Ist eine GmbH ein Gewerbe?
Eine GmbH ist ein Gewerbe und ist einer der beliebtesten Rechtsformen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (abgekürzt: GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung.
Beschränkte Haftung heißt, dass man bei einer GmbH nicht mit dem privaten Vermögen haftet, sondern nur mit dem gesellschaftlichen Vermögen. Eine GmbH wird auch als eine juristische Person gesehen.
Die Gründung einer GmbH kann nur von einer Person erfolgen, oder aber auch von mehreren Personen oder juristischen Personen. Falls weitere Gesellschafter vorhanden sind, muss ein Gesellschaftsvertrag gemacht werden.
In dem Gesellschaftsvertrag sollte man zunächst die Geschäftsidee festhalten und wer genau die weiteren Geschäftsführer sind. Der Gesellschaftsvertrag muss beim Notar beurkundet werden. Dafür müssen alle Gesellschafter bzw. Geschäftsführer den Vertrag unterschreiben.
Wann muss eine GmbH angemeldet werden?
Grundsätzlich muss man ein Gewerbe anmelden, wenn eine selbstständige und langfristige Tätigkeit vorliegt, die auf Gewinn gerichtet ist. Beim Ausfüllen des Formulars kann man für sich selbst entscheiden, welche Rechtsform sich am besten für einen eignet.
Man muss nicht direkt eine GmbH anmelden. Später kann man die Rechtsform auch ändern. Die Gründung einer GmbH ist sinnvoll, wenn man nicht mit seinem Privatvermögen haften möchte. Außerdem ist es sinnvoll, wenn man weiß, dass das Unternehmen schnell wachsen wird.
Wo meldet man eine GmbH an?
Eine GmbH muss man beim Gewerbeamt anmelden. Beim zuständigen Gewerbeamt muss man das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen und abgeben. Wenn mehrere Gesellschafter vorhanden sind, müssen alle einzeln ein Formular ausfüllen.
Manche Städte bieten die Möglichkeit an der Gewerbeanmeldung online nachzukommen. Dadurch kann man das Gewerbe schneller anmelden. Neben dem Formular muss man noch weitere Unterlagen einreichen.
Was braucht man für Gewerbeanmeldung?
- Personalausweis oder Reisepass
- bei nicht EU-Bürgern der gültige Aufenthaltstitel
- Gesellschaftsvertrag
- eventuell Erlaubnisse oder Nachweise
Formular zur Gewerbeanmeldung
Nach dem die Gewerbeanmeldung getan ist, muss noch bei weiteren Ämtern die Anmeldung erfolgen. Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt durch das Gewerbeamt. Vom Finanzamt kriegt man den steuerlichen Erfassungsbogen und die Steuer-ID des Unternehmens zugeschickt.
Den steuerlichen Erfassungsbogen muss man sofort ausgefüllt zurückschicken. Die Steuer-ID des Unternehmens muss auf jeder Rechnung, die ausgestellt wird, angegeben werden.
Wer ein Gewerbe anmeldet, wird auch automatisch Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer oder je nach Tätigkeit bei der Handwerkskammer.
Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen die Gesellschafter bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer anfordern. Ansonsten können noch Behörden wie die Krankenkasse und Berufsgenossenschaft in Frage kommen.
Eintragung ins Handelsregister
Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt durch den Notar, der den Gesellschaftsvertrag beurkundet hat. Er leitet den Gesellschaftsvertrag an das Handelsregister weiter. Erst nach dem man im Handelsregister eingetragen wurde, kann man der Gewerbeanmeldung nachkommen. Nach dem die Anmeldung erledigt ist, kriegt man den Gewerbe Schein und darf erst dann mit der Tätigkeit beginnen.
Was kostet die Gründung einer GmbH?
Bei der Gründung einer GmbH kommen verschiedene Kosten auf den Gesellschafter und den Geschäftsführer zu. Zuerst muss man den Gesellschaftsvertrag aufsetzen. Falls man einen Anwalt dafür beauftragt, können Anwaltskosten entstehen.
Nach dem der Gesellschaftsvertrag festgehalten wurde, muss man dies beim Notar einreichen und die Gebühren der Beurkundung beim Notar bezahlen. Danach erfolgt die Eintragung ins Handelsregister.
Auch hier kommen Kosten für die Gründer auf. Außerdem muss man bei einer GmbH bei der Gewerbeanmeldung einen Mindestkapital von 25.000 Euro mit sich bringen. Die genauen Kosten hängen auch davon ab, wie viele Geschäftsführer es geben wird.
Welche Vorteile bietet eine GmbH?
Eine GmbH bietet viele Vorteile an. Der größte Vorteil ist die beschränkte Haftung. Dadurch brauchen die Geschäftsführer sich keine Sorgen um deren Privatvermögen machen.
Auch hat es einen hohes Ansehen im Ausland, aber auch bei den Kreditinstituten. Eine GmbH weist Vertrauen bei den Banken auf, wodurch man leichter einen Kredit ziehen kann. Die GmbH ist für viele Branchen geeignet.
Gesellschafter haben die Möglichkeit sich anstellen zu lassen und können auch bestimmte Gehälter als Ausgabe bei der Buchhaltung angeben. Der Geschäftsführer muss nicht gleich ein Gesellschafter sein.
GmbH? UG? Wo liegt der Unterschied?
Zwischen dem beiden gibt es einige Unterschiede. Der größte Unterschied liegt dabei, dass man bei der Unternehmergesellschaft (UG) kein Mindestkapital aufweisen muss.
Dadurch hat eine UG auch nicht so ein hohes Ansehen, wie zum Beispiel bei einem Kreditinstitut. Auch ist die Gründung einer UG kostengünstiger. Alleine schon, weil man kein Mindestkapital aufweisen muss.
Je nach Stadt können auch die Gebühren der Anmeldung geringer sein. Während man bei einer GmbH nicht mit dem Privatvermögen haften kann, kann man es bei einer UG schon.
Fazit
Der Anmeldung eines Gewerbes müssen laut der Gewerbeordnung alle nachkommen, die selbstständig eine Tätigkeit ausüben und damit Gewinn erzielen möchten. Damit die Anmeldung einer GmbH erfolgen kann, müssen die Geschäftsführer bzw. Gesellschafter erst den Gesellschaftsvertrag aufsetzen.
Der Gesellschaftsvertrag ist erforderlich zur Eintragung beim Handelsregister und auch bei der Gewerbeanmeldung. Man hat die Möglichkeit den Gesellschaftsvertrag mit einem Anwalt zusammen aufzusetzen, damit man auf der sicheren Seite ist.
Der Gesellschaftsvertrag wird beim Notar beurkundet und dann an das Handelsregister weitergeleitet. Danach kann die Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgen. Beim Gewerbeamt müssen die Geschäftsführer das Formular zur Anmeldung ausfüllen und alle Unterlagen, die benötigt werden eingereicht werden.
Diese wären zum Beispiel der Personalausweis oder Reisepass, der Gesellschaftsvertrag und eventuell noch Nachweise oder Qualifikationen. Je nach Stadt hat man eventuell auch die Möglichkeit eine GmbH online anmelden zu können. Auch hier müssen alle notwendigen Dokumente vollständig eingereicht werden. Das Anmelden bei dem Finanzamt erfolgt durch das Gewerbeamt.
Das Finanzamt wird über die Anmeldung informiert und man kriegt die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt. Der steuerliche Erfassungsbogen muss sofort ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Bei der Gründung müssen die Gesellschafter einen Mindestkapital von 25.000 Euro mit sich bringen.
Den größten Vorteil bietet eine GmbH bei den Kreditinstituten an, da sie ein hohes Ansehen hat, selbst im Ausland. Damit man die Tätigkeit ausüben darf, benötigt man den Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist letztendlich die Zulassung der Behörden. Wenn man ohne diesen der Tätigkeit nachkommt, kann es zu Bußgeld führen.