Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Lieber Leser, zu Beginn deiner gewerblichen Reise, musst du nicht beim Gewerbeamt, beim Finanzamt oder bei einer anderen Behörde erscheinen, sondern dir bewusst werden, ob dein Unternehmen, welches noch nicht einmal gegründet worden ist, in den Handelsregister eingetragen werden muss oder nicht.
Genau, du denkst dir sicherlich gerade, woher zum Teufel soll ich das denn bitteschön wissen? Aufgrund solcher Kleinigkeiten schrecken eben viele potenzielle Unternehmer davon, ein eigenes Gewerbe zu besitzen. Doch wenn man den Dreh einmal raus hat, dann ist das doch nicht mehr so schwierig.
Also, um zu überprüfen, ob das eigene Gewerbe nun im Handelsregister eingetragen werden muss, muss dieser unter anderem folgende Punkte aufweisen:
- ab sechs Mitarbeitern,
- wenn man eine Kapitalgesellschaft ist,
- wenn man die Buchführung benötigt und Jahresabschlüsse veröffentlicht,
- wenn man eine kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung ist.
Sofern diese Punkte auf dein Unternehmen zutreffen sollten, dann musst du das Handelsregister aufsuchen. Falls diese Punkte allerdings doch nicht zutreffen sollten, wie es beispielsweise bei einem Kleingewerbe der Fall wäre, dann hätten Gewerbetreibende selbst die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie das Gewerbe eingetragen bekommen möchten oder nicht. Denn wer einmal im Handelsregister ist, kann von einigen Vorteilen profitieren. Diese wären unter anderem:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Sofern man der Besitzer eines Unternehmens ist, das keine Buchführung betreiben muss, und durch den Eintrag dann dies doch tun muss, dann kann dies ganz schön nervig sein. Genauso also, wie der Eintrag seine Vorteile hat, hat dieser auch seine Nachteile, weil ich vieles verändern kann. Unter anderem:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Nachdem du für dich herausgefunden hat, ob du nun im Handelsregister eingetragen werden musst oder nicht, geht es nun darum, das zuständige Gewerbeamt ausfindig machen zu können, wo du dann die Gewerbeanmeldung beantragst.
Denn das aufspüren eines solchen Amtes ist nicht gerade leicht, zumindest dann nicht, wenn man in einer Großstadt lebt und es mehrere Möglichkeiten, neben dem Gewerbeamt gibt, wo man die Anmeldung beantragen kann, wie beispielsweise beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer (Hamburg lässt grüßen).
Gewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?
Man muss als erstes recherchieren, wo man die Anmeldung vornehmen muss. Ist dies erledigt, muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder ob man einen Termin benötigt. Ja, einige Ämter verlangen wirklich eine Terminvereinbarung, auch wenn dies im ersten Moment etwas nervig erscheint, so hat dies doch seine Daseinsberechtigung.
Wenn man nämlich einfach vor Ort erscheinen kann, dann wird man sicherlich an dem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen halten können. Da allerdings das für jeden gilt, kann es sein, dass das Amt sehr voll sein dürfte und man so einige Zeit im Wartezimmer verbringen muss.
Hat man hingegen jedoch einen festen Termin, dann läuft alles in geplanten Bahnen ab. Doch hier wäre der Nachteile, das aufgrund der hohen Nachfrage die Ämter erst nach mehreren Wochen und Monaten erst wieder einen Platz haben.
Unabhängig davon, für welche Art der Anmeldung man sich auch entscheiden würde, muss man zunächst einmal schauen, was das zuständige Gewerbeamt denn anbietet. Ist dies auch getan und man am besagten Tag der Gewerbeanmeldung angekommen, geht es nun wie folgt weiter: man wird in das Büro hinein gebeten.
Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung vor Ort?
Du kannst damit rechnen, dass die Gewerbeanmeldung vor Ort rund 40 bis 50 Minuten dauert. Je nachdem, wie viele Fragen man hat und wie schnell man mit dem Formular vorankommt. Scheue dich nicht, so oft wie möglich zu Fragen. Im Land der Dichter und Denker ist es gerne gesehen, wenn sich neue Unternehmer auftun möchten.
Natürlich kann es sein, dass einige Arbeiter einige flachsige Sprüche parat haben, doch das ist nur bei den wenigsten der Fall. Sei dir eines bewusst: nur den Fragen kann geholfen werden. Die meisten Fragen dürften ohnehin Neuland für die meisten sein, denn wer meldet denn schon ein Gewerbe an? Und das dann mehrere Male, so dass am Ende keine Fragen mehr offen bleiben? Genau, keiner. Siehst du!
Wie geht bei eine Gewerbeanmeldung weiter?
So geht es im Programm weiter: du bezahlst zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem zahlt man diese Gebühr unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens.
Beispielsweise du willst eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH gründen und hast im Internet gelesen, dass du ein Mindestkapital von 25.000 Euro einzahlen musst, dann ist die Information richtig. Diesen Betrag musst du bezahlen. Nur nicht direkt in diesem Augenblick. Die Bearbeitungsgebühr ist etwas anderes.
Nachdem du die Gebühr nun bezahlt hast, musst du außerdem noch einige Unterlagen vorlegen, die du dringend dabei haben musst, denn ansonsten könnten weitere Kosten entstehen.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?
Man erhält ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später wieder einreichen darf. Wir würden davon jedoch eher abraten. Zum einen deshalb, weil man so die Gewerbeanmeldung um einige Tage verschiebt und zum anderen auch, weil ein solches Formular sehr viele Fragen enthält, die gespickt mit Fachbegriffen sind.
Da die meisten Gründer solch ein Formular zum ersten Mal sehen werden, wäre es hilfreich, jemanden zu haben, der bei den Fragen helfen könnte. Dies wäre beim Gewerbeamt in Form eines beratenden Beamten gegeben.
Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte.
Bei einem Hauptgewerbe müssen Gewerbetreibende in der Regel die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Für die meisten Leser kommt ohnehin nur ein Nebengewerbe infrage, da die meisten noch eine hauptberufliche Tätigkeit verfolgen und mit einem Gewerbe nebenbei das Gehalt weiter aufbessern wollen.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Wen man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.
Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hat. Beim Finanzamt müssen Gewerbetreibende allerdings nicht selbst vorstellig werden, sondern das Gewerbeamt übernimmt die Aufgabe. Dieses informiert unter anderem das Finanzamt, die IHK oder HWK, sowie die Berufsgenossenschaft.
Eine kurze Anmerkung: falls man die Berufsgenossenschaft nicht direkt ausfindig machen kann, ist das kein Problem, weil diese einen bereits automatisch anmelden.
Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen.
Falls du ein Kleingewerbe anmelden möchtest, dann wirst du überrascht sein: ein solches Gewerbe kann man nämlich gar nicht beim Gewerbeamt anmelden, diese wird nicht als Option auf dem Gewerbeformular angegeben. Vielmehr muss man dies beim Finanzamt erledigen, doch dazu später mehr.
Kann man ein Gewerbe auch online anmelden?
Wir leben im digitalen Zeitalter. Die Frage ist daher durchaus berechtigt: kann man die Gewerbeanmeldung auch Online beantragen? Ja, das geht! Das Prozedere rund um die Anmeldung bleibt zwar zum Teil gleich, doch der gravierende Unterschied ist: man kann die Online Gewerbeanmeldung bequem von Zuhause aus erledigen.
Immer mehr Städte und Gemeinde versuchen diesen Online Service in Ihr Aufgebot mit rein zunehmen. Vor allem für Menschen, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie die Zeit dazu gefunden haben, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine immense Vereinfachung.
Wie lange daurt die Online Anmeldug?
Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen. Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten.
Doch zwei Mankos gibt es dann doch. Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist. Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben.
Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.
Wie sieht ein Gewerbeformular aus?
Habe ich zu viel versprochen? Natürlich ist ein Gewerbeformular etwas ganz neues und die Angst, dass man hier einen Fehler begehen kann und dann dadurch einige Kosten tragen haben wird, ist hoch.
Wenn man zum Beispiel fälschlicherweise annimmt, dass ein Hauptgewerbe die richtige Form ist, aber nebenbei noch einem Job nachgeht, dann wird es sicherlich problematisch. Damit du eben nicht mit solchen Problemen konfrontiert wirst, erhälst du hier auf GewerbeAnmeldung.com einen exklusiven Einblick auf das Gewerbeformular!
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Unser geliebtes Land ist vor allem bei seinen Einwohnern bekannt für seine..? Genau, seine Regeln! Uns Deutschen sagt man immer nach, dass wir wie Maschinen seien, dass alles getaktet ist und wir immer klare Regeln befolgen. Klare Regeln gibt uns die Bundesrepublik auch für die Gewerbeanmeldung vor. Denn, einfach irgendwann das Gewerbe anmelden geht leider nicht.
Wer muss die Gewerbe anmelden?
Wer sich bereits jetzt schon sicher ist, dass er die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, der sollte keine weitere Zeit verlieren. Ansonsten kann man sich an folgende Definition halten: wer eine Tätigkeit mehrere Male ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften und diese Tätigkeit nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, der muss die Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen.
Was wird wenn man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt?
Wenn man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt, dann muss man mit harten Bußgeldern rechnen. Bußgelder können so bis zu 1000 Euro und mehr betragen. Beispielsweise können in München Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verteilt werden.
Das würde für die meisten Gewerbetreibenden den absoluten finanziellen Ruin bedeuten. Es ist daher umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung ernst nimmt und diese so schnell wie möglich beantragt. Doch keine Panik, in der Titanic, es gibt einen kleinen Hoffnungsschimmer.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen und auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf.
Auch kann es sein, dass die Ämter immer noch ein Bußgeld verteilen können. Zwar lassen diese bei eher kleineren Summen eher Milde walten und verhängen gar kein Bußgeld, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der wird anfangs sehr irritiert sein, wenn er beim Gewerbeamt erschienen ist und gemerkt hat, dass man dort gar kein Kleingewerbe eröffnen kann. Um der Besitzer eines solchen Gewerbes zu sein, muss man die Anmeldung beim Finanzamt beantragen.
Gewerbetreibende müssen allerdings nicht selber beim Finanzamt vorstellig werden. Nach der Gewerbeanmeldung bei dem Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält.
Falls innerhalb dieser Zeitspanne keine Post da sein sollte, dann erst sollte man einmal persönlich Nachfragen, warum es denn gerade solange dauert.
Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser ist sieben Seiten lang. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt. Auf dem Bogen muss man unter anderem Angaben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer, um unter anderem keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt worden sind, zahlt man keine Umsatzsteuer. Falls man die Regelung nicht beansprucht, dann kann man das für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe nicht mehr tun.
Die gewerbliche Tätigkeit umfassend beschreiben
Unter anderem muss man auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei ist es wichtig, die Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Muss jedes Unternehmen bei der IHK Mitglied werden?
Nein. Zumindest nicht jeder Unternehmer. Allerdings müssen alle Gewerbetreibenden die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer eingehen. Dies ist gesetzlich so fest verpflichtend und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Die IHK ist nicht nur aus diesem Grund recht unbeliebt im gesamten Land.
Doch wofür steht die IHK? Die IHK versucht die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Inwieweit das erfolgreich ist, sei Mal dahin gestellt. Doch ein kleines Beispiel: wenn es Mal Probleme mit den Bahngleisen gibt, dann ist die IHK unter anderem dafür zuständig, die Stadt darauf aufmerksam zu machen, und beteiligt sich an den Reparaturen. Warum das Ganze?
Damit potenzielle Kunden wieder von A nach B können und somit vor Geschäften auftauchen können. Doch wie bereits erwähnt, ist diese Funktion der IHK sehr umstritten. Man könnte dies mit den GEZ Gebühren vergleichen. Mag auch keiner, zahlt man ungern, muss man aber, weil der Staat es von einem verlangt, da ansonsten harte Strafen drohen.
Doch einen Vorteil hat die IHK: sie bietet viele Weiterbildungskurse an, die Gewerbetreibende für sich nutzen können, was wiederum dem Unternehmen zugute kommen kann.
Ein Zertifikat von der IHK schindet Eindruck bei Leuten, die nicht so ein Zertifikat ihr eigen Nennen können. Für diese Leistungen erwartet die IHK auch eine Gebühr. Kleine Gewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar rund 150 bis 300 Euro.
Die Gebühren werden jährlich bezahlt und können weiter ansteigen, diese sind allerdings von den Einnahmen abhängig. Sofern der jährliche Umsatz unter 5200 Euro liegt, dann zahlen Gewerbetreibende gar nichts.
Ich würde hier gerne erwähnen, das damit alles zur IHK gesagt wurde, doch dies ist leider nicht so.. denn abgesehen von den Gebühren, kann es vor allem im ersten Jahr sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.
Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Der Glaube ist weit verbreitet, dass das beliebteste Gewerbe der Deutschen von den Steuern befreit ist, doch stimmt das? Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften. Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.
Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen.
Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden. Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.
Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.
Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?
In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GewO, die besagt, dass jeder Bürger Deutschlands die Gewerbefreiheit genießt. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf, da kann in erster Linie auch der Arbeitgeber nicht widersprechen.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.
Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.
Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Mit den richtigen Tipps wird die Gewerbeanmeldung ein Klacks!