Ob man nun als Freiberufler oder als kleiner Gewerbetreibender durchstarten möchte kann man nicht immer selbst bestimmen. In vielen Fällen ist dies in Deutschland klar geregelt. Doch unabhängig davon, für welchen Weg man sich auch entscheiden möchte, haben beide einen sehr großen Vorteil und sind dabei auch noch sehr kostengünstig.
Damit auch du den idealen Einstieg in die selbstständige Berufswelt ohne Probleme durchführen kannst, erhältst du in diesem Artikel alle Informationen bezüglich des Kleingewerbes und des Freiberuflers. Nur auf GewerbeAnmeldung.com findest du die neuesten Trends und Meldungen rund um die Selbstständigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Kleinunternehmer?
Der Unterschied zwischen einem Freiberufler und Kleingewerbetreibende ist, dass Freiberufler keine Gewerbetreibende sind.
Selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten zählen zu den Freiberuflern und sind nach § 18 des Einkommenssteuergesetz klar geregelt.
Sie werden auch Katalog und Katalogähnliche Berufe genannt. Zu den Freien Berufe zählen zum Beispiel: Journalisten, Bildberichterstatter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dolmetscher, Übersetzer, Ärzte, Rechtsanwälte und Ingenieure. Darüber hinaus gibt es noch weitere Tätigkeiten, die als freiberufliche Tätigkeit gelten.
Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung befreit und müssen sich direkt beim Finanzamt anmelden. Beim Finanzamt wird der steuerliche Erfassungsbogen ausgefüllt. Wenn man mit seinem Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchte, muss man dies auch beim steuerlichen Erfassungsbogen als Kleingewerbe angeben.
Als Kleingewerbetreibende darf man im ersten Jahr bis 17.500 Euro und im zweiten Jahr bis 50.000 Euro Umsatz erzielen, ohne dass man dafür Umsatzsteuer zahlen muss. Freiberufler können auch von der Kleinunternehmerregelung profitieren, sind aber in ihrer Tätigkeit keine Gewerbetreibende.
Wo muss man als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt, in dem man alle erforderlichen Unterlagen abgibt. Unterlagen, die man dafür benötigt sind das Formular zur Gewerbeanmeldung, der Personalausweis oder Reisepass, bei nicht EU-Bürgern die gültige Aufenthaltsgenehmigung und je nach Tätigkeit auch eventuell Nachweise.
Im Gegensatz dazu muss man kein Gewerbe anmelden, wenn man freiberuflich tätig ist. Sie melden sich direkt beim zuständigen Finanzamt an und reichen den steuerlichen Erfassungsbogen ein.
Damit sind sie dazu berechtigt der freiberuflichen Tätigkeit nachzukommen und dürfen ihr Geld verdienen. Ob es sich tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, entscheidet letztendlich das Finanzamt
Wann muss man eine Anmeldung vornehmen?
Sobald eine selbstständige und langfristige Tätigkeit vorliegt, mit dem man Gewinn erzielen möchte, muss man dies anmelden. Ohne eine Anmeldung hat man keine Berechtigung der Tätigkeit nachzukommen.
Das heißt die Anmeldung sollte am besten vor Beginn der Tätigkeit erfolgen. Falls man es trotzdem tun sollte, kann eine Bußgeldstrafe folgen und somit teuer werden. Deshalb sollte die Anmeldung schon vorher erfolgen.
Unterschied zwischen einem normalen Gewerbeschein und einem Kleingewerbeschein?
Einen Unterschied zwischen dem normalen Gewerbeschein und Kleingewerbeschein gibt es nicht. Beim Gewerbeamt gibt es nur ein Formular zur Gewerbeanmeldung.
Ob man dann als Kleingewerbetreibender gilt, gibt man bei dem steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt an. Wenn man dies getan hat, gilt man als Kleingewerbetreibender und kann von der Kleinunternehmerregelung profitieren.
Kann man sich auch Online anmelden?
Abhängig von der Stadt in dem man sein Gewerbe anmeldet, kann es sein, dass man auch die Möglichkeit hat sein Gewerbe online anzumelden. Die Online-Anmeldung bietet den Vorteil, dass man bequem von Zuhause aus und jeder Zeit sein Gewerbe anmelden kann, ohne dass man erst auf einen Termin vom zuständigen Gewerbeamt warten muss.
Danach bekommt man vom Finanzamt per Post die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt, die man ausfüllen und zurückschicken muss. Bei Freiberuflern hingegen ist die Online-Anmeldung nicht möglich, denn sie müssen persönlich zum Finanzamt um ihre freiberufliche Tätigkeit anzumelden.
Welche Unterlagen braucht das Finanzamt?
Unterlagen, die man beim Finanzamt einreichen muss, sind der steuerliche Erfassungsbogen und der Personalausweis oder Reisepass. Falls man nicht EU-Bürger ist, benötigt man eine gültige Aufenthaltsgenehmigung.
Freiberufler müssen ihre fachlichen Kompetenzen nachweisen können, um der freiberuflichen Tätigkeit nachkommen zu können. Dies könnte z b nachgewiesen werden durch den Abschluss, Weiterbildungskurse, Zertifikate oder eine Empfehlung einer Person, die in dieser Domäne ein hohes Ansehen genießt.
Welche Kosten hat man als selbstständiger?
Die ersten Kosten, die man als Gewerbetreibender trägt, sind die Bearbeitungsgebühren, die man beim zuständigen Gewerbeamt tragen muss. Dies sind einmalige Kosten. Die genaue Höhe der Bearbeitungsgebühr belaufen sich auf rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet die Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) anzutreten. Das ist gesetzlich so geregelt und kann nicht vermieden werden.
Es gibt allerdings die Möglichkeit keine Gebühren zu bezahlen, wenn man einen Umsatz von unter 5.200 Euro hat. Die jährlichen Gebühren betragen rund 30 bis 70 Euro für kleinere Gewerbe. Sofern man im Handelsregister eingetragen ist, muss man sogar 150 bis 300 Euro bezahlen.
Als Freiberufler ist man kein Gewerbetreibender und somit auch nicht zur Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtet. Weitere Kosten, die anfallen können, sind zum Beispiel eine Räumlichkeit, Mitarbeiter, Partnerschaften, Patente und Neuanschaffungen.
Wie viel darf man mit einem kleinen Gewerbe verdienen?
Wer als Kleingewerbetreibender gelten will, muss zuerst dies beim Finanzamt angeben. Dies macht man in dem man bei dem steuerlichen Erfassungsbogen es einträgt. Als Kleingewerbetreibender ist man von den Umsatzsteuern befreit und muss diese nicht zahlen.
Die Voraussetzung dafür ist, dass man im ersten Jahr nicht mehr als 17.500 Euro und im zweiten nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machen darf. Die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht zur Buchhaltung aus.
Bis wann gilt man als kleines Gewerbe?
Sobald eine selbstständige Tätigkeit vorliegt mit dem man Geld verdienen möchte, ist man dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Hierbei ist es egal, wie viel man verdienen wird.
So lange man der Voraussetzung der Kleinunternehmerregelung nachkommt bzw. die Grenze des vorgeschriebenen Umsatzes nicht überschreitet, kann man als kleines Gewerbe gelten.
Den Arbeitgeber von der selbstständige Tätigkeiten erzählen?
Ob man dem Arbeitgeber von der selbstständigen Tätigkeit erzählen muss, hängt immer von der Situation ab. In manchen Arbeitsverträgen ist dieser Punkt festgehalten.
Wenn dies der Fall ist, dann muss man den Arbeitgeber von der Selbstständigkeit erzählen, unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit. Dadurch will der Arbeitgeber den Wettbewerb vermeiden.
Selbst wenn es im Arbeitsvertrag nicht niedergeschrieben ist und man sich in der selben Branche selbstständig macht, muss man dem Arbeitgeber davon erzielen, weil dann Wettbewerb herrscht. In dem Fall kann es sein, dass der Arbeitgeber dies verbietet.
Falls es sich nicht um die selbe Branche handelt, muss man dies nicht dem Arbeitgeber erzählen, jedoch wäre es besser um das Vertrauen des Arbeitgebers nicht zu missbrauchen.
Unabhängig von alle dem darf das eigene Gewerbe, welches man nebenberuflich führt, nicht den Hauptberuf beeinträchtigen. Man muss darauf achten, dass man dadurch die Arbeit im Hauptberuf nicht vernachlässigt und auch die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht missachtet,
Krankenversicherung bei freiberufliche Tätigkeit?
Freiberufler müssen sich versichern lassen, haben aber selbst die Möglichkeit zu entscheiden wie sie es tun.
Ihnen stehen drei Optionen offen: gesetzliche Krankenversicherung (GKV), Künstlersozialkasse (KSK) und private Krankenversicherung (PKV).
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, jedoch gibt es trotzdem einen Mindestbeitrag, der gezahlt werden muss. Welchen Beitrag Freiberufler bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, entscheiden sie selbst.
Sie haben die Wahl zwischen 14% und 14,6%. Bei 14,6% ist auch das Krankengeld ab der siebten Woche enthalten im Gegensatz zu 14% Beitragssatz. Bei der privaten Krankenversicherung kann man die Versicherung den Wünschen entsprechend anpassen.
Meistens werden bei der privaten Krankenversicherung auch die Verträge entsprechend des Alters, Gesundheitsstandes, Berufes und Familienangehörigen abgeschlossen.
Falls man privat versichert ist und zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln möchte, kann dies sehr schwer sein. De Gruppe der Künstler können sich bei der Künstlerkasse versichern lassen. Bei der Künstlerkasse zahlt man in der Regel den halben Versicherungsbeitrag.
Anmeldung bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Gewerbetreibende werden nach der Gewerbeanmeldung automatisch Mitglied bei der IHK. Bei einem Freiberufler ist dies anders, da er kein Gewerbe anmeldet. Dadurch sind sie auch nicht zur Mitgliedschaft bei der IHK gezwungen.
Letztendlich entscheidet das Finanzamt, ob es sich tatsächlich um einen Freiberufler handelt. Wenn sie der Meinung sind das man als Freiberufler trotzdem ein Gewerbe anmelden muss, ist man in dem Fall auch zur Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtet.
Welche Steuern zahlen Freiberufler und Gewerbetreibende?
Als Gewerbetreibender zahlt man drei Arten von Steuer: Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Einkommenssteuer werden nicht vom Unternehmen selbst gezahlt, sondern werden in der privaten Erklärung des Gesellschafters angegeben.
Als Gewerbetreibender zahlt man auch Umsatzsteuer. Umsatzsteuer sind auf jeder Rechnung zu finden. In der Regel betragen die Umsatzsteuer 19% und in manchen Fällen ist dies ermäßigt und betragen dann nur 7%.
Umsatzsteuer sind nicht anderes als Mehrwertsteuer, so wie wir es auch in unserem Alltag kennen. Diese werden eigentlich vom Kunden bezahlt und werden dann direkt an das Finanzamt gezahlt. Gewerbesteuer muss jeder zahlen der ein Gewerbe angemeldet hat.
Wenn man aber im steuerlichen Erfassungsbogen sich als Kleingewerbetreibender einträgt, muss man die Umsatzsteuer nicht zahlen. Bei Freiberuflern ist dies anders. Da sie kein Gewerbe anmelden müssen, müssen Freiberufler auch keine Gewerbesteuer zahlen.
Ist man als Freiberufler gleich selbstständig?
Selbstständigkeit bedeutet, wenn man nicht in der Angestelltenposition ist, sondern eigenständig einer Tätigkeit nachkommt. Demnach sind Gewerbetreibende und auch Freiberufler selbstständig. Das heißt man kann auch freiberuflich selbstständig sein.
Ist ein Freiberufler ein Einzelunternehmer?
Es gibt verschiedene Rechtsformen, die einem Freiberufler zustehen. Dazu zählen: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnergesellschaft (PartG), Freiberufler-GmbH und auch das Einzelunternehmen.
Als Einzelunternehmer gilt man, wie der Name auch sagt, wenn man der freiberuflichen Tätigkeit nachkommt. Freiberufler haben auch die Möglichkeit sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenzuschließen.
Auch können sie eine GmbH gründen, welches aber nur in bestimmten Berufen möglich ist. Der Vorteil bei einem Einzelunternehmer ist, dass kein Mindestkapital erforderlich ist. Dadurch ist die Gründung auch unkompliziert und einfach.
Auch ist die Gründung kostengünstig, da Freiberufler sich nur beim zuständigen Finanzamt anmelden müssen und die Eintragung im Handelsregister nicht Pflicht ist. Außerdem muss auch keine Gewinnaufteilung erfolgen, da man als einziger Geschäftsführer gilt.
Fazit:
Freiberufler sind nach dem Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt. Dazu zählen auch Katalog und Katalogähnliche Berufe. Die freien Berufe sind zum Beispiel: Ärzte, Tierärzte, Architekten, Steuerberater, Volks- und Betriebswirte und ähnliche Berufe. Im Gegensatz zu normalen Gewerbetreibenden müssen Freiberufler kein Gewerbe anmelden.
Als Freiberufler gilt man als selbstständig und deshalb müssen sie sich beim Finanzamt anmelden in dem sie den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen. Freiberuflicher Tätigkeit darf man erst dann nachkommen, wenn das Finanzamt es so erlaubt. Außerdem muss man auch seine fachlichen Kompetenzen nachweisen können.
Zusätzliche Unterlagen die benötigt werden bei Freiberufler sind der Personalausweis oder Reisepass. Auch bei einem normalen Gewerbe wird der Ausweis benötigt und zu dem das Formular zur Gewerbeanmeldung und eventuell Nachweise und Qualifikationen. In manchen Fällen kann es sein, dass man auch freiberuflich ein Gewerbe anmelden muss.
Als normaler Gewerbetreibender kann man von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Wenn man den vorgeschriebenen Umsatz nicht überschreitet, gilt man als Kleinunternehmer und muss dann keine Umsatzsteuer zahlen. Um von der Regelung profitieren zu können, muss man dies im steuerlichen Erfassungsbogen angeben.
Wenn man freiberuflich ist, kann man auch von der Kleinunternehmerregelung profitieren, ist aber trotzdem in seiner Tätigkeit kein gewerbetreibender. In jedem Fall muss man vor Beginn der Tätigkeit sich bei der entsprechenden Behörde anmelden.
Vorher ist es nicht erlaubt und kann zu Bußgeld führen. Somit kann das Gründen teurer werden, als es sein sollte. Als Freiberufler reicht es aus, wenn man die Buchhaltung mit der einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) führt. Die Gründung ist einfach, denn die Anmeldung kann ganz schnell bei der zuständigen Finanzverwaltung erfolgen. Hierfür ist die persönliche Vorsprache erforderlich.