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Wer muss Gewerbe anmelden?
Du bist schon voller Euphorie und Elan und möchtest deiner bisherigen kreativen Arbeit Ausdruck verleihen und den Gewerbeschein in den Händen halten? Doch halt! Erst solltest du prüfen, ob du überhaupt zu der Personengruppe gehörst, die ein Gewerbe anmelden müssen.
Es gibt nämlich einige Berufe, die sogenannten Katalog- und Katalogähnlichen Berufe, bei denen du den Schritt zum Gewerbeamt nicht machen brauchst. Das wiederum bedeutet nicht, dass du nicht das Finanzamt informieren musst, doch dazu später. Zu den freien Berufen gehören zum Beispiel:
- Ärzte
- Zahnärzte
- Anwälte
- Journalisten
- Ingenieure
- Schriftsteller
- etc.
Falls deine Tätigkeit nicht darunter fällt, musst du die Gewerbeanmeldung in Anspruch nehmen.
Wie kann man ein Gewerbe anmelden?
Du kannst dich in den jeweiligen Stadtbezirken umschauen und herausfinden, welches Ordnungs- oder Gewerbeamt für dich zuständig ist. Um dich beim Gewerbeamt anmelden zu können, benötigst du einige Unterlagen.
Was kostet ein Gewerbeanmeldung?
Die Kosten sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich doch pendeln sich meistens zwischen 15 Euro und 60 Euro ein.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
Auf jeden Fall dabei haben musst du deinen Personalausweis oder einen Reisepass. Ohne einen Pass oder Perso kannst du keine Gewerbeanmeldung durchführen und musst dann einen Aufpreis zahlen der einige Euro kostet.
Ebenfalls dabei haben musst du eine Meldebescheinigung oder als nicht deutscher Staatsbürger eine Aufenthaltsgenehmigung.
Je nach Art des Gewerbes benötigst du einige weitere Dokumente, wie beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis, das 13 Euro kostet oder ein Gesundheitszeugnis für die Gastronomie, das bis zu 20 Euro kosten kann.
Falls du selber für die Kleingewerbe Anmeldung nicht vor Ort erscheinen kannst, dann kannst du eine Person bevollmächtigen, die an deiner Stelle für dich das Gewerbe anmeldet.
Kann man Gewerbe online anmelden?
Die meisten Ämter bieten mittlerweile auch den Online Service an, in der du deine Unterlagen einfach nur per Mail zusenden muss. Das gleiche gilt natürlich auch per Post.
Was du allerdings ebenfalls per Post erledigen musst, ist deine Unterschrift, die in der Online Mail in den meisten Städten nicht als gültig akzeptiert wird. Für die Gewerbeanmeldung braucht man keine hohe Zeitspanne einzuplanen, dies geht schnell von statten.
Gewerbe anmelden erledigt – was folgt nun?
Ein Kleingewerbe Anmelden, unter anderem auch als Mini – GmbH bekannt, ist damit allerdings noch nicht getan. Du erhälst zwar bei deinem zuständigen Gewerbeamt deinen Gewerbeschein, allerdings müssen deine Informationen noch an das Finanzamt weitergeleitet werden.
Diese werden sich innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir melden und dir einen steuerlichen Erfassungsbogen und eine Steuernummer zukommen lassen.
Nachdem du dieses Formular ausgefüllt zurückschickst, bist du mit deiner Anmeldung komplett fertig und stolzer Besitzer eines Gewerbes. Dann allerdings musst du dich binnen einer Woche noch bei der IHK und bei der zuständigen Berugsgenossenschaft anmelden.
Allerdings sind auch hier die Kosten Moderat. Nach der Gewerbeanmeldung hast du erst einmal deine Ruhe, da du als Besitzer einer Mini- GmbH einen mittleren fünf-stelligen Umsatz erwirtschaften darfst, bevor du Gewerbesteuern zahlen musst.
Es kann trotzdem passieren, das du von der IHK eine Rechnung bekommst und diese begleichen musst. Falls dies der Fall sein sollte, haben wir etwas interessantes für dich. Wir bieten nämlich eine IHK-Gebührenberatung an, in der wir für dich prüfen, inwieweit wir die Rechnungen auf ein Minimum reduzieren können. Nicht selten ist der Fall eingetreten das am Ende der Gewerbetreiber 0 Euro zahlen musste. Für mehr Infos klicke hier.
Gewerbeschein erhalten – den Arbeitgeber informieren?
Du hast die Gewerbeanmeldung hinter dir und den Gewerbeschein in der Tasche, du hast alle Kosten gedeckt und trotzdem bleibt die Frage offen, ob du deinen Arbeitgeber informieren musst. Per Gesetz bist du nicht dazu verpflichtet, ihm irgendwas von dem Gewerbeschein zu berichten, doch es kann einige Ausnahmen geben.
Beispielsweise dann, wenn dein Gewerbe ähnliche Interessen und Dienstleistungen anbietet, wie dein aktueller Arbeitgeber. Es kann zu einem Interessenkonflikt kommen, daher müssen diese Informationen weiter gegeben werden. Auch kann es sein, dass es deine vertragliche Situation das so von dir verlangt.
Auch solltest dir vor Augen führen, das dein Arbeitgeber das als Misstrauen deinerseits sehen kann, sofern du nichts von der Gewerbeanmeldung erzählst.
Fazit:
Das Gewerbe anmelden und den Gewerbeschein mitnehmen – in einem gründerfreundlichem Land wie Deutschland innerhalb von nur wenigen Tagen bereits möglich. Für die Anmeldung muss man zum Gewerbeamt und einige Unterlagen mitbringen.
Die Kosten für den Schein betragen rund 20 Euro bis 60 Euro und können sich je nach Stadt noch einmal unterscheiden. Auch können Kosten für die weiteren Dokumente entfallen.
Je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente verlangt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, welches rund 13 Euro kostet oder aber auch ein Gesundheitszeugnis, welches rund 20 Euro kosten verursachen kann. Geschweige denn von der Handwerkskarte, die bis zu 300 Euro kostet.
Nach der persönlichen Unterschrift ist das Gewerbe praktisch angemeldet, doch mit der gewerblichen Tätigkeit kann noch nicht begonnen werden, da man erst die neue Steuernummer für das Gewerbe benötigt. Auch erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn dieser ausgefüllt zurückgeschickt wird, kann mit der Arbeit begonnen werden.