Durch den Gewerbeschein erhält der Gewerbetreibende die Besätigung dass das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet wurde. Durch die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit muss der Gewerbetreibende jedoch einige Pflichten erfüllen, wie beispielsweise die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Der Gewerbeschein ist das Schriftstück, welches die Anmeldung eines Gewerbes bezeichnet.
Wie bekommt man den Gewerbeschein?
Um den Gewerbeschein in den Händen halten zu können, muss man beim zuständigen Wirtschaftsamt ein Formular ausfüllen. Dieses Formular wird dann zum Schluss der Gewerbeanmeldung unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält der Gewerbetreibende. Die Kopie fungiert dann von nun an als Gewerbeschein.
Um den Schein erhalten zu können, muss man vorher eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr zahlt man unabhängig der Rechtsform des Gewerbes.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Da du, lieber Leser, noch vor der Gewerbeanmeldung stehst, möchten wir von GewerbeAnmeldung.com, das du bestmögliche auf die Fragen vorbereitet bist, damit du nicht länger Zeit beim Gewerbeamt benötigst, als du eigentlich brauchst. Daher erhälst du einen exklusiven Einblick auf das Gewerbeformular.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Wer stellt den Gewerbeschein aus?
Man muss als erstes beim Wirtschaftsamt in der jeweiligen Stadt vornehmen. Nur diese Ämter können den Gewerbeschein ausstellen.
Neben dem Gewerbeamt, welcher die erste Anlaufstelle für alle Gründer darstellt, kann es sein, dass man den Schein in bestimmten Gemeinden auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer erhalten kann. Doch das sollte man zunächst vorher einmal gründlich recherchieren.
Wann bekomme ich den Gewerbeschein?
Den Gewerbeschein erhält man grundsätzlich bereits an dem Tag der Gewerbeanmeldung. Man hat allerdings die Option, dass man das Gewerbeformular, welches später als Gewerbeschein fungiert, mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen.
Dann müsste man den Schein entweder per Post zum Gewerbeamt schicken, was wiederum einige Tage dauern kann, oder direkt vor Ort abgeben und an dem Tag dann auch den Schein erhalten.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Um den Gewerbeschein in den Händen halten zu können, muss man bei dem Amt des Gewerbes ein Gewerbe anmelden. In manchen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann.
Nachdem dies erledigt ist, muss man als nächstes schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen darf oder ob man einen festen Termin benötigt.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen. Nachdem man dies erledigt hat, muss man einige Dokumente vorlegen. Unter anderem:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbeformular ausfüllen?
Zum Schluss erhält man dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt. Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen.
Nachdem man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.
Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher bei dem Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken.
Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft.
Kann man auch online den Gewerbeschein beantragen?
Wir leben im digitalen Zeitalter. Gründer können mittlerweile bequem von Zuhause aus ein Gewerbe anmelden. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie wirklich die Zeit gefunden haben, zu den entsprechenden Öffnungszeiten bei dem Amt des Gewerbes zu erscheinen ist dies ein wahrer Segen.
Für die Online Gewerbeanmeldung benötigt man maximal nur 20 Minuten. Bei der Online Anmeldung ist man an keine Öffnungszeit gebunden und kann dies zu einer beliebigen Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen.
Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Amt des Gewerbes muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten.
Man muss allerdings schauen, ob die eigene Stadt diesen Service anbietet. Aktuell kann man sich online nur in einigen Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein Westfalens anmelden.
Bis wann muss eine gewerbliche Tätigkeit anmelden?
Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man die Gewerbeanmeldung benötigt, dann sollte man diese so schnell wie möglich vornehmen. Falls man die gewerbliche Tätigkeit nicht anmeldet, dann muss man ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr bezahlen.
Kann man Gewerbe rückwirkend anmelden?
Ja. Man hat die Möglichkeit rückwirkend das Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit.
Gibt es einen kleinen Gewerbeschein?
Der kleine Gewerbeschein ist ein Mythos, den es nicht gibt. Ja, richtig gelesen, es gibt diesen Gewerbe Schein nicht. Alle Gewerbetreibenden erhalten dasselbe Gewerbeformular und müssen dieses ausfüllen. Demnach hat auch jeder Gewerbetreibende den selben Schein.
Fazit:
Mit dem Gewerbeschein bescheinigt ein Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit durch ein zuständiges Amt. Der Gewerbeschein ist die Bestätigung der Gewerbeanmeldung. Als Gewerbeschein wird das Schriftstück über die Anmeldung eines Gewerbes bezeichnet.