In Deutschland gibt es immer mehr Leute, die sich für die Selbstständigkeit interessieren. Für das Land der Dichter und Denker eine Selbstverständlichkeit, könnte man vermuten.
Doch so ist es nicht. Viele, die eine Gewerbeanmeldung anstreben, sind etwas verunsichert, weil sie nicht genau wissen, wie sie vorgehen müssen, um ein Unternehmen anzumelden. Doch auf dieser Seite wirst du mehr Informationen kriegen, als auf jeder anderen.
Wie kann man den Gewerbeschein beantragen?
Um das Gewerbe anmelden zu können, muss man erst einmal recherchieren, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist. Auch kann man sein Gewerbe in einigen Gemeinden und Städten beim zuständigen Ordnungsamt anmelden. In der Regel kann man einfach das Gewerbeamt besuchen gehen und hat dann eine Warteschlange vor sich. Einige Ämter verlangen eine Terminvereinbarung.
Online Gewerbeanmeldung
Mittlerweile bieten auch immer mehr Städte den Service an, Online das Gewerbe anmelden zu können. Dies ist vor allem für Leute ideal, die aufgrund ihrer bisherigen Arbeit immer Probleme hatten, zu den entsprechenden Öffnungszeiten beim Amt zu erscheinen.
In vielen großen Städten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dieser Service bereits im Gange. Das Gewerbe kann unabhängig von Öffnungszeiten und Wartezeiten bequem von Zuhause aus beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente verlangt werden, die ebenfalls etwas kosten.
- Minderjährige benötigen die Erlaubnis und die Unterschrift der Erziehungsberechtigten
Wie kann man einen Gewerbeschein bekommen?
Für den Gewerbeschein zahlt man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Der Gewerbeschein selbst ist nichts anderes als das Formular, welches man beim Amt erhält. Wenn dieser ausgefüllt, gestempelt und unterschrieben wurde, erhält man dann eine Kopie von diesem und dieser gilt dann als Gewerbeschein.
Wenn man das Formular ausfüllt, ist es sehr wichtig, vor allem bei der Frage, ob das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe betrieben wird, sehr wichtig. Daher solltest du dir intensive Gedanken darüber machen.
Denn je nachdem, zahlst du bei einem Hauptgewerbe die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche. Das kann für den einen oder anderen am Anfang ein größerer wirtschaftlicher Akt sein. Bei Studenten gilt, dass das Studium als Hauptjob angesehen wird und diese daher nur im Nebengewerbe gründen können.
Nachdem man den Gewerbeschein erhalten hat, darf man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit Geld verdienen. Dies darf man erst dann, wenn man eine Steuernummer und den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat.
Die Informationen werden vom Amt des Gewerbes an das Finanzamt weitergeleitet. Du musst dich dort nicht selbstständig anmelden, diese kontaktieren dich innerhalb von einer Woche bis zu zehn Tage. Falls sich niemand melden sollte, dann erst solltest du Eigeninitiative zeigen und dich dort melden.
Man erhält vom Finanzamt eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer und einen sieben seitenlangen Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser muss ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Bei einer Spalte geht es auch um die gewerbliche Tätigkeit. Die gewerbliche Tätigkeit sollte nicht zu kurz gefasst werden, da das Amt der Finanzen später genau überprüft, ob man denn bei der Anmeldung die richtigen Angaben gemacht hat.
Nachdem man auch das hinter sich hat, wird man bei der IHK Mitglied. Das ist gesetzlich verpflichtend und kann nicht widerrufen werden. Die Gebühren für kleinere Gewerbe betragen rund 30 bis 70€ und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300€.
Auch kann es sein, das man innerhalb des ersten Jahres eine Beitragsrechnung von der IHK erhält, die im ersten Moment für entsetzen sorgen kann. Nicht jeder zahlt gerne Rechnungen. Vor allem nicht dann, wenn eventuelle Neuanschaffungen angebracht wären oder das Gewerbe gerade noch dabei ist zu wachsen.
Man hat allerdings die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Satzung dem ganzen zu widersprechen. Wir bei der IHK können dir bei deinem Problem behilflich sein. Wir bieten nämlich eine IHK-Gebühren-Beratung an, in der wir für dich überprüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass du am Ende vielleicht nur noch eine Summe von „0“ zahlen musst. Richtig gelesen, die Senkung auf Null! Euro ist im Bereich des Möglichen.
Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen der Nutzer eine deutlich positive Sprache. Wenn du mehr Informationen möchtest, klicke hier.
Was ist ein kleiner Gewerbeschein?
Wenn man die Gewerbeanmeldung vornimmt, dann informiert man sich grundsätzlich erst einmal. Im Internet gibt es einige Seiten, die einem versuchen zu vermitteln, dass es auch einen kleinen Gewerbe Schein gibt. Das ist allerdings nicht der Fall. Vielmehr werden so Unternehmen genannt, die von der Kleinunternehmerregelung profitieren.
Diese Regelung ist eine kleine Starthilfe für Gründer. Wenn man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 und im zweiten Jahr einen von unter 50.000€ hat, dann müssen keine Gewerbesteuern gezahlt werden. Für viele Gründer kann dies einen wahren Geldsegen bedeuten. Grundsätzlich gilt, dass man bis zu 24.500 Euro Umsatz erwirtschaften darf, ohne die Gewerbesteuern zahlen zu müssen, allerdings fliegt man dann von der Regelung raus.
Fazit:
Einen Gewerbeschein erhält man nach der Gewerbeanmeldung bei dem zuständigen Amt. Die Kosten für die Bearbeitung kosten rund 20 bis 60€ und können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Bei der Gewerbeanmeldung dabei haben muss man den:
- Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Meldebestätigung,
- als Minderjähriger die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten
Der Schein selbst ist eine Kopie des Formulars, was man zuvor beim Amt des Gewerbes ausgefüllt hat.