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Was kostet kleiner Gewerbeschein?
Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss wirklich ein sehr smarter Typ sein. Warum? Ganz einfach deshalb, weil dieser sich wohl sehr genau informiert und herausgefunden hat, dass man als Kleingewerber sehr gutes Geld verdienen kann und gleichzeitig auch viele Steuern sparen.
Absetzen zwar nicht, aber im Laufe der erfolgreichen Jahre kann auch die Umwandlung in ein größeres Unternehmen gelingen. Doch bleiben wir bei dem Punkt Kosten.
Wenn man bloß nur das Wort Kosten, Gebühren oder Zahlungen liest, dann graust es einem bereits. Viele Neugründer umso mehr. Man fragt sich, ob das, was man monatlich an Zahlen umsetzen kann, denn auch wirklich lohnenswert ist oder ob die ganzen Steuern und irgendwelche Kosten den ganzen Gewinn abdecken werden, so dass am Ende nicht viel übrig bleibt?
Eine berechtigte Frage. Darauf eine pauschale Antwort zu geben, ist ein Ding der Unmöglichkeit, doch wir von GewerbeAnmeldung.com lassen nichts ungewagt, um dir den bestmöglichen Content liefern zu können.
Also, ein Versuch einer Antwort könnte so aussehen: die Kleingewerbe Anmeldung genießt einen sehr hohen Ruf, nicht umsonst beantragen Jahr für Jahr mehrere zehntausende Menschen die Anmeldung eines Kleingewerbes an. Doch fast genauso viele Leute, die ein Gewerbe anmelden, fast genauso viele melden ihres leider auch ab.
Wie kann man ein Gewerbe gründen?
Viele Gründer beginnen mit dem Glauben, dass ihre Geschäftsidee, ihr Mut und ihr Fleiß dafür sorgen werden, das man letztlich erfolgreich mit dem Kleingewerbe sein wird. Doch leider ist dieses Unterfangen nicht so einfach.
Das Zauberwort lautet hier: Konstanz, Geduld und Ehrgeiz. Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut. Für Gründer bedeutet dies, dass man nicht bereits innerhalb von wenigen Wochen und Monaten aufgeben sollte, sondern weiter an dem eigenen Ziel arbeiten muss.
Wir möchten dich auf dieser unternehmerischen Reise begleiten und dich beraten, damit du für dich den bestmöglichen Weg einschlagen kannst.
Schritt für Schritt, um ein Kleingewerbe zu gründen
Vollzeit oder Teilzeit?
Vor- und Nachteile einer nebenberuflichen Tätigkeit:
Bevor man überhaupt ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man sich zunächst die Gedanken machen, ob man dieses hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte. Bei den meisten Gründern wird es sicherlich der Fall, das man dies ohnehin nebenberuflich tun muss, weil diese angewiesen auf den Hauptjob sind.
Auch für Studenten gilt, dass diese nur ein Nebengewerbe eröffnen können, da das Studium in dem Fall als Hauptjob angesehen wird. Das ist auch nicht weiter tragisch und bedeutet gleichzeitig auch nicht, das man zwangläufig weniger verdienen muss.
Doch Einschränkungen kann es immer wieder geben, denn Zeit und Ressourcen sind für uns nur begrenzt da. Auch äußere Faktoren wie der Chef können vielleicht ein gewichtiges Wort mitreden. Das ist aber auch nicht weiter schlimm, denn viele Gründer möchten einfach nur nebenbei das Gehalt weiter aufbessern und denken gar nicht daran, den Arbeitsplatz zu verlassen.
Andere Unternehmer wiederum versuchen erst einmal eine Geschäftsidee auszutesten und dann im Nachhinein ein neues Gewerbe aufzumachen. Andere wiederum möchten mit kleinen Mitteln ein Unternehmen aufbauen, diesem ein Fundament schaffen und dann gewinnbringend verkaufen.
All diese Ziele sind erstrebenswert und auch realistisch. Für welchen Weg man sich am Ende auch entscheiden mag, ist jedem selbst überlassen. Ein Nebengewerbe zu eröffnen und sich nebenberuflich selbständig zu machen kann immense Vorteile mit sich bringen.
In erster Linie stehst du nicht unter Druck, da du ein Hauptjob hast, und hast so genügend Zeit, um herauszufinden, ob deine nebenberufliche Tätigkeit ein hohes Einnahme-Kapital hat. Gleichzeitig bist du nicht so sehr von diesen Einnahmen abhängig und kannst befreiter an diesem Nebengewerbe arbeiten.
Du kannst auch selbst die Entscheidung treffen, wie lang und wie viel Zeit du in der nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken willst. Sofern dir eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hast du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.
Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren. Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit.
Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast. Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben.
Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.
Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.
Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.
Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden.
Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen abbezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.
Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Unabhängig davon, ob man nun Kleinunternehmer ist oder Gesellschafter bei einer GmbH, jeder in Deutschland ansässige Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe so zeitnah wie möglichst anzumelden.
Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt, mit der Absicht, damit Gewinne zu erzielen, muss die Anmeldung vornehmen. Falls nicht, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr drohen.
In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es sehr wichtig, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt.
Man hat dafür rückwirkend bis zu 60 Wochen Zeit. Die bisher erzielten Gewinne müssen dann detailliert vorgelegt werden, damit die abzugebenen Steuern ermittelt werden können. Auf diese Steuern kommen dann noch weitere Zinsen dazu.
Im schlimmsten Fall eben dann noch ein Bußgeld und schon kann das Gewerbe als „Reinfall“ bezeichnet werden. Zwar lassen viele Ämter bei eher kleineren Summe Mal auch ein Auge gedrückt und verhängen keine Bußgelder, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht. Kümmere dich daher sofort um die Anmeldung.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet.
Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst.
Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben.
Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Was ist der Unterschied zwischen einem kleinem und einem normalen Gewerbeschein?
Der Mythos des kleinen Gewerbescheins ist weit verbreitet und dennoch wird dieses dadurch nicht wahrer. Doch warum nehmen so viele Leute an, dass es auch einen kleinen Schein geben muss?
Das liegt unter anderem daran, dass man beim Gewerbeamt überhaupt kein Kleingewerbe anmelden kann. Für viele Gründer scheint daher klar, dass das Kleingewerbe gründen erst dann geschehen kann, wenn man ein anderes Formular ausfüllt.
Dies stimmt allerdings nur zum Teil. Das Formular ist eher ein Fragebogen und kommt nicht vom Gewerbeamt, sondern man muss man beim Finanzamt vorstellig werden.
Vom Finanzamt erhält man nämlich den Bogen zur steuerlichen Erfassung, auf diesem kann man unter anderem auch angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Diese Regelung ist eine Voraussetzung, damit man von einem Kleingewerbe sprechen kann.
Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu übernehmen.
Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann.
Wann meldet sich das Finanzamt?
In der Regel muss sich nicht das Finanzamt melden. Da man die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt beantragt hat, informiert dieses die anderen Behörden. Darunter eben auch das Finanzamt.
Innerhalb von sieben bis zehn Tagen erhält man dann eine Rückmeldung von denen. Falls nicht, dann erst sollte man aktiv werden und einmal nachfragen, was Sache ist.
Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, ist es eine wichtige Voraussetzung, das man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Falls man diese Option nicht zieht, dann kann man das für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe tun. Daher müssen Gewerbetreibende genau überlegen, wie sie in Zukunft verfahren wollen.
Worauf sollte man bei der Anmeldung kleinen Gewerbe achten?
In aller Regel aber lohnt sich die Kleinunternehmerregelung sehr, vor allem dann, wenn man weiß, dass man zu Beginn ohnehin nicht mit sehr großen Umsätzen rechnet. So bleibt der Verwaltungsaufwand gering und eventuell können auch Steuern eingespart werden.
Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hier ist es ebenfalls sehr wichtig, dass man die genaue Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein überprüft, ob die Angaben auch der Realität entsprechen.
Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer.
Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.
Welche Vorteile bietet ein Kleingewerbe?
Ein sehr großer Vorteil der Kleingewerbes ist, dass man nicht dem HGB verpflichtet ist, sondern nach dem BGB, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze handeln muss.
Das HGB hat den Ruf, sehr komplex und streng ausgelegt zu sein, das BGB wiederum ist vor allem für Leute, die erst neu mit der Materie vertraut werden, ideal zum Einstieg.
Da man als Kleingewerbe nicht im Handelsregister ist, steigen auch nicht die Gebühren bei der Industrie und Handelskammer. Außerdem kommt es bei einem Kleingewerbe nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt somit.
Das bedeutet, dass der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man noch einiges an freier Zeit einsparen kann, was man wiederum in das Unternehmen stecken könnte. Zudem benötigt man beim Kleingewerbe für die Gründung ein hohes Startkapital. Man kann mit 0 Euro wortwörtlich starten.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auch für ein Kleingewerbe verpflichtend?
Jeder, der beim Gewerbeamt die Gewerbeanmeldung beantragt hat, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Dies ist gesetzlich so festgelegt worden und man kann sich auch von der Mitgliedschaft nicht befreien lassen.
Auch wenn das im ersten Moment vielleicht nicht so gut anhört und man bereits die Kosten im Blick hat, sollte man sich auch vor Augen halten, dass die IHK viele Angebote hat, um dem Kleingewerbe sowie anderen Unternehmen zu helfen. In erster Linie versucht die IHK die regionale Wirtschaft anzukurbeln.
Dies tut sie beispielsweise, indem sie die Bahngleise versucht zu reparieren, damit potenzielle Kunden wieder vor Ortschaften gelangen können, wo viele Geschäfte ansässig sind. Auch bietet die IHK viele Weiterbildungskurse an, wo man am Ende des Kurses ein Zertifikat erlangen.
Dies wiederum hilft dem Kleingewerbe an ansehen zu gewinnen und für Kunden interessanter zu wirken. Für diese Leistungen möchte die IHK eine Gebühr von rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr von rund 150 bis 300 Euro pro Jahr.
Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..
Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?
Auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt, so kann man mit einem kleinen Gewerbe jede Menge Geld verdienen. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt und beim ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogen noch nicht so wichtig, wird spätestens nach der offiziellen Anmeldung das Thema Umsatz und Gewinn sehr wichtig.
In der Regel vermutet man den erreichbaren Gewinn als weitaus kleiner an. Doch dieser Gewinn dürfte bei den meisten Leute wahrscheinlich das aktuelle Gehalt bei weitem übertreffen. Ich möchte dich nicht weiter auf die Folter spannen: man kann innerhalb eines Geschäftsjahres rund 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.
Diese unfassbar hohe Summe muss natürlich auch erst einmal verdient werden, doch dies sollte einem verdeutlichen, welche Möglichkeiten einem das Kleingewerbe bietet. Nebenbei 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften und dabei ist der Verwaltungsaufwand auch noch sehr gering.
Zudem wird diese Summe auf das bisherige Gehalt dazu addiert. Auch solltest du wissen, dass man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften darf, ohne keine Gewerbesteuern abführen zu müssen.
Wenn man sich dies einmal vor Augen führt, könnte man theoretisch monatlich zwei Tausend Euro pro Monat verdienen und müsste dabei sogar keine Gewerbesteuern bezahlen.
Sofern der Umsatz auch unter die Kleinunternehmerregelung fällt, müsste man nicht einmal Umsatzsteuern zahlen. Die einzigen Steuern die übrig bleiben würden, wären die Einkommensteuer.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Das Gewerbe anmelden ist nur die halbe Miete, ein kleines Gewerbe führen und die ganzen kosten tragen, das ist das wirklich schwere. Zumindest das Denken die meisten, doch dem ist nicht so. Nach der Anmeldung eines Kleingewerbes hat man nur sehr wenige Kosten.
Wer die Gewerbeanmeldung erst noch vor sich hat, muss die Bearbeitungsgebühr mit einberechnen, diese zahlt man nur einmal und kostet rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Falls man ein Hauptgewerbe führen sollte, dann muss man auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus zahlen.
In der Regel zahlt man hier mindestens 200 Euro monatlich. Weitere Kosten die dann anfallen, sind die Gebühren bei der IHK, die für ein Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro kosten. Das wären die einzigen Fixkosten, die man als Gewerbetreibender zu begleichen hätte.
Natürlich können auch weitere Zahlungen erfolgen, beispielsweise dann, wenn man Mitarbeiter einstellt, eine Räumlichkeit mietet, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Solche kosten können ebenfalls eintreten, sind jedoch kein muss und unterscheiden sich von Gründer zu Gründer.
Fazit:
Man kann nur jedem gratulieren, der die Gewerbeanmeldung beantragen möchte. Dies ist eine herausragende Idee. Lasse dich nicht von irgendwelchen Gurus und Möchtegern Experten beeinflussen: ein Kleingewerbe hat nur sehr geringe Kosten und auch der Zeitaufwand hält sich hier durchaus in Grenzen.
Zudem sind die Verdienstmöglichkeiten recht hoch, so dass man sich auch dazu wagen kann, mal diesen Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.