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Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung
Wer den Traum eines eigenen Gewerbes verfolgt, ist auf dieser Seite vollkommen richtig. Wir unterstützen dich dabei, deinen Traum von eigenen Gewerbe wahr werden zu lassen. Hier erfährst du alles wissenswert, wie du ein Gewerbe anmelden kannst, wie genau die Gewerbeanmeldung abläuft, wie du beim Finanzamt vorstellig und viele weitere Informationen.
Der eigene Chef zu sein und selbstbestimmt entscheiden zu können, wann man arbeitet und wie viel man verdienen möchte, ist eine riesengroße Freiheit. Dieses Privileg genießen nicht viele und umso schwerer ist es auch, dieses Niveau zu erreichen und konstant zu halten.
Doch wir versuchen dir mit Rat und Tat beiseite zu stehen und dich bei deinem Vorhaben zu unterstützen. Wenn du Mal nicht weiter wissen solltest, kann du dich gerne weiter durch klicken, denn wir haben eine riesen Ansammlung an nützlichem Wissen. Wir wünschen dir als GewerbeAnmeldung.com viel Erfolg bei der Reise.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
In einigen Großstädten gibt es mehrere Gewerbeämter und daher auch mehrere Orte, wo man die Gewerbeanmeldung durchführen könnte. Man muss daher genau schauen, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist.
Sich beim Gewerbeamt anmelden ist der erste Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Daher ist es wichtig, dass du diesbezüglich vollständig informiert wirst.
Jedes Gewerbeamt hat seine eigenen Regeln und Vorschriften. Bei einigen reicht es beispielsweise aus, wenn man einfach vor Ort erscheint. Andere wiederum verlangen von einem eine Terminvereinbarung. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Wenn man eine Terminvereinbarung hat, dann muss man beispielsweise nicht stundenlang im Wartezimmer warten. Problem hierbei nur kann sein, dass die Gewerbeanmeldung erst nach mehreren Wochen und Monaten stattfinden kann, da alle Termine ausgebucht sind.
Wenn man allerdings hingegen einfach vor Ort erscheint, kann man die Anmeldung am gleichen Tag erledigen, muss sich dann aber auch damit arrangieren, dass man mehrere Stunden im Wartezimmer verharren muss. Wenn man denn nun beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Worauf muss man Formular Gewerbeanmeldung beachten?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.
Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen.
Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.
Beinem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Wie kann man ein Gewerbeschein bei der Gewerbeanmeldung bekommen?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Tätigkeit beginnen möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen. Jeder, der eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung durchzuführen.
Wann genau man anfangen möchte, ist ebenfalls klar geregelt. Man sollte die Gewerbeanmeldung vor dem Start der gewerblichen Tätigkeiten anmelden. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen.
Beispielsweise ist es sogar in München so, das Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden können. Das würde für viele nicht nur den absoluten Worst Case bedeuten, sondern auch den finanziellen Ruin. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Man kann ein Gewerbe rückwirkend anmelden lassen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen.
Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.
Muss man für die Gewerbe Anmeldung den Arbeitgeber fragen?
Du bist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, deinem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu unterrichten. Du hast demnach freie Wahl, ob du es sagen willst oder nicht.
Um die Gewerbeanmeldung überhaupt beantragen zu können, muss man da den Arbeitgeber informieren? Auf vielen Seiten steht immer wieder etwas grundverschiedenes, doch nur hier erhälst du Informationen, auf die du dich verlassen kannst.
Allerdings gibt es diesbezüglich einige Ausnahmen, die ich dir ebenfalls nicht vor enthalten möchte. Denn Gesetzeslücken ermöglichen es dem Arbeitgeber dann doch, die Informationen zu erhalten, die er braucht.
Zum einen kann es sein, dass es deine vertragliche Situation von dir verlangt, dass du deinem Arbeitgeber von der Anmeldung berichten musst.
Beispielsweise dann, wenn du eine Klausel im Vertrag hast oder du einen Tarifvertrag hast. Daher ist es sehr wichtig zunächst zu wissen, was der Arbeitsvertrag so aussieht.
Außerdem muss man dann dem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung erzählen, wenn man so intensiv am Arbeiten ist, das man nicht mehr die Leistung erbringen kann für die eigentliche Arbeit. Außerdem muss man die Anmeldung dem Arbeitgeber gegenüber erwähnen, wenn man in den selben Branchen tätig ist und es somit zu Interessenkonflikten kommen kann.
Auch dann muss man dem die Anmeldung erwähnen, da ansonsten Wettbewerbsverzerrungen entstehen können. Grundsätzlich solltest du dir auch darüber bewusst sein, dass sofern dein Arbeitgeber die Infos von irgendwo anders herbekommt, eure Vertrauensbasis darunter leiden kann, weil man dann annehmen kann, das du dem Arbeitgeber nicht allzu sehr vertraust.
Kann man ein Gewerbe online anmelden?
Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.
Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.
Was sind Vorteile und Nachteile online Gewerbeanmeldung?
Einziges Manko: noch wird dieser Online Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Online Gewerbeanmeldung.
Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt. Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten beim Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.
Wie sieht ein Gewerbe Formular aus?
Viele der meisten Leser sind noch völlig im Unklaren darüber, was einen eigentlich genau beim Gewerbeamt erwartet. Genauso sieht es auch mit dem Gewerbeformular aus. Dieser ist für viele ein Mysterium und eine Sorge zugleich.
Eine Sorge daher, da man annimmt, das man bereits bei dem kleinsten Fehler hohe Kosten zu decken hat und Bußgelder zahlen muss. Um dir diese Angst zu nehmen, erhälst du hier einen genaueren Überblick auf das Formular.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbeschein und einem Gewerbeschein?
Es gibt keinen Unterschied zwischen diesen beiden Gewerbescheinen. Auch wenn dies tief im Bewusstsein der Leute verankert wurde, so hat diese dennoch keine Gültig- und Richtigkeit.
Mit einem kleinem Gewerbeschein werden vielmehr Unternehmen beschrieben, die von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchten. Mehr nicht. Auch wenn wenn man am Ende mehr erwartet hat, so ist dies am Ende die einzige Wahrheit.
Denn jeder Gewerbetreibende erhält das selbe Formular vom Gewerbeamt. Wer also bisher annahm, das er für das Kleingewerbe anmelden einen besonderen Schein erhält, so muss dieser sich nun im Klaren werden, das es nicht so ist.
Wer muss ein überhaupt Gewerbe anmelden?
Um die Gewerbeanmeldung beantragen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zwar herrscht in Deutschland die Gewerbefreiheit, doch da gibt es eine Personengruppe, die gar nicht ein Gewerbe anmelden muss.
Zu dieser Berufsgruppe gehören die Freiberufler und die Leute, deren gewerbliche Tätigkeit in der Urproduktion, das heißt Land- und Forstwirtschaft, ist. Die Freiberufler werden unterteilt in die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen.
Zu den Katalogberufen, die als erstes gesetzlich festgehalten wurden, sind Berufe wie Ingenieure, Ärzte und Anwälte vertreten. Anschließend kamen die Katalogähnlichen Berufe, wo eher Berufe zu finden sind, die die breite Masse an Menschen haben.
Darunter sind Berufe wie Fotografen, Designer, Künstler, Schriftsteller und Journalisten. Auch müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen, kein Gewerbe anmelden. Das sind Leute, die mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können, ohne die Anmeldung des Gewerbes durchführen zu müssen.
Wann muss man sich Gewerbe beim Finanzamt anmelden?
Das Gewerbe anzumelden reicht nicht aus, um mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Man muss auch zum einen eine neue Steuernummer erhalten, zum anderen auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückschicken.
Diese Unterlagen muss man allerdings nicht selbst anfordern, sondern wird vom Finanzamt geschickt. Nach der Gewerbeanmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man dann Post vom Amt der Finanzen erhält.
Worauf muss man in der Gewerbe-Formular beachten?
Im ersten Schritt erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden, da man hier sehr leicht Fehler begehen kann, die einem teuer zu stehen kommen können…
Beispielsweise muss man hier angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Die Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuer zu zahlen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Wenn man diese Option nicht zieht, dann kann man es für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe auch nicht mehr nutzen. In der Regel ist es sinnvoll, zunächst einmal die Option in Anspruch zu nehmen und dann im weiteren Verlauf zu schauen, wie es mit dem Gewerbe weitergeht.
Verlieren tut man durch das in Anspruch nehmen nämlich nichts. Auch muss man angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Man sollte versuchen, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu erklären, da das Finanzamt im nachhinein sehr genau kontrolliert, ob auch alles angegebene richtig eingehalten wird.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Starthilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, sofern sie wichtige Voraussetzungen erfüllen.
Diese Voraussetzungen sind: das man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz bleiben muss, damit die Regelung greift.
Ein Beispiel: wenn man im Geschäftsjahr 24.500 Euro Umsatz macht, dann muss man ebenfalls keine Gewerbesteuern zahlen, da bis dahin der Freibetrag gilt. Allerdings sind dann die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt worden und man kann diese dann erst nächstes Jahr erst wieder erfüllen.
Einhergehend mit der Regelung verfällt auch die Pflicht einer doppelten Buchführung, die dann durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt wird. Das ist ein viel geringerer Verwaltungsaufwand und ermöglicht es dem Gründer, in Ruhe das Unternehmen voran zubringen.
Was kostet ein Gewerbe im Jahr?
Die Kosten pro Jahr für ein Kleingewerbe sind recht überschaubar. Man hat die Kosten für die Bearbeitungsgebühr beim Gewerbeamt, welches rund 20 bis 60 Euro kostet.
Je nach Art des Unternehmens können noch weitere Kosten hinzubekommen, weil mehr Dokumente benötigt werden. Je nach dem, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe hat, zahlt man auch die eigene Krankenkasse selbst.
Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren von der IHK. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und kosten im Jahr rund 30 bis 70 Euro für Kleingewerbe und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300 Euro.
Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Ein Kleingewerbe anmelden bedeutet auch, keine hohen Gewinne erwirtschaften zu können? Falsch gedacht! Denn auch wenn der Name nicht viel verspricht, so sind die maximalen Einnahmen bei einem Kleingewerbe absolut groß und würden bei vielen bei weitem das aktuelle Gehalt übertreffen.
Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro erwirtschaften. Man darf hierbei allerdings nicht vergessen, dass dann auch Gewerbesteuern anfallen, die gezahlt werden müssen.
Muss man Mitglied bei der Industrie und Handelskammer werden?
Ja. Man ist gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Industrie und Handelskammer (kurz IHK) Mitglied zu werden. Jeder, der die Anmeldung beim Gewerbeamt vollzogen hat, ist auch verpflichtet bei der IHK Mitglied zu sein.
Ausgenommen davon sind die Freiberufler. Man zahlt rund 30 bis 70 Euro Gebühren bei der IHK. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment etwas nervig erscheinen, so bietet die IHK auch viele Kurse, um sich weiterzubilden, was dann dem Unternehmen wieder zu gute kommt.
Allerdings kann es auch manchmal vorkommen, das man bereits innerhalb des ersten Jahres eine Beitragsrechnung von der IHK erhält, die es in sich haben kann. Wenn dann Mal Neuanschaffungen getätigt werden müssen, ein wahres Desaster! Gäbe es da nicht die IHK Gebühren-Beratung.. Die was? Die IHK- Gebühren-Beratung!
Wenn man eine solche Rechnung erhält, kann man dieser innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken.
Ja, du hast richtig gelesen, eine Senkung bis zu 0 Euro sind durchaus möglich. Zwar gibt es dafür, wie bei vielem im Leben, keine Garantie, jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen der Nutzer eine positive Sprache. Falls du mehr darüber erfahren möchtest, klicke hier.
Fazit:
Ein Gewerbe anmelden muss man beim zuständigen Gewerbeamt. Bei der Anmeldung dabei haben muss man einige Dokumente, unter anderem:
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Unternehmens kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Außerdem muss man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen, die sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Nachdem man das Gewerbeformular ausgefüllt hat, ist das Gewerbe angemeldet. Man kann allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, da man sich noch beim Amt der Finanzen anmelden muss.