Du hast dich dazu entschlossen, endlich die Selbstständigkeit anzupeilen und bist dir vollkommen sicher, diese Verantwortung tragen zu wollen? Wir von GewerbeAnmeldung.com beglückwünschen dich für deine Entscheidung! Ein eigenes Gewerbe zu gründen ist viel einfacher, als es sich die meisten vorstellen.
Doch um einige Infos bereits vorneweg zu nennen: sei dir auch bewusst, dass du auch viel Verantwortung tragen und einige Kosten decken musst. Doch alles in allem ist die Reise eines Gründers immer sehr interessant und voller Geheimnisse. Und umso schöner wird es am Ende auch, wenn sich die Mühen letztendlich gelohnt haben und man dann Gewinne einfährt.
Lass dich auch von einigen Statistiken entmutigen, die besagen, dass von zehn Unternehmen, am Ende nur eins überlebt. Denn diese Statistiken erwähnen nämlich nicht, dass fünf dieser Unternehmen erfolgreich verkauft werden. Eins hat das Potenzial ein großer Player auf dem Markt zu werden. Ein bis zwei Unternehmen schließen die gewerbliche Tätigkeit aus privaten Gründen, ohne ein Minusgeschäft damit betrieben zu haben.
Lediglich ein bis zwei Unternehmen scheitern krachend, weil in den meisten Fällen der Unternehmer zu wenig Brancheninternes Wissen hat. Doch du, lieber Leser, bist schon mal auf dem richtigen Weg, wenn du dich dazu entschlossen hast, dich zu informieren und deine Gewerbeanmeldung nicht dem Zufall zu überlassen. Umso mehr schätzen wir es auch Wert, dass du unsere Seite aufgerufen hast, um deine Informationen zu erhalten. Du wirst nicht enttäuscht sein 😉
Welche selbständige Tätigkeiten müssen sich für den Gewerbe anmelden?
Auch wenn du bereits dafür brennst, dein eigenes Gewerbe anmelden zu können, so musst du vorher erst einmal prüfen, ob dein selbstständige Tätigkeit überhaupt eine gewerbliche Anmeldung erfordert. Es gibt nämlich noch die Freiberufler, die ebenfalls zwar selbstständige sind, jedoch keine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt benötigen und lediglich beim Finanzamt vorstellig werden müssen. Die liste der freien Berufe ist lang und werden unterteilt in Katalog- und Katalogähnliche Berufe. Zu diesen gehören unter anderem Berufe wie:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Designer,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- Fotografen,
- und viele mehr.
Es kann auch sein, dass Freiberufler, wie beispielsweise Fotografen, die vorher lediglich nur auf bestimmten Anlässen fotografiert haben, ein Gewerbe anmelden müssen, wenn sie z.B eine Räumlichkeit eröffnen und Mitarbeiter einstellen. Es ist daher sehr wichtig, dass man zunächst einmal schaut, zu welcher Gruppe der Selbstständigen man selber dazu gehört.
Im Handelsregister eintragen lassen?
Nachdem geklärt worden ist, dass man zu den Gewerbetreibenden gehört, muss man anschließend klären, ob man vorher noch das Gewerbe im Handelsregister eintragen muss. Bei einigen Unternehmen ist dies bereits ohnehin klar. Beispielsweise dann, wenn man mehrere Mitarbeiter beschäftigt, eine Buchführung betreiben muss oder aber auch als Kaufmann gilt.
Dann ist man dazu verpflichtet, das Gewerbe im Handelsregister einzutragen. Doch falls keines dieser Punkte zutreffen sollte, wie beispielsweise bei den meisten Kleingewerbetreibenden, dann hat man die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob man den Eintrag möchte, um einige Vorteile genießen zu können. Unter anderem diese:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Kleingewerbe im Handelregister- Welche Vorteile gibt es?
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein solches Gewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kann die Kleingewerbetreibende selber entscheiden?
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist. Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Welche Gewerbe sind beliebt?
Das beliebteste Gewerbe der Deutschen ist das Kleingewerbe. Darauffolgend kommt die GbR. Damit du dir ein besseres Bild von dem Kleingewerbe machen kannst, hier ein paar Fakten. Mit über fünf Millionen Gründungen ist das Kleingewerbe das mit Abstand häufigste Gewerbe.
Als Vergleich: insgesamt gibt es in der Bundesrepublik über sieben Millionen registrierte Unternehmen. Eine GbR, was Gesellschaft bürgerlichen Rechts bedeutet, gehört zu den Personengesellschaften Die Voraussetzung zur GbR-Gründung ist, dass sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen.
Wo kann man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Das Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann, wie beispielsweise beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer.
Gewerbeanmeldung: Ort oder Termin
Nachdem man das einmal recherchiert hat, muss man dann schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen darf oder ob man vorher einen Termin benötigt. Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheinen darf, dann wird man sicherlich auch an dem Tag den Gewerbeschein in den Händen. So nebenbei: der Gewerbeschein ist die Bestätigung der gewerblichen Tätigkeit.
Sie ist sozusagen das Ziel der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Doch wenn man eben vor Ort erscheinen darf, dann kann man sich genauso sicher sein, dass viele Gründer dieses Ziel verfolgen. Demnach muss man sich darauf einstellen, das man viel Zeit beim Gewerbeamt verbringen wird. Ganz anders sieht die Sache dann aus, wenn man einen festen Termin hat.
Das Problem hierbei ist allerdings, dass es eventuell sein kann, dass über mehrere Tage und Wochen hinweg die Termine überfüllt sind und man sich dann damit abfinden muss, dass man erst nach einiger Zeit die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Nun, unabhängig davon, für welche Variante man sich selbst entscheiden würde, zunächst muss man eben schauen, was das zuständige Amt in der Stadt anbietet.
Wie lange dauert eine Gewerbeanmeldung?
Wenn der Tag der Anmeldung nah ist, dann geht es wie folgt weiter: man sollte zunächst einmal einplanen, dass die ganze Prozedur rund 40 bis 50 Minuten dauern wird.
Wenn man nun beim Gewerbeamt ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Außerdem kann sich diese Gebühr je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Um nun das Gewerbeformular ausfüllen zu können, muss man vorher erst einige Unterlagen noch vorzeigen.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Was wird nach dem Gewerbeanmeldung?
Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung übersprungen hast, kann ich dich beruhigen, denn das Kleingewerbe muss man beim zuständigen Finanzamt sozusagen gründen.
Wie sieht ein Gewerbeformular aus?
Jeder Gewerbetreibende wird bei der Anmeldung ein Formular erhalten. Damit du bestmöglich auf die Fragen eingehen kannst, erhälst du bereits jetzt einen kleinen Einblick auf das, was dich erwarten wird. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Gibt es einen kleinen Gewerbeschein?
Viele Gründer sind in der Regel immer verdutzt, wenn sie merken, dass sie ein kleines Gewerbe als solches gar nicht anmelden können. Ein kleiner Spoiler, der nicht als solcher markiert wurde… 😉 Doch es stimmt. Ein Kleingewerbe kann man nicht beim Amt des Gewerbes gründen.
Daher vermuten auch viele, dass es wohl noch ein zweites Formular geben muss, extra für das Kleingewerbe. Doch diesen gibt es nicht. Das ist bloß ein reiner Mythos, der die Runde gemacht hat und immer noch auf einigen Seiten rumgeistert.
Doch wir von GewerbeAnmeldung.com bestätigen dir, dass es einen solchen nicht gibt. Falls du irgendwo doch einen solchen Schein finden solltest, dann ist dieser entweder aus China oder von einer sonstigen billigen Seite als Scherz veröffentlicht worden.
Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Ein sehr heikles Thema. Denn viele Gründer beschäftigt die Frage, wann sie denn die Gewerbeanmeldung beantragen müssten. Vor allem spielt hier dabei die Frage eine Rolle, mit welchen Konsequenzen denn man rechnen müsste, wenn man hierbei einen Fehler macht. Ich möchte dich nicht erschrecken, doch einen finanziellen Schaden kann man durchaus, leider, erleiden.
Was wird wenn man die Gewerbeanmeldung verspätet?
Falls man vergisst oder es einfach nicht hinkriegt, rechtzeitig das Gewerbe anzumelden, dann droht ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr. Beispielsweise ist es gar in München so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000! Euro ausgesprochen werden. Eine solche Summe würde für die meisten Gründer den absoluten finanziellen Ruin bedeuten. Doch nun möchte ich dich etwas beruhigen. Eine solch hohe Summe wird nur in den aller aller aller seltensten Fällen verhängt.
Man hat die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend bis zu 60 Monate später anmelden zu können. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls bezahlen müsste. Doch für viele Gründer reicht diese Antwort. Es geht hier vielmehr um nur wenige Monate. Dies kann man pauschal nicht leider genau beantworten.
Man kann bis zu 410 Euro Umsatz verdienen, bis dahin würde man noch als Hobbygründer gelten und keine Gewerbeanmeldung beantragen. Auch lassen die meisten Ämter bei Gewerben, die bereits seit einigen Monaten Gewinne erwirtschaften, und das inoffiziell, das durchgehen, doch darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich vornehmen.
Kann man ein Gewerbe rückwirkend anmelden?
Ja, dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls bezahlen müsste. Zudem kann es sein, dass die Ämter dennoch ein Bußgeld verhängen, das bis zu 1000 Euro und mehr kosten kann. Zwar lassen diese bei eher kleineren Beträgen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.
Kann man das Gewerbe auch Online anmelden?
Yes Baby!!! Willkommen im 21!!! Jahrhundert. Das Jahrhundert, welches für die Digitalisierung steht. Da kann man doch annehmen, dass auch wir hier in Deutschland, trotz schlechtem Internet, dennoch die Online Gewerbeanmeldung haben.
Das haben wir auch, zum Teil zumindest. Doch dazu gleich mehr. Die Online Gewerbeanmeldung ist sehr leicht und eine Revolution. Man muss in der Regel kein Gewerbeamt aufsuchen und kann die Anmeldung bequem von Zuhause aus erledigen. Vor allem für Gründer, die nebenbei noch arbeiten gehen und daher nur unregelmäßig Zeit haben, überhaupt ein Amt aufzusuchen, eine ideale Alternative.
Wie lange dauert eine Online Gewerbeanmeldung ?
Die Online Gewerbeanmeldung dauert, im Gegensatz zum herkömmlichen Prozess, nur die Hälfte der Zeit.
Muss man auch die Bearbeitungsgebühr bezahlen?
Auch hier muss man zunächst die Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro, je nach Stadt, kostet.
Anschließend muss man einige Unterlagen vorzeigen, wie ein polizeiliches Führungszeugnis. Daraufhin erhält man auch bereits das Formular, das man schnell ausfüllen kann. Dann muss man nur noch das Formular ausdrucken und schon hat man den Gewerbeschein in den Händen.
Doch leider hat auch diese Art der Gewerbeanmeldung seine Macken. Zum einen kann man noch nicht überall die Online Gewerbeanmeldung beantragen. Vor allem in eher größeren Städten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies bisher der Fall.
Auch kann es sein, dass einige Ämter gar nicht die elektronische Unterschrift akzeptieren, wie es in Hamburg der Fall ist. Dann müsste man die eigene Unterschrift persönlich vor Ort oder per Post noch nachreichen. Nichtsdestotrotz bereicht die Online Gewerbeanmeldung das Leben der Gründer immens. Zumindest für diejenigen, die diesen Service auch nutzen können.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Nun kommen wir zu dem Part, die für die meisten Leser am interessantesten sein dürfte. Denn wie wir bereits feststellen konnten, ist das Kleingewerbe das beliebteste Gewerbe der Deutschen und somit auch das häufigste gegründete Gewerbe Deutschlands. Doch diese Prozedur bis dahin ist nicht nur eigenartig, sondern auch einzigartig.
Doch gehen wir alles Schritt für Schritt durch. Nach der Gewerbeanmeldung bei dem Gewerbeamt dauert es in der Regel rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt bekommt. Zum Finanzamt müssen Gewerbetreibende nicht persönlich, außer eventuell dann, wenn es mehr als 14 Tage dauern sollte, bis man etwas von ihnen hören sollte.
Kleingewerbe: steuerlichen Erfassungsbogen
Vom Finanzamt selbst erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser Bogen ist nicht nur die Quelle des Kleingewerbes, sondern mit sieben Seiten auch ein ganz schön kleiner Brocken, um den man sich intensiv kümmern muss. Es ist daher ratsam, wenn man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit nimmt.
Kleingewerbe: Kleinunternehmerregelung
Auf dem Bogen muss man unter anderem Angaben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Diese Regelung ist eine Hilfe für Gründer, um unter anderem keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind.
Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt worden sind, zahlt man keine Umsatzsteuer.
Was wird wen man die Regelung nicht beansprucht?
Falls man die Regelung nicht beansprucht, dann kann man das für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe nicht mehr tun. Unter anderem muss man auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei ist es wichtig, die Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist.
IHK
Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden.
Wie viel Gebühr nimmt die IHK?
Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen.
Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.
Kleingewerbe: Personengesellschaft
Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.
Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Welche Kosten verursacht ein kleines Gewerbe?
Ein Gewerbe anmelden kann jeder, doch es auch fortführen und die ganzen Kosten decken auch? Bestimmt, denn die Kosten sind sehr gering. Beim Kleingewerbe ist es besonders signifikant, da man auch einiges an Steuern sparen kann und im besten Fall weder die Umsatzsteuer, noch die Gewerbesteuer zahlen muss.
Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung bei dem Amt des Gewerbes mit aufzunehmen. Diese betragen rund 20 bis 60€ und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70€ pro Jahr.
Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300€ pro Jahr. Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200€. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn pro Geschäftsjahr erwirtschaften. Das ist nicht nur eine beachtliche Summe, sondern dürfte auch das aktuelle Gehalt der meisten Leser bei weitem übertreffen.
Bei dieser Rechnung darf man allerdings nicht vergessen, dass man diese Summe auch erst einmal verdienen muss. Auch darf man nicht vergessen, dass hier noch einige Steuern abgezahlt werden müssen. Doch mit den richtigen Tricks kann man auch hier sehr viel vom Gewinn behalten und jede Menge Steuern sparen.
Muss man den Arbeitgeber informieren?
In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GewO, die besagt, dass jeder Bürger Deutschlands die Gewerbefreiheit genießt. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf, da kann in erster Linie auch der Arbeitgeber nicht widersprechen.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.
Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.
Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust. Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Nebenberuflich oder Hauptberuflich das Unternehmen führen?
Ein Nebengewerbe zu eröffnen und sich nebenberuflich selbständig zu machen kann immense Vorteile mit sich bringen. In erster Linie stehst du nicht unter Druck, da du ein Hauptjob hast, und hast so genügend Zeit, um herauszufinden, ob deine nebenberufliche Tätigkeit ein hohes Einnahme-Kapital hat.
Gleichzeitig bist du nicht so sehr von diesen Einnahmen abhängig und kannst befreiter an diesem Nebengewerbe arbeiten. Du kannst auch selbst die Entscheidung treffen, wie lang und wie viel Zeit du in der nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken willst.
Kann man den Nebengewerbe zu Hauptgewerbe wandeln?
Sofern dir eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hast du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln. Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.
Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast.
Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben. Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.
Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können. Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern.
Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird. Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen abbezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.
Fazit:
Das eigene Gewerbe zu gründen geht ganz einfach. Man muss lediglich beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden und dort einige Unterlagen vorzeigen, eine kleine Gebühr bezahlen und dann ein Formular ausfüllen und schon ist die Gewerbeanmeldung erledigt!