Remscheid steht auf dem 3. Platz der größten Städte im Bergischen Land und wird als „Badestadt am Berg“ bezeichnet. Diese Benennung hat ihren Ursprung gegen Ende des vorletzten Jahrhunderts, da seither die Metall- und Werkzeugindustrie in der Stadt Remscheid vielfältige Geschäftsbeziehungen ins Ausland und weltweit unterhält. Heutzutage gilt Remscheid aufgrund seiner Industriestruktur als vergangene Industriestadt in Nordrhein-Westfalen.
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Allgemeines zur Gewerbeanmeldung in Remscheid
Die Selbstständigkeit ist für jeden Gründer der erste Start beim Gewerbeamt Remscheid. Welche Unterlagen benötigt und welche Ausnahmen es zur Gewerbeanmeldung gibt, erfährt man nachfolgend. Darüber hinaus gibt es eine präzise Erklärung, wie das Formular für die Gewerbeanmeldung komplett ausgefüllt wird sowie Tipps, was hierbei zu beachten gilt.
Wichtige Informationen zur Gewerbeanmeldung
Jeder, der den Schritt in die Selbstständigkeit wagen will, ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Also wer sich beispielsweise als Handwerker, als Einzelhändler, als Dienstleister, als Gastronom oder als Onlineshop-Betreiber selbstständig machen möchte, muss zum Gewerbeamt Remscheid und sein Unternehmen dort anmelden.
Aber es gibt auch Ausnahmen, die nicht für das Gewerbeamt Remscheid zuständig. Dazu zählen die sogenannten Freiberufler. Wenn die gewünschte Tätigkeit zu den freien Berufen gehört, braucht man dafür keine Gewerbeanmeldung. Beispiele für freie Berufe sind Dolmetscher, Architekten, Buchhalter, Pädagogen oder Journalisten.
Ob der geplante Beruf als selbständige Tätigkeit eingestuft ist, kann man in der Liste der Berufe in § 18 EStG nachlesen. Als Selbständiger geht man als erstes nicht zum Gewerbeamt Remscheid, sondern meldet sich beim Finanzamt Remscheid an.
Weitere Ausnahmen, um von der Registrierung als Gewerbetreibender beim Gewerbeamt Remscheid befreit zu sein, sind Arbeiten in der Primärproduktion wie Tierhaltung, Forstwirtschaft, Imkerei oder die persönliche Vermögensverwaltung.
Es ist möglich, ein Unternehmen ohne vorherige Anmeldung beim zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt zu registrieren. Gründer sollten jedoch beachten, dass bestimmte Dokumente zur Registrierung mitgebracht werden müssen. Für bestimmte Berufsgruppen sind zusätzliche Dokumente für die Registrierung erforderlich.
Es gibt verschiedene Sonderfälle, wie z.B. überwachungspflichtige Branchen oder zulassungspflichtige Gewerke. Besonders häufig ist jedoch eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
Jeder Gründer braucht verschiedene Unterlagen für die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Remscheid. Dazu gehören zum Beispiel der Personalausweis, ein Reisepass mitsamt einer Meldebescheinigung, eine Aufenthaltserlaubnis für ausländische Gründer sowie ein Handelsregisterauszug für oHG oder Kapitalgesellschaften.
Bei verschiedenen Branchen und Berufsgruppen sind noch zusätzliche Erlaubnisse, Dokumente und Genehmigungen für die Gewerbeanmeldung Remscheind notwendig. Weitere notwendige Dokumente für das Gewerbeamt Remscheid sind zum Beispiel noch das polizeiliche Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Nachweis über die jeweilige Ausbildung mitsamt Berufserfahrung, Gesundheitszeugnis, Handwerkskarte oder eine Gewerbekarte, die die Handwerkskammer ausstellt.
Aus diesem Grund ist vor der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Remscheid anzufragen, welche Dokumente und Unterlagen für die gewünschte Tätigkeit gebraucht werden, damit alles rechtzeitig zur Hand ist. Andererseits kann man sich auch ausreichend Informationen für die spezielle Branchen bei der Handwerkskammer oder bei der Industrie- und Handwerkskammer einholen.
Die Gewerbeanmeldung ist ein Vorgang, bei dem der Gründer, der sein Unternehmen beim Gewerbeamt Remscheid angemeldet hat, ein Gewerbeschein als Dokument erhält, sobald der Vorgang der Gewerbeanmeldung komplett abgeschlossen ist. Die Gewerbeanmeldung sollte nur derjenige vornehmen, der auch das Gewerbe ausführen möchten. Das klappt allerdings nicht immer.
Deshalb ist es realisierbar, dass durch eine Vollmacht der Gründer vertreten wird. Insbesondere dann ist es von Vorteil, wenn eine GbR gegründet wird. Hier muss jeder Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung vornehmen.
Was kostet eine Gewerbeanmeldung in Remscheid?
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung in Remscheid liegen zwischen 26,00 Euro und 33,00 Euro, je nachdem ob man eine natürliche Person, ein vertretungsberechtigter Gesellschafter einer Personengesellschaft oder eine juristische Person ist. Für weitere Vertreter bei einer juristischen Person sind je 13,00 Euro zu bezahlen.
Für die Bearbeitung der Gewerbeanmeldung dauert wenige Tage. Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Remscheid kommen noch Dokumente vom Finanzamt sowie von IHK, um zusätzlich die steuerliche Erfassung wahrheitsgemäß anzugeben. Sobald alles in Ordnung ist und es zu keiner Ablehnung kommt, erhält man von dem Finanzamt eine persönliche Steuernummer, die sodann auf der Rechnung mit angegeben werden muss.
Mehrere Gewerbe anmelden
Eine Gewerbeanmeldung muss auf jeden Fall dann vorgenommen werden, wenn durch die Tätigkeit, die ausgeübt wird, Gewinne erzielt werden. Wer beispielsweise für die Familie oder Bekannte Babysachen hergestellt, Wollmützen strickt oder Gartenarbeit übernimmt, muss wissen, dass hierbei nicht von einem Gewerbe gesprochen werden kann.
Man sollte wissen, dass ein Gewerbe dauerhaft sein sollte. Wer nur etwas einmalig verkauft oder seinen Keller / Dachboden ausmüllt, um die nicht mehr gebrauchten Sachen zu verkaufen, betreibt ebenfalls kein Gewerbe.
Im Prinzip ist es möglich, mehrere Gewerbe anzumelden. Für jede gewünschte Tätigkeit muss allerdings beim Gewerbeamt Remscheid jeweils eine Gewerbeanmeldung abgegeben werden. Weiterhin muss bedacht werden, dass jedes Gewerbe zusammen der Regelung des Kleinunternehmers sowie der steuerlichen Freibeträge Berücksichtigung findet.
alle Informationen über Rückwirkende Gewerbeanmeldung
Praktisch gesehen kommt es in vielen Fällen vor, dass man als Gründer ein Unternehmen rückwirkend anmeldet. Hierfür gibt es keine Frist, da dies nicht passieren sollte. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Bußgelder in der Regel nur dann erhoben werden, wenn die Frist um einen längeren Zeitraum (bis zu drei Monaten) überschritten wird. In diesem Fall kommt es jedoch auf den guten Willen des Gewerbeamtes Remscheid an.
Die Rechtlage ist klar definiert: Das Gewerbe darf oftmals noch über einige Monate oder Jahre rückwirkend angemeldet werden. Wer mehr Informationen braucht kann unmittelbar Gewerbeamt Remscheid erhalten.
Grundsätzlich muss ein Gewerbe immer zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit gemäß § 14 GewO angemeldet werden. Es ist jedoch nicht unüblich, dass Gründer zunächst das Geschäft „testen“ und die Rentabilität überprüfen. Rechtlich gesehen bewegen sich die Gründer hier auf dünnem Eis – es können Bußgelder von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.
Allerdings drückt das Gewerbeamt oft ein Auge zu, zumindest für kurze Zeit. Wenn Sie jedoch mehr als drei Monate im Verzug sind, muss man mit einem Bußgeld rechnen. Wenn die Gewerbeanmeldung weniger als 3 Monate verspätet ist, sind die Ämter in der Regel kulant und erheben für diese „Probezeit“ kein Bußgeld.
Aber auch eine rückwirkende Buchung der Firma kann sinnvoll sein, z. B. wenn die Firma am Ende eines Jahres angelegt wurde. Wenn es keine nennenswerten Buchungen und Ausnahmen gibt, kann man die Buchung des gesamten vergangenen Jahres vermeiden und im neuen Jahr „bei Null“ beginnen. Allerdings sollte man für dieses Projekt dringend die Genehmigung der Gewerbeaufsicht einholen.