Wann man einen Gewerbeschein in Deutschland erhalten kann, ist klar geregelt. Hierfür müssen natürlich vorher erst einmal einige Bedingungen erfüllt werden. Unter anderem, das man alle erforderlichen Dokumente bereit hat.
Auch sollte man damit rechnen, dass man einiges an Geld dabei haben sollte. Denn ein Gewerbe gründen können viele, es auch über einen längeren Zeitraum führen und die gesamten Kosten abdecken, nicht jeder.
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Wie bekommt man einen Gewerbeschein?
Wer einen Gewerbeschein erhalte möchte, muss zunächst zum zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. In Großstädten kann es vorkommen, das mehrere Ämter dort tätig sind. Den für dich zuständigen kannst du durch einen einfach Anruf ermitteln. In manchen Gewerbeämtern muss man einen Termin vereinbaren, um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können.
Bei anderen reicht es wiederum einfach nur, wenn man beim Gewerbeamt erscheint. Dann kann es allerdings auch sein, das man etwas länger warten muss, weil die Schlange länger sein kann.
Eine weitere Möglichkeit, wie man sein Gewerbe anmelden kann, ist, das man dies online tut. Immer mehr Städte bieten diesen Service an, der für einen Großteil der Menschen eine erhebliche Erleichterung darstellt.
Einzig die elektronische Unterschrift wäre bei einigen Städten nicht gänzlich erlaubt, daher müsste man diese per Post an das Gewerbeamt schicken oder persönlich vor Ort erscheinen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Für die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung zahlt man rund 20 bis 60 Euro. Das kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Viele nehmen an, das die Gewerbeanmeldung selbst, direkt den Gewerbeschein bescheinigt.
So ist es aber nicht. Es ist vielmehr das Ergebnis der Gewerbeanmeldung. Man erhält beim Gewerbeamt ein Formular, welches man ausfüllen muss. Dieser wird dann gestempelt, mit der Unterschrift versehen und die Kopie von diesem Formular fungiert dann als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt einen allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Dies darf man erst dann, nachdem man den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und zurückgeschickt und die Steuernummer für das Gewerbe erhalten hat.
Wer muss einen Gewerbeschein beantragen?
Wer einen Gewerbeschein beantragen muss, ist in Deutschland klar definiert. Es gibt einen Berufszweig, der von der Gewerbepflicht befreit sind. Diese gehören zu den Katalog- und Katalogähnlichen Berufen. Darunter zählen unter anderem:
Abfallwirtschaftsberater,
Bauleiter,
Designer,
Elektrotechniker,
Fotograf,
Grafiker,
Ingenieur,
Psychologe,
Ärzte,
Anwälte,
Schriftsteller,
Journalisten,
Künstler.
Diese Berufe müssen selbst beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und die Steuernummer beantragen. Auch gilt für diese Berufe, das diese keine Gewerbesteuern zahlen müssen und auch nicht bei der IHK eintreten müssen. Sehr wohl einen Gewerbeschein beantragen müssen alle anderen Berufsgruppen- und Branchen.
Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe anmelden muss man sofort, sofern eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht mehrere Male bewusst getätigt wird. Ausnahmen, die die Gewerbeanmeldung nicht beantragen müssen, sind zum einen die Freiberufler und zum anderen Menschen, die mit ihrer Tätigkeit einen Gewinn von unter 410 Euro pro Jahr erwirtschaften. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich durchzuführen.
Auch gibt es die Option, das Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dennoch sollte man sich diese Zeit nicht nehmen, da das Amt ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr verlangen kann. Zwar lassen diese meistens bei eher niedrigen Beträgen Milde walten, dennoch sollte man sich darauf nicht verlassen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich hinter sich bringen.
Wie viel darf man mit einem kleinen Gewerbe verdienen?
Mit einem kleinen Gewerbe darf man im Geschäftsjahr rund 500.000 Euro Umsatz oder einen Gewinn von 50.000 Euro erwirtschaften. Das ist eine immens hohe Summe, die man sich erst einmal auf der Zunge zergehen lassen muss.
Solch eine hohe Summe dürften nur die wenigsten aktuell im Jahr verdienen. Umso beachtlicher auch, dass man eine solche Summe mit einem Kleingewerbe erreichen kann.
Natürlich, erst muss man die benötigte Leistung erbringen, bevor man überhaupt eine solch hohe Summe erhalten kann, dennoch sollte dies einem zeigen, welche Möglichkeiten man auch mit einem solchen Gewerbe hat. Was man mit dieser zusätzlichen Summe bloß alles anstellen könnte?
Doch auch an dieser Stelle muss man erwähnen, dass man Steuern zahlen muss. Und das nicht zu kurz. Neben der Gewerbesteuer, die hier anfällig wird, da der Freibetrag nur bei 24.500 Euro liegt, fallen auch die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer an. Nichtsdestotrotz bleibt jede Menge Geld übrig, so dass man sagen kann, dass ein Kleingewerbe ein lohnenswerter Schritt in die Selbstständigkeit ist.
Welche Kosten pro Jahr zahlt man für ein Gewerbe?
Wer einmal genauer nachrechnet, bemerkt, das rund um die Anmeldung keine hohen Kosten für das Gewerbe anfallen. Die Bearbeitungsgebühr beim Amt des Gewerbes beträgt rund 20 bis 60 Euro.
Im weiteren Verlauf können allerdings weitere Kosten entstehen. Wenn man beispielsweise beim Formular angibt, ein Hauptgewerbe eröffnen zu wollen, dann ist man verpflichtet, die Krankenkasse selbst zu bezahlen.
Als Gewerbetreibender ist man ebenfalls dazu verpflichtet, bei der IHK Mitglied zu sein. Als Kleingewerbe zahlt man rund 30 bis 70 Euro pro Jahr an Gebühren. Als Unternehmen, welches im Handelsregister eingetragen ist, zahlt man rund 150 bis 300 Euro an Gebühren.
Diese Gebühren müssen alle Gewerbetreibenden bezahlen. Auch sollte man Berücksichtigen, das Kosten für die Miete, für Mitarbeiter, Verträge, Neuanschaffungen, Patente und Versicherungen anfallen können. Daher ist es wichtig, sich diese Fragen zu stellen und diese nicht unbeantwortet zu lassen.
Es kann auch sein, das man bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Man hat innerhalb einer festgelegten Frist die Möglichkeit, dem zu widersprechen.
Wir können dir bei diesem Problem behilflich sein. Wir von GewerbeAnmeldung.com bieten eine IHK Gebühren-Beratung an. Wir prüfen für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von 0 Euro gesenkt werden können.
Du liest richtig, es besteht die Möglichkeit, das du im besten Fall keine Kosten tragen musst. Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisherigen zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Wenn du Fragen hast und Informationen brauchst, klicke hier.
Fazit:
Um den Gewerbeschein zu erhalten, muss man sich zunächst beim Gewerbeamt anmelden. Dort angekommen, dauert die reine Anmeldung rund 30 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man hat. Man bezahlt dann eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Außerdem ist es wichtig, dass man unter anderem folgende Unterlagen dabei hat:
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.