Wir von GewerbeAnmeldung.com legen großen Wert darauf, das unsere Leser einen großen Input von jedem einzelnen Artikel mitnehmen können. Es ist für uns eine Herzensangelegenheit, wenn wir Menschen dabei helfen können, ihrem Traum ein Stück näher zu kommen. Den Gewerbeschein in den Händen zu halten ist eines der großen Meilensteine auf diesem Weg.
Durch den Gewerbeschein erhält der Gewerbetreibende die Besätigung dass das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet wurde. Durch die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit muss der Gewerbetreibende jedoch einige Pflichten erfüllen, wie beispielsweise die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten.
Jedoch reicht der Schein selbst nicht aus, um mit dem Gewerbe Gewinne zu erzielen. Dafür muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden.
Inhalt
Wie bekommt man den Gewerbeschein?
Um den Gewerbeschein zu erhalten, muss man beim zuständigen Wirtschaftsamt vorstellig werden und dort ein Formular ausfüllen. Dieses Formular wird dann zum Schluss der Gewerbeanmeldung unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält der Gewerbetreibende. Die Kopie fungiert dann von nun an als Gewerbeschein.
Doch bevor man das Gewerbeformular überhaupt ausfüllen kann, muss man vorher eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr zahlt man unabhängig der Rechtsform des Gewerbes.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Für die meisten Leser ist der ganze Prozess rund um die Gewerbeanmeldung vollkommen Neuland. Damit du, lieber Leser, bestmöglich auf den Tag vorbereitet bist, erhälst du hier einen kleinen Einblick auf das Gewerbeformular.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Wann bekomme ich den Gewerbeschein?
Den Gewerbeschein erhält man in der Regel bereits an dem Tag der Gewerbeanmeldung. Man hat auch die Möglichkeit, dass man das Gewerbeformular, welches später als Gewerbeschein fungiert, mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen.
Dann müsste man den Schein entweder per Post zum Gewerbeamt schicken, was wiederum einige Tage dauern kann, oder direkt vor Ort abgeben und an dem Tag dann auch den Schein erhalten.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Um den Gewerbeschein in den Händen halten zu können, muss man beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. In manchen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann.
Nachdem dies erledigt ist, muss man als nächstes schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen darf oder ob man einen festen Termin benötigt. Wenn man beispielsweise einfach vor Ort erscheint, dann wird man sicherlich auch am diesem Tag den Gewerbe Schein in den Händen halten.
Allerdings muss man damit rechnen, dass der Andrang für die Gewerbeanmeldung auch bei anderen Gründern relativ groß sein dürfte und man somit einige Zeit im Wartezimmer verbringen muss. Falls man einen festen Termin hat, gäbe es dieses Problem mit dem Warten nicht.
Jedoch kann es in einigen Städten sein, dass die Ämter aktuell sehr viele Termine vergeben haben und man somit einige Wochen warten muss, bis man dran kommt.
Doch unabhängig davon, für welche Variante man sich entscheiden würde, muss man schauen, was das Gewerbeamt selbst vor gibt. Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen. Nachdem man dies erledigt hat, muss man einige Dokumente vorlegen. Unter anderem:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Kleingewerbe Formular ausfüllen?
Man erhält dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Gewerbeformular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt.
Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen. Nachdem man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.
Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken.
Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft.
Kann man auch online den Gewerbeschein beantragen?
Mittlerweile kann man auch online das Gewerbe anmelden und so den Schein erhalten. Die Anmeldung ist eine kleine Revolution. Gründer können bequem von Zuhause aus ein Gewerbe anmelden. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie wirklich die Zeit gefunden hatten, zu den entsprechenden Öffnungszeiten bei dem Amt des Gewerbes zu erscheinen, ein wahrer Segen.
Für die Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen. Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden.
Dann ist man auch bereits fertig und das Amt des Gewerbes muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten. Man muss allerdings schauen, ob die eigene Stadt diesen Service anbietet. Aktuell kann man sich online nur in einigen Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein Westfalens anmelden.
Bis wann muss eine gewerbliche Tätigkeit anmelden?
Bis wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, die nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, dann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen.
Das ist so klar festgelegt worden. Wenn du also bereits jetzt schon weißt, das du die Anmeldung eines Kleingewerbes als Ziel auserkoren hast, dann solltest du dieses so schnell wie möglich vornehmen. Ansonsten kann es sein, dass du mit harten finanziellen Konsequenzen rechnen muss.
In Deutschland zahlt man nämlich für das Vergehen, die Anmeldung nicht beantragt zu haben, bis zu 1000 Euro und mehr. Eine solche Summe zu zahlen wäre sehr ärgerlich und daher ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung sehr ernst nimmt.
Kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Kleingewerbes rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste.
Gibt es einen kleinen Gewerbeschein?
Nein, einen kleinen Gewerbeschein gibt es nicht. Jeder Gewerbetreibender, egal ob Gesellschafter einer GmbH oder ein Kleingewerber, erhält ein und denselben Gewerbeschein vom Amt des Gewerbes.
Es gibt nur diesen einen Schein. Falls du bisher im Internet etwas anderes dazu gefunden haben solltest, dann kannst du diese Information auch direkt wieder vergessen.
Der Grund, weshalb viele Gründer annehmen, dass es wohl einen besonderen Schein für das Kleingewerbe gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auswählen kann.
Daher vermuten viele, das Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein bekommen müssen. Um als Kleingewerbe angemeldet werden zu können, muss man vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und dort unter anderem Angaben dazu machen, das man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Fazit:
Mit dem Gewerbeschein bescheinigt ein Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit durch ein zuständiges Amt. Der Gewerbeschein ist die Bestätigung der Gewerbeanmeldung. Als Gewerbeschein wird das Schriftstück über die Anmeldung eines Gewerbes bezeichnet.