Was ist ein Kleingewerbeschein?
Der Unterschied zwischen einem Gewerbeschein und einem Kleingewerbeschein liegt in … rein gar nichts! Es ist ein und dasselbe. So werden Gründer genannt, die als Arbeitnehmer ein Nebengewerbe (Kleingewerbe) gründen. Die Kleingewerbe Anmeldung wird wie jedes andere Gewerbe auch beim Gewerbeamt durchgeführt.
Ein Kleingewerbeschein hat den Vorteil, das man in dem ersten Jahr bis zu 22.000 Euro umsatz erzielen darf und sich von der Umsatzsteuer befreien lassen kann ohne Gewerbesteuern abgeben zu müssen Dies ändert sich jedoch dann, wenn der Umsatz über 24.500 Euro liegt. Dann musst du die fälligen Steuern zahlen. Es kann allerdings trotzdem vorkommen, dass du Post bekommst und Steuern nachzahlen musst.
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Wie kann ich den Gewerbeschein beantragen?
Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei deinem zuständigen Gewerbeamt. Den Kleingewerbeschein kannst du sowohl persönlich vor Ort holen, oder per Post oder Mail erhalten. Dafür gibt es allerdings unterschiedliche Voraussetzungen, die sich auch noch von Stadt zu Stadt ändern können.
Wenn du dein Kleingewerbe anmelden und persönlich erscheinen möchtest, dann musst du unbedingt dein Personalausweis oder deinen Reisepass mit dir tragen. Wenn du diesen nicht bei dir hast, kannst du das Gewerbe nicht anmelden und müsstest vor Ort einen Mehrbetrag bezahlen, um das Kleingewerbe trotzdem erhalten zu können. Außerdem benötigst du eine Meldebescheinigung bzw. als Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung.
Je nach Art deines Gewerbes gibt es noch weitere Dokumente, die du mit einreichen musst. Darunter zählen zb ein Gesundheitszeugnis, ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine Handwerkskarte. Sofern du selbst verhindert sein solltest, hast du die Möglichkeit einer Person die Vollmacht zu erteilen, die für dich dann die Gewerbeanmeldung vornimmt.
Kann ich online Kleingewerbe anmelden?
Außerdem kannst du deine Unterlagen per Mail oder per Post schicken und müsstest nur bei einigen Städten darauf achten, auch deine persönliche Unterschrift zu schicken, diese wird nicht überall elektronisch akzeptiert. Wenn du all diese Voraussetzungen erfüllst, steht dem Kleingewerbeschein nichts mehr im Wege.
Wo mache ich die Gewerbeanmeldung?
Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei deinem zuständigen Gewerbeamt. Um deinen Kleingewerbeschein abholen zu können, musst du die Formulare ausfüllen. Anschließend gehen deine Informationen ans Finanzamt. Beim Finanzamt erhälst du deine Steuernummer und kannst dich ab da dann Kleinunternehmer nennen.
Als Kleingewerber erhälst du einen steuerlichen Erfassung -sbogen, den du ausgefüllt zurückschicken musst. Dein Gewerbe kriegt erst nach dem Finanzamt seine Gültigkeit. Du kannst dein Kleingewerbe auch im Handelsregister anmelden lassen, das hätte den Vorteil, das der Name deines Kleingewerbes nicht kopiert werden kann.
Auch können potenzielle Kunden mit dem Verweis auf den Handelsregister eher auf deinen Service zurückgreifen. Allerdings verpflichtest du dich dann zur doppelten Buchführung, die einen höheren Verwaltungsaufwand erfordert. Der Kleinunternehmer genießt daher einige Vorteile, weil er eben noch klein ist.
Was ist die Kleingewerbe Gewinngrenze?
Beim Kleingewerbe musst du darauf achten, in deinem ersten Jahr unter 22000 Euro zu bleiben, um keine Gewerbesteuern zu zahlen. In deinem zweiten Jahr steigt diese Summe auf 50000 Euro Jahresumsatz. Du darfst weiterhin deine Vorteile als Kleinunternehmer genießen. Sobald du allerdings diese Grenze überschreitest, fällst du von der Kleinunternehmerregelung.
Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Ein Kleingewerbe anmelden musst du bereits nach deinen ersten Umsätzen, sofern diese ein Jahresgewinn über 410 Euro überschreiten. Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gewerbeanmeldung durchzuführen und den Kleingewerbeschein zu erhalten.
Fazit:
Ein Kleinunternehmer erhält wie jeder Gründer auch einen Gewerbeschein, den man in dem Fall „Kleingewerbeschein“ nennt, allerdings das gleiche bedeutet. Sowohl die Gewerbeanmeldung, als auch die Anmeldung beim IHK und bei der Berufsgenossenschaft bleiben verpflichtend.
Ein Kleingewerbe-anmelden kann für dein Kleinunternehmer sehr viele Vorteile haben, da er die ersten Jahre relativ hohe Umsätze erzielen darf, ohne hohe Steuern zahlen müssen. Falls es dennoch einige Probleme gibt und du Rechnungen erhälst, die du begleichen musst, kannst du von unserem Service der IHK-Gebührenberatung profitieren und dich rechtlich absichern.