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Wie bekommt man einen Gewerbeschein?
Wer einen Gewerbeschein erhalte möchte, muss zunächst zum zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. In Großstädten kann es vorkommen, das mehrere Ämter dort tätig sind.
Den für dich zuständigen kannst du durch einen einfach Anruf ermitteln. In manchen Gewerbeämtern muss man einen Termin vereinbaren, um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können.
Bei anderen reicht es wiederum einfach nur, wenn man beim Gewerbeamt erscheint. Dann kann es allerdings auch sein, das man etwas länger warten muss, weil die Schlange länger sein kann. Eine weitere Möglichkeit, wie man sein Gewerbe anmelden kann, ist, das man dies online tut.
Immer mehr Städte bieten diesen Service an, der für einen Großteil der Menschen eine erhebliche Erleichterung darstellt. Einzig die elektronische Unterschrift wäre bei einigen Städten nicht gänzlich erlaubt, daher müsste man diese per Post an das Gewerbeamt schicken oder persönlich vor Ort erscheinen. Für die Gewerbeanmeldung braucht man:
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
- eine Melde-Bestätigung und als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes können noch weitere Dokumente verlangt werden, die weitere kosten verursachen können,
- minderjährige brauchen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.
Für die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung zahlt man rund 20 bis 60 Euro. Das kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Viele nehmen an, das die Gewerbeanmeldung selbst, direkt den Gewerbeschein bescheinigt. So ist es aber nicht.
Es ist vielmehr das Ergebnis der Gewerbeanmeldung. Man erhält beim Gewerbeamt ein Formular, welches man ausfüllen muss. Dieser wird dann gestempelt, mit der Unterschrift versehen und die Kopie von diesem Formular fungiert dann als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt einen allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Dies darf man erst dann, nachdem man den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und zurückgeschickt und die Steuernummer für das Gewerbe erhalten hat.
Wer muss einen Gewerbeschein beantragen?
Wer einen Gewerbeschein beantragen muss, ist in Deutschland klar definiert. Es gibt einen Berufszweig, der von der Gewerbepflicht befreit sind. Diese gehören zu den Katalog- und Katalogähnlichen Berufen. Darunter zählen unter anderem:
- Abfallwirtschaftsberater,
- Bauleiter,
- Designer,
- Elektrotechniker,
- Fotograf,
- Grafiker,
- Ingenieur,
- Psychologe,
- Ärzte,
- Anwälte,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- Künstler.
Diese Berufe müssen selbst beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und die Steuernummer beantragen. Auch gilt für diese Berufe, das diese keine Gewerbesteuern zahlen müssen und auch nicht bei der IHK eintreten müssen. Sehr wohl einen Gewerbeschein beantragen müssen alle anderen Berufsgruppen- und Branchen.
Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe anmelden muss man sofort, sofern eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht mehrere Male bewusst getätigt wird. Ausnahmen, die die Gewerbeanmeldung nicht beantragen müssen, sind zum einen die Freiberufler und zum anderen Menschen, die mit ihrer Tätigkeit einen Gewinn von unter 410 Euro pro Jahr erwirtschaften.
Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich durchzuführen. Auch gibt es die Option, das Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dennoch sollte man sich diese Zeit nicht nehmen, da das Amt ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr verlangen kann.
Zwar lassen diese meistens bei eher niedrigen Beträgen Milde walten, dennoch sollte man sich darauf nicht verlassen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich hinter sich bringen.
Wie viel darf man mit einem kleinen Gewerbe verdienen?
Mit einem kleinen Gewerbe darf man im Geschäftsjahr rund 500.000 Euro Umsatz oder einen Gewinn von 50.000 Euro erwirtschaften. Dann fallen allerdings auch Gewerbesteuern an.
Es gibt eine Regelung, die eine Hilfe für kleinere Unternehmen sind, wo man die Gewerbesteuern nicht zahlen muss. Dafür muss das Gewerbe im ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 und im zweiten unter 50.000 Euro haben.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und man unter diesen Umsätzen bleibt, zahlt man keine Gewerbesteuern. Grundsätzlich gilt, das man einen Freibetrag von 24.500 Umsatz erwirtschaften darf, bevor man Steuern abgibt.
Welche Kosten pro Jahr zahlt man für ein Gewerbe?
Wer einmal genauer nachrechnet, bemerkt, das rund um die Anmeldung keine hohen Kosten für das Gewerbe anfallen. Die Bearbeitungsgebühr beim Amt des Gewerbes beträgt rund 20 bis 60 Euro. Im weiteren Verlauf können allerdings weitere Kosten entstehen.
Wenn man beispielsweise beim Formular angibt, ein Hauptgewerbe eröffnen zu wollen, dann ist man verpflichtet, die Krankenkasse selbst zu bezahlen. Als Gewerbetreibender ist man ebenfalls dazu verpflichtet, bei der IHK Mitglied zu sein. Als Kleingewerbe zahlt man rund 30 bis 70 Euro pro Jahr an Gebühren.
Als Unternehmen, welches im Handelsregister eingetragen ist, zahlt man rund 150 bis 300 Euro an Gebühren. Diese Gebühren müssen alle Gewerbetreibenden bezahlen. Auch sollte man Berücksichtigen, das Kosten für die Miete, für Mitarbeiter, Verträge, Neuanschaffungen, Patente und Versicherungen anfallen können.
Daher ist es wichtig, sich diese Fragen zu stellen und diese nicht unbeantwortet zu lassen. Es kann auch sein, das man bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Man hat innerhalb einer festgelegten Frist die Möglichkeit, dem zu widersprechen. Wir können dir bei diesem Problem behilflich sein.
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Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisherigen zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Wenn du Fragen hast und Informationen brauchst, klicke hier.
Fazit:
Um den Gewerbeschein in den Händen zu halten, muss man zum zuständigen Amt in der Gemeinde. Bei der Anmeldung dabei haben musst du:
- einen Reisepass bzw. Personalausweis,
- eine Melde-Bestätigung,
- je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente verlangt,
- als Minderjähriger benötigt man noch die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.
Die Bearbeitungsgebühr bei der Anmeldung beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.