Die Gewerbe Bescheinigung ist DER Meilenstein schlechthin für Gewerbetreibende Gründer. Warum? Weil sie die Bestätigung für die gewerbliche Tätigkeit ist.
Das bedeutet, dass nur noch ganz wenige Schritte fehlen, bevor man endlich anfangen kann, mit dem eigenen Gewerbe Umsätze erzielen zu können. In diesem Artikel erfährst du alle notwendigen Schritte bis dahin.
Wie bekommt man den Gewerbeschein?
Den Gewerbeschein kann man vom Gewerbeamt erhalten. Auch kann es sein, dass in anderen Städten ebenfalls auch andere Wirtschaftsämter dafür zuständig sein können. Mittlerweile gibt es auch die Online Anmeldung. Diese Art der Online Gewerbeanmeldung ist noch sehr neu und fast schon eine Revolution, da Gründer bequem von Zuhause aus die gewerbliche Tätigkeit anmelden können.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Jeder Gewerbetreibende wird irgendwann das Gewerbeformular zu Gesicht bekommen. Zeit ist hier ein sehr wichtiger Faktor. Je besser man sich vor der Gewerbeanmeldung auf das Gespräch und das folgende Formular eingestellt hat, umso einfacher und schneller wird auch die Anmeldung abgeschlossen.
Auf GewerbeAnmeldung.com erhältst du daher einen genaueren Einblick auf das Formular! Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wer stellt den Gewerbeschein aus?
Den Gewerbeschein kann man entweder beim Gewerbeamt oder bei anderen Wirtschaftsämtern in der Stadt erhalten. Um diesen Gewerbeschein jedoch in den Händen halten zu können, muss man unter anderem eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, sowie einige wichtige Unterlagen vorzeigen, bevor man das Gewerbeformular erhält. Dieses Formular wird dann am Ende des Prozesses zum Gewerbeschein.
Wann bekomme ich den Gewerbeschein?
Den Gewerbeschein erhält man in der Regel noch an dem Tag der Gewerbeanmeldung. Falls man jedoch etwas Bedenkzeit möchte und die Fragen auf dem Gewerbeformular in Ruhe ausfüllen will, dann hat man die Möglichkeit, das Formular mit nach Hause nehmen zu können. Dann allerdings erhält man den Gewerbe Schein nur dann, wenn man diesen beim Gewerbeamt abgegeben hat.
Wo bekommt man den Gewerbeschein?
Den Gewerbeschein erhält man beim Amt des Gewerbes oder bei anderen Wirtschaftsämtern in der Stadt, wie beispielsweise beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Es wäre daher ratsam zunächst einmal zu schauen, welches Amt denn für einen zuständig ist.
Nachdem dies erledigt ist, sollte man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder ob man einen festen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man beispielsweise vor Ort erscheint, dann wird man sicherlich auch an dem Tag den Gewerbeschein in den Händen halten können.
Das Problem hier wäre dann allerdings, dass der Andrang für die Gewerbeanmeldung auch bei anderen Gründern relativ groß sein dürfte und man so einiges an Zeit bei dem zuständigen Gewerbeamt verbringen wird.
Ein kleiner Tipp: vor allem zu den frühen Öffnungszeiten und zu Mittag sind die Ämter weniger befüllt, da die meisten Leute dann entweder auf dem Weg zur arbeit sind oder gerade ihre Mittagspause genießen.
Mit diesem Problem müsste man sich nicht rumschlagen, wenn man einen festen Termin hätte. Jedoch kann es sein, dass viele Termine bereits über mehrere Wochen hinweg bereits verplant sind und man dadurch warten muss, bis man den Gewerbeschein beantragen kann.
Unabhängig davon, für was man sich selbst entscheiden würde, muss man schauen, welche Alternative das zuständige Gewerbeamt anbietet.
Wenn man nun an dem Tag der Gewerbeanmeldung gekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Diese Gebühr bezahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes, das bedeutet, dass jeder Gewerbetreibende diesen Betrag errichten muss. Bevor man dann zum Gewerbeformular kommt, muss man noch einige Unterlagen vorzeigen. Darunter:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Analog dazu vor dem Rechner. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen. Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.
Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen.
Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens. Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss.
Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig. Es gibt jedoch einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht.
Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss. Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht.
Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein. Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können.
Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen. Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.
Kann man auch online den Gewerbeschein beantragen?
In der Regel muss man bei dem Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden, um ein Gewerbe anmelden zu können. Mittlerweile kann man die Gewerbeanmeldung allerdings auch online beantragen.
Vor allem für Leute, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie die Zeit dazu gefunden hatten, sich anmelden zu können, eine ideale Alternative. Die Online Anmeldung dauert in der Regel nur rund zehn bis 20 Minuten.
Der Prozess ist ähnlich wie bei dem Gewerbeamt. Zunächst muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet, je nachdem, in welcher Stadt man wohnt. Anschließend muss man die Unterlagen als Kopie hochladen und dann zum Gewerbeamt schicken.
Daraufhin füllt man das Gewerbeformular aus, dieses wird dann ausgedruckt und dient dann als Gewerbeschein. Doch auch wenn sich diese Art der Online Gewerbeanmeldung sehr schön anhört, so hat sie leider noch einige Probleme. Einige Ämter akzeptieren nämlich die elektronische Unterschrift nicht.
Das bedeutet, dass man diese dann entweder persönlich vor Ort oder per Post nachreichen muss. So verzögert sich die Anmeldung wieder um einige Tage. Zum anderen gibt es diese Online Anmeldung noch nicht flächendeckend in Deutschland.
Bisher gibt es diese nur in einigen Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens. Nichtsdestotrotz ist die Online Anmeldung eine willkommene Alternative für Gründer.
Was geschieht nach der Gewerbeanmeldung?
Nach der Gewerbeanmeldung werden einige Behörden informiert. Darunter auch das Finanzamt. Von diesem erhält man innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung Post.
Falls sich innerhalb von dieser Zeitspanne niemand melden sollte, dann kann man einmal per Telefon mal nachfragen, was denn gerade das Problem ist. Vom Finanzamt erhält man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Dieser ist mit sieben Seiten, im Gegensatz zum Gewerbeformular mit nur einer Seite, ein kleiner Brocken. Es ist daher ratsam, sich bei der Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit zu nehmen. Insbesondere das Feld, wo man die gewerbliche Tätigkeit näher beschreiben soll, ist für Gewerbetreibende sehr wichtig.
Das Finanzamt überprüft nämlich im Nachhinein sehr genau, ob denn die Angaben auch wirklich zur Tätigkeit passen. Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen.
Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen. Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll.
Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen.
Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe oder muss diese selbst beim Bundeszentralamt beantragen.
Bis wann muss eine gewerbliche Tätigkeit anmelden?
In Deutschland ist es klar geregelt, bis wann man ein Gewerbe anmelden muss. Wer also bereits an dieser Stelle weiß, dass er die Gewerbeanmeldung beantragen sollte, der sollte dies sofort erledigen. Ansonsten muss man die Gewerbeanmeldung spätestens kurz vor dem Start der gewerblichen Tätigkeit erledigen.
Grundsätzlich muss jeder die Gewerbeanmeldung vornehmen, bei dem folgendes passt: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, die nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, dann muss man dieses schnellstmöglich beantragen.
Falls man bereits eine gewerbliche Tätigkeit seit einigen Monaten ausübt, aber noch keine Gewerbeanmeldung beantragt hat, dann muss man dieses schnell noch anmelden. In erster Linie ist wichtig zu wissen, dass Unwissenheit nicht vor schlimmen Schäden nützt.
Denn die Ämter können nämlich Bußgelder verhängen, falls man die Gewerbeanmeldung verspätet oder erst gar nicht angemeldet hat. Bis zu 1000 Euro und mehr können als Bußgelder verhängt werden. In München ist es gar beispielsweise so, dass Bußgelder, bei den aller schlimmsten Fällen, bis zu 50.000 Euro betragen können.
Dies ist nicht nur eine immens hohe Summe, sondern würde auch für den Großteil der Gründer den finanziellen Ruin bedeuten. Zwar sind solche Beträge nicht die Norm, dennoch sollte es einem zeigen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht lange warten sollte.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit, das Gewerbe im Nachhinein noch anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Also eine sehr sehr lange Zeitspanne. Zwar können die Ämter auch dann noch ein Bußgeld verhängen, doch bei eher kleineren Beträgen lassen diese meistens eher Milde walten, allein darauf vertrauen sollte man allerdings auch nicht.
Falls man das Gewerbe bereits seit einigen Jahren führt und noch nicht angemeldet hatte, dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden. Auch müsste man dann einen zusätzlichen Zinssatz als Strafe draufzahlen. Doch dann hätte man auch dieses Problem endlich gelöst.
Gibt es einen kleinen Gewerbeschein?
Nein, es existiert kein Kleingewerbeschein. Der Grund, weshalb viele vermuten, dass es noch einen weiteren Gewerbeschein gibt, liegt darin begründet, das die meisten Gründer ein kleines Gewerbe anmelden möchten und dann bemerken, dass man dieses bei dem Amt der Gewerbe gar nicht tun kann.
Um jedoch ein Kleingewerbe gründen zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, auf dem steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt. Das ist unter anderem eines der Gründe, weshalb viele Leute denken, dass dieser Fragebogen dann ebenfalls zum Gewerbeschein fungiert. Doch das ist nicht der Fall. Jeder Gewerbetreibende erhält den ein und denselben Gewerbeschein.
Fazit:
Der Gewerbeschein ist die Bestätigung der gewerblichen Tätigkeit. Es ist ein wichtiger Zwischenschritt, bevor man mit der Ausübung der eigenen Tätigkeit beginnen kann.