Es war noch nie so einfachen, ein Unternehmen zu gründen, wie zu unserer heutigen Zeit. Unabhängig davon, ob man als Kleingewerber oder als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft beginnen möchte, die Markteintrittsbarrieren sind definitiv gesunken.
Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass die Konkurrenz so hoch war wie noch nie. Umso wichtiger ist es auch, seiner Konkurrent voraus zu sein, indem man einen genauen Plan hat, wie man für die Zukunft vorgehen möchte. Dieser Plan beginnt bereits vor der Anmeldung beim Gewerbeamt.
Wenn du von vorneherein genau weißt, welche Felder du ankreuzen musst, um jede Menge Geld einsparen zu können, dann hast du einen entscheidenden Vorteil gegenüber deiner Konkurrenz.
Inhalt
Was muss man beachten wenn man ein Gewerbe anmelden möchte?
Zunächst einmal muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. Hierbei ist vor allem wichtig, dass man schaut, bei welchen Behörden man die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Beispielsweise übernehmen in einigen Städten dies auch die Handwerkskammer oder auch das Ordnungsamt.
Daher ist es wichtig, das zuständige Amt erst einmal ausfindig zu machen. Der nächste Schritt sieht dann wie folgt aus: man muss herausfinden, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, was die meisten Gründer bevorzugen dürften, dann kann man in der Regel innerhalb eines Tages den Gewerbeschein mit nach Hause nehmen. Allerdings muss man auch damit rechnen, dass der Andrang für die Gewerbeanmeldung recht groß sein dürfte und man den halben Tag beim Gewerbeamt verbringen wird.
Bei einem Termin würde dies viel schneller vonstatten gehen. Das Problem hierbei wäre nur, das die Termine für einige Wochen und Monate eventuell bereits belegt sein könnten. Daher kann die Anmeldung erst etwas verspätet vorgenommen werden.
Durch die Digitalisierung begünstigt gibt es mittlerweile auch eine dritte Alternative: die Online Anmeldung. Diese Art der Anmeldung macht es möglich, dass man bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Vor allem für Leute, die aufgrund der Arbeit nur sehr wenig Zeit finden, bei den entsprechenden Öffnungszeiten vorstellig zu werden oder nicht lange auf einen Termin warten möchten, eine perfekte Alternative.
Auch dauert diese Art der Anmeldung nur wenige Minuten und definitiv weniger, als wenn man beim Gewerbeamt die Anmeldung vornimmt. Allerdings gibt es auch hier ein kleines Manko: zum einen Akzeptieren nicht alle Ämter die elektronische Unterschrift, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist.
Dann müsste man die Unterschrift entweder vor Ort abgeben, was wiederum sehr viel Zeit kostet, oder per Post abschicken. Ein weiteres Problem ist, das, diese Online Gewerbeanmeldung noch nicht in der gesamten Bundesrepublik angeboten wird.
Unabhängig davon, welche Art der Gewerbeanmeldung man auch vorziehen mag, muss man zunächst schauen, welche dieser Alternativen das eigene Gewerbeamt anbietet.
Wenn wir vom klassischen Weg ausgehen, dann sieht es wie folgt aus: beim Gewerbeamt angekommen, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen.
Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem muss man unter anderem noch folgende Unterlagen dabei haben:
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.
Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann. Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen.
Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.
Die Mindestkosten, die hierbei anfallen, betragen rund 200 Euro und können weiter ansteigen, je nachdem wie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ist. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt in der Regel weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse. Je nachdem, wie Einnahmen aussehen, kann es sein, dass man auch selbst einen Teil dazu beitragen muss.
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach dem anmelden beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.
Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung übersprungen hast, kann ich dich beruhigen, denn das Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Es macht den Mythos die Runde, wo viele Leute glauben, dass es mehrere Formulare und demnach auch mehrere Gewerbescheine geben muss. Die Rede ist von dem Kleingewerbeschein. Doch jeder Gewerbetreibende erhält dasselbe Formular und demzufolge gibt es auch nur eine Art des Gewerbescheins.
Der Grund für diese Annahme liegt darin begründet, weil man auf dem Formular nicht das Kleingewerbe als Rechtsform angeben kann. Daher nimmt man an, dass es wohl noch ein zusätzliches Formular geben muss, welches die Kleingewerbetreibenden erhalten.
Doch um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt ausfüllen und zurückschicken. Dabei muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, welche die Voraussetzung dafür ist, das man überhaupt als Kleingewerbe angesehen wird. Damit du für die Gewerbeanmeldung gewappnet bist und nicht durch die Fragen überrascht wirst, erhältst du hier einen exklusiven Blick auf das Gewerbeformular.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wann muss man eine Gewerbeanmeldung beantragen?
Ein Gewerbe anmelden sollte man schleunigst sofort, wenn man weiß, dass man eine Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Leute, die zum einen zu den Freiberuflern gehören.
Diese Leute müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und keine Gewerbeanmeldung beantragen. Auch keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese dürfen mit einer Tätigkeit (einem Hobby) bis zu 410 Euro im Jahr erwirtschaften, ohne dies dem Finanzamt zu melden.
Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt vorzunehmen. Falls man das Gewerbe nämlich nicht anmeldet, dann droht ein saftiges Bußgeld in höhe von rund 1000 Euro und gar mehr.
Beispielsweise wird in München ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt. Zwar ist dies nicht die Norm und auch nur in den allerschlimmsten Fällen der Fall, dennoch sollte dies einem verdeutlichen, dass man so schnell wie möglich das Gewerbe anmelden sollte.
Es ist durchaus möglich, das Gewerbe auch noch rückwirkend anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein Zinssatz drauf gerechnet werden.
Wann folgt die Anmeldung beim Finanzamt?
Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, kann man sich als Gewerbetreibender erst einmal zurücklehnen. Man muss sich nämlich nicht beim Amt der Finanzen melden. Dies hat bereits das Gewerbeamt für einen übernommen.
Nach der Gewerbeanmeldung erhält man in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post vom Finanzamt. Falls sich niemand gemeldet haben sollte, dann erst sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen. Vom Finanzamt erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung.
Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Aufmerksamkeit ausgefüllt werden. Dabei kann man sich auch einiges an Zeit lassen. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Falls man diese Regelung nicht beansprucht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr ziehen.
Das bedeutet, das Gewerbe wird dann wie jedes andere auch behandelt. Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist darauf zu achten, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein kontrolliert, ob das angegebene auch wirklich der Wahrheit entspricht.
Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer. Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind.
Diese sehen wie folgt aus: man muss im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro und im zweiten Geschäftsjahr unter 50.000 Euro Umsatz bleiben, damit man als Kleingewerbe angesehen wird, die ganzen Vorteile genießen kann und keine Umsatzsteuer zahlen muss.
Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen. Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?
Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, informiert man sich natürlich ausgiebig, welche Verdienstmöglichkeiten einen erwarten können. Leider müssen Gewerbetreibende immer wieder feststellen, das auf diversen Seiten viele unterschiedliche Zahlen veröffentlicht werden.
Auf Gewerbeanmeldung.com findest du allerdings verlässliche Zahlen. Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig.
Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss.
Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.
Was kostet ein Gewerbe im Jahr?
Das klein Gewerbe anmelden ist nur die halbe Miete, man muss nämlich auch die Kosten im Blick haben und diese beachten. Eines der großen Vorteile dieses Gewerbes ist nämlich, das dieser keine großartigen Kosten verursacht. Falls man ein Hauptgewerbe führt, muss man in der Regel die eigene Krankenkasse bezahlen.
Dies dürfte rund 200 Euro und etwas mehr kosten. Das trifft allerdings nicht auf alle Gründer zu. Außerdem muss man die Gebühren bei der IHK bezahlen, die rund 30 bis 70 Euro pro Jahr kosten. Das wären auch die einzigen Fixkosten, die man zu zahlen hätte.
Natürlich können auch immer wieder weitere Kosten auftauchen, wenn das Unternehmen weiter wächst. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt bzw. Versicherungen zahlen muss, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt.
Muss jeder die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten?
Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist. Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln.
Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden.
Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen.
Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.
Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.
Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Fazit:
Wenn man die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, ist es sehr wichtig zu schauen, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist. Vor Ort ist es außerdem sehr wichtig, dass man alle erforderlichen Dokumente bei sich hat.
Falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man beispielsweise auch einen Auszug davon. Für Gründer gilt, das man vor der Gewerbeanmeldung bei dem Handelsregister das Unternehmen eintragen lassen muss.