„Hey Kölle – Du bes e Jeföhl“ ist der Titel eines der bekanntesten Lieder der Höhner. Was macht dieses besondere Lebensgefühl der Bewohner der Domstadt aus, von dem die Kölner Band spricht?
Köln hat viel an Vielfalt und Neugierde zu bieten. Die Domstadt bietet viele Möglichkeiten zum Entdecken. Unmittelbar am Rhein gelegen, ist sie eine der schönste Städte, deren Dom auch zu ihrem Ruhm beigetragen hat. Köln ist die viertgrößte Stadt in Deutschland und hat eine 2.000-jährige Geschichte. Köln ist auch sehr berühmt für den dortigen stattfindenden Karneval, denn die Kölner feiern ihn ausgelassen und extensiv.
Allgemeines für die Gewerbeanmeldung in Köln
Wer träumt nicht davon, sein eigener Chef zu sein, sich mit seiner persönlichen Idee zu verwirklichen und dann zu der Zeit zu arbeiten, wann man es möchte? Vorteile haben diejenigen, die in die Selbstständigkeit wechseln möchten. Allerdings können auch hier Steine auf dem Weg zum Ziel liegen.
Egal ob man ein Selbständiger oder Kaufmann ist – jeder Gründer kommt um den Umgang mit den Behörden nicht herum. Für viele Existenzgründer ist die Gewerbeanmeldung die erste Hürde auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Aber wie funktioniert eine Gewerbeanmeldung? Mus jeder ein Gewerbe anmelden, der Geld verdient? Fragen über Fragen, die nun nachfolgend beantwortet werden:
Die bürokratischen Hürden sind nicht bei allen Gründern gleich hoch. Wer regelmäßig und kontinuierlich auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung mit der Absicht der Gewinnerzielung arbeitet, betreibt ein Unternehmen. Nach § 14 der Gewerbeordnung ist jeder Selbstständige verpflichtet, seine gewerbliche Tätigkeit anzumelden.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Selbstständige, Wissenschaftler und Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft. Freiberufler sind nicht verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, d.h. sie müssen keinen Gewerbeschein beim Gewerbeamt in Köln beantragen. Der Grund dafür ist, dass die Tätigkeit in einem freien Beruf keiner Gewerbeordnung unterliegt.
Doch wer zählt als Freelancer und wer nicht? Die freiberufliche Tätigkeit ist in §18 des Einkommensteuergesetzes klar definiert. Folgende selbständige Tätigkeiten gelten daher als freiberufliche Tätigkeit: Künstlerische, literarische, pädagogische, erzieherische und wissenschaftliche Tätigkeiten.
Das Finanzamt unterscheidet zwischen Katalogberufen, katalogartigen Berufen und Tätigkeitsberufen. Die sogenannten Katalogberufe werden in Hauptgruppen unterteilt. Zu den aufgeführten Berufen gehören medizinische und pädagogische Berufe, kulturelle und künstlerische Berufe, steuer-, rechts- und wirtschaftsberatende Berufe sowie technische und wissenschaftliche Berufe.
Freiberufler müssen nicht unbedingt eine feste Berufsbezeichnung haben. Ein Chefredakteur muss zum Beispiel nicht unbedingt einen Abschluss in Journalismus haben. Er oder sie kann aber trotzdem in einer Print- oder Online-Redaktion arbeiten. Seine genaue Bezeichnung muss nicht unbedingt mit seiner tatsächlichen Arbeit übereinstimmen.
Vorsicht ist geboten, wenn die jeweilige Beschäftigung zum Teil aus einer selbständigen Tätigkeit (z.B. Programmierer) und teilweise aus einer gewerblichen Tätigkeit (z.B. Handel mit Computerhardware) besteht: Hier kann die gewerbliche Tätigkeit dazu führen, dass auf alle Einkünfte Gewerbesteuer zu zahlen ist. Um eine sogenannte einheitliche Gewerbesteuer zu vermeiden, müssen die Bereiche strikt getrennt werden, z.B. durch getrennte Bankkonten, aber auch durch räumliche Trennung, getrennte Lagerung von Waren, Büroausstattung usw.
Bei Künstlern und Designern behält sich das Finanzamt das Recht vor, selbst zu beurteilen, wann der erforderliche künstlerische Grad erreicht ist. Hier gibt es ein paar Grauzonen: Zum Beispiel wird ein Illustrator als selbständig angesehen, ein Webdesigner jedoch normalerweise nicht. Es ist daher nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich, ob man als Selbständiger gilt oder nicht.
Wer sich nicht sicher sind, ob die Tätigkeit ein anerkannter freier Beruf oder ein Gewerbebetrieb ist, sollte sich unmittelbar an das Finanzamt wenden. Das Finanzamt entscheidet letztlich, ob die Tätigkeit die Merkmale eines freien Berufs oder Gewerbes erfüllt. Weitere Anlaufstellen, bei denen es noch weitere Informationen gibt, die einholbar sind, sind die Berufsgenossenschaften oder die IHK.
So wird man ein Freiberufler
Freiberufliche Arbeit hat eine Reihe von Vorteilen. Diese kommen insbesondere dann zum Tragen, wenn ein Händler bestimmte Gewinn- oder Umsatzgrenzen überschreitet. Als Freiberufler zahlt man keine Gewerbesteuer und die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer ist im Gegensatz zu Gewerbetreibenden nicht zwingend erforderlich.
Auch wer kein Gewerbe als Selbständiger anmelden muss, ist dazu verpflichtet, sich beim Finanzamt anzumelden, sobald man eine selbständige Tätigkeit aufnimmt. Jeder Gründer, ob Unternehmer oder Selbständiger, muss dem Finanzamt mitteilen, ab wann er diese oder jene Tätigkeit ausüben wird und in welchem Umfang. Als selbstständiger Unternehmen kann man die Gewerbeanmeldung einfach überspringen.
Ablauf der Gewerbeanmeldung in Köln
Alle wichtigen Schritte, die man vornehmen muss, um das eigene Unternehmen korrekt anzumelden, wird nun ausführlich behandelt. Damit aber nichts aus dem Blickfeld gerät, sind im folgenden Abschnitt alle Schritte übersichtlich zusammengefasst:
Das Gewerbe muss beim Gewerbeamt Köln, Willy-Brandt-Straße 3 angemeldet werden. Man kann aber nicht unvorbereitet dorthin gehen, da man unterschiedliche Dokumente mitbringen muss. Wie diese im Einzelnen aussehen, hängt von der Branche ab.
Im Prinzip muss man sich beim Gewerbeamt Köln ausweisen. Man benötigt daher den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Wer eine Firma mit mehreren Personen anmeldet, muss sogar zusätzlich den Gesellschaftsvertrag vorlegen. Je nach Branche braucht man weiterhin außerdem verschiedene andere Dokumente.
Kleiner Tipp: Es ist wichtig, dass einige Dokumente, die für die Gewerbeanmeldung vonnöten sind, müssen vorab angefordert werden. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert sich vor der Gewerbeanmeldung sich mit der Beantragung aller wichtigen Dokumente zu konzentrieren.
Andere Dokumente können z. B. die folgenden Dokumente sein: Aufenthaltserlaubnis für ausländische Firmengründer (§ 21 AufenthG) Berufsausweise für Handwerker (§10 HwO) Meisterbriefe oder Berufsausübungsbewilligung/Ehemaligengesellenordnung (§7b HwO) Bei Kapital- oder Personengesellschaften der Handelsregisterauszug (hier also die Eintragung im Handelsregister vor dem Gang zum Gewerbeamt).
Die für bestimmte Berufe erforderlichen Erlaubnisse, z.B. für Makler oder Bauträger: eine Gewerbeerlaubnis (§34c GewO). In diesem Fall werden Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes bzw. der Finanzbehörden benötigt, sowie ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes, eine Bescheinigung des Insolvenzgerichtes und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Ein polizeiliches Führungszeugnis für überwachungsbedürftige Beschäftigungen nach §38 GewO. Ein Gesundheitszeugnis für die Arbeit in der Gastronomie. (Früher erforderlich nach §18 des Bundesseuchengesetzes, jetzt nach §43 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Welche Unterlagen man letztendlich für die jeweilige Branche mitbringen soll, gibt es weitere Auskünfte auf der Webseite des Gewerbeamtes Köln oder der IHK Köln.
Wer alle bedeutenden Unterlagen beisammen hat, kann nunmehr sich vorbereiten und den eigentlichen Gewerbeantrag stellen. Nun ist der erste Schritt das Herunterladen des Formulars von der Homepage der Stadt Köln. Anschließend muss das Anmeldeformular ausgefüllt werden.
Zusammen mit dem Formular und allen Unterlagen, die benötigt werden, kommt alles entweder persönlich, schriftlich, per Fax oder via online zum Gewerbeamt Köln. Sobald die kompletten Unterlagen eingehend überprüft wurden, ist die Genehmigung zum Greifen nahe. Der Gewerbeschein kommt. Die Kosten belaufen sich für die Gewerbeanmeldung in Köln auf 26,00 Euro.
Neben der IHK und dem Finanzamt werden auch die Berufsgenossenschaft und andere Betriebe davon in Kenntnis gesetzt, dass man ein Gewerbe angemeldet hat. Aber das ist meist branchenabhängig. Von diesen genannten Betrieben bekommt man als Gründer automatisch einen Brief nach Hause geschickt mit weiteren Formularen, die ausgefüllt werden müssen.
Der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ kommt vom Finanzamt. Man muss vorab die erwarteten Gewinne registrieren und erhält sodann eine Steueridentifikationsnummer oder eine Umsatzsteuernummer. Welche, hängt davon ab, ob man ein Kleinunternehmer oder ein „echter“ Unternehmer ist. Als Kleinunternehmer zahlt man keine Umsatzsteuer. Daher ist eine Steueridentifikationsnummer ausreichend.
Im IHK-Fragebogen wird man nach den erwarteten Leistungen gefragt. Man ist dazu verpflichtet, Mitglied der IHK zu werden, wenn die Gewinne einen bestimmten Betrag überschreitet. Für jede Branche ist eine bestimmte Berufsgenossenschaft für die gesetzliche Unfallversicherung und die Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig. Auch hier muss man sich über ein Formular anmelden.