Den Gewerbeschein in den Händen zu halten ist eines der ersten Schritte zur vollständigen Selbstständigkeit. Ob diese nun nebenberuflich oder hauptberuflich ausgeführt wird, ist in erster Linie nebensächlich.
Jeder muss für sich selbst entscheiden, welchen Weg er einschlagen möchte, dennoch schadet es nie, wenn man von vorneherein vielleicht einige Vor- und Nachteile Mal mitbekommen hat.
Beginnen wir mit den Vorteilen der nebenberuflichen Tätigkeit. Eines der größten Vorteile ist natürlich, das man finanziell durch die Haupteinnahmequelle abgesichert ist und keinen allzu großen Druck verspürt, um mit der Tätigkeit schnelle Ergebnisse liefern zu müssen.
So kann man in Ruhe schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit überhaupt ein großes, wirtschaftliches Potenzial besitzt, welches weiter fortgeführt werden sollte.
Statt sich der Frage zu widmen, wie man so schnell wie möglich Geld verdienen kann, kann man in Ruhe überlegen, wo die wahre Ursache der Probleme in der jeweiligen Nische liegen und mit welchem Angebot man die Kunden für sich gewinnen kann. Bei einem Hauptgewerbe könnte es durchaus sein, dass man vor allem zu Beginn zu viel Druck verspürt und weniger an das eigene Angebot denkt.
Bei einer nebenberuflich gewerblichen Tätigkeit kann man außerdem selbst entscheiden, wie lange und wie viel man Zeit in das Unternehmen stecken möchte. Falls der Verlust der Haupteinnahmequelle drohen sollte, so könnte man die nebenberufliche Tätigkeit in eine hauptberufliche umwandeln. Durch die vorherige geleistete Arbeit hat man so das Fundament legen können, um erfolgreich voll durchstarten zu können.
Das Argument schlechthin für eine nebenberufliche Tätigkeit ist dabei natürlich, dass durch die zusätzlichen Einnahmen der eigene Lohn weiter aufgestockt wird, ohne dabei eine Lohnerhöhung im eigentlichen Sinne zu bekommen. Diese zusätzlichen Einnahmen können vielleicht bei einigen Kredit Entscheidungen den Ausschlag für den Zuschlag geben.
Generell das Mehr an Geld ist immer gut. Unabhängig davon, ob man sich nun die eigenen Träume erfüllen möchte oder man das eigene finanzielle Polster für die Zukunft ausbauen möchte, zusätzliche Einnahmen schaden nie.
Auf der anderen Seite muss man sich aber auch bewusst sein, dass wir immer nur eine bestimmte Zeitspanne pro Tag zur Verfügung haben. Ein drittel des Alltags verbringen wir mit dem Schlafen, den anderen Drittel bereits auf der Arbeit.
Das restliche Drittel wird dann dafür genutzt, dass man einigen Hobbys nachgehen kann, sich mit der Familie trifft oder mit Freunden und Bekannten gewerbeschein beantragenausgeht. Was ist aber, wenn man eben eine gewerbliche Tätigkeit ausübt? Von wo will man sich die Zeit nehmen? Weniger Schlafen?
Kann man versuchen, doch dies kann sowohl die Gesundheit als auch die Produktivität einschränken. Weniger Arbeiten geht in den meisten Fällen auch nicht. Also weniger Zeit mit der Familie und Freunde?
In den meisten Fällen leider ja. Dies kann zu Anspannungen führen, wenn man Mal des Öfteren nicht mehr erscheint und sich nicht mehr so häufig meldet. Darüber sollte man sich im Klaren sein.
Auch ist es so, dass eine nebenberufliche Tätigkeit in den meisten Fällen von Kunden nicht so hochwertig und kompetent wahrgenommen werden, wie ein hauptberuflich geführtes Gewerbe. Das erschwert dann die Suche nach potenziellen Kunden. Auch ist man durch die eigenen Pflichten eher unflexibel und kann Kunden nicht so gut betreuen.
Wer kann schon von der Arbeit aus die Fragen der Kunden beantworten? Einmal? Zweimal? Was ist, wenn mehrere Anfragen pro Tag kommen? Auch dafür muss man ein Konzept entwickeln, wie man dies alles im besten Fall managen kann.
Dann kann noch weiter Nachteil sein, dass man eventuell eine kostspielige Anschaffung getätigt hat und das Gewerbe am Ende doch keinen Erfolg versprochen hat und man dann auf diesem Schuldenberg sitzen bleibt. Dies müsste man dann mit der Haupteinnahmequelle finanzieren.
Doch wenn man nebenbei noch ein Haus oder einen Wagen finanzieren lässt, dann tun diese zusätzlichen Kosten umso mehr weh. Über all diese Dinge von vorneherein im Klaren zu sein kann für alle nur von Vorteil sein.
Ein Risiko besteht nur dann, wenn man zu wenig Informationen hat. Je mehr und besser man informiert ist, umso besser kann auch am Ende der Plan aussehen, mit welchem man das Risiko minimiert bis eliminiert.
Inhalt
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. In einigen Städten und Gemeinden kann man auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer die Gewerbeanmeldung beantragen. Auch kann es sein, dass es innerhalb der Stadt mehrere Gewerbeämter gibt.
Dann muss man das zuständige erst einmal ausfindig machen. Der nächste Schritt sieht dann so aus, dass zunächst einmal geschaut werden muss, ob man einfach vor dem Gewerbeamt erscheinen kann oder einen festen Termin benötigt. Auch gibt es mittlerweile die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung Online zu beantragen.
Dies dürfte für alle Interessant sein, die aufgrund der Öffnungszeiten beim Gewerbeamt nie dazu gekommen sind, vor der Ort zu erscheinen. Auch ist es durchaus lukrativ, wenn man von Zuhause ganz bequem die Anmeldung vornehmen kann.
Doch hierbei gibt es das Problem, dass diese Art der Online Gewerbeanmeldung noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten wird. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Anmeldung wieder. Unabhängig davon, für welches man sich auch entscheiden würde, ist man auch davon abhängig, was das eigene Gewerbeamt anbietet.
Kosten für Gewerbeanmeldung
Bei allen drei Anmeldung würde der Ablauf wie folgt aussehen: man müsste zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgelegt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Auf diesem muss man dokumentieren, wie der Name des Gewerbetreibenden lautet, wie das Unternehmen heißen soll und weitere Fragen kommen vor.
Unter anderem muss man Angeben, ob man ein Hauptgewerbe oder ein Nebengewerbe beantragen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Bei einem nebenberuflichen Gewerbe müsste man entweder gar nichts oder nur einen kleinen Betrag übernehmen. Dies wäre dann von den Einnahmen abhängig.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun an als Gewerbeschein.
Dieser Schein erlaubt es dem Gewerbetreibenden allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt zu beginnen und Gewinne zu erwirtschaften. Dies kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen. Dieses muss man nicht selber aufsuchen.
Das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden selbst, unter anderem eben das Finanzamt, die IHK und die Berufsgenossenschaften. Die Kleingewerbe Anmeldung kann man beim Finanzamt beantragen, indem man auf dem Bogen zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Um die Gewerbeanmeldung beantragen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zwar herrscht in Deutschland die Gewerbefreiheit, doch da gibt es eine Personengruppe, die gar nicht ein Gewerbe anmelden muss.
Zu dieser Berufsgruppe gehören die Freiberufler und die Leute, deren gewerbliche Tätigkeit in der Urproduktion, das heißt Land- und Forstwirtschaft, ist. Die freien Berufe werden unterteilt in die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen.
Zu den Katalogberufen, die als erstes gesetzlich festgehalten wurden, sind Berufe wie Ingenieure, Ärzte und Anwälte vertreten. Anschließend kamen die Katalogähnlichen Berufe, wo eher Berufe zu finden sind, die die breite Masse an Menschen haben.
Darunter sind Berufe wie Fotografen, Designer, Künstler, Schriftsteller und Journalisten. Auch müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen, kein Gewerbe anmelden. Das sind Leute, die mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können, ohne die Anmeldung des Gewerbes durchführen zu müssen. Bis wann muss man die gewerbliche Tätigkeit anmelden?
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Bei der Gewerbeanmeldung erhält man ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Da die meisten Leser auf dieser Seite noch vor der Anmeldung stehen, wissen diese noch gar nicht, wie ein solches Formular aussieht.
Damit du optimal vorbereitet bist beim Gewerbeamt, erhälst du einen kleinen Einblick auf die Fragen. Je besser du vorbereitet bist und umso weniger Fragen an den Beamten hast, umso schneller kannst du den Gewerbeschein auch in den Händen halten.
Der normale Vorgang während der Anmeldung dauert rund 40 bis 50 Minuten. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Gibt es mehrere Gewerbescheine?
Nein. Auch wenn der Mythos immer Mal wieder seine Runde macht, wahrer werden diese Behauptungen dadurch nicht. Jeder Gewerbetreibender, der die Gewerbeanmeldung beantragt, erhält ein und dasselbe Formular vorgelegt, wie jeder andere auch.
Demnach gibt es am Ende auch nur den einen Gewerbeschein, den jeder bekommt. Doch warum nehmen immer noch so viele Leute an, dass es mehrere Scheine gibt. Das liegt unter anderem auch daran, dass man beim Amt des Gewerbes keine Anmeldung für ein Kleingewerbe beantragen kann.
Deshalb vermuten viele, dass dieses Gewerbe ein eigenes Formular und einen eigenen Schein hat, den Kleingewerbeschein. Allerdings gibt es nicht. Merke: jeder erhält am Ende der Gewerbeanmeldung denselben Gewerbeschein. Punkt!
Bis wann muss das Gewerbe angemeldet sein?
Wann man ein Gewerbe anzumelden hat, ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man genau weiß, dass man eine Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen die freien Berufe, als auch Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Alle anderen müssen ein Gewerbe anmelden. Falls man dieser Pflicht nicht nachkommt, dann kann man damit rechnen, dass ein Bußgeld verhängt wird.
Dieses Bußgeld kann bis zu 1000 Euro und mehr kosten. In München werden gar Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro verhängt. Für die meisten Leute würde dies den absoluten finanziellen Kollaps bedeuten.Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung für voll nimmt und dieses so schnell wie möglich beantragt.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Ja. Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen.
Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.
Wo kann man ein Kleingewerbe Anmelden?
Um die Anmeldung eines Kleingewerbes beantragen zu können, muss man vom Finanzamt erst einmal den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten. Auf diesem muss man dann die Kleinunternehmerregelung beantragen. Diese Regelung ist die Voraussetzung dafür, damit das Kleingewerbe auch als solches gewertet wird und die dementsprechenden Regeln dafür gelten.
Falls man die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anmelden. Die Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer abführen zu müssen.
Klingt zu schön, um wahr zu sein, oder? Natürlich gibt es hierbei auch einen Haken. Man darf die Umsätze, die vorgegeben werden, nicht überschreiten. Im ersten Geschäftsjahr darf man einen Umsatz von bis zu 22.000 Euro erwirtschaften. Im zweiten Jahr steigt der Betrag auf 50.000 Euro Umsatz an.
Falls man diese Umsätze nicht einhalten kann bzw. übersteigt, dann ist man dazu verpflichtet, eine Buchführung zu haben und Jahresabschlüsse zu veröffentlichen.
Bei einem Kleingewerbe hingegen wird die Buchführung durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt und auch der Verwaltungsaufwand ist sehr gering. Wenn man bereits weiß, das die gewerbliche Tätigkeit in den ersten Jahren keine großen Gewinne und Umsätze verspricht, empfiehlt es sich, ein solches Gewerbe anzumelden.
Wann erfolgt die Anmeldung beim Finanzamt?
Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, informiert das Gewerbeamt an die anderen Behörden. Darunter auch das Finanzamt. Das Finanzamt schickt dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen den steuerlichen Erfassungsbogen.
Dieser ist sieben Seiten lang und sollte daher mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Um das anmelden eines Kleingewerbes beantragen zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Falls man diese Option nicht zieht, dann kann man das für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe tun.
Daher müssen Gewerbetreibende genau überlegen, wie sie in Zukunft verfahren wollen. In aller Regel aber lohnt sich die Kleinunternehmerregelung sehr, vor allem dann, wenn man weiß, dass man zu Beginn ohnehin nicht mit sehr großen Umsätzen rechnet.
So bleibt der Verwaltungsaufwand gering und eventuell können auch Steuern eingespart werden. Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hier ist es ebenfalls sehr wichtig, dass man die genaue Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein überprüft, ob die Angaben auch der Realität entsprechen.
Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer. Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.
Sind Kleingewerbetreibende ebenfalls Mitglied bei der IHK?
Ja. Jeder Unternehmer, der ein Gewerbe besitzt, muss die Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Dies ist gesetzlich so festgehalten und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen.
Bei der IHK muss man einige Gebühren bezahlen. Für viele Gründer sind diese Kosten aber mehr als nur unnötig, weil diese den Ertrag der IHK nicht als so hoch ansehen.
Bereits seit mehreren Jahren ist die IHK umstritten, doch geändert hat sich bis heute nichts. Die IHK gibt an, dass sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Außerdem gibt sie an, die Interessen der Gewerbetreibenden zu vertreten.
Inwieweit das in der Realität aber auch wirklich umgesetzt wird, ist eine andere Sache. Was man allerdings erwähnen muss, ist, dass die IHK viele Weiterbildungskurse anbietet, die den Unternehmern zugute kommt.
Am Ende des Kurses erhält man in der Regel eine Qualifikation oder ein Zertifikat, welches das eigene Gewerbe weiter aufwertet. Die Kurse sind allerdings kostenpflichtig. Die jährlichen Gebühren bei der IHK betragen für ein kleines Gewerbe rund 30 bis 70 Euro.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen sogar rund 150 bis 300 Euro jährlich zahlen. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen.
Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.
Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.
Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Wir sind nicht die Ghost Busters.. sondern die Myhst Busters 😀 Dann ein weiteres Mythos wird immer wieder erwähnt, doch stimmt es denn auch, dass ein Besitzer eines Kleingewerbes wirklich keine Steuern zahlen muss? Fast, muss man schon sagen, stimmt diese Aussage.
Zumindest dann, wenn man die erforderlichen Rahmenbedingungen einhält. Um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, muss man die Bedingungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllen. Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern zahlen zu müssen.
Dies ist ein richtig großer Happen. Wenn man das auf zwölf Monate runterrechnen würden, wären dies um die 2000 Euro, wo keine Gewerbesteuer abgeführt werden muss.
Es ist dadurch verständlich, dass viele Leute annehmen, dass ein Kleingewerbetreibender keine Steuern zahlt. Allerdings gibt es die dann doch: die Einkommensteuer muss ebenfalls gezahlt werden. Doch viele Gründer zahlen dies dankend, mit der Gewissheit, dass dadurch zwei andere Steuern entfallen können.
Wie viel kostet ein Gewerbe im Jahr?
Nur wenige Steuern zahlen und dabei auch noch kostengünstig im Unterhalt? Beim Kleingewerbe Normalität! Denn auf ein kleines Gewerbe kommen keine allzu hohen Kosten.
Wer die Gewerbeanmeldung erst noch vor sich hat, muss die Bearbeitungsgebühr mit einberechnen, diese zahlt man nur einmal und kostet rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Falls man ein Hauptgewerbe führen sollte, dann muss man auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus zahlen.
In der Regel zahlt man hier mindestens 200 Euro monatlich. Weitere Kosten die dann anfallen, sind die Gebühren bei der IHK, die für ein Kleingewerbe rund 30 bis 70€ kosten.
Das wären die einzigen Fixkosten, die man als Gewerbetreibender zu begleichen hätte. Natürlich können auch weitere Zahlungen erfolgen, beispielsweise dann, wenn man Mitarbeiter einstellt, eine Räumlichkeit mietet, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Solche kosten können ebenfalls eintreten, sind jedoch kein muss und unterscheiden sich von Gründer zu Gründer.
Wie viel kann man mit einem kleinen Gewerbe verdienen?
Kommen wir zu einen der wichtigsten Fragen überhaupt: wie viel kann man mit einem kleinen Gewerbe verdienen: 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn sind hier die Grenzen.