Schirtt für Schritt zur Gewerbeanmeldung
Der erste Schritt für viele lautet: das Gewerbe zunächst beim Gewerbeamt anmelden und den Gewerbeschein beantragen zu können. Das ist für viele Leute eines der Träume, die sie unbedingt im Leben erreichen möchte.
Das Gefühl, der eigene Chef sein zu können und selbstbestimmt zu entscheiden, wann man wie viel arbeiten möchte. Diese Freiheit kann in dieser Form nur die gewerbliche Tätigkeit geben. Umso wichtiger ist es auch, hierbei keine allzu groben Fehler zu begehen, damit die Gewerbeanmeldung ein voller Erfolg wird und man den Gewerbeschein in den Händen halten kann.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt eröffnen. Dies klingt im ersten Moment einfacher als es ist, da es vor allem in Großstädten durchaus Mal vorkommen kann, das es mehrere Gewerbeämter gibt. Daher muss man zunächst das Amt, welches für einen zuständig ist, erst einmal finden.
Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.
Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.
Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen.
Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören. Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉
Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Welche Unterlagen braucht man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Tätigkeit beginnen möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen. Jeder, der eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung durchzuführen.
Wann genau man anfangen möchte, ist ebenfalls klar geregelt. Man sollte die Gewerbeanmeldung vor dem Start der gewerblichen Tätigkeiten anmelden. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen.
Beispielsweise ist es sogar in München so, das Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden können. Das würde für viele nicht nur den absoluten Worst Case bedeuten, sondern auch den finanziellen Ruin. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Man kann ein Gewerbe rückwirkend anmelden lassen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen.
Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.
Worauf muss man Formular Gewerbeanmeldung beachten?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.
Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen.
Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Kann man ein Gewerbe online anmelden?
Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.
Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.
Was sind Vorteile und Nachteile Gewerbe online anmelden?
Einziges Manko: noch wird dieser Online Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Online Gewerbeanmeldung.
Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt. Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten beim Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.
Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.
Wie viel kostet ein Gewerbeschein?
Zunächst einmal sollte geklärt werden, dass es keinen kleinen Gewerbeschein gibt. Dies ist ein Mythos. Jeder Gewerbetreibende erhält bei der Gewerbeanmeldung das selbe Formular vorgelegt.
Mit einem kleinen Gewerbeschein werden vielmehr die Gründer beschrieben, die unter der Kleinunternehmerregelung gründen. Diese Regelung ist eine kleine Starthilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Diese Voraussetzungen sind: das man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro Umsatz und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz bleibt. Wenn dies gegeben ist, dann zahlt man keine Gewerbesteuern.
Hier ein Beispiel: wenn man im ersten Jahr einen Umsatz von 24.500 Euro hat, dann zahlt man keine Gewerbesteuern. Warum? Weil man in Deutschland bis zu dieser Summe einen Freibetrag hat und keine Steuern zahlen muss. Allerdings greift dann die Voraussetzung nicht ein. Demnach müsste man versuchen, den Umsatz von 22.000 Euro nächstes Jahr zu erreichen.
Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?
Gründer, die ein Kleingewerbe anmelden werden manchmal belächelt. Zu unrecht! Denn auch wenn der Name etwas anderes suggeriert, so sind die Einnahmen und Umsätze bei einem Kleingewerbe alles andere als klein.
Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn erzielen. Dies ist eine unfassbar hohe Summe und würde wahrscheinlich das Gehalt eines Hauptjobs bei den meisten bei weitem übertreffen. Daher sollte man auch Leute, die ein Kleingewerbe gründen, größten Respekt zollen.
Ein weiterer Vorteil eines Kleingewerbes ist, das man hier keinen hohen Verwaltungsaufwand hat und zum anderen auch die Kosten sehr niedrig gehalten. Anders, als bei Kapitalgesellschaften muss man hier keine hohe Summe als Stammkapital vorweisen, was den Einstieg in die Selbstständigkeit vereinfacht.
Welche Kosten erwarte sich bei einem Kleingewerbe?
Gründer müssen mit hohen Kosten nach der Gewerbeanmeldung rechnen… so wird es zum Teil immer wieder versucht zu vermitteln. Doch eigentlich sind die Kosten bei einem Kleingewerbe recht moderat und selbst für den Studenten von nebenan sehr leicht zu bezahlen.
Wenn wir jetzt einmal alle Kosten durchgehen würden, dann kommen zum einen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung selbst. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und fallen nur einmalig bei der Anmeldung an.
Als Gründer eines Betriebes muss man die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK bzw. HWK antreten. Diese Gebühren kosten für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro im Jahr und für Gründer, deren Unternehmen im Handelsregister ist, einen Betrag von 150 bis 300 Euro.
Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die auf einen zukommen könnten. Natürlich könnte man dies auch weiter ausführen, so das man auf weitere Kosten kommt. Denn jeder möchte das der eigene Betrieb weiter wächst. Mit diesem Wachstum gehen in den meisten Fällen auch die Kosten weiter hoch.
Unter anderem kann es dann sein, das man dann eine Räumlichkeit anmieten muss, Partnerschaften eingeht, Patente anmelden muss, Mitarbeiter bezahlt oder Neuanschaffungen tätigen muss. Das sind alles Kosten, die ebenfalls auftreten können, aber im Endeffekt bedeuten, dass das Unternehmen seit der Anmeldung beim Gewerbeamt ganz gut läuft.