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Gewerbe – Was genau ist das?
Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare, selbstständige, langfristige und wirtschaftliche Tätigkeit. Das heißt, wenn man mit einer Tätigkeit Gewinn beabsichtigt, ohne dass man dabei als Angestellter tätig ist, handelt es von einem Gewerbe.
Bei einer gewerblichen Tätigkeit handelt es meistens von einer Massenproduktion und wenn dies der Fall ist muss man beim zuständigen Amt vorstellig werden. Wichtig ist, dass es eine erlaubte Tätigkeit von der Behörde aus ist. Selbstständig bedeutet in dem Fall, dass man eigenständig seine Tätigkeit gestallten kann und frei seine Arbeitszeiten bestimmt. Ein Gewerbe darf jeder anmelden, wer möchte, denn in Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit.
Wie meldet man ein Gewerbe an?
Die Gewerbeanmeldung kann je nach Rechtsform sich unterscheide. Grundsätzlich teilen sich die Rechtsformen in zwei auf. Einmal die Personengesellschaften und zum anderen die Kapitalgesellschaften. Die Anmeldung einer Personengesellschaft ist ganz einfach. Dazu zählen zum Beispiel Einzelunternehmer und Gesellschafter einer GbR.
Bei einer Personengesellschaft muss man das zuständige Amt ausfindig machen und direkt sein Gewerbe anmelden. Bei Kapitalgesellschaften erfolgt die Anmeldung nicht ganz so schnell. Eine Kapitalgesellschaft zeichnet sich damit aus, dass man als Gesellschafter nicht mit seinem persönlichen Vermögen haften kann.
An erster Stelle haftet das Unternehmen selbst mit seinem Vermögen. Außerdem muss bei der Gründung in manchen Fällen ein Stammkapital nachgewiesen werden. Zu den Kapitalgesellschaften zählen zum Beispiel eine GmbH, UG und AG.
Falls bei einer Gründung dieser Rechtsformen zwei Gründer mitwirken, muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Dabei gibt es Richtlinien, an die man sich halten muss. Dieser Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Mit dem beurkundeten Gesellschaftsvertrag wird das Gewerbe in Handelsregister eingetragen. Danach kann man das Gewerbeamt aufsuchen.
Je nach dem in welcher Stadt man sein Gewerbe anmelden möchte, kann es entweder mehrere Ämter geben, die für einen zuständig sein könnte oder bestimmte Gemeinden.
Deshalb muss man das zuständige ausfindig machen. Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Benötigt wird bei der Anmeldung ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Nicht EU Bürger benötigen den gültigen Aufenthaltstitel oder eine aktuelle Meldebescheinigung. Je nach dem um welche Tätigkeit es sich handelt, können vom Amt noch weitere Unterlagen gefordert werden. Nach der Anmeldung bekommt man den Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörde, um mit der Tätigkeit beginnen zu können.
Kann man die Anmeldung eines Gewerbes vermeiden?
Nein, eine Gewerbeanmeldung ist unumgänglich. Sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, muss dies beim zuständigen Amt angemeldet werden. Wenn man ohne eine Anmeldung der Tätigkeit nachkommt, kann dies sehr teuer enden.
Man kann mit Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros rechnen und zudem nicht getätigte Steuerzahlungen im Nachhinein mit einem Zinssatz zahlen. Um diesen Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man schon vor Beginn mit der Tätigkeit rechtzeitig seine Tätigkeit anmelden.
Wie viel kostet die Gründung eines Gewerbes?
Je nach Rechtsform können die Kosten unterschiedlich aussehen. Bei Personengesellschaften muss nur lediglich die Gebühren bei der Gewerbeanmeldung tragen. Diese betragen in der Regel zwischen 20 bis 60 Euro und hängen von der jeweiligen Stadt ab.
Bei Kapitalgesellschaften ist dies etwas anders. Beim Notar müssen sie Gebühren tragen, sowie bei der Eintragung im Handelsregister. Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, muss man auch einen Stammkapital nachweisen.
Kann man auch Online ein Gewerbe anmelden?
In der digitalen Zeit hat man auch die Möglichkeit sein Gewerbe online anzumelden. Dies ist aber noch nicht bundesweit abgedeckt. Das heißt, dass dies abhängig von der jeweiligen Stadt ist. Der Vorteil ist, dass man jeder Zeit der Gewerbeanmeldung nachkommen kann und nicht abhängig von Terminen und Öffnungszeiten ist.
Zu dem kann man auch die Wartezeiten vor Ort vermeiden. Durch die Online Anmeldung kann man schnell sein Gewerbe anmelden und umso schneller mit der Tätigkeit starten. Das Prinzip der Online Anmeldung ist der selbe wie auch vor Ort. Man füllt das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.
Muss jeder ein Gewerbe anmelden?
Die Gewerbeanmeldung ist nicht für jeden verpflichtend. Es gibt Ausnahmen wie zum Beispiel: die Freiberufler, Tätigkeiten in der Urproduktion, Verwaltung des eigenen Vermögens, künstlerische und wissenschaftliche Tätigkeiten. Als Freiberufler kann man die Anmeldung beim Gewerbeamt überspringen und sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden.
Freiberufler melden sich nicht beim Gewerbeamt an, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind. Bei gewerblichen Tätigkeiten handelt es meistens von einer Massenproduktion, welche bei Freiberuflern eher das Gegenteil ist. Ihre Tätigkeit ist dem des Kunden angepasst und kann immer anders aussehen.
Jemand selbst kann nicht entscheiden, ob er freiberuflich unterwegs ist oder nicht. Freie Berufe sind im Einkommenssteuergesetz klar geregelt und können abgegrenzt werden. Bei freien Berufen muss auch meistens ein akademischer Abschluss nachgewiesen werden, um die Tätigkeit ausüben zu können.
Welche Behörden kommen noch für einen Gewerbetreibenden in Frage?
Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt bei einem. Sie schicken den Bogen zur steuerlichen Erfassung zu und die Steuer ID. Die Steuer ID muss gehört auf jede Rechnung, die ausgestellt wird.
Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Im Allgemeinen muss man hierbei angeben, was man sich vorstellt wie viel Einnahmen man erzielen wird. Außerdem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Für den Gewerbetreibenden ist auch die Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend. Diese beginnt mit der Gewerbeanmeldung. Hier für zahlt man einen jährlichen Beitrag. Je nach dem ob das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, können die Kosten unterschiedlich hoch sein. Die Kosten für die IHK trägt man jährlich. Dafür bietet die IHK Weiterbildungskurse und Zertifikate an.
Wenn man noch Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man diese beim Finanzamt, bei der Versicherung und bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
Welche Steuern zahlt man als Selbstständiger?
Als Gewerbetreibender zahlt man Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer hat man die Möglichkeit sich von den Umsatzsteuern befreien zu lassen, wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Nicht Gewerbetreibende wie zum Beispiel Freiberufler sind von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit.
Was ist die Regelung eines Kleinunternehmers?
Die Regelung kann man beim Finanzamt im steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch nehmen. Als Kleinunternehmer zahlt man keine Umsatzsteuer, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Die Voraussetzung lautet: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Beide Grenzen müssen eingehalten werden, damit man keine Umsatzsteuer zahlt.
Fazit
Dass man einer gewerblichen Tätigkeit ohne Anmeldung nicht nachkommen darf, ist gesetzlich geregelt. Wenn dies der Fall ist, muss unverzüglich das Gewerbeamt ausfindig gemacht werden. Die Anmeldung kann je nach Rechtsform unterschiedlich sein. Eine Kapitalgesellschaft muss zuerst im Handelsregister eingetragen werden, um beim Gewerbeamt vorstellig werden zu können.
Beim Gewerbeamt füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und kriegt den Gewerbeschein. Mit diesem ist es einen gestattet der Tätigkeit nachzukommen. Die Gebühren der Anmeldung können sich je nach Rechtsform und Stadt unterscheiden.
Die Anmeldung beim Gewerbeamt kostet in der Regel zwischen 20 bis 60 Euro. Es gibt auch Ausnahmen die von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind. Diese sind zum Beispiel die Freiberufler. Wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht ist gesetzlich geregelt. Man selbst kann dies nicht entscheiden.
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