Das Hauptmerkmal von der Stadt Kaiserslautern ist der traditionelle lokale Fußballverein, der 1. FC Kaiserslautern. Auch die 5 Mitglieder der Kaiserslauterer WM-Elf von 1954, welche unter ihrem renommierten Trainer Sepp Herberger (1897 bis 1977) mit einem 3:2 gegen Ungarn den Weltmeistertitel holten, sind bis heute nicht vergessen.
Inhalt
Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Kaiserslautern
Wer möchte eine Existenzgründung oder eine selbstständige Tätigkeit vornehmen? Dann führt kein Weg vorbei sein eigenes Gewerbe anzumelden. Was man für eine Gewerbeanmeldung in Kaiserslautern braucht, was wichtig ist und wie man sein Gewerbe anmeldet, gibt es die wichtigsten Informationen nachfolgend:
Wenn man in die Selbstständigkeit gehen möchtest, dann ist es empfehlenswert, dass man einen Businessplan erstellst. Mit diesem Plan erkennt man selbst welche Stärken und Schwächen man für seine Geschäftsidee braucht. Darüber hinaus klärt man mit diesem Businessplan seine finanzielle Planung für die persönliche kommende Zukunft.
Darüber hinaus ist es möglich zu schauen, wie viel Wettbewerb es in diesem Bereich gibt, in welchem man sich selbsständig machen möchte. Der Geschäftsplan gibt den Gründern eine interessante Orientierung für das Gewerbe und dient als unverzichtbares Dokument hinsichtlich des individuellen Kapitals.
Man muss wissen, dass, wenn der Businessplan fehlerhaft ist, kann es ein großer Nachteil sein, wenn bei Anträgen in Bezug auf Fördermittel, Zuschüssen und Förderkrediten eine Ablehnung gibt. Also ist es empfehlenswert den Grundstein mit dem Businessplan anzufangen und dann zur Gewerbeanmeldung gehen.
Ein Gewerbe ist definiert als eine selbständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit dem Ziel der Gewinnerzielung ausgeübt wird. Darüber hinaus muss diese Tätigkeit autorisiert, nach außen gerichtet und für Dritte offen als solche erkennbar sein.
Der Begriff Handel umfasst im Allgemeinen produzierende und verarbeitende Berufe im Bereich der Industrie und des Handwerks sowie Einrichtungen, die Dienstleistungen erbringen. Ein Gewerbe wird von einem Gewerbetreibenden in einem kaufmännischen Betrieb ausgeübt.
Wie kann man in Kaiserslautern einen Gewerbeschein bekommen?
Wenn man sich selbstständig machen will, muss sein Gewerbe beim Gewerbeamt, Willy-Brandt-Straße 1 in Kaiserslautern anmelden. Im Nachhinein erhält man den sogenannten Gewerbeschein. Dieser gilt als eine Art Empfangsbestätigung, die einem dazu berechtigt, das gewünschte Gewerbe zu führen.
Allerdings mus man aber nicht für alles ein Gewerbe anmelden, da dazu einfach keine Pflicht besteht. Ausgenommen sind sogenannte Freiberufler. Die Berufsgruppen Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Journalisten und Künstler brauchen keine Gewerbeanmeldung. Von der Befreiung gehören auch Wissenschaftler und die Arbeiten in der Forst- und Landwirtschaft. Das gilt aber nur solange bis eine bestimmte Rechtsform wie eine GmbH im Gewerbe tätig wird.
Welche Unterlagen braucht man für die Gewerbeanmeldung?
Für die Beantragung des eigenen Gewerbes, braucht man dafür bestimmte Unterlagen, welche beim Gewerbeamt Kaiserslautern einzureichen sind. Welche Dokumente zu einer Gewerbeanmeldung bereitliegen sollten, hängt zudem davon ab, für welche Gewerbeform Du man sich Dich entscheidet. Aber grundsätzlich braucht man einen Personalausweis, als Alternative ein Reisepass und natürlich den Antrag zur Gewerbeanmeldung.
Für eine Gewerbeanmeldung in Kaiserslautern braucht man ein Formular. Dieses kann man von der Homepage der Stadt Kaiserslautern unkompliziert herunterladen und ausfüllen. In diesem werden einige persönliche Dinge abgefragt.
Dazu zählen Name, Rechtsform, Adresse, wie viele Mitarbeiter eingestellt werden sollen, wie viele Gesellschafter es insgesamt gibt, warum das Gewerbe angemeldet werden soll und letztendlich ist eine Beschreibung der Tätigkeiten wichtig, die man nach der Gewerbeanmeldung ausführen möchte.
Sobald das Formular wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde, wird die Gewerbeanmeldung per E-Mail: gewerbeamt@kaiserslautern.de oder per Fax unter 0631-365 1327 zugesendet.
Was kostet eine Gewerbeanmeldung in Kaiseslautern?
Unabhängig davon, wie das Gewerbe angemeldet wird, ist eine Gebühr von 40,00 Euro an das Gewerbeamt Kaiserslautern zu zahlen.
Wer das Formular für seine Gewerbeanmeldung sowie alle gewünschten Dokumente beim Gewerbeamt Kaiserslautern eingereicht, dann erhält man schon nach wenigen Tagen den ersehnten Gewerbeschein. Anschließend darf man bereits mit seiner Arbeit offiziell beginnen.
Nach der Ausstellung des Gewerbescheins werden das Finanzamt, die IHK / Handwerkskammer, das Statische Landesamt sowie die Gewerbeaufsicht von der Gründung informiert. Nach der Gewerbeanmeldung erhältt man vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Darin macht man Angaben zu der eigenen Person und zu der Selbstständigkeit. Dazu wird überprüft, ob womöglich die Kleinunternehmerregelung zutrifft und wie die Gewinnermittlung vorgenommen werden kann.
Fördermittel beantragen
Für die Selbstständigkeit kann man sich bereits vor der Gewerbeanmeldung über die jeweilige Geschäftsidee Gedanken machen. Aber nicht nur die eigentliche Idee, sondern auch über Förderung und Finanzierung. Es ist bedeutend, sich vorab Informationen einzuholen. Man sollte wissen, dass, wenn man schon in der Vorbereitungsphase während der Gründung Fehler macht, kann es am Ende gravierende Folgen haben. Schlimmstenfalls ist es das Ende für die Existenzgründung. Sicherlich möchte man das im Vorfeld mit allen Mitteln verhindern.
Man hat die Möglichkeit sich mit einem Gründungsberater zusammenzusetzen und einen professionellen Businessplan erstellen. Durch diese Hilfe gibt es eine Sicherstellung, dass man nichts vergisst.
Diese Beratungsform ist im Übrigen gefördert: Die Kosten für eine derartige Existenzgründungsberatung werden teilweise bis zu 80 Prozent übernommen. Es kommt immer darauf an, in welchem Bundesland man sich aufhält. Nach dem man die Gewerbeanmeldung beantragt hat, kann sich selbst am Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle teilnehmen und das Glück versuchen.
Rückwirkende Gewerbeanmeldung
Rechnungen ausstellen und bereits gewerbliche, selbstständige Arbeiten tätigen? Aber wem ist aufgefallen, dass das Gewerbe noch gar nicht angemeldet ist? Ist es möglich eine rückwirkende Gewerbeanmeldung zu machen?
Grundsätzlich ist der Gewinn zu erfassen, sobald die Geschäftstätigkeit aufgenommen wird und Erträge generiert. Verspätete Anmeldungen sind gemäß §§ 146 (2) Nr. 2 und 14 GewO – zumindest in der Rechtstheorie – bußgeldbewehrt.
In der Praxis werden Bußgelder in der Regel nur bei schwerwiegenden Verstößen verhängt wie zum Beispiel bei einer Geschäftstätigkeit von mehr als drei Monaten ohne Unternehmenseintragung. Wenn man also sein Gewerbe nur eine Woche nach Beginn anmeldet, wird in der Regel kein Bußgeld verhängt. Ob ein Bußgeld verhängt wird oder nicht, hängt oft vom Wohlwollen des Gewerbeamts Kaiserslautern ab.
Die rückwirkende Eintragung von dem Gewerbe ist bis zu einer maximalen Verspätung von 60 Monaten möglich, aber es ist immer mit Geldstrafen zu rechnen, wenn die Eintragung mehr als ein paar Monate zu spät erfolgt.
Die Höhe des Bußgeldes kann in den meisten Fällen reduziert oder sogar vermieden werden, wenn die vergessene Eintragung selbstständig und persönlich nachgeholt wird und das Amt eine plausible Erklärung von der Seite des Gründers erhält, warum die Firma noch nicht eingetragen wurde.
Man hat jederzeit die Möglichkeit das Unternehmen für einen späteren Zeitraum zu registrieren, allerdings bis zu vier Wochen. Wenn nicht fragt man beim Gewerbeamt einmal nach, ob man sein Gewerbe als „Probezeit“ ausprobieren kann. In diesem Fall würde das man Gewerbe erst nach der gewünschten Probezeit rückwirkend anmelden.