Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Man muss sich beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment natürlich einfacher, als es ist. Denn in vielen Großstädten kann es durchaus vorkommen, dass man neben dem Gewerbeamt, sich auch noch beim Ordnungsamt oder bei einer Handwerkskammer für die Gewerbeanmeldung anmelden kann.
In der Regel muss man dafür einen Termin vereinbaren. Andere Gewerbeämter bieten einem auch die Möglichkeit an, einfach vor Ort zu erscheinen, dann hat man allerdings das Problem, dass man vielleicht eine etwas längere Wartezeit vor sich haben wird. Beides hat eben seine Vor- und Nachteile.
Wenn man dann beim Gewerbeamt ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro zahlen. Das kann sich je nach Stadt ändern. Außerdem erhält man einen Gewerbe-Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Dort müssen unter anderem Angaben zum Gründer und zum Betrieb gemacht werden.
Beispielsweise auch, ob man als Haupt- oder Nebengewerbe angemeldet werden möchte. Als Hauptgewerbe muss man nämlich die eigene Versicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei der Gewerbeanmeldung dabei haben muss man außerdem noch:
- einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
- eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes können noch weitere Dokumente verlangt werden, wie beispielsweise eine Handwerkskarte oder ein polizeiliches Führungszeugnis. All diese zusätzlichen Dokumente verursachen weitere Kosten.
- als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- falls man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, dann man einer Person eine Vollmacht ausschreiben.
Dieses Gewerbe Formular wird dann unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein selbst gibt dem Gründer noch nicht die Möglichkeit, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Schritt für Schritt: Anmeldung beim Finanzamt für kleine Gewerbe
Das Gewerbeamt schickt deine Informationen nämlich weiter an das Finanzamt. Diese melden sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir. Falls du nichts erhalten solltest, dann erst kannst du aktiv werden und dort einmal nachfragen, was denn nun Sache sei.
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Gewerbeanmeldung: Darauf müssen Sie achten!
Vom Amt der Finanzen erhält man einmal die Steuernummer für das Gewerbe, sowie einen steuerlichen Erfassungsbogen. Dieser Fragebogen ist sieben Seiten lang und es ist sehr wichtig, diesen mit großer Aufmerksamkeit auszufüllen.
Beispielsweise muss man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls nicht, dann darf man diese Option für fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe ziehen.
Die Kleinunternehmerregelung ist sozusagen eine kleine Hilfe für die Gründer, wo diese bei bestimmten Voraussetzungen die Gewerbesteuern nicht bezahlen müssen. Auch wird beim Fragebogen nach der genauen Tätigkeit des Gewerbes gefragt. Da sollte man so ausführlich wie möglich antworten.
Wenn die gewerbliche Tätigkeit nur unzureichend ausgefüllt ist, kann das Finanzamt ein Bußgeld verhängen. Daher ist es sehr wichtig, falls sich was an der gewerblichen Tätigkeit ändern sollte, diese zeitnah dem Amt zu melden.
Es wäre allerdings viel besser, wenn man von Anfang an das Gewerbe so umfassend wie möglich beschreibt. Nachdem auch dies erledigt ist, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit anfangen Geld zu verdienen.
Wie kann man einen kleinen Gewerbeschein beantragen?
Einen kleinen Gewerbeschein gibt es nicht. Vielmehr werden mit dem Kleingewerbeschein Gründer bezeichnet, die ein Nebengewerbe betreiben. Doch unabhängig vom Gewerbe, kriegt jeder Gründer das selbe Formular vorgelegt, welches man dann ausfüllen muss. Dieses Formular ist dann erst der Gewerbeschein.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung durchführen?
Die Gewerbeanmeldung muss so schnell wie möglich erfolgen. Möglichst zeitnah oder vor dem Start der gewerblichen Tätigkeit, sollte man das Gewerbe anmelden. Ausgenommen von der Gewerbepflicht sind unter anderem die Freiberufler und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.
Die Hobbyregelung besagt, dass Menschen, die unter 410 Euro im Jahr durch eine Tätigkeit verdienen, kein Gewerbe anmelden müssen. Freiberufler müssen zwar kein Gewerbe anmelden, sich allerdings dennoch beim Finanzamt melden und Steuern zahlen. Nur eben die Gewerbesteuern nicht. Zu den freien Berufen gehören unter anderem:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Schriftsteller,
- Künstler,
- Journalisten,
- und viele mehr.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man hat nämlich die Möglichkeit, innerhalb von 60 Wochen das Gewerbe rückwirkend anzumelden. Dennoch sollte man sich nicht allzu viel Zeit lassen. Denn die Ämter können Bußgelder aussprechen, die es in sich haben können.
Eine Strafe in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr sind dabei keine Seltenheit. In München werden sogar Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen. Zwar lassen die meisten Ämter bei eher kleineren Umsätzen eher Milde walten, dennoch sollte man sich nicht darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich durchführen.
Kann man auch Gewerbe online anmelden?
Willkommen im 21. Jahrhundert. Wir leben in einer Zeit, in der es die Möglichkeit gibt, den Gewerbeschein durch die Online Anmeldung zu erhalten. Dies ist bahnbrechend und verhilft so vielen Gründern das Gewerbe anmelden zu können.
Wer bisher aufgrund der Arbeit nie wirklich die Zeit gefunden hatte, beim Amt des Gewerbes zu erscheinen oder keinen Termin vereinbaren konnte, kann mittlerweile bequem von Zuhause aus die Online Anmeldung durchführen.
Welche Unterlagen benötigt man zur online Gewerbeanmeldung?
Genau wie bei der normalen Gewerbeanmeldung auch, benötigt man bei der Online Anmeldung die selben Dokumente, die da wären:
- eine Kopie des Personalausweises,
- eine Kopie der Melde-Bestätigung,
- eine Kopie eines Handelsregister Auszuges, falls benötigt.
Was kostet Gewerbeonline anmelden?
Auch muss man die Kosten für die Bearbeitung bezahlen, die genauso viel Kosten wie bei der normalen Gewerbeanmeldung. Die Dauer bei der Online Gewerbeanmeldung betragen ca. zehn bis 20 Minuten. Das bedeutet demnach nichts anderes, als das die Online Anmeldung viel schneller ist, als wenn man beim Gewerbeamt erscheint.
Es gibt allerdings einen kleinen Haken. Dieser Online Service wird noch nicht überall in Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten, sowie in weiten Teile Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung wieder.
Auch kann es sein, das die elektronische Unterschrift nicht von allen Ämtern akzeptiert wird, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist. Dann muss man beispielsweise die persönliche Unterschrift entweder per Post oder vor Ort abgeben.
Was kostet ein Gewerbe im Jahr?
Sich online anmelden ist das eine, die andere wichtige Frage lautet aber auch, welche Kosten verursacht denn ein Kleingewerbe so im Jahr? Das kann man pauschal nie so genau sagen, das unterscheidet sich bei jedem Gründer. Man kann allerdings einige Faktoren benennen, aus denen man dann schließlich ermitteln kann, wer wie viel am Ende zahlen muss.
Welche Kosten erwarte mich weitere bei der Gewerbeanmeldung?
Bei dem Gewerbeamt muss man nämlich Kosten in Höhe von rund 20 bis 60 Euro begleichen. Je nachdem ob weitere Dokumente verlangt werden, können weitere Kosten entstehen. Bei einem Hauptgewerbe muss die Krankenkasse aus der eigenen Tasche begleichen.
Als Gewerbetreibender ist man in Deutschland dazu verpflichtet, sich bei der IHK anzumelden bzw. die Mitgliedschaft beizutreten. Bei der IHK zahlt man rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn die IHK Mal eine Beitragsrechnung schickt.
Als Personengesellschaft kann man dem innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com können dir bei deinem Problem behilflich sein. Denn man überprüft für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken. Das ist für viele Gründer ein Grund, wieder zu lächeln.
Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch bisherigen Bewertungen und Erfahrungen der Nutzer sprechen da eine deutlich positive Sprache. Wenn du gerne mehr über diese IHK-Gebühren-Beratung erfahren möchtest, dann klicke hier.
Zusätzlich dazu können Kosten für dich entstehen, wenn du eine Räumlichkeit mietest, Mitarbeiter hast und auch deren Versicherungen begleichen musst, wenn du Partnerschaften eingehst, ein Patent anmeldest oder auch dann, wenn du Neuanschaffungen tätigen musst. Das sind alles Faktoren, die die Kosten in die Höhe treiben können.
Fazit:
Einen Gewerbeschein kann man heutzutage auch Online erhalten. Allerdings wird dieser Service nicht überall angeboten. Daher ist es erstmal wichtig zu schauen, ob deine Gemeinde einen solchen Service überhaupt anbietet. Falls ja, dann musst du dafür einige Dinge Hochladen.
Beispielsweise benötigst du eine Kopie deines Personalausweises oder auch eine Melde-Bestätigung. Falls zusätzliche Dokumente benötigt werden, weil man eine bestimmte Art eines Gewerbes hat, dann muss man auch diese dann hochladen. Außerdem muss man die Bearbeitungsgebühren von rund 20 bis 60 Euro begleichen. Die Höhe der Kosten unterscheiden sich je nach Stadt.