wer gehört zur Gruppe der freien Berufe?
In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder, der ein Gewerbe in Deutschland gründen möchte, dies auch tun kann. Es gibt auch einige Voraussetzungen, die erst einmal erfüllt müssen, um ein Gewerbe anmelden zu können.
Es ist erst einmal so, das man bei einer erwirtschafteten Summe von 410 Euro im Jahr nicht das Gewerbeamt aufsuchen muss. Diese Leute sind nicht dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Auch gibt es einige Berufsgruppen, die als Freiberufler gelten und auch nicht die Gewerbeanmeldung durchführen müssen. Zu diesen Berufen gehören die Katalog- und die Katalogähnlichen Berufen. Dazu zählen:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Ingenieure,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- Künstler.
Diese Berufsgruppen müssen lediglich bei dem Finanzamt vorstellig werden und sich auch bei dem Finanzamt anmelden. Bei allen anderen Berufsgruppen gilt, wenn diese eine Tätigkeit wiederholt ausüben, die einen wirtschaftlichen Gewinnzweck erfüllt, dann müssen diese eine Gewerbe verpflichtend eröffnen.
Fazit:
Eine wichtige Voraussetzung, um die Gewerbeanmeldung beantragen zu können, ist erst einmal die Anmeldung beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt. Dann muss man schauen, ob man überhaupt die Gewerbeanmeldung benötigt oder zur Gruppe der freien Berufe bzw. der Land und Forstwirtschaft dazugehört.
Wer nämlich in diese Kategorie gehört, muss keine Gewerbeanmeldung beantragen. Wer sich dies alles zu Herzen nimmt, der hat alle wichtigen Bedingungen erfüllt und kann das Gewerbe in Ruhe beantragen.