Ein Kleingewerbe anmelden -> für viele Gründer der ideale Start in die Selbstständigkeit. Ob man diese Selbstständigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich starten möchte, ist jedem selbst überlassen. Als Kleingewerber genießt man allerdings sehr viele Vorteile, wie zum Beispiel die Tatsache, dass der Verwaltungsaufwand sehr gering ist, im Vergleich zu anderen Gewerben oder auch, das die Kosten eher gering sind und man kein großes Startkapital benötigt.
Wer also nebenberuflich durchstarten will, findet jede Menge Gründe dafür. Man kann in Ruhe austesten, ob die gewerbliche Tätigkeit auch wirklich einen so großen wirtschaftlichen Vorteil bietet, wie man zunächst annimmt. Aufgrund des Hauptjobs, welches man weiter ausübt, kann man ohne Druck alles austesten und neu planen, was bei einer hauptberuflichen Tätigkeit eher schwer wäre, da man darauf angewiesen ist, sofort zu liefern.
Auch kann man beim Verlust des eigentlichen Jobs das Kleingewerbe in ein Hauptberufliches Gewerbe ummelden lassen. Das erfordert keinen großen Bürokratischen Aufwand. Falls man jedoch weiterhin fest im Sattel sitzt, dann wird das Gehalt durch die zusätzlichen Einnahmen weiter aufgebessert, ohne den Chef nach einer Gehaltserhöhung fragen zu müssen.
Auch hat man die Möglichkeit eines leisen Abgangs, indem man zunächst als Teilzeit weiterarbeitet und sich Schritt für Schritt vollständig Selbstständig macht. Ein Nachteil hierbei ist allerdings auch, dass ein Kleingewerbe nicht denselben Ruf genießt, wie Kapitalgesellschaften wie eine GmbH und man nur schwer potenzielle Kunden von dem eigenen Angebot überzeugen kann. Daher muss man auch schauen, wie gut man selber aufgestellt ist.
Auch muss man erwähnen, dass man aufgrund der eigenen Arbeit eher unflexibel ist und nicht immer den Weg zu den Kunden finden kann. Das kann ebenfalls potenzielle Kunden abschrecken. Wir von GewerbeAnmeldung.com haben uns dazu verpflichtet, immer nur aufrichtigen Content zu liefern.
In machen Situationen bedeutet dies auch, dass man unbequeme Wahrheiten aussprechen muss. Hier folgt eine: auch wenn das Kleingewerbe eines der beliebtesten Gewerbe überhaupt darstellt und jedes Jahr neue Gründer findet, die dies für sich beanspruchen möchte, so muss man auch erwähnen, dass es ebenfalls pro Jahr eine sehr große Anzahl an Leuten gibt, die das Gewerbe auch wieder abmelden, weil die vorher festgelegten Ziele und Visionen nicht erreicht worden sind.
Im schlimmsten Fall kann es sein, dass man einen hohen wirtschaftlichen Betrag investiert hat und man dann auf diesem sitzen bleibt. Dann müsste man die Kosten aus dem Betrieb durch den eigenen Job auffangen, was wiederum eine große finanzielle Belastung darstellen kann. Vor allem dann, wenn man bereits offene Kredite hat und nebenbei ein Haus finanzieren lässt.
Außerdem muss man sich vor Augen führen, das man nur eine begrenzte Zeit am Tag hat. Die meiste Zeit wird man ohnehin im Job verbringen. Auch ein eigenes Gewerbe benötigt viel Zeit. Diese Zeit muss man sich dann aus dem privaten Leben ziehen oder gar weniger Schlafen, dies wiederum könnte der Produktivität schaden.
Wenn man allerdings für die eigene Familie immer weniger Zeit hat, dann kann sich dies auch negativ auf das Leben auswirken. All diese Faktoren sollte man sich als Gründer vor Augen halten und für sich selbst entscheiden, ob und wie man diesen unternehmerischen Weg gehen möchte. Letztlich kann man aber sagen, dass ein Kleingewerbe einen idealen Start für die Selbstständigkeit bedeuten und man eher Gewinnen, statt Verlieren kann.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt in erster Linie immer einfacher, kann jedoch bei Großstädten schon etwas verwirrend sein, da diese meistens mehrere Ämter haben, wo man den Gewerbeschein beantragen kann.
Deshalb muss man zunächst das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen. Nachdem dies erfolgt ist, muss man schauen, ob man beim Gewerbeamt vor Ort erscheinen kann oder einen Termin benötigt. Auch gibt es mittlerweile die Online Gewerbeanmeldung.
Für viele Gründer, die nicht lange auf einen Termin warten möchten und zugleichen aufgrund der Öffnungszeiten nur selten die Zeit finden, vor Ort zu erscheinen, eine ideale Lösung. Auch dauert die Online Anmeldung nur wenige Minuten und ist schnell erledigt.
Einziges Manko: noch wird die Online Gewerbeanmeldung nicht überall angeboten. In weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in Großstädten kann man die Art der Anmeldung Online durchführen. Alle anderen müssen sich noch etwas gedulden.
Wenn man denn nun beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem muss man noch folgende Unterlagen bei sich haben:
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften.
Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung übersprungen hast, kann ich dich beruhigen, denn das Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt zu beantragen. Falls man dies nicht tut, droht ein hohes Bußgeld. Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro ausgesprochen.
Das ist zwar nicht die Norm, soll jedoch verdeutlichen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht spaßen sollte, denn dies kann sich im schlimmsten Fall sehr negativ auswirken und den finanziellen Ruin für den einen oder anderen bedeuten.
Man kann allerdings auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet.
Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss. Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Da die meisten Unternehmer noch vor ihrer ersten Gründung stehen, wissen diese auch gar nicht, was alles beim Amt des Gewerbes auf einen wartet. Auch das Formular ist für viele Neuland.
Damit du vollkommenen vorbereitet bei dem Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbeformular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Was ist der Unterschied zwischen einem kleinem und einem normalen Gewerbeschein?
Das Kleingewerbe anmelden und dabei einen anderen Schein bekommen? Das nehmen viele Leute an, da man beim Formular gar nicht die Rechtsform Kleingewerbe ankreuzen kann.
Deshalb vermuten viele, das ein Kleingewerbe ein ganz eigenes Formular besitzen muss, doch das stimmt nicht. Beim Amt des Gewerbes gibt es nur ein Formular, welches man ausfüllen muss. Jeder Gewerbetreibende, unabhängig von der Rechtsform, muss dieses ausfüllen. Es gibt nur diesen einen Schein. Punkt.
Wann meldet sich das Finanzamt?
In der Regel meldet sich das Finanzamt innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Aufmerksamkeit ausgefüllt werden.
Dabei kann man sich auch einiges an Zeit lassen. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Falls man diese Regelung nicht beansprucht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr ziehen.
Das bedeutet, das Gewerbe wird dann wie jedes andere auch behandelt. Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist darauf zu achten, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein kontrolliert, ob das angegebene auch wirklich der Wahrheit entspricht.
Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer. Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.
Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.
Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann.
Kleingewerbe und Kleinunternehmer das gleiche?
Nein. Auch wenn diese Begrifflichkeiten fälschlicherweise immer im selben Atemzug genannt werden, so könnten diese nicht unterschiedlicher voneinander sein.
Denn mit einem Kleingewerbetreibenden wird in der Regel jemand beschrieben, der ein Gewerbe angemeldet hat und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat.
Ein Kleinunternehmer hingegen ist nicht dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, kann dies jedoch, wenn es die Situation erfordert. Kleinunternehmer sind in der Regel Leute, die freie Berufe ausüben. Zu diesen Freiberuflern gehören unter anderem:
- Ärzte,
- Designer,
- Ingenieure,
- Anwälte,
- Fotografen,
- Journalisten,
- Schriftsteller
- und viele mehr.
Diese Berufe müssen die Gewerbeanmeldung nicht beantragen. Falls man jedoch beim Beispiel des Fotografen bleibt, ein eigenes Geschäft betreibt, dann muss dieser dann doch wieder ein Gewerbe anmelden.
Doch im großen und ganzen sind Kleinunternehmer nicht dazu verpflichtet. Außerdem müssen diese nicht die Mitgliedschaft bei der IHK antreten und demnach auch keine Gebühren bezahlen.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auch für ein Kleingewerbe verpflichtend?
Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist.
Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden.
Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen.
Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..
Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen.
Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?
Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, informiert man sich natürlich ausgiebig, welche Verdienstmöglichkeiten einen erwarten können. Leider müssen Gewerbetreibende immer wieder feststellen, das auf diversen Seiten viele unterschiedliche Zahlen veröffentlicht werden.
Auf Gewerbeanmeldung.com findest du allerdings verlässliche Zahlen. Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig.
Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss.
Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Das Kleingewerbe anmelden und bei Gewinnen keine Steuern zahlen? Zu schön, um wahr zu sein.. oder? Bei einem Kleingewerbe fast schon Realität! Denn wenn man die Kleinunternehmerregelung einhält und die Rahmenbedingungen passen, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen.
Außerdem kann man einen Freibetrag von bis zu 24.500€ erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Es ist demnach also nur erforderlich, die Einkommensteuer zu zahlen. Daher ist ein Kleingewerbe zwar nicht gänzlich Steuerfrei, doch dieses Modell kommt dem ganz Nahe.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss mit hohen Kosten rechnen. So denkt zumindest ein Großteil vieler Gründer, doch das Kleingewerbe ist nicht nur deshalb beliebt, weil der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man einiges an Steuern sparen kann, sondern auch deshalb, weil auch das Unternehmen an sich keine hohen Kosten verursacht.
Man hat die Kosten für die Bearbeitungsgebühr bei dem Gewerbeamt, welches rund 20 bis 60€ kostet. Je nach Art des Unternehmens können noch weitere Kosten hinzubekommen, weil mehr Dokumente benötigt werden. Je nach dem, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe hat, zahlt man auch die eigene Krankenkasse selbst.
Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren von der IHK. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und kosten im Jahr rund 30 bis 70€ für Kleingewerbe und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300€.
Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.
Fazit:
Den Gewerbeschein beantragen tut man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. Wer bis dato dachte, dass es auch einen Kleingewerbeschein gibt, der irrt. Es gibt nur einen Gewerbeschein den jeder Gründer während der Anmeldung erhält.