Für ein Gewerbe benötigst du grundsätzlich einen Kleingewerbeschein. Diese Angelegenheit ist allerdings nicht immer leicht zu überblicken. In unserem Inhalt finden Sie Informationen darüber, wie Sie sich gewerbe anmelden können. Mit diesen Tipps gelingt es dir mühelos.
Weitere nützliche Tipps findest du unter https://gewerbeanmeldung.com
Der kleine Gewerbeschein
Um dein eigenes Gewerbe anmelden zu können, brauchst du einen Gewerbeschein. Diese Vorschrift gilt grundsätzlich für jeden, egal, ob es sich um ein großes oder kleines Unternehmen handelt.
Lediglich Freiberufler sind von dieser Regelung ausgenommen. Damit sind beispielsweise Ärzte, Anwälte, Steuerberater oder Architekten gemeint. Wer in der Urproduktion tätig ist, benötigt ebenfalls keinen Gewerbeschein.
Darunter verstehe man Erwerbstätigkeiten, die mit der Gewinnung von rohen Naturerzeugnissen zu tun haben, also beispielsweise die Land- und Forstwirtschaft sowie den Bergbau.
Wofür benötigst du eine Kleinegewerbeschein?
Um den Schritt in die Selbstständigkeit wagen zu können, geht für dich kein Weg am Gewerbeschein vorbei. Dabei handelt es sich um die Gewerbeanmeldung, die dir die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt.
Diese Erlaubnis gilt allerdings nur für die Tätigkeiten, die du auch in der Anmeldung aufgeführt hast. Jede zusätzliche Tätigkeit bedarf der Anmeldung.
Inwiefern unterscheidet sich der Kleinegewerbeschein vom Gewerbeschein?
Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach. Es gibt keine Unterschiede zwischen einem Kleinegewerbeschein und einem Gewerbeschein. Dabei handelt es sich ganz einfach um die Gewerbeanmeldung, die für sämtliche Unternehmen gleich ist.
Lediglich die jeweils gewählte Rechtsform führt zu Besonderheiten beim Ausfüllen des Formulars. Als Kleinunternehmer musst du bestimmte Felder nicht ausfüllen, die bei der Anmeldung einer GmbH beispielsweise erforderlich sind.
Die Kosten des Gewerbescheins
Nicht nur die Anmeldung und das Formular für die Gewerbeanmeldung sind bei kleinen und großen Unternehmen gleich, auch die anfallenden Kosten stimmen überein.
Es wird eine Bearbeitungsgebühr angesetzt, deren Kosten sich zwischen 15 und 70 Euro bewegen und die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
Die Anmeldung erlaubnispflichtige Gewerbe ist bisweilen mit zusätzlichen Kosten verbunden, da bestimmte Nachweise, Zeugnisse oder Auszüge eingereicht werden müssen. Ihre Beschaffung sorgt für weitere finanzielle Aufwendungen.
Kleingewerbe haben in der Regel jedoch nicht mit erlaubnispflichtigen Tätigkeiten zu tun, sodass du dir diese Kosten wohl sparen kannst.
Die Steuern für ein Kleingewerbe
Die steuerlichen Pflichten für dich als Kleingewerbetreiber sind im Einkommensteuergesetz und in der Abgabenordnung festgehalten. Die Verpflichtungen sind dabei jedoch überschaubar, da Kleingewerbe steuerlich und verwaltungstechnisch entlastet werden sollen.
Sofern dein Jahresumsatz, also deine umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen, eine Summe von 17.500 Euro nicht übersteigt, giltst du als Kleinunternehmer.
Mit diesem Status bist du sowohl von der Umsatzsteuer als auch der Gewerbesteuer befreit und zahlst lediglich die Einkommenssteuer. Gemäß § 15 EStG fällt diese für Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb an. Die Entrichtung dieser Steuer basiert auf der jährlichen (privaten) Einkommenssteuererklärung, die auch Arbeitnehmer einreichen müssen.
Überschreitet dein Umsatz 17.500 Euro pro Jahr, hast du die Umsatzsteuer-Regelbesteuerung zu beachten. Ab einem Jahresumsatz von mehr als 25.000 Euro jährlich gilt außerdem noch die Gewerbesteuer. Im zweiten Jahr beläuft sich die Umsatzgrenze auf ganze 50.000 Euro.
Dein Kleingewerbe online anmelden
Die Frage, ob du dein Kleingewerbe auch online anmelden kannst, hängt in erster Linie von deinem Standort ab. Die meisten Städte Deutschlands bieten dir einen Online-Service, mithilfe dessen du den Gewerbeschein online beantragen kannst.
Dazu musst du ebenso wie bei der Anmeldung vor Ort sämtliche erforderlichen Dokumente einreichen. Glücklicherweise ist die Anmeldung eines Kleingewerbes sowohl online als auch persönlich deutlich einfacher als die eines größeren Gewerbes, da du bestimmte Unterlagen wie beispielsweise den Registerauszug nicht vorlegen musst.
Solltest du nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, musst du dem Onlineantrag deine Aufenthaltsgenehmigung entweder als PDF oder Bilddatei beifügen.
Die Vorteile der Online-Anmeldung
Dein Kleingewerbe online anzumelden, gibt dir deutlich mehr Flexibilität als die persönliche Variante. Die Anmeldung über das Internet kannst du zu jeder Zeit durchführen und musst noch dazu keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen.
Es gilt zu beachten, dass jedes Gewerbeamt über eigene Regelungen und Arbeitsabläufe verfügt, sodass du bei deinem zuständigen Amt möglicherweise einen Termin vereinbaren musst.
Der Gewerbeschein als Student
Grundsätzlich ist es für dich als Student ausreichend, ein Kleingewerbe anzumelden, da du die selbstständige Tätigkeit wohl lediglich begleitend zum Studium ausüben wirst. Dennoch musst du darauf achten, die Verdienstgrenze von 17.500 Euro nicht zu überschreiten.
Somit kannst du etwa 1.450 Euro pro Monat einnehmen, ohne zusätzlichen Aufwand in Form der Bilanzbuchführung, Steuergaben oder Vorsteuern zu haben. Ein weiterer privilegierter Status als Student ist der des Freiberuflers. Da diese Tätigkeit sich auf Berufe bezieht, die eine höhere Bildung erfordern, harmoniert sie sehr gut mit dem Studentenleben.
Betroffen sind insbesondere wissenschaftliche Berufe, künstlerische und publizistische Arbeiten sowie persönliche Dienstleistungen, beispielsweise lehrende oder beratende Tätigkeiten.
In einem solchen Falle ist die Buchführung noch einfacher als bei einem Kleingewerbe: Du musst lediglich eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen und eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen.
Der Einfluss auf Bafög und Kindergeld
Du kannst als Student und Kleingewerbetreibender im Nebenberuf weiterhin Bafög beziehen. Bis zu einem Jahreseinkommen von 5.400 Euro brutto bleibt die Höhe der Zahlungen unverändert. Sollte dieser Betrag jedoch überschritten werden, kommen Abzüge auf dich zu.
Noch dazu besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Bafög-Amt bezüglich deiner Tätigkeit. Beim Kindergeld hast du mit deinem Kleingewerbe keinerlei Konsequenzen in Kauf zu nehmen.
Der Anspruch besteht unverändert, sofern du noch nicht über eine abgeschlossene Erstausbildung (also ein Studium oder eine Berufsausbildung) verfügst und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Die Einkommensgrenze für das Kindergeld wurde im Jahre 2012 abgeschafft.
Der Anspruch auf Bafög und Kindergeld ist jedoch an eine weitere Bedingung geknüpft: Du musst die Beschäftigung während des Semesters in einem Umfang von maximal 20 Stunden pro Woche ausüben. Während der Semesterferien darfst du auch Vollzeit arbeiten, allerdings ist dafür ein Zeitraum 26 Wochen bzw. 182 Kalendertage im Jahr vorgesehen.
Fazit
- Grundsätzlich gibt es keinen Unterschied zwischen einem kleinen Gewerbeschein und einem Gewerbeschein
- Als Kleingewerbetreibender kannst du einige steuerliche Vereinfachungen in Anspruch nehmen
- Mit dem Status als Kleinunternehmer bist du von der Umsatz- sowie der Gewerbesteuer befreit
- Die Online-Anmeldung deines Gewerbes spart dir Zeit und gibt dir Flexiblität
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