Was ist ein Gewerbeschein?
Jeder, der sich selbstständig machen will, braucht dafür den Gewerbeschein. Den Gewerbeschein bekommt man vom Gewerbeamt, wenn man sein Gewerbe angemeldet hat.
Zuerst klingt es schwer den Gewerbeschein zu bekommen, doch ist es einfach als man denkt. Dazu muss man nur zum zuständigen Amt des Gewerbes und das Formular zur Anmeldung ausfüllen um der Gewerbeanmeldung nachzukommen.
Neben dem Formular muss man noch weitere Unterlagen zum Anmelden einreichen, wie zum Beispiel den Personalausweis oder Reisepass, bei nicht EU-Bürgern eine gültige Aufenthaltsgenehmigung und je nachdem eventuell Nachweise oder Qualifikationen.
Nach dem die Gewerbeanmeldung erfolgt ist, darf man der Tätigkeit nachkommen und hat somit den Gewerbeschein. Es ist die offizielle Zulassung der Behörde, um die Tätigkeit auszuüben.
Was ist eine GmbH?
Eine GmbH ist einer der beliebtesten Rechtsformen bei der Gründung eines Gewerbes. GmbH ist die Abkürzung für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Beschränkte Haftung heißt in dem Fall, dass man als Gesellschafter bzw. Geschäftsführer nicht mit seinem privaten Vermögen haftet.
Man haftet mit dem gesellschaftlichen Vermögen. In einigen Fällen kann es aber sein, dass man mit seinem privaten Vermögen haftet. Es könnte dann passieren, wenn zum Beispiel ein Gesellschafter für eine Entscheidung verantwortlich gemacht werden kann. Eine GmbH ist als eine juristische Person zusehen.
Es kann nur eine Person alleine oder aber auch mehrere Personen es gründen. Auch kann man es mit einer juristischen Person gründen. Ein Gesellschaftsvertrag ist beim Gründen Pflicht und der erste Schritt zur Anmeldung. Zur Anmeldung muss eine GmbH in das Handelsregister eingetragen werden. Außerdem muss man eine GmbH bei weiteren Gemeinden anmelden.
Wie bekommt man den Gewerbeschein bei einer GmbH?
Zuerst müssen die Geschäftsführer bzw. Gesellschafter sich zusammentun und einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, damit es zur Anmeldung der GmbH kommen kann.
Hierbei kann man sich Hilfe von einem Anwalt holen, damit keine Lücken im Vertrag aufkommen. Im Gesellschaftsvertrag gibt es verschieden Punkte, die man festhalten kann. Diese wären zum Beispiel:
- Geschäftsidee bzw. die genaue Tätigkeit
- wie viel Kapital man mitbringt
- Gewinnverteilung
- Fall der Auflösung
- falls ein Gesellschafter abtritt
- Todesfall
- und vieles mehr
Der Gesellschaftsvertrag muss bei einem Notar beurkundet werden. Dafür müssen alle den Vertrag unterschreiben. Danach wird von dem Notar das Gesellschaftsvertrag an das Handelsregister weitergeleitet, damit es eingetragen werden kann.
Im nächsten Schritt kann man beim Gewerbeamt der Anmeldung nachkommen. Unterlagen die eingereicht werden sollten sind der Personalausweis oder Reisepass, bei nicht EU-Bürgern eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, der Gesellschaftsvertrag und eventuell Nachweise oder Qualifikationen.
Je nach dem kann es sein, dass man zum Beispiel seine fachliche Kompetenz nachweisen muss oder gewisse Voraussetzungen erfüllen muss. Falls sich bei der Gründung eine juristische Person beteiligt, muss die Zustimmung der Vertreter auch eingereicht werden.
Danach wird das Finanzamt von der Gewerbeanmeldung informiert und man bekommt die Steuer-ID des Unternehmens und den steuerlichen Erfassungsbogen. Den steuerlichen Erfassungsbogen muss man ausfüllen und zurückschicken.
Als Gewerbetreibender wird man automatisch Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer oder bei der Handwerkskammer (abhängig von der Tätigkeit). Zusätzlich muss man sich vielleicht bei der Berufsgenossenschaft und Krankenkasse anmelden. Falls man Mitarbeiter beschäftigen sollte, muss man bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer anfordern.
Wann muss eine GmbH angemeldet werden?
Einer Gewerbeanmeldung muss jeder nachkommen, der sich selbstständig machen und damit Gewinn erzielen möchte. Laut der Gewerbeordnung gilt eine Anzeigepflicht.
Ohne die Gewerbeanmeldung ist es nicht erlaubt die Tätigkeit auszuüben. Dies ist bei allen Rechtsformen der Fall. Deshalb sollte man bevor man der Tätigkeit nachkommt ein Gewerbe anmelden.
Bei der Gewerbeanmeldung kann man für sich selbst entscheiden, welche Rechtsformen sich am besten eignet. Eine GmbH kann dann angemeldet werden, wenn das Unternehmen schnell wachsen soll.
Was kostet die Anmeldung einer GmbH?
Bei der Anmeldung kommen verschiedene Kosten auf die Geschäftsführer auf. Die ersten Kosten die man trägt, sind beim Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrags, wenn man ein Anwalt dafür beauftragt. Auch muss man beim Notar und beim Gewerbeamt die Gebühren zahlen.
Die Gebühren hierfür können von Stadt zu Stadt variieren. Unabhängig von den Kosten die beim Anmelden aufkommen, müssen die Geschäftsführer einen Mindestkapital aufweisen. Dieser beträgt bei einer GmbH 25.000 Euro. Die genauen Kosten hängen letztendlich davon ab, wie viele Personen beim Gründen beteiligt sind.
Wann ist die Gründung sinnvoll?
Die Gründung einer GmbH ist sinnvoll, wenn man mit dem Gewerbe beabsichtigt schnell zuwachsen. Der Vorteil ist die beschränkte Haftung, denn die Geschäftsführer sollten sich keine Sorgen um das private Vermögen machen, da man damit nicht haften kann.
Zudem hat eine GmbH ein hohes Ansehen im Ausland sowie bei Kreditinstituten. Eine GmbH weist vertrauen auf und dadurch ist es leichter einen Kredit für das Unternehmen zubekommen. Die Gesellschafter des Gewerbes können sich selbst anstellen lassen bei ihrem Unternehmen.
Was muss man beachten?
Erst sollte man sich genau bewusst werden, falls man sich mit einer anderen Person zusammentut, wer genau die Person ist. Da eine GmbH langfristig anhalten soll, sollte an sich genügend Gedanken darum machen. Um spätere Konflikte zu vermeiden, sollten die Geschäftsführer jeden Punkt genau durchdenken und es schriftlich im Gesellschaftsvertrag festhalten.
Bei dem Gesellschaftsvertrag kann man sich Hilfe von einem Anwalt sowie von einem Unternehmensberater oder Steuerberater holen. Bei dem Notar erfolgt die Anmeldung von dem Gewerbe ganz schnell, wenn man sich vorher genügend Gedanken um jegliche Themen gemacht hat.
Deshalb sollte man vorbereitet zum Notar gehen. Außerdem muss für das Unternehmen selbst ein Bankkonto eröffnet werden. Hierfür sollte man sich bei verschiedenen Banken Informationen einholen und sich für die Bank entscheiden, die sich am besten eignet.
Fazit
Wie auch bei jeder Art von Gewerbe muss man eine GmbH beim Gewerbeamt anmelden. Bevor man aber der Gewerbeanmeldung nachkommt, müssen die Geschäftsführer erst den Gesellschaftsvertrag festhalten. Den Gesellschaftsvertrag müssen sie beim Notar beurkunden.
Danach wird dies an das Handelsregister weitergeleitet, damit es eingetragen werden kann. Erst dann kann man eine Gewerbeanmeldung durchführen. Beim Gewerbeamt müssen alle Personen anwesend sein und falls es sich um eine juristische Person handelt, benötigt man die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
Außerdem müssen der Personalausweis oder Reisepass und eventuell Nachweise eingereicht werden. Dies gilt, wenn zum Beispiel ein zulassungspflichtiger Handwerksberuf ausgeübt werden soll. Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt durch das Gewerbeamt.
Vom Finanzamt bekommt man die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. Um eine GmbH zu gründen müssen die Geschäftsführer einen Mindestkapital von 25.000 Euro mit sich bringen. Danach bekommt man den Gewerbe Schein und ist berechtigt die Tätigkeit auszuüben.