Was ist ein Gewerbeschein?
Den Gewerbeschein kriegt man vom Gewerbeamt nach der Gewerbeanmeldung. Er ist gut aufzubewahren, denn er ist die offizielle Zulassung der Behörden, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen.
Ohne einen Gewerbeschein ist keiner berechtigt selbstständig eine Tätigkeit auszuüben und Geld zu verdienen. Wenn man der Tätigkeit ohne eine Erlaubnis nachkommt, muss man mit Konsequenzen rechnen.
Was ist eine GbR?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört zu den Personengesellschaften und zählt zu einen der beliebten Rechtsformen. Sie wird auch BGB-Gesellschaft genannt.
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss von mindestens zwei Personen erfolgen. Dabei können die Personen natürlich oder juristisch sein.
Mit juristischen Personen sind zum Beispiel Kapitalgesellschaften gemeint. Wenn zwei Personen denselben Geschäftszweck verfolgen möchten, können sie sich am besten zu einer GbR zusammenschließen. Bevor sie aber mit der Tätigkeit beginnen, müssen sie ein Gewerbe anmelden.
Wie meldet man eine GbR an?
Um eine Gesellschaft bürgerlichen zu gründen, muss man ein Gewerbe anmelden. Dafür muss man das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen.
In Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt, die für die Anmeldung zuständig sind oder aber auch andere Gemeinden. Nach dem man das für sich zuständige Gewerbeamt gefunden hat, kann man sein Gewerbe anmelden.
Dafür füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus. Dabei macht man allgemeine Angaben zur eigenen Person und Angaben zum Betrieb. Neben dem Formular muss man auch notwendige Unterlagen einreichen. Welche Unterlagen genau notwendig sind, hängen davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte. Unterlagen,
Was braucht man Anmeldung von GbR?
- Der gültige Personalausweis oder Reisepass
- Bei nicht EU-Bürgern der gültige Aufenthaltstitel
- Eventuelle eine Meldebescheinigung
- Je nachdem, welche Tätigkeit ausgeübt werden soll, können Nachweise oder Qualifikationen notwendig sein (z.B. ein Führungszeugnis)
- Bei juristischen Personen wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter benötigt
Wenn man das Formular und die notwendigen Unterlagen eingereicht hat und die entsprechenden Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, wird der Antrag vom Beamten bearbeitet und man erhält seinen Gewerbeschein.
Je nach Stadt kann es sein, dass man zuerst einen Termin machen muss oder vor Ort erscheinen muss und dementsprechend viel Zeit mit sich bringen muss. Es kann aber auch sein, dass man die Möglichkeit hat sein Gewerbe online anzumelden.
Dadurch hat man den Vorteil, dass man jeder Zeit sein Gewerbe anmelden kann und das bequem von Zuhause aus. Dabei kann man die lästigen Wartezeiten vermeiden und auch umso schneller mit der Tätigkeit beginnen.
Bei der Anmeldung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen die Gesellschafter beachten, dass sie alle bei der Anmeldung anwesend sind, weil sie einzeln den Gewerbeschein beantragen müssen. Nach dem man den Gewerbeschein hat, kann man auch starten.
Wann meldet man eine GbR an?
Unabhängig von der Rechtsform muss eine gewerbliche Tätigkeit immer angemeldet werden. Wenn eine selbstständige und langfristige Tätigkeit vorliegt mit der man Gewinn beabsichtigt, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Ohne einer Gewerbeanmeldung darf man auch nicht der Tätigkeit nachkommen.
Wer ohne Anmeldung der Tätigkeit nachkommt, kann mit Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros rechnen und zusätzlich müssen alle nicht gezahlten Steuern nachträglich gezahlt werden.
Um den Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man sein Gewerbe bevor man mit der Tätigkeit beginnt anmelden. Im Gewerbeformular kann man angeben, wann man mit der Tätigkeit beginnen wird und muss auch nicht unbedingt frühzeitig Kosten tragen.
Wie viel kostet die Gründung?
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist für die Gesellschafter kostengünstig. Da es sich hierbei um eine Personengesellschaft handelt, müssen sie keinen Stammkapital aufweisen.
Die ersten Kosten, die sie tragen sind beim Gewerbeamt. Die Gesellschafter müssen zunächst die Bearbeitungsgebühren beim Gewerbeamt zahlen, um den Gewerbeschein zu kriegen.
Die Kosten hierbei hängen von der jeweiligen Stadt ab, doch in der Regel belaufen sie sich auf rund 20 bis 60 Euro. Je nach dem ob weitere Unterlagen angefordert werden, wie zum Beispiel ein Führungszeugnis, können weitere minimale Kosten auftauchen. Eine GbR eignet sich gut für Gesellschafter die am Anfang nicht so viel Kapital aufweisen können.
Wann muss man eine GbR beim Finanzamt anmelden?
Zur Anmeldung beim Finanzamt muss man nicht unbedingt persönlich hin, denn das Gewerbeamt informiert sie über die Gewerbeanmeldung. Vom Finanzamt erhält man die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden soll.
Es kann einige Tage in Anspruch nehmen, bis man das Formular zur steuerlichen Erfassung kriegt. Falls es länger dauern sollte, sollten die Gesellschafter selbst das Finanzamt aufsuchen.
In dem Bogen zur steuerlichen Erfassung bezieht man sich mehr auf finanzielle Angaben. Zuerst macht man allgemeine Angaben und im Anschluss Angaben zum Gewerbe. Wie zum Beispiel: Welche Einnahmen man sich vorstellt, ob Mitarbeiter beschäftigt werden, wann man mit der Tätigkeit beginnen möchte und ob man beispielsweise die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Neugründer und soll sie in den ersten Jahren unterstützen. Wenn man diese in Anspruch nimmt, zahlt man in den ersten zwei Geschäftsjahren keine Umsatzsteuer.
Dafür muss man allerdings folgendes erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn man schon im ersten Geschäftsjahr die Umsatzgrenze überschritten hat, trifft die Regelung nicht mehr in Kraft. Auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich dabei die Umsatzsteuer sparen. Dadurch kann man sich am Anfang eine Menge Geld ersparen und in andere Sachen investieren.
Welche Steuern zahlt man bei einer GbR?
Neben den Umsatzsteuern, von denen man sich befreien kann, zahlt man die Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer. Die Einkommenssteuer wird nicht von der Gesellschaft selbst gezahlt, sondern beziehen sich auf die Einnahmen des Gesellschafters durch die Gesellschaft.
Aus diesem Grund werden die Einnahmen in der persönlichen Steuererklärung angegeben. Die Gewerbesteuer wird jährlich berechnet und hängen vom Gewerbe selbst ab. Je nach dem, ob noch Mitarbeiter beschäftigt werden, kann es sein, dass man noch die Lohnsteuer zahlen muss.
Wo meldet man eine GbR noch an?
Zusätzlich muss eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei der Industrie- und Handelskammer angemeldet werden. Das erfolgt von alleine in dem das Gewerbeamt die IHK informiert.
Wenn man bei der GbR noch Mitarbeiter beschäftigen möchte, muss man bei der Bundesagentur für Arbeit für die Gesellschaft eine Betriebsnummer anfordern und die Mitarbeiter auch bei den entsprechenden Behörden anmelden.
Muss man Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer werden?
Die Mitgliedschaft ist für jeden Gewerbetreibende in Deutschland verpflichtend und kann nicht gekündigt werden. Dafür muss man einen jährlichen Beitrag zahlen. Die Höhe des Beitrages hängt davon ab, ob es sich um eine eingetragene Gesellschaft handelt oder nicht.
Wenn es keine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft ist, zahlt man zwischen 30 bis 70 Euro und andernfalls zahlt man 150 bis 300 Euro. Die IHK hat die Aufgabe, den Gewerbetreibenden zu überwachen und zu unterstützen. Sie bieten Fort- und Weiterbildungskurse an, welches immer von Interesse für ein Gewerbe ist. Dadurch kann ein Unternehmen wachsen und sich entwickeln.
Wer muss kein Gewerbe anmelden?
Es gibt einige Berufe, die kein Gewerbe anmelden müssen, wenn sie eine GbR gründen möchten. Sie werden Freiberufler oder auch Katalog- oder Katalogähnliche Berufe genannt.
Da sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich sind, ist für sie auch keine Gewerbeanmeldung verpflichtend. Sie müssen sich direkt beim Finanzamt mit einem formlosen Schreiben anmelden und erhalten im Anschluss das Formular zur steuerlichen Erfassung. Zu den Freiberuflern zählen zum Beispiel:
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Schriftsteller und Journalisten
- Ingenieure und Architekten
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfung
- Und noch einige andere Berufe
Da es sich bei freiberuflichen Tätigkeiten und einen Beruf handelt, welches verantwortungspflichtig ist, müssen sie ihre fachlichen Kompetenzen anhand eines akademischen Abschlusses nachweisen.
Erst dann dürfen sie der Tätigkeit nachkommen. In einigen Ausnahmefällen kann es sein, dass auch Freiberufler ein Gewerbe anmelden müssen. Dies wird vom Beamten beim Finanzamt entschieden. Da Freiberufler kein Gewerbe anmelden sind sie von den Gewerbesteuern und der Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer befreit und genießen einige Vorteile.
Welche Kosten trägt man jährlich?
Auch bei den jährlichen Kosten hängt es von der Tätigkeit ab, der man nachkommen wird. Kosten, die anfallen könnten, sind:
- Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
- Miete für eine Räumlichkeit
- Neuanschaffungen
- Materialkosten
- Partnerschaften
- Mitarbeiter
Wie viel Umsatz darf man mit einer GbR machen?
Mit einer GbR ist es erlaubt jährlich bis zu 260.000 Euro Umsatz oder maximal 25.000 Euro Gewinn zu erwirtschaften, weil eine GbR zu einem Kleingewerbe zählt. Falls diese Grenzen überschritten werden, muss eine GbR im Handelsregister eingetragen werden.
Namensgebung bei einer GbR
Es gibt klare Vorschriften darüber, wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts genannt werden muss. Man muss zurückverfolgen können, wem die GbR gehört. Aus dem Grund muss man im Geschäftsnamen der GbR die Namen der Gesellschafter angeben und am Ende kenntlich machen, dass es sich um eine GbR handelt. Wenn man möchte kann man auch nach den Namen der Gesellschafter einen Zusatz hinzufügen. Zum Beispiel ein Name für eine GbR: ‚Jan Schulte und Miriam Schulte Reinigung GbR‘
Gesellschaftsvertrag bei einer GbR
Anders als bei Kapitalgesellschaften, wo von einem Notar beurkundeter Gesellschaftsvertrag verpflichtend ist, ist es bei einer GbR nicht vorgeschrieben einen GbR-Vertrag abzuschließen.
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind mündliche Abmachungen ausreichend. Doch um spätere Konflikte zu vermeiden, ist es für Gesellschafter von Vorteil einen GbR-Vertrag abzuschließen. Ein Gesellschaftsvertrag regelt immer die Rechten und Pflichten eines Gesellschafters und hilft dabei Konflikte schnell zu lösen.
Da der GbR-Vertrag nicht von einem Notar beurkundet werden muss, kann es ganz individuell aussehen. Die Gesellschafter können selbst entscheiden, welche Punkte festgehalten werden sollen.
Zum Beispiel könnte enthalten sein, welchen Geschäftszweck man verfolgen möchte, damit man auch nicht von der eigentlichen Idee abweicht oder welcher Gesellschafter, welcher Tätigkeit nachkommen muss.
Beim Abschließen des Vertrages können die Gesellschafter Hilfe von einem Anwalt holen, um einen lückenlosen GbR-Vertrag zu haben. Vor allem sollte man einen GbR-Vertrag abschließen, weil bei Konflikten die persönlichen Beziehungen darunter leiden.
Eine GbR als Nebengewerbe
Falls die Gesellschafter sich zunächst unsicher sind, ob die Tätigkeit etwas für sie ist oder sie damit erfolgreich werden können, haben sie die Möglichkeit ein Nebengewerbe anzumelden.
Dabei haben sie die Möglichkeit sich austesten zu können, ohne dass sie den Druck haben schnell erfolgreich zu werden und Geld zu verdienen. Dabei können sie den Markt in Ruhe erkunden und Kontakte knüpfen.
Die Gesellschafter brauchen sich keine Sorgen um ihre finanzielle Existenz machen, weil sie eine Haupteinnahmequelle haben. Durch das Nebengewerbe haben sie sogar eine zusätzliche Einnahmequelle.
Jedoch muss man bei einem Nebengewerbe beachten, dass man dadurch die Arbeit im Hauptjob nicht beeinträchtigt oder die Arbeitszeit vernachlässigt werden. Unabhängig davon müssen die Gesellschafter beachten, dass sie die gesetzlichen Arbeitszeiten einhalten. Die gesetzlichen Arbeitszeiten liegen bei neun Stunden pro Tag.
Welche Pflichten hat ein Gesellschafter bei einer GbR?
Die Gesellschafter haben die Pflicht, dass sie der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts treu bleiben. Das heißt, dass sie immer im Sinne der Gesellschaft handeln müssen und keine Entscheidungen treffen dürfen, die der GbR schaden könnte.
Das heißt es herrscht damit Wettbewerbsverbot. Zu dem müssen auch alle Gesellschafter mit einer Entscheidung einverstanden sein. Außerdem haben die Gesellschafter die Pflicht, ihrer Arbeit nachzukommen und dürfen diese nicht vernachlässigen. Die Gesellschafter haben jeder Zeit das Recht auf das Einsehen der Dokumente. Ihnen darf nichts vorenthalten werden.
Vor- und Nachteile einer GbR
Die Vorteile einer GbR sind, dass man ohne einen Stammkapital sofort starten kann. Außerdem kann man sich dabei unter den Gesellschaftern jegliche Kosten aufteilen. Dadurch wird eine Person alleine nicht belastet.
Die Anmeldung beim Gewerbeamt erfordert keinen bürokratischen Aufwand, weshalb die Gründung einfach ist. Sie müssen nicht zwingend einen GbR-Vertrag abschließen und sich im Handelsregister eintragen lassen.
Wenn man sich zunächst unsicher ist, ob die Tätigkeit wirklich für einen etwas ist, können die Gesellschafter als ein Nebengewerbe starten und sich austesten. Im Nachhinein haben sie immer noch die Möglichkeit es in ein Hauptgewerbe umzumelden oder wenn sie das Kapital haben die Rechtsform zu ändern.
Wenn sie mit einem Nebengewerbe starten und keine Unmengen an Geld verdienen wolle, können die Gesellschafter die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. Der einzige Nachteil bei einer GbR ist, dass alle Gesellschafter zu gleichen Teilen mit ihrem privaten Vermögen haften.
Fazit
Um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen zu können, müssen sich mindestens zwei Gesellschafter (natürlich oder juristisch) zusammenschließen und ihr Gewerbe anmelden. Dabei können sie ohne viel Geld und bürokratischen Aufwand starten. Doch um starten zu können, müssen sie erst ein Gewerbe anmelden und den Gewerbeschein beantragen. Ohne de Gewerbeschein sind sie nicht berechtigt der Tätigkeit nachzukommen.