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Was braucht man um ein Gewerbe anmelden zu können?
Eine Gewerbeanmeldung kann ganz schnell und ganz einfach erfolgen, als man es sich überhaupt vorstellt. Außerdem muss man auch nicht unbedingt Voraussetzungen erfüllen. Um überhaupt ein Gewerbe anzumelden, braucht man eine Geschäftsidee.
Wenn man die Geschäftsidee hat kann man auch direkt mit der Gewerbeanmeldung starten. Um Ein Gewerbe anzumelden muss man nur ein Formular ausfüllen und die notwendigen Unterlagen einreichen.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
- der gültige Personalausweis oder Reisepass
- bei nicht EU-Bürgern wird der gültige Aufenthaltstitel benötigt
- je nach dem welche Tätigkeit man ausüben wird, können weitere Nachweise gefordert werden (z.B. Führungszeugnis)
- in manchen Fällen müssen auch Qualifikationen nachgewiesen werden, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen
Wenn die Gewerbeanmeldung getan ist, kriegt man den Gewerbeschein und ist somit offiziell berechtigt, die Tätigkeit auszuführen.
Muss man ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden?
Eine Gewerbeanmeldung erfolgt in der Regel beim zuständigen Gewerbeamt und ist auch verpflichtend. Welches Gewerbeamt für einen zuständig ist, muss man erst ausfindig machen, denn in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt. Nach dem man weiß, welches Gewerbeamt zuständig ist, muss man vor Ort den Antrag zur Anmeldung und die Unterlagen abgeben.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Wenn man die entsprechenden Bearbeitungsgebühren direkt zahlt, erhaltet man sein Gewerbeschein. Die genauen Bearbeitungsgebühren können von Stadt zu Stadt variieren. In der Regel belaufen sich die Kosten auf rund 20 bis 60 Euro.
Kann man online Gewerbeanmeldung machen?
Heut zu Tage bieten inzwischen viele Städte die Online-Anmeldung an. Das heißt man kann jeder Zeit bequem von Zuhause ein Gewerbe anmelden kann. Auch bei dem Online-Verfahren muss man das Formular Gewerbeanmeldung ausfüllen und die notwendigen Unterlagen einreichen.
In der Regel kriegt man eine E-Mail mit einer Bestätigung. Nach der Gewerbeanmeldung werden weitere Behörden wie das Finanzamt und die Industrie und Handelskammer benachrichtigt. Vom Finanzamt erhält man eine Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen. Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt zurückgeschickt werden.
Falls das Gewerbe Mitarbeiter beschäftigen soll, muss man bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer anfordern. Zusätzlich müssen Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft, Sozialversicherung und Krankenkasse angemeldet werden.
Es gibt eine Ausnahme bei der Gewerbeanmeldung. Es gibt einige Berufsgruppen, die kein Gewerbe anmelden müssen. Sie werden Freiberufler oder auch Katalog oder Katalogähnliche Berufe genannt. Dazu zählen z.B. Ärzte, Schriftsteller, Steuerberater, Ingenieure und viele mehr.
Allgemein lässt sich sagen, dass es sich um wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten handelt.
Wo erfolgt die Kleingewerbe-Anmeldung?
Gewerbe die neu gegründet werden, können von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe. Es soll den Gewerbetreibende in den ersten zwei Jahren entlasten. Bei der Kleinunternehmerregelung ist man von den Umsatzsteuern in den ersten zwei Jahren befreit, jedoch muss man dafür Voraussetzungen erfüllen.
Die Voraussetzung ist, dass man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Gewinn erwirtschaftet. Wenn dies erfüllt ist, zahlt man keine Umsatzsteuern. Die Anmeldung eines kleinen Gewerbes erfolgt nicht beim Gewerbeamt. Dies muss im steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt angegeben werden.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
In Deutschland gibt es die Anzeigepflicht. Das heißt, dass sobald eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, mit der man Gewinn erzielen möchte, ist man auch der Gewerbeanmeldung verpflichtet.
Bei der Gewerbeanmeldung erhaltet man den Gewerbeschein und nur mit diesen ist man überhaupt zur Ausübung berechtigt. Wenn man der Gewerbeanmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann es zu Bußgeld in Höhe von mehrere Tausenden Euro führen.
Grundsätzlich ist die Gewerbeanmeldung kostengünstig, kann aber teuer enden, wenn man es nicht rechtzeitig erledigt. Aus diesem Grund sollte man der Gewerbeanmeldung am besten vor Beginn der Tätigkeiten nachkommen.
Wo liegt der Unterschied zwischen einem kleinen und einem normalen Gewerbeschein?
Es gibt keinen Unterschied zwischen dem kleinen und den normalen. Es ist das ein und dasselbe. Im Alltag wird oft der Begriff kleiner Schein benutzt, jedoch handelt es nur von einem Gewerbe, welches als Kleingewerbe gilt. Einen kleinen Schein gibt es ohnehin nicht, weil man den Schein vom Gewerbeamt kriegt und ein Kleingewerbe muss man beim Finanzamt anmelden.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Es ist nichts anderes als der Antrag bzw. das Formular Gewerbeanmeldung. Das Formular kann vor Ort ausgefüllt werden oder aber auch schon Zuhause vorbereitet werden. In dem Formular macht man Angaben zur eigenen Person und Angaben zum Betrieb. Das Formular ist wie folgt aufgebaut:
- Name und Vorname des Gewerbetreibende angeben
- Geschlecht
- Geburtsdatum und Geburtsland
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift des Gewerbetreibenden
Danach werden die Angaben zum Betrieb ausgefüllt:
- Anzahl der Geschäftsführer
- Anschrift des Gewerbes
- Tätigkeit oder Tätigkeiten, die ausgeübt werden sollen
- ob es sich um ein Nebengewerbe handelt
- handelt es sich um eine Neugründung oder Übernahme
Wenn alles sorgfältig ausgefüllt worden ist, kann das Formular vom Beamten bearbeitet werden.
Fazit:
Wer ein Gewerbe gründen möchte muss direkt zum Gewerbeamt. Man muss zum Gewerbeamt, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, welches mehrmals wiederholt wird und auf Gewinn ausgerichtet ist. Dann ist man dazu verpflichtet einer Gewerbeanmeldung nachzukommen.
Bei dem Gewerbeamt füllt man das Formular zur Gewerbeanmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. In dem Formular Gewerbeanmeldung werden Angaben zur eigenen Person und Angaben zum Betrieb gemacht. Nach der Gewerbeanmeldung werden weitere Behörden wie das Finanzamt und die IHK benachrichtigt.
Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. In diesem Bogen kann man als Kleingewerbe eingetragen werden und von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Mit dieser Regelung kann man sich von den Umsatzsteuern befreien und in den ersten zwei Jahren eine Menge Geld sparen.